Benutzer:Cbbahn/Heimliche Rüstungskooperation mit der Sowjetunion
Politische Ausgangsbedingungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sowohl für die Rote Armee als auch für die Reichswehr bot sich Anfang der 1920er-Jahre eine militärische Kooperation wegen ähnlicher militärischer und politischer Voraussetzungen an. In außenpolitischer Hinsicht bestand für beide Parteien ein konfliktreiches Verhältnis zu den Ententemächten. Während das Deutsche Reich aufgrund seiner Revisionsbestrebungen und den einzelnen Beschränkungen des Versailler Vertrages Auseinandersetzungen zu fürchten hatte, so war für die Sowjetunion die Gefahr einer erneuten Intervention der Westmächte gegeben. Neben dieser gegen die Entente gerichteten Politik glichen sich beide Staaten bezüglich der allgemeinpolitischen Ausgangssituation. Sowohl in Deutschland als auch in Rußland hatte sich in Folge des de jure oder faktisch verlorenen Krieges das jeweilige Gesellschafts- und Regierungssystem revolutionär verändert, wobei die neu gebildeten Strukturen zumindest zu Beginn der 1920er-Jahre noch nicht gefestigt waren. Daneben blieben beide Staaten als Konsequenz des verlorenen Krieges bzw. im Falle der Sowjetunion als Reaktion auf das revolutionär neue Regierungssystem von der Mitgliedschaft im Völkerbund ausgeschlossen und waren nicht als gleichberechtigte Partner in den internationalen Beziehungen anerkannt. Diese internationale Isolation führte fast zwangsläufig zu einer Annäherung beider Länder nicht nur im militärischen, sondern auch im politischen und wirtschaftlichen Bereich, da eine Kooperation den beiderseitigen wirtschaftlichen und militärischen Wiederaufbau begünstigen und in den Beziehungen zu anderen Staaten die eigene Position aufwerten konnte.
Eine Zusammenarbeit auf militärischem Gebiet konnte zusätzlich aus der Sicht der Reichswehrführung und der Roten Armee die jeweiligen Revisionsbestrebungen bezüglich Polens unterstützen. Sowohl General v. Seeckt, der die Verhandlungen über eine Kooperation von deutscher Seite maßgeblich beeinflußte und vorantrieb, als auch die führenden militärischen und politischen Stellen in der Sowjetunion verbanden mit diesem Ziel zweifellos eine militärische Auseinandersetzung, auf die beide Armeen durch eine Zusammenarbeit materiell und taktisch besser vorbereitet werden sollten.
Aufgrund der aus den Bestimmungen des Versailler Vertrages resultierenden Frontstellung des Deutschen Reiches nicht nur gegenüber Polen, sondern auch gegen Frankreich ergab sich aus der Sicht der Reichswehrführung die Notwendigkeit zur allgemeinen Aufrüstung mit besonderen Schwerpunkten in bestimmten Waffengattungen, die sich nicht nur auf einen möglichen Krieg gegen Polen bezog. Dennoch ist festzuhalten, daß eine (kriegerische) Revision der Ostgrenze stets sowohl für Politiker als auch für die Reichswehrführung während der Weimarer Republik von zentraler Bedeutung war.
Neben den vergleichbaren politischen Rahmenbedingungen und Absichten sprachen auch konkret bestehende militärtechnische Defizite für eine militärische Kooperation. So war es der Reichswehr aufgrund entsprechender Bestimmungen des Versailler Vertrages untersagt, bestimmte Waffengattungen zu besitzen. Dazu gehörten neben der schweren Artillerie v.a. Flugzeuge, Panzer und chemische Kampfstoffe, wobei diese Waffengattungen im 1.Weltkrieg eine zunehmende Bedeutung gewonnen hatten. Ihr Verbot wurde insofern von der Reichswehr als besonders einschneidend empfunden, da sie für die zukünftige Kriegsführung neue Perspektiven eröffneten. Darüberhinausgehend bestanden für die zugebilligten Waffen und für Munition zahlenmäßige Beschränkungen, die einen effektiven Einsatz der Reichswehr im Falle einer äußeren Aggression erschwert oder sogar unmöglich gemacht hätten. Da die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften durch die bis 1927 in Deutschland ansässigen Interalliierten Militärkontrollen (IMKK) überwacht wurden, ergab sich aus der Sicht der Reichswehrführung, insbesondere auch für General von Seeckt, nur durch die Produktion und Lagerung von Waffen im neutralen Ausland die Möglichkeit zur Umgehung der Beschränkungen.
Der Roten Armee bzw. der Sowjetunion hingegen mangelte es an technischem Know-how und an Produktionsstätten für Rüstungsgüter aller Art. Somit schienen sich beide Seiten ideal zu ergänzen : Die Reichswehr bzw. die deutsche Rüstungsindustrie konnten der Roten Armee technische Kenntnisse vermitteln und der Sowjetunion beim Aufbau einer eigenen Rüstungsindustrie helfend zur Seite stehen, während abseits von der Weltöffentlichkeit und der IMKK Waffen in der UdSSR für die Reichswehr gebaut, getestet und bis zu ihrem Gebrauch gelagert werden konnten. Die dabei offensichtlich bestehende Gefahr, daß im Spannungsfall die zu produzierenden Rüstungsgüter nicht geliefert oder sogar an deutsche Kommunisten ausgehändigt werden könnten, erkannte auch die Reichswehrführung und die eingeweihten Politiker; sie erschien jedoch angesichts der erwarteten militärischen und politischen Vorteile als vernachlässigbar. Jedoch hätten weder die prognostizierten politischen noch militärischen Erträge eine Kooperation begründen können, wenn nicht sowohl die Reichswehrführung als auch die Rote Armee ihre ideologisch bedingte beiderseitige Ablehnung überwunden hätte. So erhoffte sich Seeckt noch 1920 auf der Konferenz von Spa, im Gegenzug zu einer gegen die Sowjetunion gerichteten Politik die Erlaubnis zur Aufrüstung der zu bildenden Reichswehr über die im Versailler Vertrag festgelegten Beschränkungen hinaus zu erhalten. Die ablehnende Haltung der Entente und der Verlauf des ausbrechenden polnisch-sowjetischen Krieges scheinen ihn hingegen zum Umdenken bewegt zu haben.
Trotz der Niederlage der Roten Armee erwies sich das sowjetische System für Seeckt als ausreichend gefestigt, um äußere Interventionen erfolgreich abwehren und für eine militärische Kooperation von Nutzen sein zu können. Neben der Reichswehrführung sprachen sich auch zunehmend Industrielle und Politiker für eine Intensivierung der Beziehungen zur Sowjetunion aus, um der deutschen Wirtschaft zusätzliche Exportchancen zu eröffnen und damit auch zur Reduktion der Arbeitslosigkeit beizutragen. Dabei beruhten die bald einsetzenden Kooperationsverhandlungen politischer, wirtschaftlicher und militärischer Art zumindest bei Seeckt und führenden Politikern auf der Vorstellung einer „permanenten Identität des Staates“, die einer (russischen) Regierung unabhängig von der Staatsform die Umsetzung gleichbleibender und immerwährender Interessen zuschrieb. Auch im weiteren Verlauf der Beziehungen erschien einigen Staatsmännern und verantwortlichen Offizieren die sowjetische Regierung und die Rote Armee von der KPdSU im größeren Maße unabhängig, als es der Realität entsprochen hätte. Inwieweit diese Ideologie jedoch nur zur Rechtfertigung gegenüber zweifelnden Beamten und Offizieren benutzt wurde oder tatsächlich als ideelle Basis der deutsch-sowjetischen Zusammenarbeit fungierte, ist nicht ohne weiteres festzustellen.
Zumindest bei Seeckt bestimmte sie auch dessen Verhältnis zur Weimarer Republik und kann somit als seiner Weltanschauung zugehörig betrachtet werden. In der Sowjetunion zeigten sich schon 1919 erste Ansätze eines Koexistenzdenkens, die sich jedoch erst 1920 nach dem verlorenen Krieg gegen Polen in der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und von Verhandlungen mit anderen Staaten konkretisierten. Mittels einer militärischen Kooperation sollte laut einer Rede Lenins vom Dezember 1920 Deutschland an die Sowjetunion politisch gebunden und von einer Verständigung mit den Ententemächten abgehalten werden. Das sich hier andeutende, übergeordnete politische Konzept fehlte auf der deutschen Seite auch wegen der unkoordinierten und z.T. nur wenigen Eingeweihten bekannten Verhandlungsführung. Doch ist diese mangelhafte Abstimmung nicht nur der Reichswehr oder einzelnen Personen anzulasten, da sie zum größten Teil auf den gänzlich anderen Bedingungen der Weimarer Republik im Vergleich zur Sowjetunion beruhte. So konnte in der zentral gelenkten bolschewistischen Diktatur trotz der 1920 noch nicht vollendeten Stabilisierung eine Koordination der Aktivitäten naturgemäß leichter erfolgen als in dem auf Gewaltenteilung beruhenden demokratischen System der Weimarer Republik. Des Weiteren waren die von der Reichswehrführung geplanten Projekte aufgrund der Übernahme der Bestimmungen des Versailler Vertrages in deutsches Recht nicht nur völkerrechtlich, sondern auch nach deutscher Rechtsprechung illegal. Mit einer Enthüllung verbanden sich daher aus der Sicht der Reichswehrführung und führender Politiker unkalkulierbare Risiken. Daraus ergaben sich bestimmte Konsequenzen für die Auswahl und Begrenzung der eingeweihten Personen, deren Kreis über wenige Offiziere, Beamte des Auswärtigen Amtes sowie einige Mitglieder des Kabinetts und führende Politiker nie hinausging. Die Sowjetregierung hingegen hatte zusätzliche negative internationale Auswirkungen nicht zu befürchten und konnte auch die an den Verhandlungen beteiligten Funktionsträger besser kontrollieren und disziplinieren. Jedoch schienen die von beiden Seiten erhofften politischen und militärischen Vorteile alle drohenden Gefahren und ideologischen Barrieren aufzuwiegen.
Der Verlauf der militärischen Kooperation vom Beginn 1919 bis zum Abbruch 1934
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es ist bis heute noch nicht restlos geklärt, von welcher Seite und zu welchem Zeitpunkt die Initiative zur Anbahnung der militärischen Beziehungen ausging. Zwischen Herbst 1919 und Frühjahr 1921 gab es mehrere Kontakte zwischen Reichswehroffizieren und Vertretern der Sowjetregierung, die insgesamt als Sondierungsgespräche und Vorverhandlungen zu betrachten sind, ohne daß ihre Bedeutung im einzelnen nachvollzogen werden kann. Zuerst scheint in dem sog. „politischen Salon“ Karl Radeks im Herbst 1919 über eine militärische Zusammenarbeit gesprochen worden zu sein. Karl Radek wurde als Mitglied der sowjetischen Delegation zum Gründungskongress der KPD im Rahmen des Spartakusaufstandes verhaftet. Auf Vermittlung des letzten in Moskau akkreditierten kaiserlichen Militärattachés, Major Wilhelm Schubert, erhielt er jedoch bald ein angenehmeres Quartier und bessere Haftbedingungen, die ihm den Empfang von Besuchern aus Politik, Wirtschaft und Armee ermöglichten. Im Rahmen der Sondierungen über eine deutsch-sowjetische Partnerschaft im allgemeinen erörterte Radek mit mehreren Reichswehroffizieren auch die Möglichkeit einer militärischen Kooperation, ohne daß es auch wegen Seeckts Zurückhaltung zu formellen Absprachen gekommen wäre.
Im Vorfeld des polnisch-sowjetischen Krieges versuchte dann Viktor Kopp, der sich als Bevollmächtigter der Sowjetregierung in Berlin aufhielt, ohne Erfolg den Leiter der Ostabteilung des Auswärtigen Amtes, Ago von Maltzan, zu einer gegen Polen gerichteten militärischen Zusammenarbeit zu bewegen. Mit dieser Unterredung vom April 1920 wird deutlich, wie frühzeitig dem Auswärtigen Amt die Bestrebungen der Sowjetregierung zum Abschluß von militärischen Vereinbarungen bekannt waren. Trotz der anfänglich fehlenden Rücksprache der Reichswehrführung mit den politischen Stellen im weiteren Verlauf der Kontaktaufnahme kann somit von einer Geheimdiplomatie der Reichswehr nicht gesprochen werden, da für die eingeweihten Mitglieder des Auswärtigen Amtes ähnliche Angebote der Sowjetregierung an die Reichswehrführung vorauszusehen waren. Es gibt keine Hinweise für eine Anweisung des Auswärtigen Amtes an das Reichswehrministerium, entsprechende Anbahnungsversuche zurückzuweisen. Somit hatte Ago v. Maltzan die militärische Führung an einer Verständigung mit der Roten Armee zumindest nicht gehindert.
Obwohl die sowjetischen Bündnisabsichten fehlschlugen, brachte der polnisch-sowjetische Krieg den entscheidenden Anstoß für die Realisation einer militärischen Kooperation. Im August 1920 wurde der oben erwähnte Major Schubert als Verbindungsoffizier den an den ostpreußischen Grenzen operierenden Einheiten der Roten Armee entgegengesandt, deren Führung und Kampfkraft ihn sichtlich beeindruckten. Sein positiver Bericht an Seeckt über den allgemeinen Zustand der Roten Armee hatte mit Sicherheit zu dessen Sinneswandel beigetragen. Der direkte Grenzkontakt mit der Roten Armee ermöglichte zu diesem Zeitpunkt auch die Überführung des ehem. türkischen Kriegsministers und engen Vertrauten Seeckts, Enver Pascha. Zuvor hatten zwei Versuche, mittels eines Flugzeuges den polnischen Korridor und die baltischen Staaten zu überfliegen, mit einer Notlandung und Inhaftierung Envers durch alliierte Truppen geendet, die seine Teilnahme an einer Konferenz der sowjetischen Turkvölker verhindern wollten. Von Moskau berichtete Enver in einem Brief an Seeckt von der Bereitschaft einer um Kriegskommissar Trotzki bestehenden Gruppierung, mit Deutschland enge politische Beziehungen einzugehen und die Ostgrenzen von 1914 wiederherzustellen. Dieser Brief gab Anlaß zu Spekulationen bezüglich einer vorhergehenden Instruktion Envers durch Seeckt vor dessen Abreise nach Moskau, die jedoch nicht belegt und somit ihrem Inhalt nach unbekannt ist. Im Rahmen eines erneuten Aufenthaltes Envers in Berlin trafen sich in dessen Quartier im Oktober 1920 u.a. auch Reichswehroffiziere mit Viktor Kopp und anderen, Enver begleitenden sowjetischen Delegierten, um mögliche Aktionsfelder einer militärischen Kooperation zu erörtern. Seeckt selbst mied zunächst den direkten Kontakt mit sowjetischen Abgesandten, obwohl er über den Verlauf der Gespräche informiert wurde und anscheinend auch Instruktionen gab. Nach einem Brief Viktor Kopps an Trotzki beabsichtigte Seeckt den Aufbau der sowjetischen Rüstungsindustrie durch deutsche Fachleute, um im Falle eines Krieges aus der UdSSR Waffen beziehen zu können.
Kurz darauf bildete Seeckt aus Offizieren seiner nächsten Umgebung die Sondergruppe R(ußland), die für alle weiteren Kontakte zur Sowjetunion zuständig war. Anscheinend schwenkte der Chef der Heeresleitung nach der für ihn enttäuschenden Konferenz von Spa, die die Reduktion der zukünftigen deutschen Armee auf 100.000 Soldaten festschrieb, konsequent und zielstrebig von einer antibolschewistischen zu einer Politik der militärischen Kooperation mit der Roten Armee um. Dabei erfolgte dieser Schwenk in der Politik gegenüber der Sowjetunion, wie weiter unten ausführlicher geschildert, im Einvernehmen mit den führenden politischen Stellen. Sowohl die Sondergruppe R als auch Viktor Kopp verhandelten auf der Grundlage der in dem obengenannten Brief an Trotzki geschilderten Absichten Seeckts mit Vertretern der deutschen Schwerindustrie bezüglich der partiellen Verlagerung von Fertigungskapazitäten in die Sowjetunion. Da sich mit voranschreitendem Planungsstadium der Bedarf an staatlichen Subventionen immer deutlicher abzeichnete, informierte Seeckt Anfang Juni 1921 in einer Unterredung Reichskanzler Wirth, Reichswehrminister Geßler und Ago v. Maltzan über die angestrebten sowjetischen Projekte. Bei grundsätzlichem Einverständnis der Anwesenden wurde dabei festgelegt, das Auswärtige Amt und andere ausgewählte politische Stellen nur über die generelle Entwicklung, nicht aber über Einzelheiten der zu treffenden Vereinbarungen zu unterrichten. Damit sollte im Falle einer Enthüllung der offizielle Charakter dieser Abmachungen geleugnet werden können.
Im weiteren Verlauf der militärischen Zusammenarbeit zeigte es sich jedoch, daß der geringe Kenntnisstand insbesondere des Auswärtigen Amtes und der Reichsregierung erhebliche negative Konsequenzen bezüglich der Koordination der politischen und militärischen Verhandlungen in sich barg und aufgrund des politischen Risikos nicht aufrechtzuerhalten war. Von einer eigenständigen Politik der Reichswehr unter Umgehung der politischen Instanzen kann daher nur mit Einschränkungen gesprochen werden, da durch das oben genannte Gespräch die politischen Stellen frühzeitig über die Aktivitäten der Reichswehr informiert wurden. Die Pläne der Reichswehr scheinen dabei den übergeordneten politischen Zielen entsprochen zu haben, da sie auf allgemeine Zustimmung trafen. Dennoch sind bezüglich der Abstimmung zwischen Reichsregierung und Reichswehrführung gewisse Einschränkungen zu treffen : Obwohl alle nachfolgenden Finanz-, Außen- und Reichswehrminister sowie die Reichskanzler von ihren Vorgängern über das Engagement der Reichswehr in der Sowjetunion unterrichtet wurden, erhielten die verbleibenden Kabinettsmitglieder und andere politische Instanzen i.d.R. keinen Einblick in die Zusammenarbeit. Insbesondere Reichspräsident Ebert wurde anfangs wegen seiner ablehnenden Haltung bezüglich dieser Sache nicht in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren beschränkte sich der Informationsstand der eingeweihten Politiker auf die Existenz einer militärischen Kooperation und deren finanzieller Umfang, da sie bis zu den ersten umfangreichen Enthüllungen im Dezember 1926 anscheinend keine Mitteilung über die einzelnen Projekte erhielten.
Da die Initiative zur Realisierung und Planung der einzelnen Vorhaben von der Reichswehrführung und nicht von den betreffenden Ressortministern oder dem Reichskanzler ausging, handelte Seeckt somit nicht als Repräsentant und im Rahmen eines abgestimmten, übergeordneten politischen Konzeptes. Insofern bestand aus der Sicht des Auswärtigen Amtes immer die Gefahr, daß bei einer von ihrer Seite erfolgten Ablehnung die Reichswehrführung insgeheim und damit gänzlich ohne Kontrolle weitere Vereinbarungen abschließen würde. Die Zustimmung des Auswärtigen Amtes ist daher zumindest im fortgeschrittenen Stadium der militärischen Kooperation differenziert zu beurteilen. Während somit die Reichswehrführung über die politische Notwendigkeit hinausgehend an der Abschirmung ihrer sowjetischen Aktivitäten interessiert war, so trug andererseits auch das Auswärtige Amt zur mangelhaften Koordination der mit der Sowjetunion geführten Verhandlungen bei.
Der Abschluß des Rapallo-Vertrages z.B. kam, obgleich von Seeckt begrüßt und als Grundlage der weiteren Zusammenarbeit angesehen, ohne dessen Wissen zustande. Zuvor hatten jedoch in der ersten Jahreshälfte 1921 verschiedene Unternehmen der Schwerindustrie sowohl gegenüber Kopp als auch der Sondergruppe R ihr Interesse bekundet bezüglich einer Produktion von Waffen in der Sowjetunion. Im einzelnen handelte es sich dabei um die Albatroswerke (Flugzeugbau), Blohm&Voss (Unterseeboote) und Krupp (Munition und Geschütze). Die von der Sowjetunion zur Produktion vorgesehenen Gebäude erwiesen sich jedoch bei einer Besichtigungsreise einer Gruppe von Sachverständigen unter der Leitung des Hauptmannes Oskar Ritter v. Niedermayer im Juli/August 1921 als nicht geeignet und dazu in ziemlich verwahrlosten Zustand. Dennoch fanden Ende September 1921 in der Wohnung von Major v. Schleicher geheime Verhandlungen zwischen Viktor Kopp, Leonid Krassin (sowjetischer Außenhandelskommissar) sowie Oberst Hasse, Major Schubert und anderen Mitgliedern der Sondergruppe R statt, in denen die rechtliche Ausgestaltung der rüstungswirtschaftlichen Kooperation festgelegt wurde. Im Verlauf der Gespräche schaltete sich auf Wunsch der sowjetischen Vertreter der bisher nur im Hintergrund agierende Seeckt ein, wobei als Ergebnis die Gründung von deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaften und die Vergabe von sowjetischen Konzessionen vereinbart wurde. Nachdem zum Jahresende 1921/22 auf Vermittlung des Reichskanzlers Wirth durch den Direktor der Norddeutschen Lloyd, Wilhelm Cuno, ca. 3 Mio. Goldmark (= 150 Mio. Papiermark) als Investitionsbeihilfen bereitgestellt worden waren, erhielten die oben genannten Firmen konkrete Subventionszusagen. Die angesprochenen Unternehmen scheinen jedoch das Investitionsrisiko in der UdSSR inzwischen höher eingeschätzt zu haben als noch im April 1921. Trotz der in Aussicht gestellten staatlichen Beihilfen konnte die Sondergruppe R zunächst nur mit den Junkers-Werken in Dessau im März 1922 einen Vertrag abschließen, der Junkers gegen die Zusicherung von 140 Mio. Papiermark zur Produktion einer noch nicht näher bestimmten Zahl von Flugzeugen in der Sowjetunion verpflichtete. Nach intensiven Verhandlungen erhielt Junkers schließlich im November 1922 von der Sowjetregierung eine Konzession zur Fabrikation von jährlich 300 Flugzeugen, deren Abnahme zur Hälfte von der Roten Armee zugesichert wurde. Dazu hatte Junkers die gegen eine jährlich zu zahlende Pacht bereitgestellten Gebäude produktionsfertig einzurichten .Der Kontrakt zwischen den Junkers-Werken und der Sowjetunion war der erste von insgesamt drei Konzessionsverträgen, wobei die nachfolgenden maßgeblich durch die Ereignisse im Rahmen der Ruhrbesetzung 1923 befördert wurden.
Aus der Sicht der Reichswehrführung und der Reichsregierung bestand während der andauernden Okkupation des Ruhrgebietes die Gefahr einer Besetzung östlicher Territorien des Reiches durch polnische Truppen. In diesem Zusammenhang sollte die Sowjetunion durch Zugeständnisse in der rüstungswirtschaftlichen Zusammenarbeit zu einer Beistandserklärung für den Fall einer polnischen Intervention bewegt werden. Eine zu diesem Zweck mit Zustimmung der Reichsregierung und des Reichspräsidenten entsandte Mission nach Moskau im Februar 1923 unter der Leitung des Chef des Truppenamtes, Generalmajor Hasse, führte jedoch nicht zum Erfolg. Angesichts der von Hasse in den Verhandlungen dargestellten schlechten Rüstungslage der Reichswehr erklärte dessen Gesprächspartner Lebedev, Chef des sowjetischen Generalstabes, in dieser schwachen militärischen Verfassung sei Deutschland kein passender Bündnispartner für die Sowjetunion. Dennoch erschien der Reichswehr eine weitere Zusammenarbeit auch ohne formelle Bündnisabsprachen mit Vorteilen verbunden, so daß im April 1923 bei einer zweiten Mission unter Leitung des Oberstleutnants Mentzel, Stabschef des Heereswaffenamtes, eine Vereinbarung über die Produktion von Rüstungsgütern im Wert von 35 Mio. Goldmark abgeschlossen werden konnte, die im Juli von der Reichsregierung auf 75 Mio. Goldmark aufgestockt wurden. Weitergehende, maßgeblich vom deutschen Botschafter in Moskau, Graf v. Brockdorff-Rantzau, initiierte Pläne, mittels einer in Aussicht gestellten Erhöhung des Investitionsvolumens auf 200 Mio. Goldmark die Sowjetunion zu einem Defensivbündnis gegen Polen zu bewegen, erübrigten sich mit dem Regierungsantritt Stresemanns im August 1923, der eine militärische Kooperation mit der UdSSR ablehnte. Wahrscheinlich zur Vermeidung außenpolitischer Spannungen wurden der Reichswehr die im Juli 1923 mit dem Chef der sowjetischen Luftstreitkräfte, Rosengoltz, vereinbarten 75 Mio. Goldmark zur diesbezüglichen Verwendung belassen. Aus diesen Mitteln wurden die weiteren Konzessionsbetriebe subventioniert. Zur Koordination der verschiedenen rüstungswirtschaftlichen Projekte und auch zur Tarnung gründete die Reichswehr eine handelsrechtliche „Gesellschaft zur Förderung gewerblicher Unternehmungen mbH (Gefu)“, der besonders die ordnungsgemäße Abwicklung der Konzessionsverträge oblag. Diese bezogen sich neben der oben erwähnten Fabrikation von Flugzeugen auf die Produktion von Giftgas und Munition für schwere Artillerie. Wie für die in der Sowjetunion zu errichtenden Flugzeugwerke wurden auch für die anderen Konzessionsverträge private Unternehmen angeworben, die zu einem vertraglich fixierten Termin bestimmte Leistungen gegen einen zuvor festgelegten Subventionsbetrag zu erbringen hatten. Für die Produktion von Giftgas gründeten die Gefu und ihre sowjetische Partnerfirma die deutsch-sowjetische Aktiengesellschaft Bersol als Betreibergesellschaft, die den deutschen Giftgasfabrikanten Stoltzenberg als Generalunternehmer verpflichtete. Dieser hatte bis zum Januar 1925 die benötigten Gebäude und die von der Gefu gelieferten Anlagen produktionsfertig einzurichten. Neben der angestrebten Produktion von 1230t Lost im Jahr, die zwischen der Reichswehr und der Roten Armee je zur Hälfte aufzuteilen waren, sollte Stoltzenberg unter Einsatz seines gesamten Know-hows v.a. neue Kampfstoffe entwickeln. Auf der Grundlage des dritten Konzessionsvertrages erhielt die Reichswehr bis zum Herbst 1926 aus der von Krupp beaufsichtigten Fertigung von schwerer Artilleriemunition 300.000 Granaten, die den einzigen materiellen Gewinn der rüstungswirtschaftlichen Zusammenarbeit darstellten.
Bis auf das zuletzt genannte Projekt scheiterten jedoch alle Konzessionsbetriebe v.a. wegen: 1. zu geringer Kapitaldecke der von der Reichswehr beauftragten mittelständischen Unternehmen
2. unerwarteten Schwierigkeiten aufgrund der besonderen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Sowjetunion
3. Fehlkalkulation und Mißmanagement der betreibenden Firmen
4. unzureichender Subventionierung.
Da sowohl die Reichswehr als auch die Rote Armee die rüstungswirtschaftliche Zusammenarbeit als wenig erfolgreich einstuften, verlagerte sich ab 1924 der Schwerpunkt der Kooperation auf die Ausbildung von Soldaten und Testung von in Deutschland gefertigten Prototypen, wobei jedoch die Konzessionsbetriebe noch einige Jahre weiterbestanden. Mit der Lieferung der 300.000 Granaten an die Reichswehr hatte die Zusammenarbeit mit Krupp ihren Zweck erfüllt und damit zugleich ihren Schlußpunkt erreicht. Angesichts des Mißerfolges der anderen Konzessionsbetriebe und der im Dezember 1926 veröffentlichten Einzelheiten im Manchester Guardian und im Vorwärts wurden die Bersol AG und die Nachfolgeorganisation der Gefu, das Wirtschaftskontor (WIKO), liquidiert und die betreffenden Betriebe der Sowjetunion übereignet. Während somit 1927 die rüstungswirtschaftliche Zusammenarbeit vollständig zum Erliegen kam, eröffneten sich aus der seit 1924 eingeleiteten Veränderung der Kooperationsbereiche neue Perspektiven für die militärischen Beziehungen.
Dieser Wandel in der Zusammenarbeit beider Armeen wurde dabei maßgeblich befördert durch die Politik der Westannäherung Stresemanns, deren vorläufiges Ergebnis der Beitritt Deutschlands zum Völkerbund im September 1926 und der Verzicht auf eine gewaltsame Revision der deutschen Westgrenze war, auf den sich Deutschland, Frankreich und Belgien auf der Konferenz von Locarno im Oktober 1925 verpflichteten. Aus der Sicht der Sowjetregierung bestand bei einer Annäherung Deutschlands an die Entente die Gefahr, daß sich die engen Beziehungen beider Staaten auf militärischem, politischem und wirtschaftlichem Gebiet lockern und darüberhinausgehend Deutschland bei in Aussicht gestellter Wiederaufrüstung als Verbündeter bei einem Krieg gegen die Sowjetunion gewonnen werden könnte. Daher gab es von der Sowjetregierung zahlreiche Versuche im Vorfeld der Locarnokonferenz und des deutschen Beitrittes zum Völkerbund, durch eine der Reichswehr und der Reichsregierung offerierte Intensivierung der militärischen Kooperation Stresemann von seinem Kurs der Westorientierung abzubringen. Als erste bedeutende Reaktion auf die im September 1924 von der Reichsregierung begonnenen Beitrittsverhandlungen zum Völkerbund schlug der sowjetische Kommissar für Auswärtige Angelegenheiten, Tschitscherin, im Dezember 1924 dem deutschen Botschafter in Moskau einen Neutralitätspakt vor, dessen mögliche Erweiterung zu einem formellen Bündnisvertrag durch den sowjetischen Premier Rykov im Februar 1925 angedeutet wurde. Wie sehr Stresemann auch jegliche Bündnisverträge mit der Sowjetunion ablehnte, so konnte ihn doch die bei einer Ablehnung drohenden Verständigung der UdSSR mit Frankreich auf Kosten Deutschlands nicht gleichgültig lassen. Daher wurde im April 1926, ohne daß sich Stresemann von seiner Politik der Westannäherung abbringen ließ, der Berliner Vertag unterzeichnet, der der Sowjetunion bei einem Angriff durch dritte Mächte die deutsche Neutralität zusicherte. Mit diesem Vertrag und der Deutschland bei den Beitrittsverhandlungen zum Völkerbund zugesicherten Klausel, im Falle eines Krieges der Westmächte mit der UdSSR vom Völkerbund beschlossene Sanktionen nur nach seinen militärischen und geopolitischen Möglichkeiten mitzutragen, schien für die Sowjetregierung die Gefahr einer Beteiligung Deutschlands an einer möglichen Intervention gebannt. Neben den allgemeinpolitischen sah die Sowjetregierung insbesondere auch in den militärischen Beziehungen Ansatzpunkte für eine Beeinflussung der Locarnopolitik Stresemanns. Im Zeitraum zwischen Frühjahr 1925 und Herbst 1926 wurden maßgeblich auch auf Initiative der Roten Armee wichtige Vereinbarungen initiiert und abgeschlossen, die einerseits den 1924 eingeleiteten Wandel in der Zusammenarbeit manifestierten und andererseits als Grundlage für alle bis zum Ende der militärischen Kooperation bestehenden Projekte dienten. Beide Partner einigten sich im April 1925 auf die Einrichtung einer Flugbasis nahe der sowjetischen Stadt Lipeck, auf der neben der Ausbildung von Reichswehroffizieren vorrangig auch von der deutschen Industrie entwickelte Prototypen auf ihre Tauglichkeit getestet werden sollten. Daneben erfolgte im Frühjahr 1926 der Abschluß mehrerer Verträge zur Errichtung einer Panzerschule und zur Durchführung gemeinsamer Giftgasversuche, die durch Abkommen über die Teilnahme sowjetischer Offiziere an der Generalstabsausbildung in Berlin sowie gegenseitiger Manöverbesuche ergänzt wurden. Anstelle der auslaufenden rüstungswirtschaftlichen Zusammenarbeit trat somit ein Ausbildungs-, Erprobungs- und Austauschprogramm, an das jedoch Reichswehr und Rote Armee unterschiedliche Ansprüche stellten.
Während die Reichswehr auf die Ausbildung von Offizieren, die Entwicklung taktischer Einsatzvorschriften und die Testung von Prototypen den größten Wert legte, erhoffte sich die Rote Armee, Erkenntnisse über neue Waffen und Kampfstoffe zu gewinnen. Auf dieser z.T. unterschiedlichen Interessenlage beruhten die meisten der in Zukunft auftretenden Konflikte. Bei einem Vergleich des kurzen, wenn auch sehr wichtigen Abschnittes der militärischen Beziehungen in der Zeit der Locarnopolitik Stresemanns mit den vorhergehenden und nachfolgenden Perioden zeigt sich ein typisches Kennzeichen der militärischen Kooperation : die Konzentration wichtiger Ereignisse in relativ kurzen Zeiträumen. Dabei zeichnen sich diese herausragenden Perioden durch eine nur in dem betreffenden Zeitabschnitt bestehende veränderte Relation der mit der militärischen Zusammenarbeit verbundenen militärischen und politischen Zielsetzung aus. Trotz des propagierten antipolnischen Charakters der militärischen Kooperation hatte der erwartete militärische Gewinn zumindest für die deutsche Seite eine höhere Bedeutung als der politische. Es gibt keine Hinweise dafür, daß die rüstungswirtschaftlichen Projekte oder die später errichteten Versuchstationen Teil eines zumindest in Umrissen ausgearbeiteten Planes zur Bekämpfung Polens gewesen sind.
Somit kann trotz einer bestehenden Mittel-Zweck-Beziehung nicht von einer Dominanz des politischen Zieles, in diesem Fall die erneute Teilung Polens, gesprochen werden. Die produzierten Waffen oder die ausgebildeten Offiziere dienten nicht nur zur Vorbereitung eines konkreten Angriffskrieges gegen Polen, sondern dem militärischen Ziel der Verbesserung der allgemein auch gegen Polen gerichteten Rüstungslage. Die Feindschaft gegenüber Polen war für die Kooperation v.a. von ideellem Wert, jedoch für die Auswahl und Durchführung der Projekte von geringer Relevanz. In Krisensituationen hingegen traten die politischen Ziele der Reichsregierung und der Reichswehr bzw. der Sowjetregierung in den Vordergrund und beeinflußten maßgeblich die militärische Kooperation. Mit den Reisemissionen von 1923 sollte die Sowjetunion durch Zugeständnisse in der rüstungswirtschaftlichen Zusammenarbeit zu einer Beistandserklärung für den Fall eines polnischen Angriffes gebracht werden. Das politische Motiv, die Gewinnung eines Bündnispartners, stand hier eindeutig im Vordergrund, wobei die militärtechnische Zusammenarbeit als Mittel zur Erreichung dieses Zieles beitragen sollte. Die vereinbarten Projekte hatten zwar nicht den von der Reichsregierung und Reichswehrführung erwünschten politischen Effekt, dienten jedoch als Grundlage für die nachfolgende Kooperationsphase. In der Locarnoära hingegen versuchte die Sowjetregierung auch mittels umfangreicher Angebote zur Ausweitung der militärischen Zusammenarbeit eine Westannäherung Deutschlands zu verhindern oder zumindest in ihrer Gefahr für die UdSSR zu entschärfen. Stresemann und das Auswärtige Amt sahen dabei die Beziehungen beider Armeen als Mittel an, das gute Verhältnis zwischen der Sowjetunion und Deutschland trotz der angestrebten Verständigung mit den Ententemächten aufrechtzuerhalten, ohne der militärischen Kooperation an sich irgendeinen Wert zuzugestehen.
Die v.a. auch aus diesen Gründen vereinbarten Vorhaben erweiterten erheblich das bisherige Ausmaß der militärischen Beziehungen und sollten die Kooperation bis zu deren Einstellung maßgeblich bestimmen, obwohl im späteren Verlauf das unmittelbar politische Interesse an dieser Zusammenarbeit gegenüber den militärischen Zielen beider Armeen zurückstand. Dennoch erwiesen sich auch in Zukunft die verschiedenen militärischen Projekte als nützlich zur Aufrechterhaltung einer engen politischen Verbindung beider Länder. Insgesamt gesehen hatte somit die Locarnopolitik Stresemanns indirekt erheblich zur Intensivierung der militärischen Kooperation beigetragen, deren zukünftige Aktionsfelder bei einem Besuch des stellvertretenden Kriegskommissars Unschlichts in Berlin im März 1926 vereinbart wurden. Während weitergehende sowjetische Vorschläge zur gemeinschaftlichen Produktion von schwerer Artillerie, Flugzeugen und Panzern von der Reichswehrführung und der Reichsregierung abgelehnt wurden, kam eine Einigung bezüglich des Ausbaues bzw. der Errichtung der oben genannten Versuchs- und Ausbildungszentren sowie der Teilnahme sowjetischer Offiziere an der deutschen Generalstabsausbildung zustande.
Als einzige der drei Stationen existierte die Flugbasis in Lipeck schon vor dieser Vereinbarung. Nachdem der Kooperationsvertrag wie oben angedeutet im April 1925 unterzeichnet worden war, begann der Flugbetrieb schon im darauffolgenden Sommer. Als Ausbildungsmaschienen dienten dabei 50 von den insgesamt 100 in der Ruhrkrise heimlich von der Reichswehr bestellten Fokker-Flugzeugen , die nach dem Ende des Ruhrkampfes wegen der Überwachung der IMKK nicht nach Deutschland geliefert und dort gelagert werden konnten, sondern auf ein Angebot der Sowjetregierung in die UdSSR verschifft wurden. Während anfänglich die Ausbildung ehemaliger Offiziere aus dem 1.Weltkrieg, jüngerer Offiziere der Reichswehr und Offiziersanwärter im Vordergrund stand, erfolgte ab 1928 auch auf Wunsch der Sowjetunion die verstärkte Testung von in Deutschland produzierten Prototypen. Lipeck war somit ein wichtiger Bestandteil der seit 1923 bestehenden geheimen Luftrüstungspläne der Reichswehr, da mit dieser Station das in Deutschland bestehende Verbot bezüglich der Ausbildung von Fliegern und der Entwicklung von Kampfflugzeugen umgangen werden konnte. Insgesamt erhielten hier 120 Offiziere bzw. Offiziersanwärter eine Ausbildung als Jagdpiloten und 100 weitere als Beobachter. Darüberhinausgehend wurden alle für die Erstausstattung der 1935 offiziell gebildeten Luftstreitkräfte verwendeten Flugzeugtypen in Lipeck erprobt.
Daneben begann im Sommer 1929 in der Panzerschule von Kasan die Unterweisung von Offizieren in der Kampfwagenführung und die Testung vorwiegend von deutschen und sowjetischen Panzern. Auf insgesamt zehn Panzern (sechs Groß-, vier Kleintraktoren deutscher Bauart) wurden 30 Reichswehroffiziere und, anders als in Lipeck, auch etwa 65 sowjetische Soldaten geschult. Im Rahmen der Ausbildung fand zugleich die Tauglichkeitsprüfung der deutschen Prototypen statt, in die später auch sowjetische Panzer einbezogen wurden. Sowohl in Lipeck als auch in Kasan standen neben der Vermittlung von Kenntnissen bezüglich der Handhabung der spezifischen Waffengattungen v.a. die Erstellung von Einsatzvorschriften und die Gewinnung taktischer Erfahrungen im Mittelpunkt.
Im Gegensatz dazu diente die seit dem Sommer 1928 betriebene dritte Station, das Gastestgelände bei Wolsk mit dem Decknamen „Tomka“, nur der Erprobung chemischer Kampfstoffe, ohne zugleich als Ausbildungsstätte zu fungieren. In allen Versuchszentren waren dabei Reichswehroffiziere bzw. deutsche Wissenschaftler für die Erprobungs-, Ausbildungs- und allgemeine Leitungstätigkeit verantwortlich, während sich das technische und allgemeine Hilfspersonal aus sowjetischen Soldaten zusammensetzte. Die Finanzierung des laufenden Betriebes übernahm die Reichswehr, deren Aktivitäten in der Sowjetunion den größten Teil des für die geheime Aufrüstung aufgestellten sog. „blauen Haushaltes“ beanspruchte. Die für die geheimen Aufrüstungspläne benötigten Mittel wurden bei der Vorlage des Reichswehretats durch fiktive Ausgaben gedeckt, deren wahre Bestimmung nur ausgewählten Mitgliedern des Haushaltsausschusses und der Reichsregierung bekannt waren.
Zur Koordination der Aktivitäten vor Ort hatte die Reichswehr schon 1924 die sog. „Zentrale Moskau“ eingerichtet, die unabhängig von der deutschen Botschaft agierte. Unter der Leitung von Oberst a.D. Hermann von der Lieth-Thomsen war diese den Versuchszentren übergeordnete Stabsstelle für die Betreuung der umfangreichen Materialtransporte sowie der eintreffenden deutschen Offiziere auf sowjetischen Boden zuständig. Daneben oblag ihr die Beschaffung des täglichen Bedarfes in der Sowjetunion und die Organisation aller im Zusammenhang mit den Projekten durchzuführenden Aktivitäten (z.B. zentrale Finanzverwaltung, Kurierdienst). Obwohl sämtliche Reichswehraktivitäten und die Zentrale Moskau sorgfältig getarnt wurden, blieben sie dennoch nicht unbemerkt von ausländischen Mächten. Insbesondere der polnische und französische Geheimdienst waren spätestens seit 1929 über die Existenz der Stationen informiert, v.a. über Lipeck. Auch hatten die mit der Flucht von sowjetischen Offizieren und Diplomaten bekanntgewordenen Details oder einige tödliche Unfälle auf den Versuchszentren Zeitungsmeldungen zur Folge, deren bekannteste die im Dezember 1926 im Manchester Guardian und im Vorwärts erschienende Enthüllung der rüstungswirtschaftlichen Zusammenarbeit war. Die Kenntnis der entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrages durchgeführten Aktivitäten bei den Ententemächten hatte jedoch keine unmittelbaren negativen Konsequenzen für das Deutsche Reich, da deren Bedeutung zumindest von Großbritannien als gering eingeschätzt wurde. Hingegen führten die im Dezember 1926 veröffentlichten Einzelheiten zur besseren Abstimmung zwischen Reichswehrführung und dem Auswärtigen Amt, da sowohl die Sowjetunion als auch das Außenministerium eine weiterhin eigenständige Verhandlungsführung der Reichswehr ablehnten. Zweifellos hatte zu dieser Annäherung auch der Abgang Seeckts beigetragen, der zu den Initiatoren eines von den politischen Stellen unabhängigen Dialoges gehörte und allgemein insbesondere gegenüber dem Auswärtigen Amt eine gewisse Distanz hegte.
Während zuvor das Außenministerium nur oberflächlich über die einzelnen Felder der Kooperation in Kenntnis gesetzt wurde, erhielt es in Zukunft detailliertere Informationen über die einzelnen Versuchszentren und die Anzahl der auf ihnen stationierten deutschen Offiziere. Trotz der verbesserten Abstimmung konnten jedoch die Reichsregierungen bis zum Kabinett Hitler die militärischen Beziehungen nicht entscheidend beeinflussen, da aus der Sicht des Auswärtigen Amtes bei einer von politischer Seite initiierten Reduktion bzw. Abbruch der Kooperation negative politische Auswirkungen in der Beziehung zur Sowjetunion bzw. eigenmächtige Verhandlungen der Reichswehrführung gedroht hätten. Die Tätigkeit auf den Stationen wurde erst als Folge der durch die sich aus dem Regierungsantritt Hitlers ergebenen Veränderungen der politischen und militärischen Rahmenbedingungen zu Beginn der 30er Jahre eingestellt.
Der Ablauf und die Gründe für den Abbruch der militärischen Beziehungen 1933/34
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schon im Vorfeld der Regierungsübernahme durch Hitler, die den endgültigen Abbruch der militärischen Beziehungen einleiten sollte, traten zunehmend Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit auf. Trotz des beiderseitigen Interesses entzündeten sich an der Tätigkeit und den Resultaten der Stationen Meinungsverschiedenheiten, die letztendlich von der Reichswehr zum Abbruch der Beziehungen genutzt wurden. So äußerte sich der Kommandant der sowjetischen chemischen Truppen, Jakow Fischman, seit 1931/32 immer unzufriedener über die Ergebnisse des Versuchszentrums Tomka, da entgegen der erklärten Absicht der Roten Armee keine grundlegend neuen Kampfstoffe entwickelt und erprobt werden konnten. Eine Fortsetzung der auf dieser Station durchgeführten Feldversuche wurde daher von Fischman von einer Entdeckung eines neuen Giftgases abhängig gemacht, zu der die in Deutschland stattfindende Grundlagenforschung intensiviert werden sollte. Da die Reichswehr neben dieser auch andere in diesem Zusammenhang aufgestellten sowjetischen Forderungen nicht erfüllen konnte bzw. wollte und inzwischen auch die Voraussetzungen zur Weiterführung der Versuche in Deutschland gegeben waren, wurde 1931 die Versuchstätigkeit in Tomka faktisch beendet und 1933 die Auflösung der Station von sowjetischer Seite beschlossen.
Während bei Tomka v.a. die Rote Armee die Abwicklung initiierte und vorantrieb, so war bezüglich der Auflösung der Flugbasis Lipeck die Reichswehrführung die treibende Kraft. Mit dem Abschluß der im Sommer 1932 durchgeführten Erprobungstätigkeit waren alle im Rahmen der geheimen Luftrüstungspläne entwickelten Prototypen getestet worden, womit aus der Sicht der Reichswehrführung die Station in der Sowjetunion ihre Existenzberechtigung verloren hatte. Zwar wurde Lipeck noch 1933 als Ausbildungszentrum genutzt, im Juni 1933 jedoch durch den Chef der Heeresleitung, General v. Hammerstein-Equord, in einer Order an die Rote Armee für aufgelöst erklärt. Daraufhin erfolgte in zunehmend gespannter Atmosphäre die Absage der gegenseitigen Manöverbesuche und der Teilnahme sowjetischer Offiziere an der Generalstabsausbildung in Berlin sowie die Auflösung der Panzerschule in Kasan. Trotz der Liquidation der bisherigen Projekte der Zusammenarbeit und der damit verbundenen Begleiterscheinungen gab es in beiden Armeen und teilweise auch im diplomatischen Korps Bestrebungen, zumindest das gute Verhältnis zwischen beiden Streitkräften auch in seiner Funktion als Garant politisch enger Beziehungen aufrechtzuerhalten. Dieser Vorsatz mußte jedoch zwangsläufig wegen der Veränderung der politischen Rahmenbedingungen scheitern. Schon unter Brüning stagnierten die deutsch-sowjetischen Beziehungen allgemein wegen der vorrangigen Ausrichtung seiner Politik an den Westmächten. Augenfälliges Beispiel dafür war die seit dem Frühjahr 1931 ausstehende Verlängerung des Berliner Vertrages, der neben dem Vertrag von Rapallo das Verhältnis beider Länder grundlegend bestimmte. Für den Abbruch der militärischen Beziehungen war jedoch der Abschluß des polnisch-sowjetischen Nichtangriffspaktes im Juli 1932 entscheidender. Die Idee einer gegen Polen gerichteten Zusammenarbeit stand, wenn auch nicht bedeutsam für den Verlauf der praktischen Zusammenarbeit, ideell stets im Vordergrund der Kooperation. Eine Verständigung Polens mit der UdSSR 1932 und schließlich mit Deutschland 1934 mußte somit die Grundlagen der militärischen Kooperation nachhaltig erschüttern. Jedoch bedeutete v.a. der Regierungsantritt Hitlers einen tiefen Einschnitt in die deutsch-sowjetischen Beziehungen. Mit der zunehmenden Stabilisierung des NS-Regimes wurde der Sowjetregierung der systemimmanente Charakter der antisowjetischen Propaganda in aller Deutlichkeit bewußt. Aus der Sicht der Roten Armee stellte daher die mit einer weiteren Zusammenarbeit verbundene Einsichtnahme der Reichswehr in den Rüstungsstand der Roten Armee ein unkalkulierbares Risiko dar. Die Reichswehr hingegen erachtete wegen der Anerkennung der deutschen Rüstungsgleichberechtigung auf der Genfer Abrüstungskonferenz im Dezember 1932 und der sich aus der Politik Hitlers andeutenden Perspektiven eine weitere Zusammenarbeit mit der Reichswehr als nicht mehr notwendig. Auch hatte die v.a. vom Auswärtigen Amt der militärischen Kooperation zugestandene Bedeutung als Garant politisch enger Beziehungen für das NS-Regime keinen Wert mehr. So endete die militärische Kooperation mit der Auflösung der Stationen 1933, ohne jemals in ihrer Intensität und ihrem Ausmaß durch nachfolgende Bestrebungen einzelner deutscher und sowjetischer Offiziere oder durch die beschränkte Zusammenarbeit beider Armeen bei der Besetzung Polens wiederaufgenommen zu werden.
Einschätzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Literatur beschränkt sich die Bewertung häufig auf die Beurteilung der konkret vorweisbaren Ergebnisse der einzelnen Projekte und deren Bedeutung speziell für die Reichswehr. Da die in der Anfangsphase betriebene rüstungswirtschaftliche Kooperation schon sowohl von der Reichswehr als auch von der Roten Armee als unbefriedigend bezeichnet wurde, befassen sich die Analysen i.d.R. mit der Tätigkeit der Stationen. Dabei wird unterschieden zwischen der Ausbildung und der technischen Erprobung von Prototypen. Ein wichtiger Kritikpunkt bei der Beurteilung der Ausbildungstätigkeit bezieht sich auf die vermeintlich geringe Zahl der Teilnehmer, die im Vergleich zu den Dimensionen des 2.Weltkrieges zu vernachlässigen sei. Bei diesem Einwand wird übersehen, daß im Rahmen einer geheimgehaltenen und im Ausland stattfindenden Ausbildung weder die Möglichkeit noch die Zielsetzung einer quantitativ ausgedehnten Schulung bestand. Vielmehr strebte die Reichswehrführung die Bildung eines qualitativ gut ausgebildeten Stammpersonals an, wobei die geschulten Offiziere später im Rahmen der anvisierten Aufrüstung als Lehr- und Führungskräfte zur Verfügung stehen sollten. Des Weiteren hat sich die Beurteilung der Ausbildungszahlen an den Anforderungen einer Armee in Friedenszeit zu orientieren, die für die Reichswehr bekanntlich bis 1939 und somit weit nach dem Abbruch der militärischen Beziehungen währte.
Die Reichswehr erhielt durch den Ausbildungsbetrieb in Lipeck 120 als Jagdpiloten ausgebildete potentielle Fluglehrer, d.h. bei einem Gesamtbestand von 100.000 Soldaten wurde unter erschwerten Bedingungen der gesamte Personalbedarf in der Sowjetunion herangebildet. Insgesamt gesehen kann jedoch auch wegen der Besetzung wichtiger militärischer Positionen im 2.Weltkrieg durch auf den Stationen ausgebildete Offiziere die militärische Zusammenarbeit bezogen auf das Ausbildungsziel der Reichswehr als erfolgreich eingestuft werden. Bei der technischen Erprobung hingegen muß das Urteil differenzierter ausfallen. Zweifelsohne hatten besonders die in Lipeck und Kasan getesteten Prototypen einen hohen Wert für die unter dem NS-Regime forcierte Bildung von Panzer- und Luftstreitkräften. Die in der Sowjetunion durchgeführten Versuche haben somit unweigerlich zur schnellen Wiederaufrüstung der Reichswehr in den 1930er-Jahren beigetragen. Der militärische Wert dieser auf der Vorlage der Prototypen gefertigten Waffen war jedoch begrenzt, da sich diese an veralteten oder später überholten Techniken orientierten. So wurden in Lipeck ausschließlich Doppeldecker getestet, während in Kasan v.a. Großtraktoren zum Einsatz kamen, die sich im 2.Weltkrieg als wenig tauglich erwiesen. Der unmittelbare technische Nutzen der militärischen Kooperation kann daher für beide Seiten als gering angesehen werden, obwohl für spezifische Detailprobleme beachtliche Erkenntnisse erworben werden konnten. Von größerer Bedeutung dürften hingegen die aus der praktischen Ausbildungs- und Erprobungstätigkeit gewonnenen Einsichten bezüglich taktischer und theoretischer Einsatzvorschriften sein. Die im Rahmen des Ausbildungsbetriebes gemachten Erfahrungen hatten dabei sicherlich zur Erstellung allgemeiner Ausbildungsgrundsätze und Einsatzrichtlinien beigetragen, wichtiger jedoch waren die sich ergebenen Ansatzpunkte für militärtheoretische Überlegungen im allgemeinen. Aus der Sicht der Reichswehrführung ging von den spezifischen Bestimmungen des Versailler Vertrages auch die Gefahr einer Selbstbeschränkung bei der Rezeption militärtechnischer und -theoretischer Neuerungen sowie daraus resultierend bei der Weiterentwicklung eigener strategischer Ansätze aus. Durch die Beschäftigung mit verbotenen Waffengattungen in der Sowjetunion scheint sich eine gewisse geistige Offenheit gegenüber den besonders in diesem Zeitraum schnell voranschreitenden technischen und theoretischen Erkenntnissen bewahrt und entwickelt zu haben, die zweifellos zur schnellen Aufrüstung und Anpassung der Reichswehr an den modernen Rüstungsstand in den 1930er-Jahren beigetragen hatte. Jedoch ist dieser Effekt selbst schwer nachzuweisen. Insgesamt kann daher der militärischen Kooperation für die Reichswehr ein hoher Nutzen zugesprochen werden in Relation zu den vergleichsweise gering eingesetzten Mitteln. Der Wert dieser Zusammenarbeit ergab sich dabei v.a. aus der Ausbildung eines Stammpersonals und der Gewinnung gewisser theoretischer Grundlagen, wobei die sich aus dem geringen Etat ergebenen Beschränkungen und Grenzen berücksichtigt werden müssen. Daneben haben die militärischen Beziehungen zweifelsohne mit den wirtschaftlichen und diplomatischen Kontakten zu einem politisch engen Verhältnis zwischen der Sowjetunion und dem Deutschen Reich beigetragen.Doch abgesehen von bestimmten kritischen politischen Situationen traten die politischen Ziele der Reichsregierung hinter den angestrebten unmittelbar militärischen der Reichswehr zurück, wobei sich diese Relation auch aus der relativ eigenständigen Verhandlungsführung der Reichswehrführung ergab. Das Auswärtige Amt nahm hingegen eher eine defensive Position bezüglich der militärischen Kooperation ein und verwies häufig auf die bei einer Enthüllung drohenden außenpolitischen Gefahren. Da aus heutigen Sicht die Ententemächte trotz ihrer Kenntnisse über die Aktivitäten der Reichswehr das Deutsche Reich nicht mit Sanktionen belegten oder sonstige mit negativen Konsequenzen verbundene Maßnahmen einleiteten, erscheint der Nutzen der militärischen Kooperation als offensichtlich. Ob jedoch aus damaliger Sicht das Risiko einer Enthüllung der Zusammenarbeit und daraus folgender unabsehbarer Auswirkungen den Wert einer militärischen Kooperation aufwog, darf mit Recht bezweifelt werden.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Carsten, Francis Ludwig, Reichswehr und Politik 1918-1933, Köln-Berlin 1964.
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- Gatzke, Hans W., Russo-German Military Collaboration During the Weimar Republik, in:AHR, 63 (1958) 3, S.565-597.
- General Ernst Köstring : Der militärische Mittler zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion : 1921-1941, bearb. von Hermann Teske, Frankfurt a.M. 1965.
- Groehler, Olaf, Selbstmörderische Allianz : Deutsch-russische Militärbeziehungen : 1920-1941, Berlin 1992.
- Herzfeld, Hans, Die Weimarer Republik, Frankfurt-Berlin (6. Auflage) 1980.
- Sauer, Wolfgang, Die Reichswehr, in: Bracher, Karl Dietrich, Die Auflösung der Weimarer Republik : Eine Studie zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie, Villingen/Schwarzwald 51971, S.205-253.
- Speidel, Helm, Reichswehr und Rote Armee, in: VfZG, 1 (1953) 1, S.9-45.
- Schieder, Theodor, Die Probleme des Rapallo-Vertrags : Eine Studie über die deutsch-russischen Beziehungen 1922-1926, Köln-Opladen 1956.
- Völker, Karl-Heinz, Die geheime Luftrüstung der Reichswehr und ihre Auswirkung auf den Flugzeugbestand der Luftwaffe bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges, in: WWR, 12 (1962) 9, S.540-549.
- Wohlfeil, Rainer, Reichswehr und Republik, in: Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648-1939, Abschnitt VI,4.Lfg., Frankfurt am Main 1970.
- Zeidler, Manfred, Reichswehr und Rote Armee 1920-1933 : Wege und Stationen einer ungewöhnlichen Zusammenarbeit (Beiträge zur Militärgeschichte, Bd.36), München (2. Auflage) 1994.