Barbarossaprivileg
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Ein Barbarossaprivileg ist jede von Kaiser Friedrich I. ausgestellte feierliche Urkunde. Speziell können damit gemeint sein:
- das Messeprivileg für Aachen von 1166
- das Barbarossaprivileg für Würzburg von 1168, das von Lorenz Fries als Güldene Freiheit bezeichnet wurde
- das Stadtrechtsprivileg für Bremen von 1186, auch Gelnhauser Privileg genannt
- das Barbarossaprivileg für Lübeck von 1188