Benutzer:DerLangenberger/BaustelleDLRG
Ausbilder und Qualifizierungssystem
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aus den ausgebildeten Rettungsschwimmern rekrutiert sich der größte Teil des Ausbildernachwuchses der DLRG. Bereits ab der absolvierten Prüfung zum Rettungsschwimmabzeichen Bronze, die unter anderem Kenntnisse in Selbst- und Fremdrettung vermittelt, können durch interessierte Jugendliche und Erwachsene erste Erfahrungen in der Anfängerschwimmausbildung gesammelt werden. Die Grundlagen der Ausbildungsarbeit werden dabei als Helfer bei einem erfahrenen Ausbilder in der Ortsgruppe erlernt und erworben. Die weitergehende Qualifizierung wird auf Bezirks- oder Landesverbandsebene durch Multiplikatoren, also speziell ausgebildete und vom jeweiligen Landesverband benannte „Ausbilder der Ausbilder“, durchgeführt.
Im Bereich Schwimmen/Rettungsschwimmen (Prüfungsordnung 1) werden beispielsweise die angehenden Ausbilder entsprechend den Rahmenrichtlinien zunächst zu Ausbildungsassistenten (fachbezogen getrennt in die Bereiche Schwimmen und Rettungsschwimmen) fortgebildet. Diese sollen anschließend ihre, in den Lehrgängen erworbenen Kenntnisse, in der Ortsguppe anwenden und vertiefen. Danach können die Assistenten sich entsprechend ihrer gewählten Fachrichtung zum Ausbilder Schwimmen (Prüfberechtigung für alle Schwimm- und Jugendschwimmabzeichen) oder Ausbilder Rettungsschwimmen (Prüfberechtigung für alle Rettungsschwimmabzeichen und das Schnorcheltauchabzeichen) weiterqualifizieren. Abgeschlossen werden diese Ausbildungsgänge jeweils mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Wer beide Ausbilderqualifikationen erwirbt, erhält den Lehrschein (Prüfberechtigung für alle obengenannten Abzeichen). Dieser ist in den Anforderungen identisch zur DOSB-Qualifikation „Trainer C Breitensport (Rettungsschwimmen)“ und kann durch den Bundesverband auf Antrag in diese umgeschrieben werden.
Alle diese Helfer, Ausbildungsassistenten und Ausbilder bilden mit ihrem ehrenamtlichen Engagement das Rückgrat der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung der DLRG.
Die Organisation der Qualifikationslehrgänge obliegt dem jeweiligen Landesverband (LV). Daher sind die zu absolvierenden Ausbildungswege nicht bundeseinheitlich identisch. Im LV Nordrhein z. B. existieren als Zwischenebene zwischen Bezirk und LV noch Ausbildungsregionen, die mehrere Bezirke umfassen und einen Teil der Lehrgänge eigenverantwortlich organisieren und ortsnah durchführen. Außerdem unterscheiden sich die angebotenen Lehrgänge von LV zu LV in Zuschnitt und Inhalten. Entsprechend der Prüfungordnung erworbene Qualifikationen dagegen sind landesverbandsübergreifend identisch und daher auch bundesweit gültig.
Die Qualifikation von Ausbildern für andere Bereiche (z. B. Erste-Hilfe- und Sanitätsausbildung, Einsatz, Tauchen, Katastrophenschutz) ist ähnlich strukturiert und in jeweils eigenen Prüfungsordnungen festgelegt.