Benutzer:Berlinautor/Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin
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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin |
Kurztitel: | Rettungsdienstgesetz |
Abkürzung: | RDG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Berlin |
Rechtsmaterie: | |
Erlassen am: | 8. Juli 1993 |
Inkrafttreten am: | |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (kurz: Rettungsdienstgesetz) enthält Regelungen für den Luftrettungsdienst, den Wasserrettungsdienst und den Notarztdienst. Wer derartige Dienste auf eigenen Namen und eigene Rechnung anbietet, unterliegt der Genehmigungspflicht.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Teil 1: Allgemeines
- Teil 2: Organisation und Durchführung
- Teil 3: Rettungsdienst mit Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen
- Teil 4: Rettungsdienst mit Luft- und Wasserfahrzeugen
- Teil 5: Finanzierung des Rettungsdienstes
- Teil 6: Übergangs- und Schlussvorschriften