Benutzer:BrutFork/Schnippelbox/Glossar der Einkommenbegriffe
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Glossar der Einkommenbegriffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Begleitende Begriffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- direkte Steuern
- Festsetzung und Erhebung unmittelbar beim Steuerschuldner.
- Steuern auf Einkommen und Vermögen.
- Einkommensteuer (ESt.), Körperschaftsteuer (KSt.), Solidaritätszuschlag (Solz), Abgeltungsteuer (z.B. Kapitalertragsteuer, KapESt).
- Steuern im Zusammenhang mit privaten Verbrauch (z. B. Jagdsteuer).
- indirekte Steuern
- Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht identisch.
- Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer (USt./MwST.) - Steuerträger: Konsument, Steuerschuldner: Unternehmen/Gewerbe.
- Verbrauchsteuern: z.B. Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Alkopopsteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer.
- Sozialabgaben (Lohnnebenkosten)
- Indirekte Arbeitskosten („Bruttolöhne und -gehälter einerseits (direkte Arbeitskosten) und Lohnnebenkosten andererseits (indirekte Arbeitskosten)“)
- Rentenversicherung (RV), Gesetzliche Krankenversicherung (gKV), Arbeitslosenversicherung (AV), Pflegeversicherung (PV), Gesetzliche Unfallversicherung (GUV), Umlage U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, Mutterschaftsgeld (Umlage U2), Umlage U3 für das Insolvenzgeld, Urlaubsentgelt nach BUrlG, Entgeltfortzahlung während des Urlaubs.
Einkommenbegriffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Abk. AN: Arbeitnehmer; AG: Arbeitgeber
- Arbeitnehmerentgelt (BRD)
- Summe der gesamten Kosten des Arbeitgebers für ein Arbeitnehmereinkommen, inklusive Arbeitgeberanteil Sozialabgaben.
- Bruttoeinkommen
- auch: Bruttoarbeitsentgelt, Bruttolohn, Bruttoverdienst, Bruttogehalt.
- Alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen.
- Vor Abzug von Steuern und AN-Sozialabgaben.
- Nettoeinkommen
- Bruttoeinkommen abzüglich direkter Steuern, AN-Sozialabgaben und sonstiger direkter Abgaben.
- Transfereinkommen
- Staatliche Leistungen an natürliche Personen und Unternehmen und umgekehrt, ohne dass eine gleichzeitige ökonomische Gegenleistung durch die begünstigten Transferempfänger erfolgt.
- staatliche
- z.B. Sozialleistungen (ALG II, Bafög, Kindergeld und weitere), Steuerabzug (Freibeträge, Abzugsfähigkeit von Spenden, und weitere), Rente, Subventionen (z.B. Abwrackprämie und andere).
- private
- Private Versicherungsleistungen, z.B. betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente), private Altersversorgung, Erträge aus Lebensversicherung.
- Verfügbares Einkommen
- Der für den privaten Konsum zur Verfügung stehende Teil des Einkommens.
- frei verfügbares Einkommen
- (Mietkosten, Lebensmittel).
- Volkseinkommen
- Summe aller von Inländern im Laufe eines Jahres aus dem In- und Ausland bezogenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen.
- Eine der Sozialprodukt-Größen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR).
Haushaltseinkommen - „taxonomische Anomalie“?
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Haushaltseinkommen
- Die Summe aller Einkommen eines privaten Haushalts aus den Einzeleinkommen mehrerer Haushaltsmitglieder.
- ungeklärt! („taxonomische Anomalie“?)
- ungeklärt!
- Betrag, der dem privaten Haushalt nach Abzug der direkten Steuern (z. B. Einkommensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge vom Haushaltsbruttoeinkommen übrig bleibt.
- Haushaltsnettoeinkommen zuzüglich Summe der Transfereinkommen der Haushaltsmitglieder.
- ==== Quellen/Belege ====
- Vorbemerkung: 2005 fand eine Revision der EU ESVGR 19995 statt. (Können hieraus Abweichungen resultieren zwischen Aussagen von vor 2005 und danach?)
- 1. WP Verfügbares Einkommen sagt wie die VGR:
= Volkseinkommen | |
− direkte Steuern (z. B. Einkommensteuer) | |
− Sozialbeiträge (z.B. RV, KV, AV,) | |
+ Transfereinkommen (z. B. BAföG) | |
= verfügbares Einkommen |
- → Verfügbares Einkommen = Nettoeinkommen + Transfereinkommen
- 2. EU - Definition ESVG 1995 - rechte Spalte, S. 830 ff:[1]
- „Die Bestandteile des verfügbaren Einkommens in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 definiert. Im Vordergrund steht dabei das verfügbare Einkommen nach dem Ausgabenkonzept. Dazu zählen alle Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Vermögen sowie empfangene laufende Transfers abzüglich geleisteter Transfers und Zinsen auf Hypotheken- und Konsumentenkredite. Zu den empfangenen laufenden Transfers gehören alle Geldleistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (Rente, Arbeitslosengeld, Zahlungen der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung), öffentliche Pensionen sowie Zahlungen aus betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen und monetäre Leistungen im Rahmen der Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Arbeitslosengeld II) sowie eine Vielzahl weiterer staatlicher Geldleistungen, wie Kinder- und Erziehungsgeld, Ausbildungsbeihilfen und Wohngeld. Geleistete Transfers enthalten vor allem alle Formen der Einkommensteuer und Sozialbeiträge an gesetzliche wie auch private Sozialversicherungssysteme.“
- → sichere Folgerungen:
- # Verfügbares Einkommen ist inklusive Transfereinkommen
- # Verfügbares Einkommen = „Einkommen“ + Saldo_Transfereinkommen, wobei hier „Einkommen“ nicht eindeutig als Brutto oder Netto angegeben ist, aber:
- # Neudefinition der ESVG von Transfers? „Transfers enthalten ... Einkommensteuer und Sozialbeiträge“ (habe ich nie sonst irgendwo gehört)
- → sichere Folgerungen:
- Mögliche Auflösung: Transfers sind etwas anderes als Transfereinkommen.
- 3. Statistisches Bundesamt:[2]
- „Das Nettoeinkommen wird aus dem verfügbaren Einkommen wie folgt abgeleitet:
- Verfügbares Einkommen gemäß ESVG 1995
- - Unterstellte Einkommen für eigen genutztes Wohneigentum
- - Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen
- - Konsumierte Finanzserviceleistungen>
- - Erstattungen privater Krankenkassen für medizinische Leistungen
- - Beihilfezahlungen öffentlicher Arbeitgeber
- = Nettoeinkommen“
- Alle Abzüge sind Transfereinkommen. → Nettoeinkommen = Verfügbares Einkommen - Transfereinkommen
- 4. Gesundheitsberichterstattung des Bundes - explizit über Haushalte: [3]
- „Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.“
- → Verfügbares Haushaltseinkommen = Primäreinkommen + Saldo_Transfereinkommen - direkteSteuern - Sozialabgaben '
- → Primäreinkommen = Brutto-Einkommen (oder Arbeitnehmerentgelt. Es kann sich bei Primäreinkommen hier nur um das Brutto-Einkommen oder das Arbeitnehmerentgeld handeln, denn das Netto ist schon definiert als Brutto - direkteSteuern - AN-Sozialabgaben. Die kann man nicht nochmal vom Netto abziehen.
- → Verfügbares Haushaltseinkommen = Haushaltsnettoeinkommen + Saldo_Transfereinkommen
- 5. Statistisches Bundesamt: Einkommensverteilung nach Haushaltsgruppen und Einkommensarten, 1991 bis 2005, Methodische Erläuterung.[4]
- „In den Tabellen werden die durchschnittlichen jährlichen Einkommen der privaten Haushalte nach den einzelnen Einkommensarten sowie das verfügbare Haushaltseinkommen für die Jahre 1991 bis 2005 in Deutschland dargestellt. Zudem werden das Nettoeinkommen und der Übergang zum verfügbaren Einkommen gezeigt. [...]
- [...]„Beginnend mit der primären Einkommensverteilung wird das Arbeitnehmerentgelt - bestehend aus den Bruttolöhnen und –gehältern und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber - sowie die Einkommen aus unternehmerischen Tätigkeiten und das Vermögenseinkommen der privaten Haushalte gezeigt. Um zum verfügbaren Einkommen zu gelangen, muss das Primäreinkommen um geleistete Transfers – vor allem Steuern und Sozialbeiträge – reduziert und um empfangene Transfers der privaten Haushalte – vor allem monetäre Sozialleistungen – erhöht werden.“
- 6. Statistisches Bundesamt:
- "Das Nettoeinkommen die den privaten Haushalten aus unselbständiger Arbeit, aus selbstständiger Tätigkeit, aus Vermögen und aus laufenden Transfers, wie z.B. Rente, Pension, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinder- und Erziehungsgeld sowie Unterhaltszahlungen anderer Haushalte zugeflossenen Einkommen ein."
- 7. Statistisches Landesamt Hessen:
- "Das Haushaltsnettoeinkommen errechnet sich, indem Haushaltsbruttoeinkommen (alle Einnahmen des Haushalts aus Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung) Einkommensteuer/Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden."
Statistische Einkommen u. Wohlstand – Mittlere-, Mittel-, Pro-Kopf- u. Äquivalenzwerte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es ist bei den statistischen Einkommen auf Angabe der Bezugsgröße achten! (Betragsabweichungen durch unterschiedliche Bezugsgrößen)
- Mittleres Einkommen = Medianeinkommen
- Teilt die Einkommen in zwei Hälften: genausoviele Einkommen liegen über wie unter dem Mittleren Einkommen.
- „Das Einkommen in der Mitte.“
- Nach Einkommenarten. Beispielsweise „Mittleres Einkommen abhängig Beschäftigter“.
- Durchschnittliches Einkommen
- Arithmetisches Mittel der Einkommen einer Einkommenart bezogen auf die Anzahl der Einkommen.
- Durchschnittliches Haushaltseinkommen
- Durchschnittseinkommen abhängig Beschäftiger
- Pro-Kopf-Einkommen
- Sozialproduktgröße einer Einkommenart zu gleichen Anteilen verteilt auf alle Einwohner eines Landes.
- Arithmetischer Durchschnitt einer Sozialproduktgröße eines Landes bezogen auf die Einwohnerzahl des Landes.
- Übliche Bezugsgrößen: Bruttoinlandsprodukt (BIP), Bruttonationaleinkommen (BNE), Volkseinkommen (VE), Verfügbares Volkseinkommen.
- Verfügbares Einkommen pro Kopf
- Meist gleichbedeutend mit Nettoäquivalenzeinkommen.
- Ein virtuelles Einkommen.
- „Das Äquivalenzeinkommen (ÄE) ist das Einkommen, das jedem Mitglied eines Haushalts, wenn es erwachsen wäre und alleine leben würde, den gleichen (äquivalenten) Lebensstandard ermöglichen würde, wie es ihn innerhalb der Haushaltsgemeinschaft hat.“ (Quelle: Wikipedia)
- „Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird.“ (Quelle: destatis)
- Gewichtung jedes Kopfes des Haushaltes mit einem Bedarfsfaktor , addieren der Werte zu einer gewichteten Personenzahl, Division des nominalen Haushaltsnettoeinkommen durch die Gewichtesumme.
- Das Äquivalenzeinkommen ist ein pro Kopf Einkommen. Weil die Gewichtesumme der Personen immer kleiner ist als die Personenzahl, ist die Summe der Äquivalenzeinkommen größer als die Summe der nominalen Einkommen.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Statistisches Bundesamt: Vom Verfügbaren Einkommen in der Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zum Haushaltsnettoeinkommen. S. 830 ff.
- ↑ Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Nettoeinkommen und Zahl der Haushalte nach Haushaltsgruppen - Je Haushalt, Haushaltsmitglied und Verbrauchereinheit -. Wiesbaden, 2006. S. 5 ff.
- ↑ Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Definition: Verfügbares Einkommen. In: Gesundheitsberichterstattung des Bundes 09.06.2016, verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit, 2016.
- ↑ Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Einkommensverteilung nach Haushaltsgruppen und Einkommensarten, 1991 bis 2005 Methodische Erläuterung, S. 4