Benutzer:Church of emacs/suppressredirect-MB
Einführung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dieses Meinungsbild soll darüber entscheiden, ob der Benutzergruppe „Sichter“ das Benutzerrecht „suppressredirect“ verliehen wird. „suppressredirect“ ermöglicht es bei einer Verschiebung die Option „Weiterleitung erstellen“ zu deaktivieren, d.h. zu verhindern, dass eine automatische Weiterleitung vom alten zum neuen Seitentitel angelegt wird. Es handelt sich bei diesem MB um die Frage, ob Sichter das bislang Administratoren vorbehaltene Recht bekommen sollen.
Details
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim Verschieben von Seiten wird für gewöhnlich automatisch eine Weiterleitung vom alten zum neuen Seitentitel angelegt. Manchmal ist diese nicht erwünscht (siehe Beispielanwendungen). Üblicherweise wird in diesen Fällen nach der Verschiebung ein Schnelllöschantrag auf die Weiterleitungsseite gestellt und diese von einem Administrator gelöscht.
Gemäß dem Vorschlag könnten Sichter direkt bei der Verschiebung angeben, dass keine Weiterleitung angelegt werden soll.
In beiden Fällen wird beim alten Seitentitel ein Auszug aus dem Lösch- und Verschiebungslogbuch angezeigt, die Verschiebung ist somit komplett transparent. Beispiel ohne suppressredirect · Beispiel mit suppressredirect
Beispielanwendungen: (Weiterleitung kann gelöscht werden)
- Verschiebung einer Seite von dem Artikelnamensraum in den Benutzernamensraum (Artikel ist nicht fertig und soll im BNR fertiggestellt werden.)
- Verschiebung einer Seite von dem Benutzernamensraum in den Artikelnamensraum (Artikel ist fertig)
- Verschiebung eines Artikels auf das korrekte Lemma (altes Lemma ohne Links und fehlerhaft)
Gegenbeispiele: (Weiterleitung ist (vorerst) notwendig)
- Verschiebung von einem korrekten Lemma auf ein anderes korrektes Lemma
- Der alte Seitentitel wird noch von andere Artikeln verlinkt und diese Links sollten auf das neue Lemma zeigen
Argumente
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Pro:
|
Contra:
|
Eine Diskussion fand hier und teilweise auch hier statt.
Verfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jeder Stimmberechtigte hat zwei Stimmen.
- Verteilung der Stimmen
- Für die generelle Annahme oder Ablehnung des Meinungsbildes
- Für das Annehmen oder Ablehnen des neuen Rechtes
Wenn sich unter 1. mehr als 50% für die Annahme des Meinungsbildes aussprechen, gilt dessen Ergebnis als angenommen und wird zur verbindlichen Richtlinie. Andernfalls dient das Ergebnis des Meinungsbildes lediglich der Information.
Für eine Annahme bzw. Ablehnung der Rechte unter 2 reicht eine absolute Mehrheit.