Benutzer:Arkady2512 /Städtebaugesetzbuch (Russland)
Der Städtebaugesetzbuch der Russischen Föderation (russisch Градостроительный кодекс Российской Федерации, ГрК РФ) ist ein kodifizierter normativer Akt, der städtebauliche und einzelne damit verbundene Beziehungen auf dem Territorium der Russischen Föderation regelt.
Gegenstand der gesetzlichen Regelung des Städtebaugesetzbuches der Russischen Föderation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gegenstand der gesetzlichen Regelung wird durch Artikel 1 und Artikel 4 des Kodex bestimmt.
1. Städtebauliche Beziehungen[1] — Beziehungen im Zusammenhang mit städtebaulichen Aktivitäten, dh mit Aktivitäten zur Entwicklung von Territorien, einschließlich Städten und anderen Siedlungen, die in Form von:
- territoriale Planung,
- städtebauliche Zonierung,
- planung des Territoriums,
- architektur- und Bauplanung, einschließlich technischer Untersuchungen,
- bau von Investitionsobjekten,
- überholung, bei deren Durchführung die konstruktiven und anderen Eigenschaften der Zuverlässigkeit und Sicherheit von Bauobjekten betroffen sind,
- rekonstruktion von Investitionsobjekten,
- Betrieb von Gebäuden, Bauten;
- verbesserung der Territorien;
2. Beziehungen[1] im Zusammenhang mit:
- die Annahme von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Baus, des Betriebs von Gebäuden und Strukturen,
- Verhütung von naturnahen und vom Menschen verursachten Notfällen,
- beseitigung ihrer Folgen
- bei der Durchführung städtebaulicher Aktivitäten, wenn solche Beziehungen nicht durch spezielle Gesetze geregelt sind;
3. Die im Kodex ausdrücklich erwähnten Beziehungen[1] im Zusammenhang mit:
- erwerb des Status einer selbstregulierenden Organisation (SRO),
- beendigung des SRO-Status,
- bestimmung der Rechtslage der SRO,
- durchführung von SRO-Aktivitäten,
- die Festlegung der Reihenfolge der Durchführung der SRO Kontrolle über die Aktivitäten ihrer Mitglieder,
- die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegen ihre Mitglieder durch die SRO,
- die Ordnung der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Aktivitäten der SRO;
4. Beziehungen im Zusammenhang mit der Schaffung von künstlichen Grundstücken[1].
5. Beziehungen im Zusammenhang mit der Sammlung und Verarbeitung von Informationen, die zur Ermittlung der geschätzten Baukosten erforderlich sind[1].
Frühere Gesetze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bundesgesetz vom 07.05.1998 Nr. 73-FZ "Städtebaugesetzbuch der Russischen Föderation»
- Gesetz der Russischen Föderation vom 14.07.1992 № 3295-1 "Über die Grundlagen der Stadtplanung in der Russischen Föderation»
Struktur des Städtebaugesetzbuches der Russischen Föderation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das städtebauliche Gesetzbuch der Russischen Föderation enthält in der Ausgabe vom 18.06.2017 folgende Kapitel:
- Kapitel 1. Allgemeines
- Kapitel 2. Befugnisse der staatlichen Behörden der Russischen Föderation, der staatlichen Behörden der Subjekte der Russischen Föderation, der lokalen Selbstverwaltungsorgane auf dem Gebiet der städtebaulichen Tätigkeit
- Kapitel 2.1. Preisbildung und geschätzte Normierung im Bereich der Stadtplanung, föderales Register der geschätzten Normen (eingeführt durch Bundesgesetz vom 03.07.2016 Nr. 369-FZ)
- Kapitel 3. Territorialplanung
- Kapitel 3.1. Normen für die städtebauliche Gestaltung (eingeführt durch Bundesgesetz vom 05.05.2014 Nr. 131-FZ)
- Kapitel 4. Städtebauliche Zonierung
- Kapitel 5. Layout des Territoriums
- Kapitel 6. Architektur- und Bauplanung, Bau, Rekonstruktion von Investitionsobjekten
- Kapitel 6.1. Selbstregulierung auf dem Gebiet der Ingenieurwissenschaften, der architektonischen und Bauplanung, des Baus, der Rekonstruktion, der Überholung von Bauobjekten (eingeführt durch Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 148-FZ)
- Kapitel 6.2. Betrieb von Gebäuden, Bauten (eingeführt durch Bundesgesetz vom 28.11.2011 nr. 337-FZ)
- Kapitel 6.3. Erschließung von Gebieten für den Bau und Betrieb von Miethäusern (eingeführt durch Bundesgesetz vom 21.07.2014 Nr. 217-FZ)
- Kapitel 6.4. Abriss von Bauobjekten (eingeführt durch Bundesgesetz vom 03.08.2018 Nr. 340-FZ)
- Kapitel 7. Informationsunterstützung für städtebauliche Aktivitäten
- Kapitel 8. Verantwortung für Verstöße gegen das städtebauliche Gesetz
- Kapitel 9. Besonderheiten der städtebaulichen Tätigkeit in Subjekten der Russischen Föderation - Städte von föderaler Bedeutung in Moskau, St. Petersburg und Sewastopol
Inhalt einzelner Kapitel des Städtebaugesetzbuches der Russischen Föderation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Territorialplanung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die territoriale Planung (Artikel 1 Absatz 2 des Codes in der Fassung vom 20.03.2011 Nr. 41-FZ) — die Planung der territorialen Entwicklung, einschließlich für:
- einrichtung von Funktionszonen,
- definitionen der geplanten Platzierung:
- objekte von föderaler Bedeutung,
- objekte von regionaler Bedeutung,
- lokale Objekte.
In Übereinstimmung mit 9 des Codes ist die Territorialplanung darauf ausgerichtet, in den Dokumenten der Territorialplanung die Ernennung von Territorien basierend auf einer Reihe von sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und anderen Faktoren zu definieren, um eine nachhaltige Entwicklung der Territorien zu gewährleisten, die Entwicklung der technischen, Transport- und sozialen Infrastruktur zu gewährleisten, die Interessen der Bürger und ihrer Verbände, der Russischen Föderation, der Subjekte der Russischen Föderation und der Gemeinden zu berücksichtigen.
Teil 1 des Artikels 9 des russischen Kodex sieht die folgenden Dokumente der Territorialplanung vor:
- Territorialplanungsschemata der Russischen Föderation;
- Schema der Territorialplanung der Subjekte der Russischen Föderation;
- Pläne für die Territorialplanung der Gemeinden:
- Pläne für die Territorialplanung von Gemeindegebieten,
- Allgemeine Pläne für städtische und ländliche Siedlungen,
- Die Masterpläne der Stadtbezirke.
Seit dem 1. September 2011 ist der Artikel in Kraft getreten. 57.1 des Codes für die Einrichtung eines föderalen staatlichen Informationssystems für die Territorialplanung, das als Informations- und Analysesystem definiert ist, das den Zugang zu den in staatlichen Informationsressourcen, staatlichen und kommunalen Informationssystemen enthaltenen Informationen, einschließlich Informationssystemen für die städtebauliche Tätigkeit, gewährleistet und für die Tätigkeit von staatlichen und lokalen Behörden auf dem Gebiet der Territorialplanung notwendig ist.
Städtebauliche Zonierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Städtebauliche Zonierung (Artikel 1 Absatz 6 des Codes) — Zonierung der Territorien von Gemeinden, um territoriale Zonen zu definieren und städtebauliche Vorschriften festzulegen.
Die Regeln für Landnutzung und Bebauung sind ein Dokument der Stadtplanungszone, das durch die normativen Rechtsakte der Kommunalverwaltungen, die normativen Rechtsakte der staatlichen Behörden der Subjekte der Russischen Föderation — Städte von föderaler Bedeutung in Moskau und St. Petersburg - genehmigt wird und in dem territoriale Zonen, städtebauliche Vorschriften, die Anwendung eines solchen Dokuments und das Verfahren zur Änderung dieses Dokuments festgelegt werden (Artikel 1 Absatz 8 des Codes).
Territoriale Zonen sind Zonen, für die in den Regeln für Landnutzung und Bebauung Grenzen definiert und städtebauliche Vorschriften festgelegt sind (Artikel 1 Absatz 7 des Codes).
Die städtebaulichen Vorschriften — die innerhalb der Grenzen der jeweiligen territorialen Zone festgelegten Arten der zulässigen Nutzung von Grundstücken, sowie alles, was sich über und unter der Oberfläche der Grundstücke befindet und während der Bebauung und der anschließenden Nutzung von Bauobjekten verwendet wird, die Grenzwerte (minimale und /oder maximale) der Grundstücksgrößen und die Grenzwerte für den zulässigen Bau, die Rekonstruktion von Bauobjekten sowie die Beschränkungen für die Nutzung von Grundstücken und Bauobjekten (p. A.). 9 artikel 1 des Codes).
Layout des Territoriums
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für bebaute oder bebaubare Gebiete (Artikel 41 Absatz 1 des Codes) wird eine Dokumentation über die Planung des Gebiets erstellt.
Die Vorbereitung des Planungsprojekts für das Gebiet erfolgt, um die Elemente der Planungsstruktur (Viertel, Wohnbezirke, andere Elemente) hervorzuheben und die Parameter der geplanten Entwicklung der Elemente der Planungsstruktur festzulegen (Artikel 42 Absatz 1 des Codes).
Die Vorbereitung der Vermessungsprojekte erfolgt in Bezug auf bebaute und bebaubare Gebiete, die innerhalb der Grenzen der Planungsstrukturelemente liegen, die von den Planungsprojekten festgelegt wurden (Artikel 43 Absatz 1 des Codes).
Die Erstellung von Stadtplanungen für Grundstücke erfolgt in Bezug auf bebaute oder für den Bau und die Rekonstruktion von Bauobjekten vorgesehene Grundstücke (Artikel 44 Absatz 1 des Codes).