Benutzer:✓/Dihydrogenmonoxid

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Strukturformel
Allgemeines
Name Dihydrogenmonoxid
Andere Namen

DHMO, Hydroxylsäure

Summenformel H2O
Kurzbeschreibung

transparente und nahezu farblose Flüssigkeit, geruchlos

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 7732-18-5
Eigenschaften
Molare Masse 18,0153 g·mol−1
Dichte

0,9982 g·cm−3

Schmelzpunkt

0 °C

Siedepunkt

100 °C

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
Gefahrensymbol

H- und P-Sätze H: ?
EUH: ?
P: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Dihydrogenmonoxid oder DHMO ist ein Umweltgift, das trotz seiner erheblichen Gefährlichkeit und vieler Proteste noch immer verbreitet eingesetzt wird.

Gefahren des Dihydrogen-Monoxids

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Dihydrogen-Monoxid birgt unter anderem folgende Gefahren für die Umwelt:

Auch der Mensch ist im gewissenlosen Umgang damit gefährdet:

Es entsteht

Warnungen vor DHMO, die die Gefährlichkeit dieses Stoffes und seine weite Verbreitung herausstellen, führen immer wieder dazu, dass umwelt- und gesundheitsbewusste Bürger sich Aufrufen zum Verbot anschließen und an Protestaktionen teilnehmen. Ungeachtet dessen und der schwerwiegenden Gefahren halten Regierungen und Konzerne dennoch an dem verbreiteten Einsatz fest.

  • DHMO wird in der Industrie nach wie vor allem genutzt, weil es ein konkurrenzlos billiges Universallösungsmittel ist.
  • In Wasserwerfern wird es zum In-Schach-Halten von Demonstranten verwendet.
  • Trotzdem taucht DHMO bisher nicht auf den amtlichen Listen gefährlicher Stoffe auf.
  • Auch die Einleitung ins Abwasser ist noch immer nicht gesetzlich verboten.
  • Die Behörden sind bislang nicht bereit, die Konzentration von DHMO im Abwasser systematisch zu messen.
  • Es existiert bisher keine Technologie für Kläranlagen, die diesen Stoff aus dem Abwasser entfernt.[1]

Immerhin sehen mittlerweile viele Schulen ein, dass zumindest Kinder und Heranwachsende auch vor noch nicht mit letzter Gewissheit wissenschaftlich aufgeklärten Gefahren geschützt werden sollten, und untersagen Durchführung ballistischer Experimente mit kristallinem Dihydrogenmonoxid auf ihrem Gelände.

Hinweise auf Risiken und Sicherheitsratschläge

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Xn: Gesundheitsschädlich
R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig
R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
R 37 Reizt die Atmungsorgane.
R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R 20/68 Irreversibler Schaden beim Einatmen möglich.
R 39/25 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken großer Mengen.
R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
S 8 Behälter trocken halten
S 23 Gas/Dampf nicht einatmen.
S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S 30 Niemals Wasser hinzugießen
S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S 50 Nicht mischen mit Alkalimetallen
S 59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.

Einzelnachweise

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  1. Der Regensburger Chemiker Christoph von Bueltzingsloewen hat nach Voruntersuchungen hierzu darauf hingewiesen, dass noch nicht einmal Ansätze dazu bekannt sind, wie DHMO-Moleküle von Sauerstoffdihydridmolekülen getrennt bzw. unterschieden werden könnten, mit denen zusammen sie praktisch immer in praktisch equimolaren Gemischen auftreten.