Benutzer:Annerose88/Doppik-Kameralistik-Vergleich
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Doppik- Kameralistik-Vergleich
Inhaltsverzeichnis:
1.) Buchhaltungssysteme
2.) Aufgaben und Ziele
3.) Formale Technik
4.) Leistungsvermögen der Buchhaltungssysteme
5.) Dokumentation des Ressourcenverbrauchs
6.) Input/Output
7.) Ergebnishaushalt/Erfolgshaushalt
8.) Erfolg
9.) Schuldendeckungsfähigkeit
10.) Rückstellungen und Rücklagen
11.) Bilanz –Vermögenshaushalt; Schuldenübersicht; Rücklagenübersicht;
Vermögensübersicht bzw. Vermögensrechnung
12.) Bilanzkennziffern
12.1) Eigenkapitalquote
12.2) Gesamtkapitalrentabilität
12.3) Cash-Flow-Leistungsrate
12.4) Schuldtilgungsdauer in Jahren
13.) Vergleich mit der Doppik in der Schweiz
14.) Kosten- und Leistungsrechnung
15.) Fazit:
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Doppik – Kameralistik -Vergleich
1.) Buchhaltungssysteme
Die Buchhaltungssysteme Doppik und Kameralistik gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen.
Im Rahmen der Doppik wird im Wesentlichen zwischen der Doppik nach HGB, IAS oder US-GAAP unterschieden. Unternehmen, die an der NASDAQ in New York gelistet sind, arbeiten mit US-GAAP, Unternehmen die im DAX notiert sind in der Regel nach IAS, viele kleinere und mittelständische Unternehmen arbeiten mit der Doppik nach HGB. Dort wo Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) sich wie Kaufleute verhalten (in der Regel bei Eigenbetrieben im Rahmen der Abfallentsorgung, Stromversorgung, Wasserversorgung usw.) arbeiten sie auch mit der Doppik. Allerdings geht es dabei um die Erstellung einer Steuerbilanz (nicht um eine Handelsbilanz).
Bei der Kameralistik wird unterschieden zwischen der Kameralistik wie sie der Bund und die Länder anwenden und der Kameralistik wie sie von den Kommunen (Städten, Gemeinden, Landkreisen) angewendet wird. Bei der letzten großen Reform in den Jahren 1974/1975 wurden in die kommunale Kameralistik ganz wesentliche wirtschaftliche Elemente eingeführt. So können die Kommunen seit jener Zeit mit Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen arbeiten und so den Ressourcenverbrauch dokumentieren. Seit dieser Zeit entspricht der kamerale Verwaltungshaushalt in etwa der doppischen GuV , der kamerale Vermögenshaushalt entspricht einer „Vorbilanz“ aus der die Informationen einer doppischen Bilanz entwickelt werden können. Die entsprechenden kameralen Auswertungen heißen (länderabhängig) Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Vermögensübersicht bzw. Vermögensrechnung.
2.) Aufgaben und Ziele
Die Aufgaben und Ziele, die mit Hilfe dieser Buchhaltungssysteme abgebildet werden, unterscheiden sich zwischen einem Kaufmann einerseits und einer Kommune oder dem Staat andererseits, ganz erheblich. Beim Kaufmann geht es um maximale Gewinnerzielung, bei den Kommunen oder dem Staat geht es dagegen um maximale Aufgabenerfüllung. Der Kaufmann strebt nach Profit, die Kommune nach Wohlfahrt für ihre Bürger. Kaufleute müssen sich über die Preise für ihre Produkte finanzieren und refinanzieren. Bei den Kommunen und beim Staat ist dies anders. Diese erheben Steuern, ohne dass sie dafür eine Gegenleistung erbringen, dafür müssen sie auch Aufgaben übernehmen, für die Bürger nicht unmittelbar etwas bezahlen müssen.
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3.) Formale Technik
In beiden Buchhaltungssystemen wird doppelt gebucht. Doppisch wird jeweils einfach auf 2 Konten gebucht, kameral wird doppelt auf einem Konto gebucht. Bei der Doppik wird auf einem Konto im Soll und auf einem Konto im Haben gebucht. Bei der Kameralistik wird auf einem Konto einerseits im Soll und andererseits im Ist gebucht. Wenn man doppisch und kameral die gleichen Sachverhalte nach materiell gleichen Sachverhalten verbucht, erhält man auch die gleichen Ergebnisse Die Soll Buchung dokumentiert dabei im Verwaltungshaushalt den Aufwand bzw. den Ertrag, die Istbuchung die Auszahlung bzw. die Einzahlung. Die Sollbuchung mündet in die Ergebnisrechnung, die Ist- Buchung in die Ergebnisrechnung und in den Kassenmäßigen Abschluss.
4.) Leistungsvermögen der Buchhaltungssysteme
Die Doppik ist ausschließlich ein Buchhaltungssystem. Die einzelnen Buchungsfälle werden abgebildet, aus ihnen wird der Jahresabschluss entwickelt. Die Kosten- und Leistungsrechnung erfolgt im Rahmen einer Nebenrechnung. Eine integrierte Planrechnung und vor allem ein Vergleich des Jahresergebnisses mit den Planzahlen ist nicht gefordert. Bei den Kommunen und derem Buchhaltungssystem ist dies anders. Mit Hilfe der Kameralistik müssen auch die einzelnen Buchungsfälle abgebildet werden und aus ihnen wird auch der Jahresabschluss entwickelt. 2 ganz wesentliche Gesichtspunkte kommen jedoch hinzu. Zum einen steht im Mittelpunkt der Buchführung der Haushaltsplan und es muss immer und besonders auch im Rahmen des Jahresabschlusses der Vergleich zwischen den Planzahlen und dem tatsächlichen Ergebnis deutlich werden. Die Kameralistik hat somit die Aufgabe „demokratische“ Entscheidungsprozesse abzubilden. Die demokratisch gewählten Vertreter der Bürger (Gemeinderäte, Stadträte, Stadtverordnete, Gemeindevertreter –abhängig von der jeweiligen Kommunalverfassung) legen im Rahmen des Haushaltsplanes fest, was die Kommune ausgeben darf und was sie einnehmen soll. Dieser Plan ist als „Gestaltungsplan“ Richtschnur für das weitere Handeln der Verwaltung. Der Haushaltsplan steht zu jedem Zeitpunkt im Mittelpunkt des Geschehens. Es sollte angemerkt werden, dass der Haushaltsplan nicht mit dem Plan in Zentralverwaltungswirtschaften zu vergleichen ist. Dort wird der Plan von Bürokraten vorgegeben, in der Demokratie kommt dagegen der finanzpolitische Wille der Vertreter der Bürger zum Ausdruck. Die Erstellung des Haushaltsplanes und die vergleichende Darstellung im Rahmen der Jahresrechnung ist ein ganz wesentliches Element unserer Demokratie. Die Doppik kennt dies nicht und ist daher für die Kommunen nicht geeignet. Es musste daher ein drittes System entwickelt werden, die kommunale Doppik, die eine Mischung aus Kameralistik und Doppik darstellt.
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5.) Dokumentation des Ressourcenverbrauchs
Prinzipiell sind beide Systeme geeignet den Ressourcenverbrauch zu dokumentieren. Dazu gehört, dass Wertminderungen in Form von Abschreibungen in das Ergebnis einfließen.
Im Rahmen der Doppik werden Abschreibungen in der GuV als Aufwand verbucht. Die Abschreibungen mindern dabei den Erfolg. Sie stellen eine negative Erfolgsvariable dar. Bei den Kommunen ist dies anders. Hier wirken die Abschreibungen hinsichtlich des Gesamtergebnisses im Verwaltungshaushalt (vergleichbar der GuV) neutral. Die Abschreibungen werden bei dem Vermögen der einzelnen Einrichtungen auf der Ausgabenseite als kalkulatorische Ausgaben und im Gegenzug auf der Einnahmenseite im zentralen Einzelplan 9 wieder als kalkulatorische Einnahmen verbucht. Damit dokumentieren sie den Ressourcenverbrauch der für die Ermittlung einer sachgerechten Gebühr benötigt wird. Auf das Gesamtergebnis haben die Abschreibungen jedoch keinen Einfluss, da sie sich in Einnahmen und Ausgaben neutralisieren. Der Landesgesetzgeber verlangt derzeit lediglich bei den Kostenrechnenden Einrichtungen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Friedhofswesen udgl. dass die Abschreibungen ermittelt und verbucht werden. Man könnte kameral auch beim gesamten Vermögen Abschreibungen ermitteln und verbuchen. Bisher ging man jedoch davon aus, dass dies wenig Sinn macht, da es für das Vermögen der Kommunen in der Regel weder einen Markt noch einen Marktpreis gibt und viele Aufgaben der Kommunen nicht vom Bürger unmittelbar über Gebühren finanziert werden. So erhebt man von den Schülern weder eine Schulbenutzungsgebühr und von den Landwirten keine Feldwegbenutzungsgebühr. Mit Hilfe der internen Leistungsverrechnung können die Kommunen sehr exakt auch den nicht unmittelbar zuordenbaren Aufwand den einzelnen Kostenstellen (Funktionen; Orten des Entstehungsaufwands ) zuordnen. Die Kommunen müssten dieses Instrument nur nützen.
6.) Input/Output
Die Doppik bildet Ziele des Kaufmanns nicht ab. Gleichwohl haben Kaufleute Ziele und können diese auch schriftlich fixieren. Dies erfolgt jedoch nicht im Rahmen der Doppik.
Bei der Kameralistik ist dies anders. Hier werden die Ziele im Gemeinderat mehrheitlich festgelegt und anschließend als „interne „ Verpflichtung im Haushaltsplan dokumentiert.
Beispiel: Nach langer Diskussion wird vom Gemeinderat mit 10 : 8 beschlossen, dass im Ortsteil S. im Jahr 2009 ein Dorfgemeinschaftshauses errichtet wird. Gemäß vorliegender und vergleichender Kostenberechnung darf die Maßnahme den Betrag von 1,050 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Maßnahme Dorfgemeinschaftshaus wird mit der Summe 1,050 im Haushaltsplan niedergeschrieben, die Jahresrechnung muss dokumentieren ob die Vorgabe eingehalten wurde. Auch hier gilt, dass die Doppik dies nicht leisten kann und dies ein weiterer Grund ist, warum man die kommunale Doppik (eine Mischung aus Kameralistik und Doppik) entwickelt hat.
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7.) Ergebnishaushalt (Erfolgshaushalt)
Die Rechnung, in der im Rahmen der Doppik der Erfolg in Form von Gewinnen (positives Ergebnis) oder Verlusten (negatives Ergebnis) ermittelt wird heißt beim Kaufmann GuV (Gewinn und Verlustrechnung). In der Kameralistik heißt diese Rechnung Verwaltungshaushalt. In der GuV werden Aufwendungen und Erträge verbucht, im kameralen Verwaltungshaushalt auch. Allerdings sind die Begriffe „umgangssprachlich“ umschrieben und heißen „Ausgaben“ und „Einnahmen“. Man behilft sich damit, weil im Soll die Aufwendungen und Erträge verbucht werden, während im Ist die Auszahlungen und Einzahlungen verbucht werden. (kameral wird bekanntlich doppelt auf einem Konto gebucht). Zumindest bei den Kostenrechnenden Einrichtungen werden auch Abschreibungen verbucht, diese werden mit kalkulatorischen Kosten umschrieben, da sie bezogen auf das Gesamtergebnis keinen „echten“ Aufwand darstellen und das Gesamtergebnis auch nicht mindern. Kalkulatorische Abschreibungen sind jedoch ein Begriff der Kostenrechnung. Somit kann man sagen, dass im kameralen Verwaltungshaushalt Aufwendungen, Auszahlungen und Kosten sowie Erträge, Einzahlungen und Leistungen verbucht werden.
8.) Erfolg
Der Erfolg ist in der Doppik die Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen. Sind die Erträge größer, so ist der Erfolg positiv, er heißt Gewinn, sind die Aufwendungen größer so ist der Erfolg negativ, er heißt Verlust. In der Kameralistik gilt im Grunde das gleiche. Ist die „Einnahmenseite“ größer, so ist der Erfolg positiv, die Differenz heißt Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt. Ist die „Ausgabenseite“ größer und der Erfolg damit negativ, so heißt der Erfolg Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt. Der Erfolg ist im Rahmen der kameralistischen Buchhaltung „tendenziell“ größer, da es keine Abschreibungen gibt, die den Erfolg mindern. Im Rahmen der Kameralistik sind die Abschreibungen erfolgswirksam neutral.
9.) Schuldendeckungsfähigkeit
Bei den Bundesländern gibt es keine Regeln zur Schuldenbegrenzung, beim Bund und bei den Kommunen aber sehr wohl. Für die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) gilt das gleiche wie für Privatpersonen auch. Die Kommunen müssen in der Lage sein mit ihren „laufenden Ausgaben“ ihre „laufenden Einnahmen zu begleichen“. Der danach noch verbleibende „Erfolg“ muss mindestens so hoch sein, dass damit die Tilgungen für die aufgenommen Kredite beglichen werden können. Gelingt dies einen Privatmann, dann bleibt er leistungsfähig, solvent, und er handelt nachhaltig. Für die Kommunen gilt das gleiche. Da sie den Bürgern als „Summe“ der Bürger am nähesten sind, ist diese Regel sinnvoll, seriös und leicht verständlich.
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10.) Rückstellungen und Rücklagen
Kaufleute arbeiten mit dem Instrument der Rückstellungen. In der Zukunft fällige Aufwendungen, die aber bereits jetzt verursacht wurden, können mit dem Instrument der Rückstellungen bereits verbucht werden, sie mindern so das derzeitige Ergebnis. Ein aktuelles Beispiel bei den Kommunen oder beim Staat ist in diesem Zusammenhang die Leistung von Pensionen für die Beamten. Es geht dabei um die Altersvorsorge der Beamten. Doppisch kann man das Problem lösen, in dem man Pensionsrückstellungen bucht und so das Ergebnis verschlechtert. Die meisten Kommunen behelfen sich damit, dass sie die Aufgabe an den Versorgungsverband abgetreten haben und zum Ausgleich eine Umlage als laufenden Aufwand bestreiten. Damit müssen sie künftig nicht mehr für die Pensionen ihrer ausgeschiedenen Beamten aufkommen, sie zahlen jährlich eine kalkulierbare Umlage als Aufwand. Man könnte sich auch damit behelfen, dass man Mittel der allgemeinen Rücklage oder der Sonderücklage oder, wie das manche Länder machen, einem Fonds zuführt. Vorsorge kann man betreiben, vollkommen unabhängig vom Buchhaltungssystem. Man muss es nur wollen und Mittel dafür erwirtschaften.
11.) Bilanz – Vermögenshaushalt; Schuldenübersicht; Rücklagenübersicht;
Vermögensübersicht bzw. Vermögensrechnung
Der Kaufmann braucht zwingend eine Steuerbilanz um eine formale Grundlage für die Ermittlung der Steuern zu haben. Die Kommunen und der Staat müssen in ihrem Kernbereich keine Steuern bezahlen, sie brauchen daher auch keine Steuerbilanz. In den Bereichen, in denen sie wie Kaufleute tätig werden (wirtschaftliche Unternehmen, Eigenbetriebe) buchen sie heute bereits doppisch und erstellen hier auch eine Steuerbilanz. In der doppischen Bilanz wird das Aktivvermögen und das Passivvermögen dargestellt. Kameral wird das Aktivvermögen und Passivvermögen zunächst im Vermögenshaushalt verbucht. Der Vermögenshaushalt ist eine Art „Vorbilanz“. Da in diesem nur Jahreswerte verbucht werden, bildet er auch nur die Zugänge und Abgänge des Vermögens ab. Die fortgeschriebenen Werte (Stand zu Beginn des Jahres und am Ende des Jahres) werden in verschiedenen Auswertungen und Übersichten dargestellt. Dies ist länderabhängig verschieden. In den meisten Ländern geschieht dies in der Schuldenübersicht (passives Vermögen), in der Rücklagenübersicht (Geldvermögen ) und in der Vermögensübersicht (Sachvermögen). In manchen Ländern gibt es eine Vermögensrechnung. Da die Länder von ihren Kommunen lediglich hinsichtlich der Kostenrechnenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Friedhofswesen usw. ) eine Bewertung und Abschreibungen fordern ist die Vermögensübersicht nicht vollständig. Wesentliche Bereiche bleiben außen vor und werden in Bestandsverzeichnissen nur hinsichtlich ihrer Art, Menge, Lage oder Standort dokumentiert. Eine fortlaufende Abschreibung erfolgt nicht, da der Gesetzgeber dies nicht fordert. So wie man mit Hilfe der Kameralistik das Vermögen der Kostenrechnenden Einrichtungen abschreiben und mit Hilfe von Auswertungen auch abbilden kann, so könnte man dies auch hinsichtlich des restlichen Vermögens (Schulen, Rathäuser, Feldwege, Straßen, Marktplätze, Grünanlagen, Feuerwehrhäuser usw.). Ob dies Sinn macht, ist bis zum heutigen Tag nicht ausdiskutiert. Dagegen spricht, dass es für das Vermögen der Kommunen in diesem Bereich weder einen Markt noch einen Marktpreis gibt, dass es sich um Vermögen handelt, mit dem man keine Gewinne erzielen kann und das man in aller Regel auch nicht veräußern kann. Mit hohem Aufwand ermittelte Zahlen liefern in diesem Bereich kaum aussagekräftige Informationen
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12.) Bilanzkennziffern
Zahlen, die die Bilanz liefert müssen zu Informationen werden. Kaufleute machen daher eine Bilanzanalyse. Mit Hilfe von Kennzahlen versuchen sie die Zahlen der Bilanz mit „Leben“ zu füllen. Der Quicktest, der von dem Österreicher Peter Kralicek entwickelt wurde, arbeitet mit 4 Kennzahlen. Der Test ist sehr beleibt, da man Bilanzanalyse mit sehr vielen Kennzahlen betreiben könnte, wir es hier jedoch mit der Konzentration auf das Wesentliche zu tun haben. Die 4 Kennzahlen heißen: Eigenkapitalquote, Gesamtkapitalrentabilität, Cash-Flow- Leistungsrate und Schuldtilgungsdauer. Diese 4 Kennzahlen repräsentieren wichtige Analysebereiche. (Finanzierung, Liquidtät, Rentabilität und Aufwandstruktur/Erfolg. Sie schöpfen somit das gesamte Informationspotential der Bilanz und der GuV weitestgehend aus.
12.1) Eigenkaptialquote
Die Eigenkapitalquote trifft beim Kaufmann eine Aussage über die Kapitalkraft. Sie gehört zum Analysebereich Finanzierung und sagt etwas über die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Errechnet wird sie nach der Formel Eigenkapital x 100 geteilt durch Gesamtkapital. Es wird aufgezeigt, ob das Unternehmen absolut, gemessen an der Bilanzsumme bzw. relativ, gemessen am Cash-Flow zuviel Fremdkapital hat oder nicht. Eine Eigenkapitalquote von > 30 % gilt als sehr gut, bei einer negativen Eigenkapitalquote ist das Unternehmen insolvenzgefährdet.
Bei den Kommunen gilt, dass das Vermögen bei der neuen kommunalen Doppik in den einzelnen Ländern unterschiedlich bewertet wird. (unter bestimmten Voraussetzungen kann es geschätzt werden). Außerdem gilt, dass es weder einen Markt noch einen Marktpreis für das Vermögen der Kommunen gibt. So gibt es für bestimmte Bereiche keine objektiven Bewertungsmaßstäbe. Es kommt hinzu, dass besonders kleine Gemeinden für bestimmte Investitionen oft sehr hohe Zuweisungen erhalten. Obwohl diese Gemeinden nur sehr wenig leistungsfähig sind, weisen sie doch auf Grund dieser Tatsache ein recht hohes Eigenkapital und eine relativ günstige Eigenkapitalquote aus. Außerdem gibt es Investitionen in freiwillige Aufgaben, die spätere Generationen eventuell nicht mehr übernehmen wollen. Die Eigenkapitalquote ist daher keine sehr aussagekräftige Kennziffer.
12.2) Gesamtkapitalrentabilität
Diese trifft eine Ausage über die Rendite. Sie ist dem Analysebereich Ertragslage und Rentabilität zuzuordnen. Errechnet wird sie nach der Formel: Gewinn + Fremdkapitalzinsen x 100 : Gesamtkapital (Eigen- u. Fremdkapital) Dahinter verbirgt sich der Gedanke, dass sich das eingesetzte Kapital verzinsen muss. Verzinst es sich schlecht, wäre es anderswo besser angelegt. Basis ist immer der Gewinn. Ziel des Kaufmanns ist es maximale Gewinne zu erzielen, Kommunen dürfen in ihrem Kernbereich jedoch gar keine Gewinne erzielen, in vielen Bereichen ist es auch gar nicht möglich. Wie soll eine Kommune mit einer Grundschule Gewinne erzielen, da sie doch keine Schulgebühren erheben kann und darf? Bei Privatschulen ist dies anders. Hier erheben die Schulträger Gebühren. Die Gesamtkapitalrentabilität scheidet bei den Kommunen und beim Staat als sinnvolle Kennziffer daher aus.
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Bei den Kommunen und beim Staat geht es um Solidarität und es geht um Gemeinwohlmaximierung. Gleichwohl sind die Kommunen und der Staat verpflichtet sich wirtschaftlich zu verhalten. Es gilt das Minimalprinzip (die notwendigen Aufgaben mit dem geringsten Mitteleinsatz zu erledigen ) und das Maximalprinzip (mit den vorhandenen Mitteln möglichst viele Aufgaben zu erledigen.
12.3) Cash- Flow- Leistungsrate
Die Cash-Flow-Leistungsrate sagt etwas über die finanzielle Leistungsfähigkeitt aus. Sie ist dem Analysebereich Ertragslage bzw. Erfolg zuzurechen. Sie wird nach der Formel Cash-Flow x 100 : Betriebsleistung ermittelt. Eine Cash- Flow- Leistungsrate von >10 % gilt als sehr gut. Bei einer negativen Rate besteht Insolvenzgefahr. Prinzipiell kann man diese Zahl auch mit Hilfe der Kameralistik ermitteln. Der Cash- Flow entspricht in etwa der kameralen Zuführungsrate. Die Betriebsleistung entspricht dem Volumen des Verwaltungshaushalts. Es muss jedoch erwähnt werden, dass die Masse der Betriebsleistungen aus Steueranteilen und Schlüsselzuweisungen bestehen auf deren Höhe die einzelne Kommune nur einen sehr geringen Einfluss hat.
12.4) Schuldtilgungsdauer in Jahren
Die Schuldtilgungsdauer in Jahren trifft eine Aussage über die Verschuldung. Sie gehört zum Analysebereich der Liquidität. Errechnet wird sie nach der Formel Fremdkapital- flüssige Mittel durch Jahres Cash-Flow. Sie zeigt auf, ob das Unternehmen zuviel Fremdkapital hat oder nicht. Eine Schuldtilgungsdauer von <3 gilt als sehr gut. Die Kommunen haben über ihre Schulden jederzeit einen exakten Überblick. Dokumentiert werden diese in der Schuldenübersicht. Die flüssigen Mittel kann man dem Tagesabschluss entnehmen. Der Cash- Flow entspricht im Wesentlichen der Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Damit hat man als kameraler Kunde alle Informationen, die man braucht um etwas zur Kennzahl Schuldtilgungsdauer in Jahren sagen zu können.
12.3) Vergleich mit der Doppik in der Schweiz
Die Schweizer Doppik (untersucht anhand der Jahresrechnung einer Schweizer Gemeinde im Kanton Bern) ähnelt eher der Kameralistik als der Doppik nach HGB. Auch hier steht der Haushaltsplan im Mittelpunkt. Dort hat dieser (Voranschlag) noch eine größere Bedeutung als bei uns, da in der Schweiz die Bürger unmittelbar über diesen abstimmen. Die Jahresrechnung muss daher sachgerecht dokumentieren ob und wie die Vorgaben der Bürger eingehalten wurden. Schematisch unterteilt sich die (doppische) Schweizer Jahresrechnung in eine laufende Rechnung (vergleichbar mit dem kameralen Verwaltungshaushalt), die Finanzierung (vergleichbar mit dem kameralen kassenmäßigen Abschluss) und der Investitionsrechnung (vergleichbar mit dem kameralen Vermögenshaushalt). Somit ist dies im Vergleich zur deutschen Kameralistik alles nichts Neues. In der laufenden Rechnung wird dargelegt wie sich das Ergebnis gegenüber dem Voranschlag entwickelt hat. (Verbesserung oder Verschlechterung). Dabei ist die laufende Rechnung nach Funktionen (Kostenstellen) gegliedert, wie in Deutschland auch.
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Es steht damit die Gliederung, ( Funktion oder die Kostenstelle) im Mittelpunkt der Haushaltsstelle und nicht wie im neuen kommunalen Finanzwesen das Produkt.
Der zweite Teil der Buchungsstelle dokumentiert die Art der Einnahmen bzw. Ausgaben Auch dies ist analog der deutschen Kameralistik. Die Differenzierung ist in der Schweiz nicht so aussagekräftig wie bei der deutschen Kameralistik. (alle Aufwendungen beginnen mit 3, alle Erträge mit 4). In der laufenden Rechnung werden die Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. Dies entspricht den Sollbuchungen in der Kameralistik. Die Kameralistik ist wesentlich aussagekräftiger, da nicht nur ein Plan/Sollvergleich stattfindet sondern auch ein Soll/Ist Vergleich. Die Kameralistik liefert mehr und bessere Informationen.
In der Schweizer Investitionsrechnung (vergleichbar dem Vermögenshaushalt) werden wie in der Kameralistik auch die Ausgaben und Einnahmen dargestellt. Gegliedert ist dieser auch wie die laufende Rechnung nach Funktionen. Sowohl die Investitionsrechnung als auch die laufende Rechnung liefern in der Schweiz lediglich Jahreswerte (1.1. – 31.12) Die Gesamtdarstellung des Vermögens, der Schulden und der Rücklagen erfolgt in der Bestandsrechnung. (vergleichbar der kameralen Auswertungen Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Vermögensübersicht bzw. Vermögensrechnung je nach Bundesland). Die wichtigste Information, die eine Jahresrechnung liefern muss, nämlich eine Aussage darüber, ob die „laufenden“ Einnahmen ausreichen um die „laufenden“ Ausgaben und die ordentliche Tilgung zu bestreiten (Kennzahl kameral: Musszuführung) werden in einer Nebenrechnung dargestellt. Aus der laufenden Rechnung kann man dies im Vergleich zur Kameralistik nicht erkennen. Im Rahmen dieser Nebenrechnung muss der Ertragsüberschuss um die Abschreibungen bereinigt werden um zu analogen Informationen der Kameralistik zu gelangen. Zur Schweizerischen doppischen Jahresrechnung gehört der Zusammenzug der laufenden Rechnung nach Funktionen. (vergleichbar mit dem kameralen Rechnungsquerschnitt), allerdings ist letzterer detaillierter und aussagekräftiger. Gleiches gilt für die Auswertung Zusammenzug der laufenden Rechnung nach Arten. (vergleichbar mit der kameralen Gruppierungsübersicht) Finanzkennzahlen, die die Doppik in der Schweiz ausweist, wie Selbstfinanzierungsgrad oder Zinsbelastungsanteil können auch mit Hilfe der Kameralistik ermittelt werden. Interessant ist die Aussage zur Nettoschuld/Nettovermögen pro Einwohner. Hier heißt es: „ Die Nettoschuld bzw. das Nettovermögen wird in CHF pro Einwohner dargestellt. Damit wird ersichtlich, wie viel Finanzvermögen oder Fremdkapital die Gemeinde netto ausweist. Diese Kennzahl ist mit großer Vorsicht zu interpretieren (uneinheitliche Zuweisung von Vermögenswerten, unterschiedliche Bilanzierung von Beteiligungen). Spezielle Beachtung ist dem Umstand zu schenken, dass es sich sowohl bei Gemeinden mit Zentrumsfunktion aber auch bei Tourismusgemeinden um tendenziell kapitalintensive Körperschaften handelt. Aus diesem Grund verlangt der Kanton Bern diese Kennzahl nicht“. Hier wird deutlich, was man dem neuen kommunalen Finanzwesen auf der Basis der Doppik vorwerfen muss. Mit einem immensen Aufwand werden Zahlen produziert, deren Aussagekraft so gut wie nichts wert ist.
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14.) Kosten- und Leistungsrechnung
Der Kaufmann erstellt im Rahmen einer Nebenrechnung eine Kostenartenrechnung, eine Kostenstellenrechung und eine Kostenträgerrechnung. Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden die verschiedenen entstehenden Kosten (Arten) dargestellt. (Löhne und Gehälter; Versicherungen; Gebäudereparaturen; Abschreibungen.) Im Rahmen der Kostenstellenrechnung wird dokumentiert wo die Kosten entstehen. Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden nun die angefallen Kosten den einzelnen Produkten (Kostenträgern) zugeordnet. Dies ist wichtig um zu wissen, was ein einzelnes Produkt den Kaufmann kostet. Er braucht diese Information um die Preise für die Produkte sachgerecht bestimmen zu können. Seit der letzten großen Reform in den Jahren 1974/1975 kennt die Kameralistik, wie sie die Kommunen anwenden, diese Kosten- und Leistungsrechnung auch, und zwar nicht als Nebenrechnung sondern automatisch als implementierte Rechnung. Die entsprechenden Auswertungen heißen Gruppierungsübersicht und Rechnungsquerschnitt bzw. Haushaltsquerschnitt. Die Gruppierungsübersicht bildet die Kostenarten und Leistungsarten ab. Sie ist eine Pflichtauswertung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung und im Rahmen der Jahresrechnung. Die Gruppierungsübersicht wird aus der Gruppierung gebildet. Da diese oft nur 4 stellig verwendet wird, ist die Auswertung auch sehr einfach. Für kleine Kommunen ist dies in aller Regel jedoch vollkommen ausreichend, größere Städte könnten statt 4 stellige 6 – 8 stellige Gruppierungen wählen. Gleiches gilt für den Haushaltsquerschnitt (im Rahmen der Planerstellung) und den Rechnungsquerschnitt (im Rahmen der Jahresrechnung). Sie zeigen bei welchen (Kosten)-stellen welche Kosten und Leistungen angefallen sind. Man kann den Rechnungsquerschnitt auch mit einer einfachen Kostenträgerzeitrechnung vergleichen. Auch hier könnte man durch die Wahl einer größeren Stellenzahl (statt 4 Stellen – 6 bis 8 Stellen) die Aussagekraft deutlich erhöhen. Voraussetzung ist, dass die Kommunen von der Möglichkeit das Vermögen abzuschreiben Gebrauch machen und soweit sinnvoll auch mit dem Instrument der internen Leistungsverrechnung arbeiten. Kommunen machen immer dann eine Kostenträgerrechnung, wenn sie die Gebühren für ihre Leistungen kalkulieren. Dies geschieht in aller Regel nicht jährlich sondern immer nur für einen mittleren Zeitraum 3- 5 Jahre. Beispiele: Preise für 1 cbm Wasser; für 1 cbm Abwasser oder für ein Reihengrab. Preise erhalten sie, in dem sie den Mengen die ermittelten Kosten gegenüber stellen. Kommunen erhalten so eine Aussage über die höchst zulässigen Preise. Es ist denkbar, dass die aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Preise nicht erhoben werden, weil der Gemeinderat diese Höhe für nicht vertretbar (zumutbar) hält.
Für verschiedene Produkte (Beispiele: Personalausweis; Reisepass) gibt der Staat die Höhe der Preise fest vor. Die Kommunen sind gezwungen die vorgegebenen Preise zu erheben, unabhängig davon, wie ihre Kostenstruktur aussieht.
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15.) Fazit:
Der Gleichheitsgrundsatz besagt, dass man Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln soll. Dies gilt auch bei der Wahl des Buchhaltungssystems. Ein Kaufmann ist etwas anderes als eine Kommune oder der Staat. Aufgaben und Ziele sind völlig verschieden. Während es beim Kaufmann um maximale Gewinnerzielung geht, steht bei den Kommunen und beim Staat die maximale Aufgabenerfüllung im Vordergrund. Die Buchhaltungssysteme Doppik und Kameralistik bilden die unterschiedlichen Aufgaben und Ziele ab. Daher hat man bereits vor Jahrzehnten nicht ein einheitliches Buchhaltungssystem für die Kaufleute und für den Staat und die Kommunen geschaffen, sondern man hat sich für 2 verschiedene Buchhaltungssysteme entschieden, die deren speziellen Anforderungen Rechnung tragen. Der Kameralistik wirft man mangelnde Transparenz vor, darin sieht man den größten Vorteil der Doppik. Transparenz, die notwendig ist um Schaden von den Anwendern abzuwehren. Spätestens die Bankenkrise hat uns eines „Besseren“ gelehrt. Das „angeblich“ so transparente System der Doppik konnte nicht verhindern, dass Banker, die nach maximalen Gewinnen streben, eine ganze Branche „an die Wand gefahren haben“. Der Staat mit seinem „angeblich“ so intransparenten System der Kameralistik muss nun einen Schutzschirm aufbauen. Die Kameralistik, so wie sie die Kommunen seit der letzten großen Reform (1974/1975) anwenden, hat sich bewährt. Was sich jedoch bewährt hat, das sollte man nicht abschaffen, sondern beibehalten. Einzelne Punkte (Punkte des materiellen Rechts wohlgemerkt) könnte man ändern, dazu gehören auch die Begriffe, die im Rahmen der Kameralistik verwendet werden.
Quelle: Wenn es die Kameralistik nicht gäbe, müsste man sie erfinden! - ein Vergleich von Doppik und Kameralistik- - aus der Sicht eines Gemeinderates
von Walter Lutz ISBN: 978-3-940411-09-9 mbverlag.com
--Annerose88 18:02, 31. Okt. 2008 (CET)