Beamtenaltersteilzeitverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes
Kurztitel: Beamtenaltersteilzeitverordnung
Abkürzung: BATZV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 93 Abs. 5 BBG
Rechtsmaterie: Beamtenrecht
Fundstellennachweis: 2030-2-30-4
Erlassen am: 6. Januar 2011 (BGBl. I S. 2)
Inkrafttreten am: 18. Januar 2011
Letzte Änderung durch: Art. 10 G vom 19. Oktober 2016
(BGBl. I S. 2362, 2368)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Oktober 2016
(Art. 11 G vom 19. Oktober 2016)
GESTA: B064
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Beamtenaltersteilzeitverordnung ist eine vom Bundesministerium des Innern erlassene Rechtsverordnung des Bundes. Sie regelt die Einzelheiten der Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte des Bundes und ergänzt damit § 93 des Bundesbeamtengesetzes.

Die Verordnung ermächtigt die obersten Dienstbehörden des Bundes, die sogenannten Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche zu bestimmen. Dies sind die Bereiche, in denen durch die Gewährung von Altersteilzeit sozialverträglich Personal abgebaut werden soll. Folgende Institutionen hatte das Bundesinnenministerium[1] bereits vor Inkrafttreten der Verordnung zu Stellenabbaubereichen bestimmt:

Die besoldungsbezogenen Aspekte der Altersteilzeit für Bundesbeamte sind in der Altersteilzeitzuschlagsverordnung geregelt.

Einzelnachweise

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  1. BMI-Rundschreiben zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Bundesverwaltung vom 27. Februar 2009 – D 1 – 210 172/20 (Memento vom 23. Februar 2011 im Internet Archive), abgerufen am 2. Mai 2024.