Benutzer:Artikelstube/Erfüllung polizeiähnlicher Aufgaben durch Streitkräfte

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  Entwurf für den Artikel Erfüllung polizeiähnlicher Aufgaben durch Streitkräfte.

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Konstabulisierung ist die Übernahme von Einsatz- und Verhaltensregeln sowie von Verfahren, die bislang vor allem der Polizei eigen waren, durch Streitkräfte sowie deren vermehrter Einsatz für polizeiähnliche Aufgaben.[1][2] Der Begriff wird im gesamten deutschen Sprachraum verwendet.

Die als Konstabulisierung bezeichnete Veränderung von Einsatzgrundsätzen und Verfahren der Streitkräfte begann nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes, erhielt aber erst später ihren Namen. Sie umfasst den Großteil aller Streitkräfte, ohne Rücksicht auf Teilstreitkräfte, Waffengattungen, Ränge oder Funktionen.

Wesentliche Folgen der Konstabulisierung sind das vermehrte Ausbilden, Üben und Durchführen polizeiähnlicher Maßnahmen und Verfahren (wesentlich häufiger als früher im urbanen Gebiet), die über Eigenschutz / Force Protection hinausgehen – auch anstelle bisheriger Verfahren – zum Beispiel in den Bereichen

  • Personen- und Fahrzeugkontrolle, Stellen und Abfertigen von Personen
  • Streifen- und Patrouillendienst
  • Aufgreifen beziehungsweise Festnehmen von Personen
  • Durchsuchen von Häusern
  • Transportsicherung und Begleitschutz
  • Aufstandskontrolle einschließlich Räumen von Plätzen

Darüber hinaus wurde die Fähigkeit der Streitkräfte zur Zusammenarbeit mit anderen Organisationen erhöht.

Zu den Folgen zählen auch Änderungen der Organisation, der materiellen Ausstattung und der Personalselektion. Die Gliederung militärischer Kräfte, die (auch) für polizeiähnliche Maßnahmen vorgesehen oder einsetzbar sind, orientiert sich meist grob an den Gliederungen militärischer Einheiten, zum Beispiel Jägereinheiten (meist mit gepanzerten Transportfahrzeugen), Panzergrenadiereinheiten (mit gepanzerten Kampffahrzeugen) sowie Aufklärungseinheiten. Der Einsatz weiblicher Soldaten zur Erfüllung des Auftrages ist dabei fallweise unverzichtbar, zum Beispiel für Leibesvisitation von einheimischen Frauen.

Die dazu eingesetzten Einheiten – wie die des Österreichischen Bundesheeres – sind oftmals nicht organisch gewachsen, sondern werden erst einige Monate vor dem Einsatz zur Einsatzeinheit formiert. Es ist durchaus üblich, dass in einer solchen Einsatzkompanie im Ausland auch Artilleristen oder Pioniere (als Jäger) ihren Dienst versehen. Daher müssen alle Soldaten polizeiähnliche Verfahren in Grundzügen beherrschen. Generell gilt: Die Soldaten erlernen nun in der Ausbildung und bei (nationalen und multinationalen) Übungen einige grundlegende polizeiähnliche Vorgangsweisen, wenn auch nicht immer unter allen Aspekten einer möglichen Anwendung.

Die Konstabulisierung wirkt sich nur innerhalb des Systems Streitkräfte aus. In naher Zukunft wird der Konstabulisierungsgrad (Anteil der Soldaten, die – auch unbeschadet anderer Fähigkeiten – fähig sind, polizeiähnliche Maßnahmen durchzuführen) der verfügbaren Truppen fast 100 Prozent betragen. Dessen ungeachtet werden allerdings aufgrund der zahlenmäßigen Reduktion der Streitkräfte weniger (europäische) Soldaten für polizeiähnliche Aufgaben verfügbar sein als zuvor. Als Erweiterung der eigenen Fähigkeiten und als Antwort auf neue Situationen erhält die Konstabulisierung den Staat beziehungsweise ein Bündnis in einem geänderten Umfeld handlungsfähig. Darüber hinaus kann sie helfen, die Gewalt verschiedener Akteure im Aus- und Inland einzudämmen und fallweise zu verhindern.

Begriffseingrenzung

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Konstabulisierung bedeutet grundsätzlich weder den Ersatz noch die Verstärkung von Polizei durch Soldaten. Konstabulisierung ist auch kein Synonym für Verpolizeilichung, denn Verpolizeilichung (vorher keine Polizei, nachher schon) suggeriert, dass die Streitkräfte damit gleichsam auf dem Weg sind, eine zweite Polizei zu werden, oder dass die Absicht besteht, sie mit der Polizei zu einem gemeinsamen Sicherheitsapparat mit ausschließlich Polizeiaufgaben zu verschmelzen. Das mag das Bestreben mancher Politiker sein, entspricht aber nicht der Intention der Konstabulisierung. Generell erfolgt bei der Konstabulisierung von Streitkräften (oft zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben) „die Übernahme von Einsatz- und Verhaltensregeln, die bislang eher der Polizei eigen waren. wie z. B.

  • Minimierung der Gewaltanwendung,
  • Schutz und Schirm statt Entmachtung des Feindes (als Ziel),
  • Ausrichtung nicht auf den vollständigen Sieg, sondern auf eine Konstellation, mit der man sozusagen leben kann und die der Politik neue Chancen gibt“[3]

Das bedeutet, die Streitkräfte versehen weiterhin grundsätzlich Militäraufgaben, nur andere bzw. anders als zuvor.

Herkunft des Begriffes

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Der Begriff Konstabulisierung entstand wahrscheinlich nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes. Der Begriff Konstabulisierung findet im gesamten deutschen Sprachraum Verwendung. Die erstmalige Verwendung des Begriffes ist unklar. In einem Fachbeitrag aus 2001 führt Hessel[4] das Wort auf „constabulary“ (brit. Polizei, Polizeitruppe) zurück, umschrieb es mit Verpolizeilichung, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass dies „vereinfachend“ sei.

Das Wort Constable ist nach Meyer[5] vom spätlateinischen comes stabuli (etwa Oberstallmeister) abgeleitet. Der Begriff Konstabler hat eine lange militärische Geschichte und wurde in Frankreich (Connétable de France, oberster Kronfeldherr), in Portugal (Condestável de Portugal) und auch im deutschen Sprachraum in der Türkenzeit verwendet. So heißt es unter anderem im Lied Prinz Eugen, der edle Ritter „… ihr Konstabler auf den Schanzen spielet auf zu diesem Tanzen mit Kartaunen (Kanonen; Anm.) groß und klein …“ (mit Konstabler gemeint war dabei anscheinend die Zunft der Artilleristen, die damals nicht zwangsläufig Soldaten waren). In England und Schottland war der Constable vom 12. bis zum 16. Jahrhundert ein hoher Amtsträger der Krone mit vorwiegend militärischen Funktionen. Auch die Befehlshaber wichtiger Burgen wurden als Constable bezeichnet.

Die „United States Zone Constabulary“ (Sicherungstruppe in der US-Besatzungszone in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg) entstand unter anderem aus sechs Panzerartilleriebataillonen.[6] Heute ist der Constable in Großbritannien ein Polizist (mit Beamtenstatus) und in den USA ein kommunaler Amtsträger zur Wahrung der öffentlichen Ordnung (mit geringeren Befugnissen als uniformierte Polizisten). Constable/Konstabler mit Polizist zu übersetzen und Konstabulisierung mit Verpolizeilichung ist demnach semantisch ungenau.

Ursachen der Konstabulisierung

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Konstabulisierung ist ein Produkt mehrerer Faktoren. Zu den generellen Faktoren zählen vor allem

  • die Erweiterung von Friedenseinsätzen nach 1990,
  • die Veränderung des Kriegsbildes in Richtung Urban Warfare,
  • die „Entstaatlichung“ von Kriegen und die Veränderung des Kriegsbildes in Richtung asymmetrische Kriegführung,
  • die Maßnahmen zur Terrorbekämpfung vor allem nach dem 11. September 2001 sowie
  • die „Globalisierung“ der Organisierten Kriminalität.

Länderspezifische Faktoren sind darüber hinaus „traditionelle“ innerstaatliche Aufgaben von Streitkräften wie z. B. der k. u. k. Armee (u. a. als „Ordnungsmacht“ in einem Vielvölkerstaat), des Bundesheeres der Ersten Republik und der österreichischen B-Gendarmerie sowie die Veränderung der Art und des Umfanges der Assistenzleistungen des Österreichischen Bundesheeres nach 1990. Ein nennenswerter direkter Einfluss der Kolonialzeit auf die Konstabulisierung ist vor allem in Ländern vorhanden, die in den letzten Jahrhunderten ständig Kolonialmächte waren, wie etwa England und Frankreich, sowie in einigen ehemaligen Kolonien, die ihre Streitkräfte z. B. nach englischem Vorbild organisierten. Die länderspezifischen Faktoren werden – mangels Allgemeingültigkeit – in diesem Kapitel nicht detailliert behandelt.

Faktor Erweiterung von Friedenseinsätzen

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Vor dem Zerfall des Warschauer Paktes erfolgten Friedenseinsätze vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen. Durchgeführt wurden sie primär in Form des Auseinanderhaltens von Konfliktparteien, die damit prinzipiell einverstanden waren, und wesentlich seltener in Form einer „Ordnungsmacht“ mit z. T. polizeiähnlichen Aufgaben und Vorgangsweisen.

Ab 1990 haben sich die Aufgaben des Peacekeepings (auch des UN-Peacekeepings) deutlich verändert und erweitert. Beispiele dafür sind die Einsätze von

  • IFOR (Peace Implementation Force),
  • KFOR (Kosovo International Security Force),
  • SFOR (Stabilisation Force Bosnia and Herzegovina),
  • EUFOR (European Force) und
  • ISAF (International Security Assistance Force).

Für die Ausformung der polizeiähnlichen Maßnahmen vor Ort ist es unwesentlich, ob ein Friedenseinsatz unter UNO-, NATO (PfP)- oder EU-Führung erfolgt.

Bei der Durchführung polizeiähnlicher Maßnahmen in Friedenseinsätzen waren z. B. im südlichen Kosovo die Erfolge, die Soldaten (des Österreichischen Bundesheeres) im Hochgebirge und damit in einer Gegend, in der „normale“ Polizisten kaum agieren können, erzielten sogar spektakulär: Im so genannten „Bootleg“ (Südspitze des Kosovo) wurden im Zuge einer einzigen Aktion gegen Waffenschmuggler u. a. 6.400 Schuss Maschinengewehrmunition, 72 Werfergranaten, zahlreiche Nachtsicht- und Nachtzielgeräte, Scharfschützenoptiken, Feldstecher und Mobiltelefone sichergestellt. Die eingesetzten Soldaten lebten – bei täglichen Temperaturschwankungen bis zu 30 °C – in Zelten und mussten ca. eine Woche autark sein.[7]

Einsätze wie dieser zeigen bereits deutlich die Grenzen anderer Organisationen bei der Durchführung solcher polizeiähnlicher Maßnahmen sowie den Unterschied zwischen der Konstabulisierung von Streitkräften und gewöhnlichem Polizeidienst.

Bei SFOR (Stabilization Force zur Durchsetzung des Friedensabkommens von Dayton auf Basis der UN-Resolution 1088 aus 1996) existierten z. B. Multinational Specialized Units (MSU), die eindeutig Polizeiaufgaben versahen, z. B. „Einsätze bei Demonstrationen und Unruhen zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung im engen Zusammenwirken mit bosnisch herzegowinischen Polizeikräften“ sowie „die Mitwirkung bei der Durchsetzung des Rechts“.[8]

Hauser[9] wird noch deutlicher: „Die Bundesheersoldaten waren Teil einer MSU (Multinational Specialized Unit) – gemeinsam mit slowenischen und italienischen Heeresangehörigen. Die Aufgaben der MSU waren:

  • Durchführung von Exekutivaufgaben der Polizei (inklusive kriminalistischer Untersuchungen) zur Unterstützung oder in Vertretung der örtlichen Polizei, um die Sicherheit und die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und bis zur Übertragung der Verantwortung an die Zivilbehörden der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln.
  • Unterstützung und Überwachung der örtlichen Polizei bei der Wiederaufstellung und Reorganisation gemäß den internationalen demokratischen Polizeistandards; …

und führt weiter aus „… Daher haben die Soldaten des Bundesheeres folgende Aufgaben: Patrouillen, Informationsgewinnung, Einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Monitoring und Unterstützung der öffentlichen Ordnung, Durchsetzung des Rechts, …“

Auch EUFOR „Althea“ (European Force Operation „Althea“ zur Stabilisierung der militärischen Aspekte des Friedensabkommens von Paris und als permanente militärische Präsenz, um eine neuerliche Gefährdung des Friedens im Kosovo zu verhindern) verfügt über MSU-ähnliche Integrated Police Units (IPU). Darüber hinaus zählen im Kosovo zu den Aufgaben der Bundesheersoldaten auch andere Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die Durchführung von Eskorten sowie die Unterbindung von Schmuggel und von illegalen Grenzübertritten.[10]

Zu den polizeiähnlichen Maßnahmen im Einsatz zählen auch Hausdurchsuchungen. Öttl[11] beschreibt 2002 unter „Lessons Learned“ detailliert die dabei gemachten Erfahrungen der im Kosovo eingesetzten österreichischen Soldaten. Ein Ziel dabei war u. a. „das Festnehmen von Kriminellen“.

Schrimpf[12] folgert z. B. „dass die UN Mittel und Möglichkeiten brauchen, um vor allem in innerstaatlichen Konflikten unbeteiligte Zivilisten schützen zu können“. Als Kernpunkte des neuen Peacekeepings sieht er es als unumgänglich „Gesetz und Ordnung wiederherzustellen. Im Vordergrund stehen dabei die Unterstützung bzw. der Einsatz von lokalen Polizeikräften“ und „ist das Vertrauen durch den vorangegangenen Konflikt geschwunden, so haben vorübergehend internationale Polizeikräfte deren Aufgaben zu übernehmen“. Ausdrücklich nennt Schrimpf als möglichen Auftrag an die Truppen im Zuge Friedenserhaltender Maßnahmen / Peacekeeping die Unterstützung ziviler Polizeikräfte.

Dabei verschwimmt die Grenze zwischen rein militärischen und polizeiähnlichen Aufgaben. Obwohl z. B. bei der EU-Mission „Artemis“ (Kongo, 2003) militärische Verfahren im Vordergrund standen, waren bei diesem Einsatz – sogar durch die eingesetzten Special Forces – polizeiähnliche Aufgaben wahrzunehmen, u. a. Patrouillendienst und Unternehmen gegen Waffenlager.[13]

Die Konstabulisierung im Zuge solcher Friedenseinsätze betrifft auch die Streitkräfte kleinerer Staaten, z. B. das Österreichische Bundesheer. So hatten die infanteristischen Teile von AUCON/ISAF (Austrian Contingent/International Security Assistance Force) im Jahre 2005 u. a. die Flughäfen in Kunduz und Feyzabad sowie Transporte und temporäre Stützpunkte außerhalb des Camp Kunduz zu sichern und die Freiheit der Bewegung entlang der Hauptbewegungslinien sicherzustellen.[14]

Nach Hofmeister[15] wird die Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres in Richtung Konstabulisierung – u. a. im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung in friedenschaffenden, multinationalen Einsätzen – wie folgt diskutiert: Je intensiver das Einsatzspektrum, desto selbstständiger müssten – so Hofmeister – Streitkräfte in der Lage sein, Ordnungsaufgaben zusätzlich zu den rein militärischen Aufgaben wahrzunehmen.

Auch Stix[16] verwendet im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen in Europa wörtlich den Begriff „Ordnungsmacht“.

Malat[17] sieht „Operationen zur Wiederherstellung von Gesetz und Ordnung“ generell auch als Teil der Friedenserzwingung (Peace Enforcement) und betont dabei die Anwendung „nicht letaler Gewalt“ im Zuge dieser Einsätze sowie die Notwendigkeit der „Unterstützung einheimischer Behörden bei der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung“.

All das erforderte auch die Kenntnis sicherheitspolizeilicher Verfahren. Friedenseinsätze, gleich welcher Art, erscheinen demnach ohne – primär durch die Streitkräfte wahrzunehmende – polizeiähnliche Maßnahmen kaum noch möglich. Dessen ungeachtet müssen Soldaten auch in Friedenseinsätzen (z. B. bei Peace Enforcement oder im Zuge einer Eskalation) die Kampfarten „Angriff“, „Verteidigung“ usw. ausbildungs- und ausrüstungsmäßig weiterhin voll beherrschen.

Faktor Urban Warfare

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Nach der Einschätzung von Global Security[18] “it is estimated that by the year 2010 seventy-five percent of the world’s population will live in urban areas. Urban areas are expected to be the future battlefield and combat in urban areas cannot be avoided.“ Ebenso argumentiert u. a. auch Pesendorfer:[19] „Die ständig wachsende Zahl der Weltbevölkerung und die ebenso wachsende Bedeutung von Städten als wirtschaftliche Zentren vergrößern bei zukünftigen Konflikten die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes in Stadtgebieten.“

Das bedeutet eine Erhöhung des Stellenwertes des Kampfes in verbautem Gebiet, u. a. auch im Zuge der Ausbildung. So ähneln die Techniken zum Eindringen in Häuser bzw. dem Stürmen von Häusern sowie dem Durchsuchen durchaus Polizeitechniken. Bei Kämpfen in Städten (Urban Warfare) – vor allem in Großstädten – ist eine flächendeckende horizontale Evakuierung der Zivilbevölkerung kaum möglich. Auch eine vertikale Evakuierung der urbanen Bevölkerung (Stichwort: Schutzräume) hat enge Grenzen, selbst in relativ wohlhabenden Ländern wie Österreich. Nur ein Bruchteil der Wiener Bevölkerung findet z. B. in den vorhandenen Schutzräumen Platz, und diese sind mit Masse keine „Luftstoß-Schutzbauten“. Sie bieten demnach – auch wenn sie nicht direkt getroffen werden – nur wenig Schutz vor Artilleriebeschuss, Bomben- und Granatexplosionen.

Kämpfe in Städten können überdies – vor allem bei innerstaatlichen Konflikten – auch relativ überraschend auftreten. Die Soldaten müssen dabei ihre Aufträge – gänzlich anders als in der Schlacht um Verdun oder in der Panzerschlacht bei Kursk – inmitten der Zivilgesellschaft wahrnehmen und werden damit in den von ihnen kontrollierten Gebieten auch aus völkerrechtlicher Sicht – u. a. nach der Haager Landkriegsordnung – zu einer Ordnungsmacht, egal ob sie das wollen oder nicht. Sie haben vor Ort ihren Teil beizutragen „… um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten“ (Haager Landkriegsordnung Pkt. 43). Dazu zählen auch Polizeiaufgaben im weitesten Sinne. Je mehr Zivilbevölkerung sich in der Kampfzone befindet, umso wichtiger werden diese Aufgaben.

Gerade bei Urban Warfare ist es aber den eingesetzten Soldaten oft nicht von vornherein möglich, zwischen unbeteiligten Zivilpersonen und (uniformierten oder nicht uniformierten) Gegnern zu unterscheiden – etwa beim Durchsuchen bzw. Stürmen eines Gebäudes, aus dem geschossen wurde. Gegenüber den unbeteiligten Zivilpersonen sind die Soldaten – verhaltensrelevant – Ordnungsmacht, gegenüber den Gegnern sind sie de facto Kriegspartei. Das „Umschalten“ zwischen diesen beiden Funktionen muss oftmals innerhalb von Sekunden erfolgen.

Die Soldaten müssen demnach befähigt (= ausgebildet) sein, praktisch gleichzeitig beiden Funktionen gerecht zu werden bzw. von einer Funktion in die andere zu wechseln.[20] Die zum Kampf in urbanen Regionen eingesetzten Soldaten müssen dafür zumindest in den Grundzügen einige Polizeiverfahren beherrschen. Jedoch nicht nur letztere, denn auch ein scheinbar ruhiger Friedenseinsatz kann ohne Vorwarnzeit – zumindest lokal begrenzt – in Richtung „Urban Warfare“ kippen. Einen Vorgeschmack darauf boten die Märzunruhen 2004 im Kosovo.[21]

Deshalb sind auch in „Urban Warfare“ die Kampfarten „Angriff“, „Verteidigung“ usw. weiterhin unverzichtbar. Sie werden – aus den oben angeführten Gründen – von polizeiähnlichen Maßnahmen durchdrungen, aber nicht ersetzt!

Faktor „Entstaatlichung“ von Kriegen, asymmetrische Kriegführung

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Schon von den ca. 200 Kriegen und bewaffneten Konflikten von 1945 bis 2000 waren weniger als ein Fünftel zwischenstaatliche Kriege, bei denen einander Streitkräfte (mindestens) zweier Staaten gegenüberstanden. Zwei Drittel hingegen waren innerstaatliche Antiregime-, Autonomie-, Sezessions- oder Dekolonisationskriege.[22] Der typische Krieg der letzten Jahrzehnte war demnach der innerstaatliche Krieg und nicht (mehr) der zwischenstaatliche. Die asymmetrische Kriegführung war dabei eher die Norm als die Ausnahme. Diese Sichtweise der Veränderung des sicherheitspolitischen Umfeldes teilt auch Pleiner.[23]

Creveld[24] verwendet dafür den Begriff low intensity conflict und sieht diese Form als neue Kriege. Gantzl[25] hingegen sieht diese Art von Konflikten keineswegs als neu, bestätigt aber den Trend zum innerstaatlichen Krieg und spricht bei dessen Akteuren u. a. von „tötungsbereiten Milizionären“. Jung[26] schließt u. a. daraus auf die Möglichkeiten, „dass

  • der Low Intensity War in Zukunft den zwischenstaatlichen Krieg ablöst,
  • durch den technologischen Fortschritt zwischenstaatliche Kriege immer unwahrscheinlicher werden und
  • gerade die mächtigsten modernsten Streitkräfte für die neuen Konfliktformen und Konfliktarten weitgehend bedeutungslos werden und in einem Low Intensity War versagen könnten.“

Sehr ähnlich argumentiert auch Pesendorfer[19] bereits Jahre zuvor, als er auf bisherige „schmerzliche Fehlschläge“ herkömmlich operierender konventioneller Streitkräfte gegen Guerillaorganisationen u. Ä. (z. B. Kampf der Sowjetstreitkräfte gegen die Mujaheddin in Afghanistan) hinweist und unter dem Aufhänger „you cannot stop paramilitary murder with airplanes“ davor warnt, sich künftig auf Truppenstärke und Hochtechnologie zu verlassen.

Die Gegner des Soldaten sind damit nicht mehr zumindest in Ansätzen (unter Einhaltung des Humanitären Völkerrechtes, in dem sie nachweislich ausgebildet wurden) „ritterliche Soldaten“, sondern – so Mader – „psychopathische Bürgerkrieger“.[27] Diesen Kämpfern sind – auch in Europa – „Schuldgefühle und moralische Zweifel offensichtlich völlig fremd“, sie setzen „ohne das geringste Reuegefühl (brutalste) Gewaltakte“ und sie sind zumindest zum Teil „Machiavellisten“ (hemmungslose Gewaltmenschen, die sich durch ein besonderes Maß an Intelligenz von anderen abheben und von der Skrupellosigkeit profitieren). Andere handeln entsprechend Carlos Marighellas „Mini-manual of the Urban Guerrilla“.[28] oder sie sind „menschliche Bomben“.[29] Dadurch erfüllen sie – anders als die Kombattanten im Sinne des Kriegsvölkerrechts (ein Soldat macht sich durch seine Teilnahme an Kampfhandlungen nicht strafbar) – strafbare Tatbestände und sind damit kriminell.

Ein weiterer wesentlicher Faktor, der ebenfalls mit polizeiähnlichen Maßnahmen von Streitkräften in Zusammenhang steht, ist der Rechtsstatus der in solchen Konflikten gemachten bzw. zu machenden Gefangenen (sind das nun „Kriegsgefangene“, „Festgesetzte“, „Widerrechtliche Kombattanten“, „Terroristen“ oder was sonst?[30]). Für die klassischen Kriegsgefangenen war – bei einer einigermaßen dem Kriegsvölkerrecht entsprechenden Behandlung durch den Gegner – generell „der Krieg vorbei“ und die Lebensgefahr zu Ende. Die Gefangenen erwarteten in einem Lager in relativer Sicherheit das Kriegsende und damit ihre Heimkehr. Sie hatten kaum das Bedürfnis, ihre Wachen zu töten, um unter Lebensgefahr in den Krieg zurückzukehren. Für gefangene „Terrorverdächtige“ bzw. „Kriminelle“ sieht ist die Gefangennahme aber erst der Beginn der Hauptgefahr (Strafprozess, danach lebenslange Freiheitsstrafe oder im Extremfall sogar Hinrichtung), gelten sie doch rechtlich nicht als Kriegsgefangene, sondern eher als Verbrecher – und deren Bewachung ist letztlich ebenfalls eine Polizeimaßnahme.

All das hat auch Auswirkungen auf das Rollenbild und das Selbstverständnis des Militärs. Nach Jung werden die Kriege gleichsam „entstaatlicht“ und der Stellenwert der nicht-staatlichen Akteure steigt. Der Staat hat damit „sein Monopol auf den Krieg verloren“. Die irregulären Akteure befinden sich oft inmitten einer (relativ) unbeteiligten Zivilbevölkerung und verhalten sich zwischen ihren Aktionen wie normale Zivilisten. (Ein Beispiel dafür waren die „Wochenendkrieger“ in den Jugoslawienkriegen. Zahlreiche „Gastarbeiter“ arbeiteten unter der Woche im Gastland und fuhren an den Wochenenden u. a. aus Deutschland und Österreich in ihre Heimat, um dort militärische oder paramilitärische Aufgaben wahrzunehmen.) Irreguläre Akteure können schon durch das bloße Nicht-Verlieren, etwa gegen eine Besatzungsmacht, „punkten“. Der Soldat hingegen hat verloren, wenn er nicht relativ rasch gewinnt, also den Gegner unwirksam macht.

Befindet sich der Gegner aber in Zivilkleidung inmitten der Zivilbevölkerung, und soll der Soldat ihn weiterhin bekämpfen, ist auch dazu die Anwendung sicherheitspolizeilicher Verfahren zwingend erforderlich – und das keineswegs nur in Städten.

Auch low intensity conflicts sind deshalb die Kampfarten „Angriff“, „Verteidigung“ usw. weiterhin unverzichtbar, allerdings kommen dabei meist kleinere Verbände als früher zum Einsatz, auch gegen irreguläre Kräfte inmitten eines zivilen Umfeldes. Die Kampfarten werden deshalb und aus den oben angeführten Gründen ebenfalls von polizeiähnlichen Maßnahmen durchdrungen, aber nicht ersetzt!

Faktor Terrorbekämpfung

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Nach Schönbohm[31] zeigt sich in den Bereichen des internationalen Terrorismus in den 1990er Jahren ein „fundamentaler Strategiewechsel“, dessen Folge war, „dass sich die Terrorismusbekämpfung von einer eigentlich polizeilichen Aufgabe in eine Herausforderung für die Geheimdienste und das Militär umgestaltet hat“. Darüber hinaus verschwimmt auch beim Kampf gegen Terroristen – ähnlich wie bei der asymmetrischen Kriegführung – die Grenze zwischen Kämpfern und Nicht-Kämpfern. Die ungelöste Kernfrage „Welchen völkerrechtlichen Status haben die inhaftierten Taliban?“ war eine Mitursache der Guantanamo-Problematik.

Nach dem Vorsitzenden der (österreichischen) Bundesheer-Reformkommission stehen Inlands- und Auslandsaufgaben des Österreichischen Bundesheeres gleichberechtigt und gleichwertig nebeneinander.[32] Im Inland sind dies die Gewährleistung der staatlichen Souveränität und die Assistenzleistung auf Ersuchen ziviler Behörden, sei es zur Hilfeleistung bei Naturkatastrophen bzw. von Menschen verursachten Katastrophen oder auch die Fähigkeit zur Prävention in Bezug auf Terroranschläge.

Erkannt und beschrieben wurde die Terrorgefahr u. a. schon rund 20 Jahre zuvor im österreichischen Landesverteidigungsplan (1985), ebenso die Vernetzung von Terror mit der „Entstaatlichung“ von Konflikten: „… Machtpolitische Ziele werden nicht nur durch den Einsatz von militärischen und wirtschaftlichen Mitteln verfolgt, sondern auch durch Subversion und Terror. Bei den beiden letzten Machtmitteln sind allerdings politische und kriminelle Motive nicht immer leicht zu unterscheiden.“[33] Ausdrücklich erwähnt wurden schon in diesem Landesverteidigungsplan u. a. „Wachkompanien“ des Bundesheeres „zur Verstärkung der Exekutive“ v. a. im Zuge des Objektschutzes.[34]

1996 schrieb dazu Stix[16] „… der militärische Einsatz an der Schnittstelle zum internationalen Terrorismus wird ansteigen; egal ob bei der Bewachung der Pariser U-Bahn gegen Bombenleger oder etwa bei der Fahndung nach Kriegsverbrechern in Bosnien durch IFOR-Truppen.“

Dass die Konstabulisierung von Streitkräften im deutschsprachigen Raum zur Gewährleistung der inneren Sicherheit nicht notwendig ist, weil die Exekutive in der Lage ist, diese zu gewährleisten, mag für die Gegenwart durchaus zutreffen. Das kann sich aber aufgrund einer unvorhersehbaren Lageeskalation schlagartig ändern. (Stichworte: die Jugendunruhen in Paris 2006 mit Hunderten brennenden Autos pro Nacht sowie der Karikaturenstreit 2006 mit radikalisierten Demonstrationen gepaart mit Übergriffen gegen westliche Botschaften. Ist die „Sicherheitskarte“ Polizei im Zuge derartiger Ereignisse einmal „ausgespielt“, ist keine andere, gleichzeitige Bedrohung mehr bewältigbar.)

Faktor Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

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Bei Militäreinsätzen gegen Organisierte Kriminalität, z. B. in den Bereichen Rauschgiftproduktion und -transport, Schlepperwesen, Piraterie und illegaler Waffenhandel/Proliferation (Rüstung) geht es primär nicht um die Bekämpfung der Führenden (die White-Collar-Men zu bekämpfen ist weiterhin Sache der Polizei), sondern der Durchführenden. Letztere sind (anders als frühere Räuber- bzw. Gangsterbanden) oftmals besser ausgerüstet als die örtlichen Sicherheitskräfte (Transporthubschrauber für Drogen, Lenkwaffen und Tarnmittel zum Schutz der Anbaugebiete, High-Tech-Elektronik für Schlepper, bewaffnete High-Speed-Offshore-Boote für Piratenüberfälle). Die kriminellen Akteure wirken aufgrund der gestiegenen Mobilität grenzüberschreitend und oftmals in Bereichen, in denen örtliche Kräfte Begünstigte sind (z. B. bei illegalem Waffenhandel/Proliferation), „mitschneiden“ (z. B. finanziell), „wegschauen“ (z. B. weil sie sonst gegen ihnen nahestehende Personengruppen vorgehen müssten) oder unfähig sind, ausreichende Gegenmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus existieren – vor allem im Bereich Rauschgiftproduktion und Rauschgiftgroßvertrieb – Vernetzungen zum Bereich des internationalen Terrors bzw. der „Entstaatlichung“ des Krieges. Es ist demnach durchaus möglich, dass ein örtlicher „Warlord“ und Herr einer Privatarmee gleichzeitig auch „Drogenbaron“ ist (u. a. um diese zu finanzieren).

Militäreinsätze gegen Organisierte Kriminalität erfolgen als Unterstützung der Polizei im Inland (z. B. gegen Schlepper) oder unter nationalem Kommando als eine Art Ersatzvornahme im Ausland, weil örtliche Kräfte überfordert oder dazu unwillig sind (das war u. a. die israelische Begründung für die Terrorbekämpfung auf palästinensischem Gebiet durch reguläre israelische Streitkräfte), aber auch als Teil einer internationalen Task Force wie etwa die Seewegsicherung/Piratenbekämpfung durch die Deutsche Marine am Horn von Afrika.[35] Die gute Kenntnis polizeiähnlicher Maßnahmen ist dabei gleichfalls unverzichtbar.

Entwicklungstrend der Konstabulisierung

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Die Entwicklungen der Faktoren der Konstabulisierung sind nach Cesare Marchetti auch als Wachstumskurven[36] visualisierbar. Stellt man deren momentanen Verlauf über einer gemeinsamen Zeitachse dar, verlaufen die Kurven der Faktoren Urban Warfare und „Entstaatlichung“ von Kriegen, asymmetrische Kriegführung sowie Terrorbekämpfung nahezu parallel und befinden sich gegenwärtig in einer Anstiegsphase.

Die einzelnen Faktoren beeinflussen den Verlauf der Konstabulisierung additiv. Weil keine einzige Kurve nach unten weist, dafür aber mehrere nach oben, ist für die nahe Zukunft ein weiteres Voranschreiten der Konstabulisierung zu erwarten. Dieses Voranschreiten wirkt sich größenmäßig aber nur innerhalb des „Systems Streitkräfte“ aus. Denn selbst wenn der Konstabulisierungsgrad der Streitkräfte 100 Prozent beträgt, bleibt die Anzahl stets innerhalb des Systems Streitkräfte. Stellt man nun auch die Entwicklung der Streitkräfte ebenfalls als Wachstumskurve dar, zeigt diese derzeit (in fast ganz Europa) nach unten. Die Streitkräfte werden ständig verkleinert und auch die Wehrbudgets (gemessen am Realwert bzw. der Kaufkraft) sinken. Viele für „polizeiähnliche Maßnahmen“ (Objektschutz usw.) nach Mobilmachung einsetzbare Soldaten früherer Heeresgliederungen (territoriale Landwehr, Wachkompanien …) sind somit nicht mehr verfügbar. Auf den Präsenzstand bezogen wurde z. B. in Österreich die Nutzungsphase der Rekruten ebenfalls vermindert. Das verkleinerte die Zahl der jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbaren Soldaten des Präsenzstandes. Das bedeutet aber trotz höherem Konstabulisierungsgrad insgesamt weniger verfügbare Personen für polizeiähnliche Maßnahmen (egal wo) als früher. Ein weiterer Einsatz der Soldaten in der bisherigen Anzahl für polizeiähnliche Maßnahmen (egal wo) geht deshalb zu Lasten anderer Fähigkeiten der Streitkräfte.

Würde die Konstabulisierung fehlen oder wäre sie zu gering, könnten Staaten nicht oder nur in zu geringem Maß auf Streitkräfte zurückgreifen, die zu polizeiähnlichen Maßnahmen fähig sind. Dies müsste jemand anderer übernehmen, z. B. ein Privates Sicherheits- und Militärunternehmen (Private Military Company, "Söldnerfirma", …). Dies wär aber letztlich gleichbedeutend mit der Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols.

Die Hauptgefahr bei der Konstabulisierung

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Die Hauptgefahr ist, Konstabulisierung nicht als Erweiterung der militärischen Möglichkeiten zu betreiben, sondern gleichsam als Ersatz bzw. als generelle Ablöse bisheriger militärischer Aufgaben und Verfahren. Dazu ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Im Bereich der Feuerwehr haben in den letzten Jahrzehnten Technische Einsätze (z. B. das Befreien von Verletzten aus Autowracks) die Löscheinsätze zahlenmäßig deutlich überholt. Der scheinbar logische Schluss daraus ist, die Feuerwehr nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen generell in Richtung Technische Einsätze umzugestalten, und ihr nur mehr eine Restlöschkapazität zu belassen. Das aber ist ein Trugschluss! Denn wie oft es brennt – ob zehnmal pro Monat oder nur einmal in zehn Monaten – ändert nichts an den für den Löscheinsatz erforderlichen Ausbildungsgängen, Mannschaftsstärken und Geräteausstattungen. Diese sind – von Synergieeffekten abgesehen – von anderen Feuerwehraufgaben unabhängig. Die Feuerwehr muss eben mehreren Aufgaben gerecht werden können – ungeachtet deren Häufigkeit und deren momentaner Wahrscheinlichkeit.

Umgelegt auf die Streitkräfte bedeutet das: Ist aufgrund des geänderten Bedrohungsbildes eine Übernahme von (mehr) sicherheitspolizeilichen Aufgaben – im In- und Ausland – erforderlich, so hat diese zu erfolgen. Allerdings müssen die so „konstabulisierten“ Kräfte fähig bleiben, ihre anderen Kernaufgaben weiterhin zu erfüllen, auch wenn diese unwahrscheinlicher werden. Zumindest muss ihre Aufwuchsfähigkeit – einschließlich Know-how – dafür erhalten bleiben. Die Soldaten müssen demnach sowohl mit Plexiglasschilden und Handschellen umgehen können als auch mit Fliegerabwehrwaffen und gepanzerten Kampffahrzeugen. Auch sie müssen mehreren Aufgaben gerecht werden können – ungeachtet deren Häufigkeit und deren momentaner Wahrscheinlichkeit. Es geht demnach nicht um den Tausch „Fliegerabwehrwaffen gegen Plexiglasschilde“ – auch wenn manche diesen aus finanziellen bzw. aus ideologischen Gründen oder zur Befriedigung von politischen Momentanbedürfnissen anstreben –, sondern um deren wahlweise Verwendung. Hessel fürchtete bereits 2001 – weil Kampfeinsätze in den Hintergrund treten – sinngemäß „die politische Einstellung, nach der billige Streitkräfte als Hilfs- und Schutztruppe ausreichend erscheinen, weil ja scheinbar ‚der Feind verloren gegangen‘ ist“.[37]

Geht man vom Zielkosten-Management aus[38] und stellt dazu die Kernfrage „Was darf das Produkt kosten“ so ist es durchaus möglich, dass der „Kunde Steuerzahler“ nicht bereit ist, für Auslandseinsätze die erforderlichen Mittel aufzubringen. Aufgrund dieses Preisdruckes besteht die Gefahr, dass z. B. für Auslandseinsätze Mittel von anderen Kernaufgaben abgezogen werden oder eine „Verzichtsplanung“ erfolgt: Es wird nur mehr das ausgebildet, angekauft und durchgeführt, was gleichsam „Tagesbedarf“ ist und was von der Politik unmittelbar gefordert wird. Auf langfristig Notwendiges wird – egal, welche Folgen das auch hat – verzichtet. Auch innerhalb der Streitkräfte besteht die Gefahr, unbequeme aber langfristig unverzichtbare Kernaufgaben (Stichworte: Verteidigung, Sicherung, Katastrophenhilfe) zu verdrängen oder zu vernachlässigen (u. a. in der Ausbildung).

Auf ein Schlagwort reduziert heißt die Hauptgefahr demnach „Konstabulisierung statt Kampftauglichkeit“ bzw. „Konstabulisiert ist das, was übrig bleibt“ (frei nach der Aussage der Siegermächte des Ersten Weltkrieges: „Österreich ist das, was übrig bleibt!“) – de facto ein verpolizeilichtes Restheer.

Chancen der Konstabulisierung

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Die Konstabulisierung kann die Streitkräfte dazu befähigen, auch in Zukunft verlässlich zu schützen und zu helfen, wo andere dies nicht mehr können, sieht man die Konstabulisierung als erforderliche Antwort auf „neue Situationen“, wie das z. B. Stix bereits 1996 für Österreich prognostizierte „… alles was österreichische Soldaten bisher können mussten, müssen sie auch in Zukunft können! Das klassische Können des Soldaten wie Sicherung, Angriff, Verteidigung, Aufklärung usw. muss vollinhaltlich erhalten bleiben (unbenommen der Anpassung an neue Geräte und Verfahren). Zusätzlich erfordern neue Situationen – wie internationale Einsätze, mehrdeutige Rechtslage, Mehrsprachlichkeit, Grenzsicherung, neue Dimensionen des Terrorismus usw. – zusätzliche Ausbildung und Verbreitung – ideell und materiell …“[39] Vom Selbstverständnis her sind die Streitkräfte damit (weiterhin) – so Hessel[40] – „letztes Instrumentarium zur Bewältigung von Krisen jeder Art – im Inneren, wie auch nach außen“. Nach Micewski[41] geht es um „eine Erweiterung bisheriger traditioneller ‚Primärfunktionen‘ …“ und um die „… Übernahme sogenannter ‚Sekundärfunktionen‘ worunter man generell alle Tätigkeitsbereiche versteht, die nichts mit unmittelbaren Verteidigungs- oder militärischen Bündnisverpflichtungen zu tun haben …“.

Wenn die Fähigkeit der Streitkräfte, generell auch polizeiähnliche Maßnahmen durchführen zu können (Ziel der Konstabulisierung), zu den herkömmlichen Fähigkeiten wie Angriffsfähigkeit, Verteidigungsfähigkeit, Fähigkeit Gebiete zu Sicherung usw. hinzukommt, erweitert dies die Möglichkeiten der Streitkräfte beträchtlich. Die Fähigkeit, auch polizeiähnliche Maßnahmen durchführen zu können, macht die Streitkräfte vielseitiger, effizienter, unabhängiger, interoperabler und flexibler, weil sie von der Ausbildung her nun auch Trends und Entwicklungen des Bedrohungsbildes abdecken, die bislang zu kurz kamen oder nicht erforderlich waren. In diesem Falle würden die Streitkräfte die Sicherheit des Landes und – im Zuge der Auslandseinsätze – auch die Sicherheit Europas heben.

Der Einwand, das könnten auch verstärkte Polizeieinheiten, geht ins Leere. Denn schon beim Einsatz (egal wo) gegen

  • gleichzeitig an mehreren Orten gewaltbereite und gewaltfähige Subkulturen,
  • unzufriedene, aufgehetzte religiöse und ethnische Minderheiten (örtliche Mehrheiten!) in Größenordnungen von jeweils einem Vielfachen der aufbringbaren Polizeikräfte,
  • tausende – auch von Staaten unterstützte – ausgebildete Selbstmordattentäter,[42]
  • „Spontandemonstrationen“, Brandstiftungen (gegen Kirchen, Synagogen, Moscheen, Gerichte, Rathäuser, Firmensitze, Autos, …) oder „Lynchmobs“, die – durch Agitatoren (mittels Handy) organisiert – an ständig anderen Orten wirksam werden,
  • aufgrund irgendwelcher Vorfälle plötzlich entstehende Selbstschutzorganisationen (und seien es nur „Molotowcocktail- oder Baseballschläger-Milizen“)

zeigen sich bald – schon zahlenmäßig – die Grenzen der Polizeimöglichkeiten. Befriedet die Polizei auch nur einen einzigen Krisenherd nicht, spornt das weitere „Krieger“ an. Das wissen die Politiker, aber auch die Agitatoren. Letztere brauchen nur mit solchen Maßnahmen zu drohen, und der Staat muss klein beigeben oder er sieht chaotischen Zuständen entgegen. Von Krieg, massiven Auslandsinteressen oder ausländischen Interessen (nicht Thema dieses Eintrags) ist dabei noch nicht einmal in Ansätzen die Rede. Ein vorbeugendes Aufblasen der Polizeieinheiten auf die erforderliche Größe (alles Berufspolizisten!) würde ebenso viel kosten, wie eine echte Armee, könnte aber deren andere Aufgaben (Verteidigung, Schutzaufgaben, Auslandsaufgaben) nicht übernehmen. Ähnliches gilt auch nach einer Verpolizeilichung der Streitkräfte.

Gibt es aber Streitkräfte in ausreichender Zahl und sind diese auch für polizeiähnliche Aufgaben einsetzbar (egal wo), so beginnen deren Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts und zum Schutz der Demokratie etwa dort, wo die Möglichkeiten der Polizei enden. Der potentielle Bürgerkrieger/Agitator weiß, dass seine „Truppen“ gegen organisierte, relativ starke Militärverbände, die polizeiähnliche Aufgaben leidlich beherrschen (Gewaltvermeidung gegen Unbeteiligte, Hausdurchsuchungen, Fängertrupps, …), mit Sicherheit rasch verlieren. Deshalb unterlässt er vielleicht die Gewaltaktionen – schon aus Eigeninteresse. Damit haben ausreichend starke, konstabulisierte Streitkräften eine hohe Abhaltewirkung. Sie halten allerdings nicht wie früher nur staatliche Streitkräfte von einem Territorium ab, sondern auch nichtstaatliche Akteure von Gewalthandlungen in einem Territorium.

Einzelnachweise

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  1. Karl Haltiner: Vom Landesverteidiger zum militärischen Ordnungshüter, in: Handbuch Militär und Sozialwissenschaft, S. 476,477
  2. Dirk Freudenberg: Theorie des Irregulären: Partisanen, Guerillas und Terroristen im modernen Kleinkrieg, Springer-Verlag, 2008, S. 363 [1]
  3. nach Armed Forces and International Security – Global Trends and Issues sowie nach dem Vortrag von Heinrich Schneider anlässlich der Präsentation dieses Buches am 4. März 2004 an der Landesverteidigungsakademie in Wien.
  4. Friedrich Hessel: Das Phänomen „Krieg“ in der heutigen Zeit. In: Truppendienst Heft 2/2001, S. 109.
  5. MEYERs Enzyklopädisches Lexikon in 25 Bänden, Band 5: Bud–Con. Bibliographisches Institut, Mannheim 1981, S. 865.
  6. Peter Blume: Rohrartillerie der US ARMY in Deutschland 1945–2005. Unitec Medienvertrieb, Stengelheim 2005, S. 1 f.
  7. Jörg Rodewald, Christian Wolf: Grenzraumüberwachung im Hochgebirge des südlichen Kosovo. In: Truppendienst, 1/2002, Seite 57ff sowie Michael Lasser: Dienst im „Bootleg“. Einsatzerfahrungen im alpinen Gelände. In: Truppendienst, 3/2003 Seite 254ff aber auch Volkmar Ertl: An Fernen Grenzen. Spittaler Gebirgsjäger in Kosovos Bergen. In: Truppendienst, 2/2006 S. 156 ff.
  8. zitiert nach Michael Pesendorfer: IFOR – SFOR – EUFOR. In: Truppendienst, Heft 2/2005, S. 152.
  9. Günther Hauser: Österreichs Sicherheitspolitik zwischen Neutralität und Souveränität (II). In: Truppendienst, Heft 3/2005, S. 213.
  10. Christian Platzer: Taktik im Kosovo. In: Truppendienst, Heft 2/2005, S. 156 ff.
  11. Markus Öttl: Hausdurchsuchung, „Lessons Learned“ aus dem Einsatz im Kosovo Teil I und II. In: Truppendienst, Heft 3/2002, Seite 255 ff und Heft 4/2002, S. 340 ff.
  12. Gerd Schrimpf: UN-Peacekeeping – Die neuen Herausforderungen. In: Truppendienst, Heft 4/2005, S. 346 ff.
  13. Kurt Radner: „Artemis“ – die EU-Mission im Kongo. In: Truppendienst, Heft 1/2004, S. 20 ff.
  14. Günter Rudderstaller: Das Österreichische Bundesheer in Afghanistan. In: Truppendienst, Heft 4/2005, S. 354 ff.
  15. Brigadier Klemens Hofmeister, damals Leiter der Abteilung für militärische Gesamtplanung im Verteidigungsministerium anlässlich einer Expertentagung „Innere Sicherheit neu denken – Konsequenzen aus dem 11. September“ in Wien am 15. September 2003; zitiert nach Öffentliche Sicherheit – Das Magazin des Innenministeriums, Nr. 3–4/2004.
  16. a b Rüdiger Stix: Man muss kein Prophet sein …. In: Truppendienst-Spezial 1/1996, S. 12.
  17. Horst Malat: Peace Enforcement – Friedenserzwingung. In: Truppendienst, Heft 4/2002, S. 321 ff.
  18. globalsecurity.org Stand 28. März 2006; mout steht für Military Operations on Urban Terrain.
  19. a b Michael Pesendorfer: Das Gefechtsfeld von Morgen. In: Truppendienst, Heft 3/2002, S. 219 f.
  20. zu diesem Spannungsfeld vgl. auch Alexander Spannbauer: Ortskampf in Bonnland – Ein österreichischer Jägerzug übt in Deutschland. In: Truppendienst, Heft 6/2005, Seite 522 ff. Dabei geht es u. a. um den Waffeneinsatz in Gebäuden angesichts der Gefahr, dass Zivilisten durch die Schutzmacht zu Schaden kommen. Bonnland ist eine deutsche Ortskampfanlage.
  21. Christian Platzer: Taktik im Kosovo. In: Truppendienst, Heft 2/2005, S. 156 ff.
  22. Klaus Jürgen Gantzl: Neue Kriege? Neue Kämpfer? Arbeitspapier Nr. 2/2002 der Universität Hamburg, IPW, Forschungsstelle Kriege Rüstung und Entwicklung sowie andere Publikationen der Arbeitsgemeinschaft zur Kriegsursachenforschung (AKUF). Diese geht bei der Kriegsdefinition von gewaltsamen Massenkonflikten aus, bei denen zumindest auf einer Seite reguläre Kräfte/Streitkräfte eingesetzt werden, ein Mindestmaß an Organisation der Kriegführenden vorhanden sowie eine planmäßige Strategie erkennbar ist und es sich um mehr als gelegentliche Geplänkel handelt. Die Zahl der bewaffneten Auseinandersetzungen, für die zumindest eines dieser Kriterien nicht zutraf, lag allerdings weit höher.
  23. Horst Pleiner: Mögliche Konflikte. Konsequenzen für das österreichische Bundesheer. In: Truppendienst, Heft 2/1998, S. 105 f.
  24. Martin van Creveld: Die Zukunft des Krieges. München 1988, an mehreren Stellen.
  25. Klaus Jürgen Gantzl: Neue Kriege? Neue Kämpfer? Arbeitspapier Nr. 2/2002.
  26. Herrmann Jung: Änderung des Kriegsbildes – Folgen für die Streitkräfte. In: Truppendienst, Heft 3/2004, S. 226 f.
  27. Hubert Michael Mader: Grausamkeit ohne Schuldgefühl. Der „psychopathische Bürgerkrieger“ als Gegenpol zum „ritterlichen Soldaten“. In: Truppendienst, Heft 6/2002, S. 541.
  28. Carlos Marighella: Mini-manual of the Urban Guerrila. Eigenverlag, Kuba 1969. Dieses ähnelt einer Ausbildungsvorschrift, ist aber de facto ein Leitfaden für Stadtguerillas und gilt als erste terroristische Ausbildungsschrift.
  29. David Eshel: Profil und Ausbildung der islamistischen Selbstmordattentäter. In: Truppendienst, Heft 2/2002, S. 118 ff.
  30. vgl. dazu -Pe-; Hey Mister Taliban, What’s Your Legal Status? In: Truppendienst, Heft 3/2002, S. 235 ff.
  31. Jörg Schönbohm war damals Brandenburger Innenminister, zitiert nach GLOECKNER, Eduard; Abwehrkampf gegen den Terrorismus. In: Europäische Sicherheit Heft 3/2006, S. 74 f.
  32. Helmut Zilk anlässlich der Übergabe des Berichtes der Reformkommission in Wien am 14. Juni 2004 an den Bundesminister für Landesverteidigung sowie Bundesheer 2010; Bericht der Bundesheerreformkommission S. 9.
  33. Landesverteidigungsplan. Bundeskanzleramt, Wien 1985, S. 25.
  34. Landesverteidigungsplan. Bundeskanzleramt, Wien 1985, S. 118.
  35. Dieter Stockfisch: Bedrohungen auf See. Terrorismus und Piraterie. In: Truppendienst, Heft 2/2003, S. 136 ff.
  36. Cesare Marchetti: Is History Automatic and Are Wars al la Carte? IIASA, Laxenburg o. J. und Renewable Energies in a Historical Context. IIASA, Laxenburg 1985 sowie A Simple Mathematical Model of War Events. Histoire & Mesure, 1992, S. 297 ff., u. a.
  37. Friedrich Hessel: Das Phänomen „Krieg“ in der heutigen Zeit. In: Truppendienst, Heft 2/2001, S. 109.
  38. Frank Heines: Target Costing. Online Blatt 1/2006 des Malik Management Zentrums, St. Gallen, S. 1 ff.
  39. Rüdiger Stix: Man muss kein Prophet sein … In: Truppendienst-Spezial 1/1996, S. 12.
  40. Friedrich Hessel: Das Phänomen „Krieg“ in der heutigen Zeit. In: Truppendienst, Heft 2/2001, S. 109.
  41. Edwin Micewski: Sicherheitspolitik und Streitkräfteentwicklung. In: Truppendienst, Heft 2/1996, S. 105.
  42. nach „Zeit im Bild 1“ (ORF) vom 16. April 2006 sowie ORF-Teletext vom 16. und 17. April 2006 stehen unter Berufung auf US-Quellen im Iran „40 000 ausgebildete Selbstmordattentäter“ bereit; ähnlich berichtete am 18. April 2006 die „Kronen Zeitung“ auf Seite 1 und „Heute“ auf S. 2.

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