Benutzer:Artikel Brandenburgisch-Sächsische Beziehungen/Arbeitsseite
Friedrich II.
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nachfolgend werden Stichworte zur Wiki-Relevanz der gelöschten Themen genannt, die im Bedarfsfall ausgeführt werden können:
Vater-Sohn Konflikt zwischen Friedrich-Wilhelm I. und Friedrich II.
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Familienkonflikt einer Dynastie des europäischen Hochadels
- Außenpolitische Dimensionen: Englische Doppelhochzeit - Anlehnung an England oder Habsburg, Gnadenersuche europäischer Herrscher an Friedrich Wilhelm I., Pressemitteilungen der Gesandten an ihre Höfe
- Innenpolitische Dimensionen: Kampf um die inhaltliche Ausrichtung der Regierungsführung
- Erbfolgefrage: Aberkennung des Kronprinzenstatus
- Breite Publizistik, beliebtes Topos der Historiographie seit dem 18. Jahrhundert bis heute
Erziehung und Ausbildung Friedrichs II.
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ereignisgeschichtliche Lebensabläufe eines Vertreters eines Herrschergeschlechts einer bedeutenden Macht, hier die Kindheit, Jugend und Junges Erwachsenenalter können nicht nur aus formeller Perspektive im Sinne einer Amtshandlung beleuchtet werden. Es handelt sich beim Artikellemma nicht um eine Maschine sondern um ein organisches Wesen mit Eigenschaften, die beschrieben werden müssen. Neben Charaktereigenschaften die sich erst allmählich ausbildeten, sind die Formungsprozesse einer heranwachsenden Person nicht deswegen irrelevant, wenn sie nicht in Bezug zu einer Amtshandlung stehen.
Stattdessen sind Erziehungsmaßnahmen legitimer Bestandteil einer jedweden Biographie. Ihre Breite in der Darstellung hängt individuell mit der späteren Wirkung der beschriebenen Person zusammen. Insofern ist die Ausbildung eines Kronprinzen in der Zeit des Absolutismus keine Nebensächlichkeit wie bei einem heutigen Politiker, sondern war ein Staatsakt höchster Bedeutung. „L’état, c’est moi“ galt insbesondere auch für Preußen dieser Tage. Die Trennung zwischen Privat und Öffentlich aus unserer Zeit kann nicht auf damalige Verhältnisse übertragen werden oder: Das Private ist politisch.
Inthronisierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Übernahmeregelung eines Staatsamtes ist per se relevant. Die entsprechenden Zeremonien und deren Transformation gehören ereignisgeschichtlich genau geschildert, da es sich um eine direkte Staatswirksamkeit handelt, die hier vor allem in Bezug zu einer der Großmächte Europas steht. Herrschaftliche Formengebundenheit und politische Kommunikation gehören erläutert und in einen Kontext gebracht. Das betrifft das Ständewesen aber auch das umfassende Herrschaftssystem der damaligen Hohenzollernfürsten. Das darf mehr als 1,45 Sätze mit 197 Zeichen umfassen.
Textentwurf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am Nachmittag des 31. Mai 1740, kurz nach dem Ableben des Königs übernahm Friedrich II. in Potsdam die Amtsgeschäfte. Auf eine aufwendige Krönungszeremonie verzichtete er, so wie sein Vater zuvor. Der krönungslose Herrschaftswechsel wurde auch für die nachfolgenden Könige unumkehrbare Praxis. Sein darauf folgender Einzug nach Berlin als König wurde von einem begeisternden Empfang des Volkes begleitet. Das einfache Volk hoffte auf einen milderen Herrscher und die Vertreter der bürgerlichen Intelligenz auf Reformen.[1] In kürzester Zeit veränderte sich der Personenkreis mit dem der König sich umgab. Die Rheinsberger Vertrauten traten in den Hintergrund, während viele der unter dem Vater in Administration und Armee innehabenden Amtsträger blieben.[2] Zunächst galt es gemäß den Regeln des damaligen frühneuzeitlichen Herrschaftssystems, die symbolischen Herrschaftsverhältnisse zwischen Fürst und Ständen in allen Landesteilen durch einen symbolischen Akt zu aktualisieren und zu bekräftigen. Die üblichen Zeremonien die einem Herrschaftsantritt folgten, hatte bereits sein Vater bei seinem Regierungsantritt stark eingeschränkt. Auch der eher repräsentationsabgeneigte Friedrich nahm die Huldigung mit seiner persönlichen Anwesenheit nur noch an den Gesamtmonarchisch bedeutenden zentralen Orten Berlin und Königsberg ab. Den Eid nahmen an seiner statt Bevollmächtigte in den anderen Provinzen ein. Dieses Vorgehen stand im Einklang mit der zeitgemäßen Ausübung der Landesherrschaft von zentralen Residenzen aus, gegenüber der früheren Reiseherrschaft der Landesherren die keinen festen Herrschaftsort definiert hatten. Am 2. August 1740 folgte die Huldigung des Königs in Berlin auf dem Schlossvorplatz. Der Feier wohnten 20.000 Bürger, die Abgesandten der kurmärkischen Landstände und der Magistrat von Berlin bei.[3]
Auch in Ostpreußen hatte der neue König die Vertreter der Stände zur Eidesleistung nach Königsberg bestellt die im Beisein des Königs am 20. Juli erfolgte.[4] Der Absolutismus war im preußischen Staat inzwischen so weit gefestigt, das der neue König seinen Souveränitätsanspruch gegenüber den Landständen deutlich durchsetzen konnte und die vorgetragenen Wünsche der Stände nach politischer Teilhabe limitieren konnte.[5]
Als Themen für den Artikel erst mal in der Rangfolge nach hinten verschoben:
- Konflikt in Herstal: Die Bewohner der 1732 zum preußischen Staat gekommenen Grafschaft Herstal an der niederländischen Grenze verweigerten eine Huldigung und suchten Schutz beim Fürstbischof von Lüttich, der die Lehnshoheit über Herstal übernahm. Daraufhin marschierten am 11. September preußische Truppen in das Gebiet des Fürstbischofs (Maaseik und Grafschaft Hoorn) zur Durchsetzung der Herrschaftsansprüche ein. Die Affäre von Herstal endete schließlich mit einem finanziellen Vergleich und wurde in der Öffentlichkeit als erster kleiner Ansehensverlust des als „aufgeklärt“ (und damit nicht repressiv) geltend wollenden Fürsten gewertet.[6]
- Huldigungsreise: Der König unternahm nach der abgenommenen Huldigung in Königsberg eine umfassende Huldigungsreise durch seine Landen. Über Bayreuth reiste Friedrich II. Ende August inkognito nach Straßburg und weilte wiederum auf der Rückreise in Kleve auf Schloss Moyland.
- Treffen mit Voltaire: Dort empfing der an Fieber erkrankte Friedrich Mitte September Voltaire zum ersten Mal persönlich, nachdem sich beide über Jahre hinweg Briefe geschrieben hatten. Beide Persönlichkeiten waren von ihrem Gegenüber bei diesem Auftakttreffen positiv beeindruckt.[7] Von Mitte November bis Anfang Dezember 1740 besuchte Voltaire den König nochmals in Rheinsberg.
- Beziehung zu Voltaire: Voltaire wiederum war ein radikalerer Verfechter politischer Aufklärung als Friedrich selbst. So trat er anders als Friedrich für den sich etablierenden englischen und amerikanischen Parlamentarismus ein. Dennoch sah er in Friedrichs Regierungsmaßnahmen eine realpolitische Verbesserung der Verhältnisse und unterstützte ihn bei der Druckfassung seines Werkes des Anti-Machiavellis.[8] Vor allem das literarische Frankreich, das Land, das die Führungsmacht Europas war und der Gesellschaftskreis zu denen auch die politisch einflussreichen Kreise gehörten, erhielten durch das „Medium Voltaire“ ein entsprechend positiv gestaltetes Bild vom König. Voltaire fungierte als bedeutende Schnittstelle nach Frankreich und berichtete wiederum an Friedrich, das er dort geliebt werde und erklärte empathisch, das alle Franzosen Preußen seien.[9]
Reformmaßnahmen Friedrichs und Erster Schlesischer Krieg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beide Themenbereiche decken den Zeitraum von 1740 bis 1744 ab. Sie gehören zu den klassischen Wiedergabethemen der Biografien zu Friedrich II. In den Werken werden die Geschehnisse je nach thematischer Ausrichtung eher länger behandelt, was insgesamt einleuchtet, da die Relevanz europaweit vorliegt.
Governance im Königreich Preußen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Entwicklungsgeschichte der Staats- und Regierungformen zur Bildung eines tragfähigen Überbaus bildeten sich in Preußen sehr fortschrittliche Bereiche, die neben sehr rückschrittlichen Teilen fortbestanden.
Als fortschrittlich galt die Staatsverwaltung, der ein sehr hoher Dienstethos, eine hohe Sachkenntnis und Organisationsfähigkeit nachgesagt wurde. Ebenso modern galt die seit 1740 geltenden gesellschafltichen Regeln, die eine tolerante, teilweise freie Gesellschaftspolitik unter weitgehendem Verzicht von Willkür des Staates ermöglichte.
Das exakte Gegenteil bildete der preußische Staat mit seiner klaren Fokussierung auf den Adelsstand als staatstragende soziale Schicht. Die besten Vorreitergesellschaften Europas (England und Niederlande) hatten bereits im 17. Jahrhundert der Bürgerschicht bedeutende Einflussphären in der gesellschaftlichen Entwicklung zugestanden. Parallel wurde in Preußen zu dieser Zeit das Bürgertum weiterhin gedrückt und der leistungsbezogen schwächere und kleinere Adelsstand bevorzugt. Diese strukturelle Rückschrittlichkeit bewirkte durch die überlange Einbindung adeliger Personen mit dem entsprechenden anerzogenen Standesdünkel die Ausbildung eines erzkonservativen Elements im preußischen Herrschaftssystem, sie sich vor allem in der Ausprägung rückschrittlicher politischer Beteiligungsprozesse und einer weitergehenden Militarisierung der Gesellschaft durch den stark im Militär präsenten preußischen Adel auswirkte.
Merkmale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Akteure
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zunächst waren die Austauschverhältnisse der Adelsfamilien unter Führung der Hohenzollerndynastie bestimmend im politischen Prozess. Daneben gab es auch städtische Einflussnahmen durch die patrizischen Stadträte. Mit Zunahme der Gesellschaftsentwicklung erweiterte sich das Akteursspektrum. Medienwirksamkeit und Publizistik erhielten eine Rolle im Regierungsprozess. Es entstanden Zeitungen die eine öffentliche Meinung zu politischen Angelegenheiten publizierten und verbreiteten. Die Verleger und deren Finanziers gehörten folglich zum politisch-administrativen System Preußens. Bürgerliche Institutionen wie literarische Salons und forschende Einrichtungen der Aufklärung wirkten ebenso Agendabildend auf die politischen Prozesse ein. Später kamen Großbürgerliche Vereine, Gewerbeinnungen und Stiftungen aller Art dazu. Die Arbeiterklasse mit ihren Gewerkschaften oder auch politische Parteien erweiterten das Spektrum der politischen Akteure immer weiter. Auch die Kleinbürgerliche Klasse beteiligte sich auf ihre Weise mit der Bildung von geselligen Vereinen zunehmend an der gesellschafltichen Gestaltung.
Staatsbegriffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die zeitgenössischen Vorstellungen von Staatlichkeit und öffentlich-rechtlichem Handeln unterlagen in dem genannten Zeitrum erheblichen Veränderungen. Diverse politische Evolutionsschritte wurden durchlaufen, bis sich die Staatsvorstellungen ausgehend von einer fürstlichen privaten Verfügungsmasse bzw. Vermögensgegenstandes zu einem eigenständigen, überpersonalen Objekt mit eigenem Rechtscharakter entwickelt hatte. Durch die fehlende Konstitutionalisierung war das Handeln der Monarchenfamilie kaum zwischen privat und öffentlich zu trennen. Deren Institutionen, die als Herrscherhof zusammenfassend bezeichnet wurden, waren anfänglich der Staat und Familienbesitz zugleich.
Der absolutistische Herrschaftsanspruch der ersten preußischen Könige wurde erheblich durch die zeitgemäße politische Theorie des Leviathan geprägt. Mit Friedrich II. erhielten aufklärerische Gedanken Eingang in die Vorstellung von Staatlichkeit. Die Person des Monarchen war nicht mehr das Zentrum allen Tuns, sondern der Staat rückte in das Zentrum des Geschehens, für den sich der Monarch als Person bereits getrennt vom Staat gesehen, aufzuopfern habe.
Der Staat im 19. Jahrhundert war ordoliberal geprägt, im Sinne der Vorstellung von dem Wirken der unsichtbaren Hand. Die Aufgabenfelder der Exekutive beinhalteten nur wenige der heute üblichen Aufgabenfelder.
Ideologie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als preußischen Tugenden werden die bestimmenden und handlungsleitenden Sekundärtugenden preußischer Untertanen genannt, die das preußische Gesellschaftssystem unter Führung des Teilsystems des Regierungssystems ausbildete und immer wieder selbstreferentiell erneuerte. Der König sollte durch sein Vorbild seinem Volk als Richtungsweiser dienen.
Als Mythos blieben diese Tugenden bis heute erhalten.
Regierungsform(en)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die bis 1848 aufrechterhaltende formell autokratische Regierungsform kannte keine geregelten Herrschaftsübergänge und auch kein Widerstandsrecht. Das feudal-absolutistische Herrschaftsregime mit autokratischen Tendenzen im 18. Jahrhundert basierte allein auf den Willen eines Monarchen. Die herrschende Familiendynastie gründete ihre Herrschaftslegitimation auf einen von der Vorsehung her basierendes Gottesgnadentum. Diese auf eine säkulare Selbstüberhöhung basierende Legitimierung wurde mit zunehmendem Zeitverlauf eingeschränkt, da die inzwischen aufgeklärten Menschen zunehemnd für wundergläubige Begründungen weniger zugänglich waren. Die herrschaftliche Kommunikation der Monarchen in Preußen und außerhalb Preußens kontrastierte mit der wachsenden Stärke der bürgerlichen Bewegungen und deren freidenkerischen Anführern. Weitere staatsdienende und nutzenstiftende Funktionen mussten das zunehmend vom progressiv denkenden Bürgertum angegriffene Leitbild der Monarchen ergänzen. Die preußischen Könige konnten sich seit der Zeit der französischen Revolution schlichtweg ein allumfassendes und anmaßendes Dominanzverhalten im politischen Diskurs nicht mehr leisten. Die moderaten Anpassungen (preußische Reformen, preußisches Landrecht und weitere) änderten aber nichts an dem umfassenden Herrschaftsanspruch des Königtums. Aus den daraus resultierenden politischen Konflikten entsprangen revolutionsähnliche Unruhen die in Preußen mit anhaltenden Abwehrkämpfen des hohen Adelsstandes einhergingen. Erst allmählich gewannen die bürgerlichen Kräfte im 19. Jahrhundert den Zugriff auf die preußischen Staatsstrukturen.
Aufgrund der starken Bedeutung der preußischen Armee für den preußischen Staat, diese Einrichtung wurde für den Staat eine Art selbsterhaltender Zweck (die Armee brauchte ein geordnetes Staatswesen und nicht umgedreht), betrachteten zeitgenössische Geschichtsschreiber und verfassende Topgrafen das preußische Staatswesen als Militärmonarchie, eine von zweien in Europa, neben dem Ancien Régime des Königreichs Frankreich. Alle Offiziere hatten den Status hoffähig, im Gegensatz zu vielen Zivilämtern inne. Sie waren folglich als Berufsstand sets regierungsnah angesiedelt. Viele Generäle dienten nach dem Militärdienst als Staatsdiener im Verwaltungsdienst. Deren Netze und Beziehungen bildten eine geschlossene und sehr einflussreiche Schicht innerhalb des preußischen Staats. Die Sicherung eines großen Anteils am Staatsetat zum Unterhalt der Armee aber auch die Ämterpatronage waren direkte Folgeauswirkungen des großen Einflusses der Armee auf die Regierungsstellen.
Im Verlauf des 18. Jahrhunderts prägte sich eine frühmoderne Expertokratie aus, die in den Behörden ähnlich wie die Technokraten des 20. Jahrhunderts das staatliche Handeln lenkte. Diese Regierungsform basierte auf einer Herrschaft der Wenigen. Daneben stand die Regierungsform des Kabinettsystems des Monarchen, der damit versuchte, diese Oligarchie zu kontrollieren.
Gesellschaftsysteme
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Feudalsystem
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die gesellschaftlichen Austauschverhältnisse wurden durch das seit dem Mittelalter bestimmende Feudalsystem bestimmt. Demnach war der Staat ähnlichen einem Personenverband aufgebaut, deren Mitglieder allesamt den grundbesitzenden Schichten entstammten, die entsprechende Verfügungsrechte über ihr Eigentum und allem darauf befindlichen besaßen. Der Feudaladel hatte demnach die Gerichtsbarkeit über alle Bewohner seiner Gebiete. Die herrschende Klasse repräsentierte in Preußen vor allem der grundbesitzende Adel. Lediglich die immediatären Städte hatten nach einer langen Phase des politischen Abstiegs bis zu den endgültigen Kehrtwenden 1808 bis 1848 eine gewisse bürgerliche Mitbestimmung im preußischen Staat erhalten können. Die wirtschaftlichen Verhältnisse hatten den Bauernstand im 17. Jahrundert erheblich geschwächt und größere Teile verloren ihre persönliche Freiheit an die Gutsbesitzer. Die Innungen der Zünfte blieben bis Ende des 18. Jahrhunderts eine bedeutende gesellschaftliche Kraft mit ganz eigenen Funktionslogiken. Trotz gewerblicher Liberalisierung und Bauernbefreiung im Zuge der Preußischen Reformen, blieb der ländliche Raum ein Hort adeliger Herrschaftskultur bis 1918, möglicherweise auch bis zur Bodenreform 1947.
Öffentlichkeit und Bürgliche Welten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die sich im 18. Jahrhundert bildende preußische Öffentlichkeit existierte politisch am Rande und entwickelte eigene Lebensräume. Auch das Bürgertum entfaltete sich zusehends, wenn es auch in Preußen erst seit dem Vormärz zu einem Durchbruch bürgerlicher Lebenswelten auf breiter Linie kam. Das Wirtschaftsbürgertum gelange in Preußen ab Ende des 18. Jahrhunderts in sehr einflussreiche Kreise. Auch das Bildungsbürgertum konnte in Preußen eine starke Stellung aufbauen. Die Macht der Städte im politischen Prozess blieb im Verhältnis zum Spätmittelalter eher klein. Die Zeit der großen Städtebünde wie die Hanse hatte sich endgültig überlebt. Das handwerklich und städtisch geprägte Zunftwesen mit seinem eigenen Regelsystem wurde in den preußischen Reformen abgeschafft.
Arbeiterklasse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die zunft- und rechtlose Arbeiterklasse, die sich seit dem 18. Jahrhundert während der Protoindustrialisierung aus der Schicht der Manufakturarbeiter gebildet hatte und die durch die Verelendung breiter Massen im Zuge der Industrialisierung stark anstieg, bildete seit der 1848er Revolution ebenso ein autonomes ganz eigenes Gesellschaftssystem aus, das sich parallel zu den bürgerlichen Strukturen mit entwickelte. Deren Klimax wirkte sich allerdings erst nach der Zeit der Monarchie ab der Oktoberrevolution auf den dann gebildeten Freistaat Preußen aus.
Herrschaftssystem ohne Verfassung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Politische Kommunikation über Zeichensetzung und Symbolik als Ersatz
Repräsentation und Statusdemonstration
Bestätigung der Beziehungsmuster über offizielle Staatsakte
Politische Programme
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Internationale Strömungen und der herrschende Zeitgeist wurden adaptiert und auf preußische Bedürfnisse angepasst. Die zur Anwendung gekommenen Programme waren Derivate von Mustern wie sie zeitgleich in allen anderen Staaten Europas auch vorkamen.
Programme lassen sich nach Policyfeldern unterteilen.
Die staatlichen Aufgabenfelder waren im 17. Jahrhundert noch eng gefasst. Eine spürbare Ausweitung erfolgte erst zu Anfang des 19. Jahrhunderts.
Regierungsführung im altpreußischen Staat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zwar hatte der oberste Fürst des Staates formell eine herausragende Stellung im feudalen Herrschaftssystem inne. Doch bedeutete dies nicht, das der autokratische Wille des Monarchen deswegen auf allen Organisationsebenen sowohl landesweit, auf der Kreisebene oder Ortsbezogen stets eine zwingende Bedeutung gehabt hätte. Ähnlich wie der berühmte Ausspruch in Russland „Moskau ist weit“, galten ähnliche Bedingungen auch im frühneuzeitlichen Preußen, dessen Landesteile bis an die Tausend Kilometer voneinander entfernt lagen und durch dutzende anderer Landesgrenzen getrennt waren. Zusätzlich war das Verkehrssystem bis zur Anlegung der ersten überärtlichen Kunststraßen um 1800 völlig unzureichend. Die Transportmittel hatten eine sehr geringe Durchschnittsgeschwindigkeit. Eine zentrale Regierungsführung konnte damit allenfalls in Ansätzen alle Glieder des Staates mit einbeziehen.
Die preußischen Staatsstrukturen im 18. Jahrhundert waren noch sehr klein. Die Zentralverwaltung und die königlichen Beamten in den Provinzen hatten insgesamt nur wenige hundert Mitarbeiter. Eine staatliche Infrastruktur gab es noch nicht. Der Informationsfluss zwischen der Regierung und den vielen Kommunen war langsam und unzuverlässig. 1760 dauerte es im preußischen Landesteil Fürstentum Minden zehn Tage, bis Runderlasse die wenigen Kilometer von einem Bezirk bis zum nächsten überbrückten. Staatsdokumente gelangten häufig zunächst in Wirtshäuser, wo sie geöffnet, herumgereicht und vorgelesen wurden. Zwar gab es eine preußische Post, doch diszipliniert und engmaschig waren die staatlichen Post- und Kurierdienste noch nicht. Der Erlass von königlichen Anordungen in Berlin erfolgte zwar routiniert, ihre Umsetzung vor Ort war allerdings kein Automatismus.
Ausbildung von tragfähigen Governancestrukturen im quasiföderalen altpreußischen Regierungssystem
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es gab in der Zeit des altpreußischen Staates von 1640 bis 1806 zwei nebeneinander bestehende Herrschaftssysteme. Zum einen handelte es sich bei dem Älteren um das Ständewesen, das sich seit dem Spätmittelalter etabliert hatte und im 16. Jahrhundert seinen Klimax erreicht hatte. Zum anderen hatte sich aus dem Hof der Hohenzollern nach und nach und ohne konkrete Bewusstheit durch Outsourcingprozesse eine fürstliche Regierungsstruktur herausgebildet, die zunehmend in den Raum ausgriff und den Anspruch über die zeittypische Ideologie des Absolutismus aufstellte, das alleinige legitime Regierungssystem im preußischen Staat zu bilden. Das Kalkül der damaligen Akteure war hochgradig ungeplant. Das es zur Gründung eigener Ämter kam, hing mit praktischen Erwägungen zusammen. Einerseits war es für den Typen des Renaissancefürsten auch in Brandenburg irgendwann zu mühselig, auf seinen Reisen im Rahmen der üblichen Reiseherrschaft ständig alle Truhen mit den Regierungsdokumenten herumzutragen, andererseits entstanden Behörden nur deshalb in eigenen Einrichtungen, weil es irgendwann keinen Platz mehr im zentralen Regierungssitz im Stadtschloss Berlin gab. Das sich daraus über die folgenden Zeitverläufe ein großer Behördenbau, gemeinhin als Staatswesen bezeichnet, etablieren würde, das gleichzeitig das Königsamt in der Regierungsbedeutung marginalisieren würde, war den damaligen Herrschern in Brandenburg und anderswo nicht bewusst.
Noch im 17. Jahrhundert war die Macht des Kurfürsten durch die starken Ständeeinflüsse auf die Landesstrukturen beschränkt. Erst mit dem brandenburgischen Landtagsrezess von 1654 erhielt der Landesherr die Kontrolle über die landesweiten Finanzstrukturen zurück, wodurch er freier in seinen Entscheidungen zur Mittelverwendung wurde, da er die Stände nicht mehr um Mittelbewilligungen bitten musste. Damit gelang es den kurfürstlichen Strukturen sich auf der gesamtstaatlichen Ebene über die Ständestrukturen zu legen und diese von den Staatsstrukturen zurückzudrängen. Doch damit allein konnte der Kurfürst noch keine veranlassten Regierungsprogramme in der fläche umsetzen, da doe obersten Behörden keinen flächenausgerichteten Nachbau hatten. Die faktische Macht des Kurfürsten beschränkte sich vor allem auf die höfischen Strukturen um Berlin, seinen Schlössern, den wenigen Zentralbehörden, der Armee und seinen persönlichen Domänengütern. Der Kurfürst war mächtepolitisch weiter nur der erste Gutsbesitzer im Land neben dem sonstigen gutsbesitzenden Landadel. Die fürstliche Regierungsführung vollzog sich aufgrund dieser schwach ausgeprägten Staatlichkeit weiter ähnlich wie im mittelalterichen Lehnswesen über ein informelles Patronagesystem (Seilschaften). Daher wurde der Hof ausgebaut und Kurfürsten und Könige versuchten über höfische Repräsentanz ein persönliches Klientelsystem zu etablieren. Alles was an Strukturen außerhalb dieser Personenverbünde stand, blieb für die Landesinstitutionen eine Black Box. Der Autonomiegrad in den Provinzen war folglich sehr hoch, je weiter Berlin entfernt lag.
Trial and Error als Lernmethode der Herrschenden Klasse, setzt allmählich Verbesserung der politischen Kommunikation und eine größere Einbeziehung von Vetospielern in den Policy-cycle in Gang. Das politisch-administrative System vergrößerte sich institutionell und personell.
Die alleinigen als Befehlsausgaben verstandenen Edikte der Kurfürsten und Könige waren demgegenüber alleinstehend nahezu wirkungslos gewesen. Solche königlichen Edikte betrafen alle möglichen politischen Handlungsfelder. Allein auf dem Gebiet des Verkehrs- und Infrastrukturwesens oder der Wirtschaftspolitik zeigte sich die oftmals vorhandene monarchische Machtlosigkeit in der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Sie verhallten oftmals wirkungslos. Ein Kontrollsystem mit einem entsprechenden Sanktionsmechanismus mit institutionellem Unterbau gab es in der Form noch nicht. Beispielsweise vefügte der preußische König 1717 die Einführung der Schulpflicht in allen seinen Landen. Selbst die einfache Verkündung des Ediktes scheiterte schon in einigen Provinzen, geschweige denn das Maßnahmen ergriffen wurden. Auch die Anordnung von Wollausfuhrverboten wurde zum Schutz der eigenen Textilgewerbes bereits im 17. Jahrhundert angeordnet. Da aber der Landadel dadurch Nachteile erlitten hätte, wurden diese Verbote einfach ignoriert. Folglich etablierten die preußischen Könige einen Kult um ihre Inspektionsreisen in die preußischen Gebiete, mit denen sie bei den lokalen Eliten für die Durchsetzung der Landesherrschaft sorgten. „Der König überall“ bezeichnet ein berühmtes Gemälde von Wenzel, ... was den Handlungszwang der damaligen Könige aufzeigt, die notgedrungen aufgrund der kleinen Landesinstitutionen häufig selbst zum Mikromanagement griffen und durchregierten. Je weiter die Differenzierung der Gesellschaft Preußens im 18. Jahrhundert voranschritt, deto auswegloser wurde dieser königliche Ausweg, der offenkundig zu einer Amtsüberlastung führen musste. Im Gegenzug führte der weitere Ausbau der Landesbehörden wiederum zu einer Schwächung der Bedeutung des Königsamtes, da viele Entscheidungen durch bürokratische Behörden getroffen wurden, die schon rein praktisch nicht mehr unter der persönlichen Kontrolle des Königs stehen konnten. Um 1800 war der ideologische vorgetragene Autokratismus des preußischen Herrschaftmodells überlebt und nicht mehr durchführbar. Der Staat hatte sich als eigene überpersönliche und dauerhafte Anstalt gebildet und wies eine eigene Funktionslogik auf. Als Mangel blieb aber weiterhin das Fehlen eines geordneten Machtübernahmemodells in Form einer Verfassung bestehen. Es handelte sich weitherin politisch um eine Expertenoligarchie, die völlig intransparent innerhalb der Behörden und ihrer Kollegien Entscheidungen traf, die letztlich auf wenige bedeutende Personenkreise zurückführbar waren.
Insgesamt galt für Preußen der Grundsatz, das die Macht des Königs nur bis zur Kreisebene reichte. Der Landrat, ähnlich dem heutigen Kreisvorsitzenden, hatte folglich innerhalb des umfassten Gebietes eine ähnlich dominante Position inne. Die ständischen Strukturen in den Provinzen konnten weiterhin das Recht ausüben den Landrat zu wählen. Dieser verhandelte direkt mit den zentralen Behörden über die Steuererhebung und überwachte ähnlich einem Finanzamt die Steuerlast vor Ort. Clark, S. 143 Das spezifische preußische Charakteristiukum manifestierte sich in der sehr dauerhaften sozialen Klasse der Junker, die bis zu Ende des 19. Jahrhunderts eine zähe konservative und fortschrittslähmende Gesellschaftsstruktur erhalten konnte. Selbst der König konnte deren eindeutig negative gesesamtgesellschaftliche Wirkung (ausgebliebene gesellschaftliche Liberalisierung, geringe Mobilität, geringer Unternehmergeist, Kastenbildung) nicht durchbrechen, zumal dieser für seine eigene Herrschaftssicherung auf die Unterstüzzung des landsässigen Junkers angewiesen war. Besonders Friedrich II. hatte eine starke Adelsprotegierende Gesellschaftspolitik verfolgt und somit ein sehr starres Gesellschaftssystem erzeugt, das die politische Kultur des preußischen Staates bis zu seinem Ende hin dominieren konnte.
Die Machtbegrenzung des Königs auf die unteren Glieder des Staats versuchten die Beamten des Königs im 18. Jahrhundert immer seltener durch Manipulation von Wahlen bei Landratswahlen oder andere politische Einflussmöglichkeiten auszuhebeln. Stattdessen akzeptierten die zentralen Strukturen mit dem König ihren (stets vorhandenen) Kontrollverlust und sicherten stattdessen die Kooperation der lokalen Eliten in Regierungsmaßnahmen über lokale Vermittler, die einen starken informellen Rückhalt bei den lokalen Eliten vor Ort genossen. Diese gewählte Strategie über eine informelle Einflusswahrung des Staates wirkte überhaupt erst herrschaftsstabilisierend, da der informelle Handlungsmechanismus, der die Mittel der Gespräche oder (Nach-)Verhandlungen einbezog, sich dem vor Ort entwickelten Austauschmuster der regionalen Eliten anpasste. Es entstand systemtheoretisch betrachtet dadurch Grenzstellen, die über die Fähigkeit verfügten, in beide Richtungen zu kommunizieren und einen beidseitigen Informationsfluss aufbaute, die über Rückkopplungen (z.B. in Form von Gesprächsprotokollen oder Berichten an den König) eine Nachsteuerung nach oben und unten ermöglichte. Dadurch entstanden kontinuierliche Strukturelle Kopplungen, also Bewegungen innerhalb eines Institutionengefüges die akkulturelle Bindungswirkungen in beide Richtungen bewirkten. Das Regierungssystem wurde dadurch fluider und handlungsfähiger und beide fortbestehenden politischen Herrschaftssysteme (Ständestrukturen auf der lokalen und regionalen Ebene und Landesstrukturen des Königs) wurden so komplementär miteinander verzahnt.
Die provinziellen Eliten wiederum wiesen eine starke Ungleichverteilung der Ressourcen und Einflusspotenzials der einzelnen Mitglieder untereinander auf. Sehr wenige Großgrundbesitzer standen eine größere Zahl an relatvien landarmen Adeligen gegenüber. In den einzelnen preußischen Provinzen gab es letztlich nicht mehr als vier bis fünf adelige Familien, die über die Provinzangelegenheiten, durch ein eigenes Abhängigkeitssystem informell verfügen konnten.
Die überkommenden Machtstrukturen der städtischen und provinziellen Machteliten existierten daher auch nach Überformung durch die seit dem 17. Jahrhundert aufgebauten landesherrlichen monarchischen Strukturen fort. Gelenkt vom provinziellen Landadel führten diese Institutionen einen regelrechten Guerillakrieg gegen Bevormundungsversuche der landesherrlichen Zentralverwaltung. Nur allmählich gelang es dem König über Ämterbesetzungen den königlichen Einfluss in die provinziellen Regierungsstrukturen zu erhöhen. Clark, S.142 In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erfolgte die Ämterbesetzung in den Provinzrgierungen lediglich zu 20 bis 33 Prozent durch den König. Der Rest wurde weiterhin durch Ämterkauf und Patronage vom Landadel verfügt, der die entsprechende Kontrolle in den Provinzstrukturen aufrecht erhielt. Historiker urteilen heute im allgemeinen, das der preußische Absolutismus durch die latente ständische Beharrungskraft in ihrer Durchgriffsfunkstion auf die unteren Glieder des preußischen Regierungssystems erheblich eingschränkt war. Lediglich die obersten Regierungsstrukturen waren frei von ständischen Einflüssen.
Offizielle Veranstaltungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Heiraten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Taufen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beerdigungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]-
Trauerzug zum Begräbnis Kaiser Wilhelms I. 1888
-
Trauerzug Kaiser Friedrichs III. 1888
Karneval
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Krönungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Huldigungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hofjagd
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]-
Fridedrich Wilhelm I. bei der Jagd in Wusterhausen
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Sauhetze während einer Jagd Friedrich Wilhelms I. im Süden von Potsdam oder bei Wusterhausen im Herbst.
Fürstenbesuche
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Das Bild zeigt die Ankunft einer Gästegesellschaft am Neuen Palais im Juli 1775.
Turniere
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Ringrennen vor dem Stadtschloss Berlin 1592
- ↑ Ingrid Mittenzwei: Friedrich II. von Preußen - Eine Biographie, PapyRossa Verlag, 7. Auflage, Köln 2012, S. 16f, S. 49
- ↑ Johannes Kunisch: Friedrich der Grosse: der König und seine Zeit, C.H.Beck, 5. Auflage, München 2005, S. 159
- ↑ Linda Brüggemann: Herrschaft und Tod in der Frühen Neuzeit: Das Sterbe- und Begräbniszeremoniell preußischer Herrscher vom Großen Kurfürsten bis zu Friedrich Wilhelm II. (1688-1797), Herbert Utz Verlag, München 2012,S.259
- ↑ Matthias Schwengelbeck: Die Politik des Zeremoniells: Huldigungsfeiern im langen 19. Jahrhundert, Campus Verlag, Frankfurt / New York 2007, S. 42, 48
- ↑ Matthias Schwengelbeck: Die Politik des Zeremoniells: Huldigungsfeiern im langen 19. Jahrhundert, Campus Verlag, Frankfurt / New York 2007, S. 43
- ↑ Ingrid Mittenzwei: Friedrich II. von Preußen - Eine Biographie, PapyRossa Verlag, 7. Auflage, Köln 2012, S. 55f
- ↑ Jürgen Overhoff: Friedrich der Große und George Washington, Klett-Cotta, 2. Auflage, 2012, S. 160
- ↑ Jürgen Overhoff: Friedrich der Große und George Washington, Klett-Cotta, 2. Auflage, 2012, S. 158
- ↑ Ingrid Mittenzwei: Friedrich II. von Preußen - Eine Biographie, PapyRossa Verlag, 7. Auflage, Köln 2012, S. 48