Benutzer:Backlit/Archiv

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Willkommen in der Wikipedia!
Hallo, schön, dass du zu uns gestoßen bist. Bevor du anfängst, lies dir bitte unbedingt zuerst die Ersten Schritte und Wie schreibe ich gute Artikel durch. Weitere wichtige Hinweise findest Du auf meiner Begrüßungsseite. Herzlich Willkommen! --S.Didam 21:21, 5. Mai 2008 (CEST)

Bitte Lizenz nachtragen

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Hallo, bei Bild:Schilderwald.JPG hast Du den Lizenzbaustein vergessen. Bitte wähle aus der Liste einen aus, klicke auf der Bildbeschreibungsseite auf „Seite bearbeiten“ und trage das Bausteinkürzel ein. Genaueres dazu findest Du hier. Gruß, Noddy 18:20, 9. Mai 2008 (CEST)

Danke für den Hinweis. Ich hoffe, dass es so richtig ist. Gruß, --Backlit 19:05, 9. Mai 2008 (CEST)
Perfekt! :) --Noddy 19:16, 9. Mai 2008 (CEST)

Problem mit deinen Dateien

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Hallo Backlit,

Leider liegen bei den folgenden von Dir hoch geladenen Dateien noch Mängel vor:

Diese Mängel kannst Du wie im Folgenden beschrieben verbessern:

  • Freigabe: Lädst Du eine Datei, die von einer anderen Person geschaffen wurde, hoch und ist diese Datei urheberrechtlich geschützt, bitte den Urheber um eine Freigabe wie hier beschrieben.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter den auf Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder gelisteten Lizenzen stehen. Bitte füge eine entsprechende Vorlage in die Dateibeschreibungsseite ein.
  • Urheber: Der Urheber ist der Schöpfer des Werks (z.B. der Fotograf oder der Zeichner). Bist Du dies selbst, kannst Du entweder nur Deinen Benutzernamen als Urheber angeben, oder Deinen richtigen Namen. Im letzteren Fall muss allerding deutlich sein, dass Du (also Backlit) auch die Person bist, die mit Namen angegeben ist. Wenn Du allerdings ein Bild von einer Website einfach nur runterlädst und es dann in die Wikipedia hochlädst, so wirst Du dadurch keinesfalls zum Urheber. Bitte gibt auf der Dateibeschreibungsseite den Urheber in einer Vorlage an, wie auf Vorlage:Information/Verwendung beschrieben.


Durch Klicken auf „Seite bearbeiten“ kannst Du die Dateibeschreibungsseiten editieren und Mängel beseitigen. Wenn diese Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen geklärt sind, müssen die Dateien leider gelöscht werden.

Falls Du noch Fragen hast, lies Dir bitte zuerst die FAQ zu Bildern durch. Danach kannst Du gern auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen bei erfahrenen Wikipediaautoren nachfragen.

Herzlichen Dank für deine Unterstützung, --BLUbot - Hier kannst du Fragen stellen - Bugs? 21:01, 23. Mai 2008 (CEST)

gelöscht --Backlit 11:53, 24. Mai 2008 (CEST)

Moin, könntest du bitte WP:BKL lesen? Es handelt sich, vereinbarungsgemäß, um Begriffsklärungen, nicht Begriffserklärungen. Deine Hinweise für die QS deuten darauf hin, das du dort Erklärungen suchst...--LKD 10:58, 28. Mai 2008 (CEST)

Zunächst vielen Dank für den Hinweis. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist die Seite Warten die Begriffsklärung. Demnach muss dort lediglich Warten im straßenverkehrsrechtlichen Sinne eingefügt werden. Der entsprechende Artikel muss dann neu erstellt werden. Gleiches gilt für Halten. Für den Artikel Parken ist dann jedoch eine Überarbeitung notwendig --Backlit 11:44, 28. Mai 2008 (CEST)
Im ist der Begriff "Warten" in dieser Verwendung nicht geläufig. Wenn das ein beschreibungsfähiger (Fach)begriff ist würde man in der WP:BKL Warten einen Punkt hinzufügen:
Wenn es für ein eigenes Lemma nicht reicht, der Begriff aber irgendwo im Zusammenhang beschrieben wird, könnte man
  • [[Artikeltitel wo es steht#Abschitt über "Warten" im Strassenverkehr|Warten]] verlinken.
Die WP:BKL hat aber keine Quellen und ist vor allen Dingen eines: kurz. Das ist nur eine Weiche für den Informationssuchenden, der ein Teekesselchen eingegeben hatte.--LKD 12:34, 28. Mai 2008 (CEST)

Problem mit deinen Dateien

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Hallo Backlit,

Leider liegen bei den folgenden von dir hochgeladenen Dateien noch Mängel vor:

Diese Mängel kannst du wie im Folgenden beschrieben verbessern:

  • Quelle: Durch das Angeben der Quelle wird geklärt, wie du an diese Datei herangekommen bist. Das kann z. B. ein Weblink sein oder, wenn du das Bild selbst gemacht hast, die Angabe „selbst fotografiert“ bzw. „selbst gezeichnet“.
  • Urheber: Der Urheber ist der Schöpfer des Werks (z.B. der Fotograf oder der Zeichner). Bist du dies selbst, kannst du entweder nur deinen Benutzernamen unter „Urheber“ angeben, oder deinen bürgerlichen Namen. Im letzteren Fall muss allerding klar werden, dass du (also Backlit) auch die Person bist, deren Name angegeben ist. Wenn du beispielsweise ein Foto von einer Website nur herunterlädst oder ein Gemälde einfach nachzeichnest, wirst du dadurch keinesfalls zum Urheber! Bitte gib auf der Dateibeschreibungsseite den Urheber in einer Vorlage an, wie auf Vorlage:Information/Verwendung beschrieben.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter den auf Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder gelisteten Lizenzen stehen. Bitte füge eine entsprechende Vorlage in die Dateibeschreibungsseite ein.
  • Freigabe: Lädst Du eine Datei, die von einer anderen Person geschaffen wurde, hoch und ist diese Datei urheberrechtlich geschützt, bitte den Urheber um eine Freigabe wie hier beschrieben.


Durch Klicken auf „Seite bearbeiten“ kannst du die Dateibeschreibungsseiten editieren und Mängel beseitigen.

Falls du noch offene Fragen dazu hast, hilft dir die Bilder-FAQ weiter. Außerdem unterstützen dich erfahrene Wikipedia-Autoren hier gern.

Wenn die beschriebenen Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, müssen wir die Dateien leider löschen.

Vielen Dank für deine Unterstützung, --BLUbot - Hier kannst du Fragen stellen 20:10, 10. Dez. 2008 (CET)

werden nur auf bestehende Artikel verlinkt. Also, mach zuerst Deinen Artikel und stelle darin den Zusammenhang mit Wohnweg klar, dann stelle die Verlinkung wieder ein. OK? --Hubertl 11:17, 27. Mär. 2009 (CET)

Da haben wir uns überschnitten: hier --Backlit 11:25, 27. Mär. 2009 (CET)

Dir zur Kenntnis

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Hallo Backlit,

Wikipedia_Diskussion:Kandidaten_für_exzellente_Bilder#Provokantes_Verhalten_hat_nichts_im_Abstimmungsraum_verloren. Gruß – Wladyslaw [Disk.] 17:06, 30. Apr. 2009 (CEST)

Liste der Verkehrszeichen in Deutschland

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Hallo Backlit,

bei diesem Edit hast Du als Kommentar angegeben, dass bestimmte Zeichen in der Liste fehlen würden. Um welche Zeichen handelt es sich dabei? Wenn man die Namen oder die Bedeutung der fehlenden Verkehrszeichen kennt, dann wäre es einfacher, die fehlenden Grafiken für die Wikipedia aufzutreiben.

In der StVO kann ich diese Zeichen nicht finden. − Z157 müsste ja ein Gefahrzeichen sein (wegen der 100er Nummer), § 40 StVO endet aber mit Zeichen 156. Z389 wäre von der Nummer her ein Richtzeichen, in § 42 StVO folgt auf Z388 aber gleich Z392. 500er Zeichen sind gar nicht in der StVO enthalten (abgesehen von Z500).

Oder sind die fehlenden Zeichen gar nicht in der StVO enthalten, sondern nur im Verkehrszeichenkatalog, vielleicht als Varianten anderer Zeichen? Dann wäre ja der Einleitungssatz im Artikel richtig gewesen. --Jumbo1435 18:13, 13. Okt. 2008 (CEST)

Hallo Jumbo,
teilweise fehlen die Verkehrszeichen ganz, teilweise handelt es sich um Varianten. M.E. ist die Liste nicht vollständig, auch wenn nur Varianten fehlen. Ich habe jedoch hauptsächlich die tatsächlich Fehlenden gemeint:
  • Z 157 dreistreifige Bake (ohne Z 150 bzw. Z 151)
  • Z 311.1 Ortseiltafel
  • Z 389 Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar
  • Z 451 Ankündigungsbake (zweistreifig)
  • Z 452 Ankündigungsbake (einstreifig)
  • Sinnbild Gespannfuhrwerk
  • Zz 1040-34 mit Parkschein 2 Std. frei
  • Zz 1048-15 nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge
  • Zz 1048-16 nur Kraftomnibus
  • Zz 1048-18 nur Schienenbahn
  • Zz 1049-11 Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden
  • Zz 1049-13 nur Lkw, Kraftomnibus und Pkw mit Anhänger
  • Zz 1052-30 nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
  • Zz 1052-31 nur Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
  • Zz 1053-38 schlechter Fahrbahnrand
zu Z 500 fehlen nur die Varianten Z 501 bis Z 551
Gruß --Backlit 11:17, 14. Okt. 2008 (CEST) nachträglich eingerückt --Backlit 11:15, 15. Okt. 2008 (CEST)
Danke für die Aufzählung. Ich hab es mal auf die Artikel-Diskussion gesetzt, da findet man es leichter. --Jumbo1435 23:29, 25. Okt. 2008 (CEST)

Wenn ich mir deine Benutzerseite ansehe, wird mir klar, dass du mit meinem Entwurf in Sachen Verkehrsraumüberwachung nicht einverstanden sein konntest. Da du Zusammenarbeit bejaht hast, möchte ich dich bitten, mal hier drüber zu schauen. -- Zielfahnder 11:01, 1. Mär. 2009 (CET)

hier --Backlit 10:18, 2. Mär. 2009 (CET)

Portal Straßen- und Wegebau

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Hallo Backlit, ich wollte nur kurz fragen, was du von einem Portal Straßen- und Wegebau hältst und ob du du daran mitwirken möchtest. Ich könnte jede Hilfe gebrauchen. Hier die notwendigen Links:

Vielen Dank! Gruß --Mailtosap 19:26, 22. Aug. 2009 (CEST)

Das sehe ich mir mal an und melde mich. --Backlit 19:04, 26. Aug. 2009 (CEST)

Haltverbot - temporäres - Aufstellung der Schilder vor Inkrafttreten

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Hallo Backlit,

Deine Änderung vom 28.Mai 2008 zum Thema Haltverbot

Deine Angabe von "vier Tagen vor (...) Inkrafttreten durch Aufstellung von entsprechenden Verkehrszeichen" konnte ich nicht einwandfrei nachvollziehen, insbesonders ein BGH-Urteil (Az. nicht angegeben!) konnte ich nirgends finden (müsste thematisch eher vom BVerwG oder BVerfG sein). Es gibt eine Vielzahl von Urteilen in den letzten 10-20 Jahren zu dieser Frist, s. hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2827 In einer früheren Version des Wikipedia-Texts befand sich einmal der Verweis auf "VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2007, Az. 1 S 822/05". Dieses Urteil konnte ich im Internet auffinden, es führt tatsächlich 4 Tage an, allerdings unter vielen anderen, die 48h, 72h und auch 4 Tage angeben. Allerdings ist es das jüngste Urteil.

Die RSA (Richtlinien über die Sicherheit an Arbeitsstellen an Straßen) orientiert sich an 72 Stunden (s. hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=442&st=0&p=3056&#entry3080). Diese Angabe findet sich auch in http://www.rsa-95.de/haltverbot.htm

Gruß, -- Pantek 01:18, 31. Jan. 2010 (CET)

Hallo Pantek, das Urteil suche ich raus. Zur RSA, die ist aus 1995. Und die Angabe "rechtzeitig (etwa 72 Std.)" hilft nicht weiter. Gruß --Backlit 12:38, 1. Feb. 2010 (CET)
Gefunden: Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht, 3. Senat, hat am 07.10.2008, Az.: 3 Bf 116/08 darüber entschieden und vier Tage vor Wirksamwerden oder drei volle Tage zwischen Aufstelltag und Wirksamkeit bestätigt. Das sah Hamburg vorher anders. Früher gab es auch eine Sonn- oder Feiertagregel. Nun ist das Hamburger Gericht nicht wegweisend, beruft sich in seiner Entscheidung aber auf das BverG, 11. Senat, vom 11.12.1996, Az.: 11 C 15/95. Der Leitsatz aus diesem Urteil: „Es verstößt grundsätzlich nicht gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit, wenn ein zunächst erlaubtermaßen geparkter Kraftwagen vier Tage nach Aufstellung eines Haltverbotszeichens auf Kosten des Halters abgeschleppt wird.“ Gruß --Backlit 13:05, 1. Feb. 2010 (CET)

Verkehrszeichen

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Hallo Backlit, könntest du deine Änderungen begründen, die Angaben der BASt sind durch die 70. Ergänzungslieferung des Beck anscheinend überholt da geändert. Auch deine Angaben: steht nicht im VZKat steht im Widerspruch zum Beck und auch zum aktuellen Gesetzestext. Gruss Beademung 21:06, 18. Feb. 2010 (CET)

Hallo Beademung, Beck gibt lediglich den Gesetzestext wieder, der ist hier aber nicht maßgeblich. Durch den Gesetzgeber ist der VzKat als verbindliches Regelwerk geschaffen worden. Die BASt erstellt den VZKat. Meine Änderung ist mit der Quellangabe begründet. Da steht alles. Zu Deinen Erläuterungen bei einzelnen VZ, die Bildtafel gibt lediglich die Bezeichnungen der VZ wieder und nicht die Bedeutung der jeweiligen VZ. Das geschieht in den entsprechenden Artikeln. Gruß --Backlit 07:21, 19. Feb. 2010 (CET)
Hallo Backlit, danke für deine Antwort. Es bliebe dann immer noch das Problem dass die Angaben der BASt unter Vorbehalt stehen (Der neue Katalog wird voraussichtlich bis Ende 2009 vorliegen) - er liegt jetzt vor, die BASt-Seite wurde nicht aktualisiert sowie von Zeichen 316. -- Gruss Beademung 10:19, 19. Feb. 2010 (CET)
Hallo Beademung, die Druckversion des VzKat liegt noch nicht vor. Auf der BASt-Seite sind jedoch die Informationen zur VzKat-Änderung vorhanden, auch in Textform mit der amtlichen Bezeichnung. Dort sind auch alle Varianten genannt. Zum Z 316 selbst, sind die Angaben in dem von mir angeführten Link enthalten. Ich wollte nicht alle Deine Änderungen rückgängig machen und habe das nur beispielhaft gewählt. Leider gibt es seit dem 01.09.2009 massenhaft Änderungen, alle nur orientiert an dem Gesetzestext. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass es nach einer entsprechend umfangreichen StVO-Novelle, jemals solange gedauert hat, bis die Änderungen im VzKat umgesetzt worden sind. Von daher, eine besondere Situation, welche allerdings Korrekturen nach sich ziehen wird. Gruß --Backlit 13:44, 19. Feb. 2010 (CET)
Hallo Backlit, könnten wir nicht, bis letztlich der § 39 durch die Referentenentwürfe ;-) restlos ausgefüllt ist (im Beck sind ja schon verschiedene Sinnbilder vorhanden) zumindest die aktuelle Online-Version der StVO 1:1 umsetzen, zuzüglich bestimmter und m.E. wichtiger Anmerkungen aus den Anlagen zu § 40-43, wie beispielhaft 2,8 t bei Zeichen 315 oder die bekannte Laternenring-Anmerkung ? Gruss Beademung 23:09, 19. Feb. 2010 (CET)

Radfahrstreifen

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Hallo Blacklit, ich habe Deine Änderungen zum Radfahrstreifen rückgängig gemacht, weil Du zum einen die allgemeineren Aussagen, die sich nicht nur auf Kraftfahrzeuge, sondern auf alle Verkehrsteilnehmer beziehen, entfernt hast. Zum anderen konnte ich auch in der ERA 95 nichts finden, was Dich zur Änderung veranlasst hat. Abgesehen davon ist die ERA 95 ja auch schon sehr alt und auch nur eine Empfehlung, so dass man aus der ERA nicht auf geltendes Recht schließen kann. --Blechlawinenhund 22:54, 10. Sep. 2010 (CEST)

Hallo Blechlawinenhund, nur weil etwas alt ist, bedeutet es nicht, dass es nicht mehr gültig ist. Darüber hinaus ist die ERA in der zugrunde liegenden Thematik das Standartregelwerk, auf welche die VwV-StVO Bezug nimmt. Meine Änderungen berücksichtigen im Übrigen die Angaben der ERA 10, diese erscheint in der Druckversion im Herbst 2010, liegt als Datei jedoch bereits seit Sept. 2009 vor. Vor dem Hintergrund meiner Änderungen ist dies jedoch nicht entscheidend, die StVO enthält selbst Regelungen zum Radfahrstreifen. Meine Aussage bezieht sich auf Kraftfahrzeuge und ist somit richtig. Kannst Du bitte meine Änderung wieder herstellen? Danke. --Backlit 10:04, 11. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe nicht bestritten, dass die Aussage bezüglich Kraftfahrzeugen falsch ist. Die vorherige (und jetzige) Version beinhaltete diese Aussage ja auch, aber ergänzt sie auch noch für Fußgänger ("andere Verkehrsteilnehmer"). Es ging mir nur darum, dass die Aussage für Fußgänger erhalten bleibt. Bezüglich der ERA 95: Diese ist natürlich noch aktuell, aber für den Verkehrsteilnehmer gilt ja nur die StVO, so dass sich die Verkehrsregeln aus dieser alleine ableiten lassen sollten. Ansonsten besteht grundsätzlich auch das Problem, dass die ERA 95 zur StVO von 1995 (oder ggf. 1998) geschrieben wurde. Seitdem hat sich einiges geändert (wenn auch nichts bezüglich der Benutzung des Radfahrstreifens), so dass man nicht grundsätzlich aus der ERA 95 auf die geltende Rechtslage in 2010 ableiten kann. (Dies ist aber nur eine generelle Anmerkung, die im konkreten Fall unerheblich ist.) Noch kurz zur ERA 10: Hier besteht natürlich das Problem, dass ein Wikipedia-Grundsatz beim Anführen von Belegen ist, dass man möglichst Belege nutzen sollte, die auch zugänglich und damit überprüfbar sind. Die ERA 2010 ist jedoch nicht zugänglich, weil man sie derzeit nicht kaufen kann und sie auch sonst wohl nicht für den Normalbürger erhältlich ist. (Vielleicht spricht da aber auch nur der Neid, weil ich die ERA 2010 selber sehnlichst erwarte und Du sie schon kennst :-( ) Nun aber noch mal konkret: Gibt es eine Aussage, die Du im aktuellen Artikel vermisst, so dass wir den Artikel diesbezüglich ändern sollen? Dann kann diese Aussage gerne ergänzt werden. --Blechlawinenhund 22:44, 13. Sep. 2010 (CEST)