Benutzer:12(x-y)/Ntlo ya Dikgosi
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Das Haus der Häuptlinge (Setswana : Ntlo ya Dikgosi) ist nicht ausdrücklich Teil des Parlaments. Laut der Verfassung besteht das Parlament nur aus dem Präsidenten und der Nationalversammlung (Art. V-5). Artikel 88 sieht vor, dass die Einberufung der Kammer Pflicht ist, wenn das Parlament einen Text bespricht, der zu den Folgenden Auswirkungen haben könnte :
- die Methoden zur Ernennung traditioneller Führer,
- die Fähigkeiten traditioneller Gerichte,
- Gewöhnliche Gesetze,
- Organisation und Besitz der Stämme,
Das Haus der Häuptlinge ist daher nur ein spezialisiertes und beratendes Gremium.