Beiwagen

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Beiwagen bezeichnet:

  • einen Seitenwagen an motorisierten Zweiradfahrzeugen, siehe Motorradgespann
  • einen Seitenwagen oder Schwenker an Fahrrädern, siehe Fahrradanhänger
  • einen antriebslosen Anhänger bei der Straßenbahn oder Eisenbahn, siehe Beiwagen (Bahn)
  • einen antriebslosen Anhänger eines Omnibusses oder Oberleitungsbusses, siehe Busanhänger
  • historisch einen Beiwagen einer Postkutsche, der bei starkem Fahrgastaufkommen mit separaten Zugpferden nach gleichem Fahrplan hinter der regulären Kutsche her fuhr
  • eher selten genutzte deutsche Bezeichnung für Rückversicherungs-Sidecars, siehe Sidecar (Rückversicherung)

Siehe auch

Wiktionary: Beiwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen