Bedienfehler
Bedienfehler (besser: Bedienungsfehler; englisch command error) sind Fehler, die sich aus der falschen Bedienung eines technischen Systems, einer technischen Anlage oder eines Geräts ergeben.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bedienungsfehler werden durch den Menschen infolge von Unachtsamkeit, Ungeschicklichkeit, Unwissenheit, falschen Informationen oder Fehlreaktionen unter Stressbelastung verursacht[1] und kommen im Alltag sowohl in der Arbeitszeit als auch in der Freizeit häufig vor. Die fehlerhafte Eingabe in einen Taschenrechner gehört ebenso dazu wie Fahrfehler bei Kraftfahrzeugen durch Verwechslung von Gas- und Bremspedal. Bedienungsfehler entstehen insbesondere an Bedienelementen (Befehlsgeber an Anlagen oder Maschinen, Interaktionselementen wie Schaltflächen) oder an Gebrauchsgegenständen aufgrund einer Fehlbedienung von Computerprogrammen.[2]
Arten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bedienungsfehler umfassen Steuerungs-, Instandsetzungs- und Wartungsfehler. Zu Steuerungsfehlern zählen z. B. falsche Schaltbefehle, Instandsetzungs- und Wartungsfehler umfassen mangelhaft oder falsch ausgeführte Arbeiten.[3] Die Informatik unterscheidet zwischen Bedienungsfehlern, Datenfehlern, Hardwarefehlern, Programmfehlern und Softwarefehlern.[4] Hauptursachen der häufigsten Bedienungsfehler sind unzureichende Selbstbeschreibungsfähigkeit, unangemessenes Systemfeedback und geringe Fehlertoleranz.[5] Typische Bedienungsfehler gibt es durch Tippfehler in Menüs von Fernbedienungen, Mobiltelefonen, Tabletcomputern oder anderen Wearables.
Bedienungsanleitung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Technische Anlagen und Geräte jeder Art sind mit einer Bedienungsanleitung ausgestattet, welche die Mensch-Maschine-Interaktion regelt. Sie soll verhindern, dass eine unsachgemäße Verwendung zu Personen- oder Sachschäden führt. Unsachgemäß ist eine Benutzung, welche die Bedienungsanleitung ganz oder teilweise ignoriert. Benutzerfreundlichkeit ist gegeben, wenn Geräte oder Programme mit häufig vorkommenden Fehlbedienungen adäquat umgehen können.[6]
Bedienungsvorgänge komplexer Systeme sind oft mehrstufig. Um undefinierte Zustände etwa nach einem Bedienungsfehler zu vermeiden, soll ein Arbeitsvorgang erst nach vollständiger, überprüfter Eingabe aller Teilkommandos ausgelöst werden.[7]
Folgen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bedienungsfehler können zu Fehlfunktionen, automatischen Abschaltungen oder Programmabbruch führen.[8] Sie sind menschliches Versagen, Fehlfunktionen technisches Versagen. Bedienungsfehler stellen im Regelfall eine Missachtung der Gebrauchsanleitungen dar, so dass die aufgrund einer Fehlbedienung auftretenden Mängel nicht der Gewährleistung des Herstellers oder Handels unterliegen, sondern vom Benutzer zu tragen sind.[9] Ein Teil der Bedienungsfehler kann als Schadensursache in der Elektronikversicherung[10] oder Maschinenversicherung versichert werden.[11]
Allerdings fällt die Abgrenzung zwischen einem nicht versicherten Betriebsschaden[12] und einem Bedienungsfehler nicht immer leicht. Erleidet ein Kraftfahrzeug durch das Tanken – das einen Bedienungsvorgang darstellt – von Benzin statt Diesel einen Motorschaden, so handelt es sich in der Kfz-Versicherung um einen nicht versicherten Betriebsschaden durch Bedienungsfehler.[13] Auch Bedienungsfehler wie das Abrutschen vom Bremspedal, die auf mangelnde Beherrschung der Regeln der Fahrkunst zurückzuführen sind, können den Lenker nicht entschuldigen.[14] Deshalb ist auch die Verwechslung von Gas- und Bremspedal ein Bedienungsfehler.[15]
Vermeidung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Maßnahmen, um Bedienungsfehlern vorzubeugen, sind Sorgfalt und Konzentration bei der Bedienung, Geschicklichkeit, Fehlermeldungen oder einheitliches Look and Feel. Maßnahmen, um z. B. Datenverluste zu verhindern, sind Sicherheitskopien und Backups.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Benutzerschnittstelle
- Liste schwerer Unfälle im Schienenverkehr
- Katastrophe von Tschernobyl
- Korean-Airlines-Flug 007
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur über Bedienfehler im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Falscher Mausklick - da saß der Falsche im Knast: Irrtum. In: welt.de. 8. Juni 2007, abgerufen am 31. Dezember 2016.
- AKW-Informationspanne: Kieler Ministerium und Vattenfall beschuldigen sich gegenseitig. In: Spiegel Online. 5. Juli 2007, abgerufen am 31. Dezember 2016.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hans-Dieter Kochs, Zuverlässigkeit elektrotechnischer Anlagen, 1984, S. 12
- ↑ Detlef Jürgen Brauner/Robert Raible-Besten/Martin Weigert, PC-Anwender-Lexikon, 1999, S. 42
- ↑ Hans-Dieter Kochs, Zuverlässigkeit elektrotechnischer Anlagen, 1984, S. 12
- ↑ Armin Heinzl/Lutz J. Heinrich/Friedrich Roithmayr, Wirtschaftsinformatik-Lexikon, 2004, S. 250
- ↑ Udo Konradt/Bernhard Zimolong, Ingenieurpsychologie, 2006, S. 726
- ↑ Detlef Jürgen Brauner/Robert Raible-Besten/Martin Weigert, PC-Anwender-Lexikon, 1999, S. 43
- ↑ Veith Risak, Mensch-Maschine-Schnittstelle in Echtzeitsystemen, 1986, S. 43
- ↑ Manfred Braun, Gabler Kompakt Lexikon EDV und Informatik, 1993, S. 137
- ↑ Detlef Jürgen Brauner/Robert Raible-Besten/Martin Weigert, PC-Anwender-Lexikon, 1999, S. 42
- ↑ Eberhard Stickel/Hans-Dieter Groffmann/Karl-Heinz Rau, Gabler Wirtschaftsinformatik-Lexikon, 1997, S. 221
- ↑ Peter Koch, Gabler Versicherungs-Lexikon, 1994, S. 120
- ↑ „Betriebsschäden sind solche, die durch normale Abnutzung, durch Material- oder Bedienungsfehler an dem Fahrzeug oder seinen Teilen entstehen oder Schäden, die zwar auf einer Einwirkung mechanischer Gewalt beruhen, aber zum normalen Betrieb des Kfz gehören. Ob ein Ereignis, das die wesentlichen Merkmale eines Unfalls aufweist, als Betriebsschaden oder als Unfallschaden anzusehen ist, hängt entscheidend von der Verwendung des Fahrzeugs ab. Wird ein Fahrzeug nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb bestimmten Risiken ausgesetzt, so handelt es sich bei den daraus entstehenden Fahrzeugschäden im Zweifel um Betriebsschäden“ (BGH, Urteil vom 23. August 1968, Az.: IV ZR 515/68 = NJW 1969, 96)
- ↑ BGH, Urteil vom 25. Juni 2003, Az.: IV ZR 322/02 = BGH NJW-RR 2003, 1248
- ↑ Oberster Gerichtshof, Urteil vom 17. Mai 1978, Az.: 8 Ob 84/78
- ↑ Martin Gründl, Fehler und Fehlverhalten als Ursache von Verkehrsunfällen und Konsequenzen für das Unfallvermeidungspotenzial und die Gestaltung von Fahrerassistenzsystemen, Dissertation, 2005, S. 85