Benutzer:12(x-y)/Ntlo ya Dikgosi

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Das Haus der Häuptlinge (Setswana : Ntlo ya Dikgosi) ist nicht ausdrücklich Teil des Parlaments. Laut der Verfassung besteht das Parlament nur aus dem Präsidenten und der Nationalversammlung (Art. V-5). Artikel 88 sieht vor, dass die Einberufung der Kammer Pflicht ist, wenn das Parlament einen Text bespricht, der zu den Folgenden Auswirkungen haben könnte :

  • die Methoden zur Ernennung traditioneller Führer,
  • die Fähigkeiten traditioneller Gerichte,
  • Gewöhnliche Gesetze,
  • Organisation und Besitz der Stämme,

Das Haus der Häuptlinge ist daher nur ein spezialisiertes und beratendes Gremium.