Benutzer:AHK/Schiedsgericht
Hier also meine Gedanken zum
Schiedsgericht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Idee von einem Wikipedia:Schiedsgericht finde ich gut. Ich habe in den letzten Monaten die Diskussion um die Benutzersperrung mit Kopfschütteln verfolgt. Wie kann man ernsthaft seine Kräfte so binden, indem Diskussionen ausufern, Beleidigungen ausgetauscht und Mailboxen quasi im Minutentakt gefüllt werden. Ich glaube, dass ein Schiedsgericht sehr wohl Probleme lösen kann. Dafür muss allerdings genau festgehalten werden, welche Aufgaben dem Schiedsgericht zufallen und wie es arbeitet. Wichtig ist vor allem, dass alle Beteiligten die Entscheidungen akzeptieren. Damit ist die erste Prämisse festgelegt: Bindungswirkung.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Meines Erachtens sollte jede Handlung überprüfbar sein. Gewiss kann dem Schiedsgericht nicht zugemutet werden, inhaltlich hochkomplizierte Artikel auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Ansonsten können aber ungerechtfertigte Löschungen, Benutzersperrungen, Seitensperrungen usw. überprüft werden. Prüfungsmaßstab sind die Wikipedia-Regeln. Das Schiedsgericht ist an die Regeln gebunden.
Problematisch sind die Fälle, in denen die Regeln selbst nicht praktikabel sind oder nicht angewendet werden können. Daher muss dem Schiedsgericht auch die Möglichkeit eröffnet werden, die Regeln der Wikipedia im Einzelfall zu überprüfen.
Anträge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Schiedsgericht wird nur auf Antrag hin tätig. Die Anträge müssen hinreichend konkret formuliert werden und begründet sein. Der Antrag sollte daher alle Punkte enthalten, die von den Schiedsrichtern entschieden werden sollen. Über den Antragstext hinaus wird keine Entscheidung getroffen. Anträge, die querulatorisch sind oder missbräuchlich gestellt werden, sind unzulässig. Weiterhin sind inhaltsgleiche Anträge, die zuvor inhaltlich als unbegründet abgelehnt wurden, unzulässig. Ein Antrag kann von jedem angemeldeten Benutzer gestellt werden. Anträge von IP sind nur zuzulassen, wenn eine Regelverletzung offensichtlich ist. Die Ablehnung von unzulässigen Anträgen muss nicht begründet sein. Für relativ neue Benutzer sollte aber bei formalen Mängeln darauf hingewiesen werden, um die Entscheidung deutlich zu machen.
Die Anträge werden also vom Schiedsgericht auf ihre Zulässigkeit und auf ihre Begründetheit überprüft.
Verhandlung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Verhandlung wird der Antrag veröffentlicht. Richtet sich der Antrag gegen eine bestimmte Person oder gegen einen bestimmten Artikel, so gibt das Schiedsgericht der betroffenen Person die Gelegenheit auf den Antrag innerhalb einer Frist von maximal einer Woche zu reagieren. Ist ein Artikel betroffen, so können die Schiedsrichter andere Autoren des Artikels hören, soweit dies erforderlich scheint.
Zunächst wird geprüft, ob der Antrag zulässig ist. Sofern kein formaler Ablehnungsgrund besteht, ist eine Begründung nicht notwendig.
Ist der Antrag zulässig, geben die Schiedsrichter eine kurze persönliche Wertung des Falles ab. Da eine ausführliche geheime Beratung nicht praktikabel erscheint muss es dabei bleiben. Ohne eine inhaltliche Auseinandersetzung wäre die Abstimmung auch willkürlich.
Abschließend entscheidet das Schiedsgericht. Jeder Schiedsrichter gibt persönlich seine Stimme ab, ob er dem Antrag zustimmt oder ihn ablehnt. Enthaltungen gibt es nicht. Der Schiedsspruch wird sowohl Antragssteller als auch Antragsgegner sowie anderen Beteiligten mitgeteilt.
Die Schiedsrichter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Schiedsrichter müssen unabhängig sein und dürfen keinesfalls Administratorenrechte haben. Wenn sie solche hätten, würde das eine Machtkonzentration bedeuten, die Misstrauen gegen das Gremium regen könnte. Das Schiedsgericht wird sonst zur Totgeburt, schon deshalb, weil mehrere Konflikte in der Vergangenheit zwischen Administratoren und einigen Benutzern konfrontativ ausgetragen wurden.
Das Schiedsgericht sollte in einer mehrköpfigen Runde mit ungerader Besetzung entscheiden. Möglicherweise bietet es sich an, sieben Personen zu bestimmen, von denen fünf entscheidungsbefugt sind und zwei als Ersatz dienen.
Wenn außergewöhnlich viele Anträge gestellt werden sollten, so könnten dann auch hilfsweise zwei Entscheidungsgremien zu je drei Personen und ein Plenum - für die besonders wichtigen Anträge - zu fünf Personen.
Persönlich glaube ich daran, dass es gut wäre, wenn ein Schiedsrichter Jurist wäre. Zwar denke ich auch, dass sich jeder andere darauf versteht, Sachverhalte abzuwägen. Mit juristischer Vorbildung weiß man jedoch auch, wie sich Streitigkeiten in solchen Situationen entwickeln können. Da ist ein solcher Ratgeber meines Erachtens vonnöten.
Ausführung des Schiedsspruchs
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Schiedsspruch ist bindend, aber nur zwischen den Beteiligten. Ausnahmsweise wirkt der Schiedsspruch auch für alle, wenn es zu Auslegungsproblemen einer Wikipedia-Regel kommt. Ein Administrator sollte den Schiedsspruch anerkennen und ausführen.
Wegen des Vertrauensgrundsatzes (s.o.) muss hier eine Art Gewaltenteilung stattfinden, sodass das Schiedsgericht und die Beteiligten darauf vertrauen dürfen, dass die Administratoren das Funktionieren dieses Prinzips akzeptieren. Es kommt also - wie gesagt - auf die Akzeptanz an.
Probleme
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Probleme, die es zu erörtern gilt, sind vor allem die Förmlichkeiten des Verfahrens. Diese Förmlichkeiten sind zwingend inhärent. Ansonsten kommt kein faires Verfahren zustande, wenn wesentliche Verfahrensfragen nicht im vornherein feststehen; sonst muss sich eine Partei früher oder später übervorteilt sehen. Der Vertrauensverlust in das Gremium wäre immens und die Frustrationen ebenso.
Vielleicht kann eine Erprobungsphase von sechs Monaten erhellend dafür sein, ob es funktioniert oder nicht.