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Hans Großmann-Doerth (1894–1944) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hans Großmann-Doerth wurde am 9.9.1894 in Hamburg als Sohn des Leiters der Hamburger Seewarte Louis Großmann geboren. Er studierte Jura in Hamburg und war nach seinen juristischen Examina zunächst als Amtsrichter in Hamburg tätig. 1923 wurde er an der Universität Hamburg mit einer strafrechtlichen Dissertation promoviert und habilitierte sich 1929 bei Hans Wüstendörfer mit einer Untersuchung über „Das Recht des Überseekaufs“. 1930 wurde er als Extraordinarius an die deutsche Universität in Prag berufen und wechselte 1933 an die Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg, wo er einen Lehrstuhl für Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, übernahm. 1939 zum Wehrdienst einberufen, wurde Großmann-Doerth als Oberstleutnant und Regimentskommandeur im Februar 1944 an der Ostfront schwer verwundet und starb am 5.3.1944 in einem Lazarett in Königsberg.
Werk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hans Großmann-Doerth ist zusammen mit Walter Eucken und Franz Böhm ein Begründer der Freiburger Schule des Ordoliberalismus. Kennzeichnend für seine Schriften ist eine umfassende Berücksichtigung der juristischen Praxis sowie eine Betonung der Selbstverantwortlichkeit der Wirtschaftssubjekte. Seine Habilitationsschrift „Das Recht des Überseekaufs“ wurde durch die Erfassung und Auswertung von Handelsbräuchen und ungeschriebenem praktizierten Recht zu einem Standardwerk, in dem das „law in action“ im Gegensatz zu dem „law in the books“ dargestellt wurde. Auch in seiner Hamburger Antrittsvorlesung mit dem Titel „Der heutige Wirtschafts-Jurist“ werden die Rechtstatsachenforschung und die Notwendigkeit der Rechtsvergleichung betont. Das Programm seiner Freiburger Tätigkeit entwickelte er in seiner am 11.5.1933 gehaltenen Freiburger Antrittsvorlesung „Das selbstgeschaffene Recht der Wirtschaft und staatliches Recht“. Gemeinsam mit Walter Eucken und Franz Böhm gab Großmann-Doerth 1937 die pragmatische Schrift „Ordnung der Wirtschaft“ heraus.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Uwe Blaurock, Nils Goldschmidt, Alexander Hollerbach, Das selbstgeschaffene Recht der Wirtschaft. Zum Gedenken an Hans Großmann-Doerth (1894 – 1944), Mohr Siebeck (Tübingen) 2005 (Beiträge zur Ordnungstheorie und Ordnungspolitik, Bd. 171) ISBN 3-16-148653-6
Personendaten | |
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NAME | Großmann-Doerth, Hans |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
GEBURTSDATUM | 9. September 1894 |
GEBURTSORT | Hamburg |
STERBEDATUM | 5. März 1944 |
STERBEORT | Königsberg |