Belastungsklasse

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Im Straßenwesen gibt es zwei Bereiche, in denen Belastungsklassen definiert sind. Zum einen werden Einbauteile wie Entwässerungsrinnen, Straßenabläufe und Schachtabdeckungen in solche Klassen eingeteilt, je nachdem, welche Lasten diese tragen können. Zum anderen wird der Straßenoberbau gemäß der RStO 2012 in Belastungsklassen eingeteilt.

Schachtabdeckungen

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Pam Viatop Abdeckung nach EN 124 mit Belastungsklasse D 400 in Ettringen

Die Europäischen Normen EN 124 (Abdeckungen für Verkehrsflächen, früher in Deutschland DIN-Norm DIN 1229) und EN 1433 (Entwässerungsrinnen) definieren u. a. die Belastungsklassen für Schachtabdeckungen, Entwässerungsrinnen, Straßenabläufe und Hofeinläufe.

Klasse Prüfkraft Gruppe
A 15 15 kN, entspricht 1,5 Tonnen Prüflast 1: Verkehrsflächen, die ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden können. Auch für Grünflächen geeignet.
B 125 125 kN: entspricht 12,5 Tonnen Prüflast 2: Gehwege, Fußgängerzonen und vergleichbare Flächen, PKW-Parkflächen und PKW-Parkdecks.
C 250 250 kN, entspricht 25 Tonnen Prüflast 3: Bordrinnenbereich, Parkplätze und unbefahrene Seitenstreifen und Ähnliches. Bordschlitzrinnen sind immer Gruppe 3.
D 400 400 kN, entspricht 40 Tonnen Prüflast 4: Fahrbahnen von Straßen (auch Fußgängerstraßen), Seitenstreifen von Straßen und Parkflächen, die für alle Arten von Straßenfahrzeugen zugelassen sind.
E 600 600 kN, entspricht 60 Tonnen Prüflast 5: Flächen, die mit hohen Radlasten befahren werden, z. B. Industrie- und Militäranlagen.
F 900 900 kN, entspricht 90 Tonnen Prüflast 6: Flächen, die mit besonders hohen Radlasten befahren werden, z. B. Flugbetriebsflächen und Häfen.

Abdeckungen ab der Klasse C 250 müssen verkehrssicher befestigt sein.

Die zulässige Belastung darf nicht mit der Prüflast verwechselt werden. Die zulässige Belastung ist um ein Vielfaches geringer.

In Deutschland werden im Straßenbau die Straßen gemäß Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) in sieben Belastungsklassen eingeteilt. Ausschlaggebend für die Einteilung ist die dimensionierungsrelevante Beanspruchung. Sie wird aus der Beschaffenheit der Fahrbahn (Anzahl der Fahrstreifen, Neigung usw.), dem voraussichtlichen Verkehrsaufkommen und der voraussichtlichen Nutzungsart (Anteil des Schwerverkehrs) in der Nutzungszeit berechnet und als äquivalente 10-Tonnen-Achsübergänge angegeben. Diese Anzahl ist maßgebend, da die Radlast bzw. Achsübergänge des Schwerverkehrs den stärksten Einfluss auf die Lebensdauer einer Straßenbefestigung haben. Gemäß dem Vierte-Potenz-Gesetz nimmt die Belastung einer Straße mit der vierten Potenz der Achslast zu.

Klasseneinteilung

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Die Einordnung einer klassifizierten Straße (Bundesautobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraße) in eine der unten stehenden Belastungsklassen erfolgt durch die Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung . Bis zur Einführung der RStO 12 wurde der Begriff der Bauklasse verwendet, deren Einteilung nur leicht von den aktuellen Belastungsklassen abweicht.

Belastungsklassen nach RStO 12 mit Beispielen und den Bauklassen nach RStO 01 zum Vergleich.[1]
Belastungsklasse dimensionierungsrelevante
Beanspruchung
(in Mio. äq. 10-t-Achsüberg.)
typisches Beispiel Bauklasse
nach RStO 01
Bk100 > 32 Autobahnen, Schnellstraßen SV
Bk32 > 10 und ≤ 32 Industriestraßen I
Bk10 > 3,2 und ≤ 10 Hauptgeschäftsstraßen II
Bk3,2 > 1,8 und ≤ 3,2 Verbindungsstraßen III
Bk1,8 > 1,0 und ≤ 1,8 Sammelstraßen, wenig befahrene Hauptgeschäftsstraßen
Bk1,0 > 0,3 und ≤ 1,0 Wohnstraßen IV
Bk0,3 ≤ 0,3 Wohnwege V und VI

Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung

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Die Berechnung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung zur Einordnung einer Straße in eine der Belastungsklassen erfolgt nach RStO 12 und hat sich im Vergleich zur alten Version der Richtlinie nicht verändert:

Dabei sind:
Nutzungsdauer in Jahren
durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs
durchschnittliche Achszahl pro Fahrzeug des Schwerverkehrs
mittlerer Lastkollektivquotient
Fahrstreifenfaktor
Fahrstreifenbreitenfaktor
Steigungsfaktor
mittlerer Verkehrszuwachsfaktor des Schwerverkehrs
  • Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Infrastrukturmanagement (Hrsg.): Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen: RStO 12. FGSV Verlag GmbH, Köln 2012.

Einzelnachweise

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  1. Thomas Plehm: Erläuterungen zur RStO 12. (PDF; 4,8 MB) Abgerufen am 2. Juli 2013.