Benutzer:Easylistener4U/Artikelentwurf

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Persönliche D&O-Versicherung

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Die persönliche D&O-Versicherung ist eine Unterform der D&O-Versicherung. Im Gegensatz zur Unternehmens-D&O, die vor allem dem Bilanzschutz des Unternehmens dient und dessen Versicherungsnehmer das Unternehmen ist, ist bei der individuellen D&O-Versicherung die versicherte Person gleichzeitig auch Versicherungsnehmer[1].

Vorteile einer persönlichen D&O-Versicherung

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Bei der Unternehmens-D&O teilen sich alle versicherten Personen eine Versicherungssumme. Zudem werden die Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet, d.h. die Abwehrkosten reduzieren die verbleibende Versicherungssumme für den eigentlichen Schadenausgleich.[2]

Gerade Aufsichtsräte sind besonders dem Risiko einer verbrauchten Versicherungssumme ausgesetzt, da sie in der Haftungskette meistens erst zuletzt in Anspruch genommen werden. Alle Organmitglieder haften für Pflichtverletzungen grundsätzlich ihrem Unternehmen gegenüber unbegrenzt und persönlich mit ihrem Privatvermögen, § 93, § 116 AktG für Vorstände und Aufsichtsräte oder § 43, § 52 GmbHG für Geschäftsführer und GmbH-Aufsichtsräte.

Das Risiko einer im Schadenfall verbrauchten Versicherungssumme betrifft auch ausgeschiedene Manager, die das Unternehmen verlassen haben und im Rahmen der Verjährungsvorschriften nachträglich noch für Pflichtverletzungen aus ihrer aktiven Zeit in Anspruch genommen werden[3].

Problematisch ist auch, wenn das Unternehmen oder Entscheidungsträger den Versicherungsschutz durch Obliegenheitsverletzungen gefährden oder andere bei Abschluss der Versicherung arglistig getäuscht haben und dann der ganze D&O-Vertrag angefochten wird[4].

Es kommt auch häufig vor, dass man bei ausländischen Muttergesellschaften oder Konzernstrukturen gar keine Informationen über den D&O-Versicherungsschutz des Unternehmens bekommt und man deswegen eine persönliche D&O-Versicherung abschließt.[5]

In einigen Fällen ist auch eine individuelle D&O-Versicherung die einzige Möglichkeit, sich abzusichern, wenn der Arbeitgeber keine Unternehmens-D&O (mehr) abschließen kann, z.B. im Falle eines Startups, wenn das Unternehmen noch zu jung für eine Unternehmens-D&O-Versicherung ist. Einige familiengeführte Unternehmen stehen einem Abschluss einer Unternehmens-D&O auch weiterhin skeptisch gegenüber.[6]

Nachteile einer persönlichen D&O-Versicherung

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Die Versicherungsprämie wird von der natürlichen Person und nicht vom Unternehmen gezahlt.

Wenn man im Unternehmen der einzige mit einem eigenen Versicherungsschutz ist und bekannt wird, dass ein derartiger Versicherungsschutz existiert, besteht die Gefahr, dass aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung derjenige in Anspruch genommen wird, der über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt.[7] Deswegen sollte die Police der persönlichen D&O-Versicherung auch als "Tresor"-police behandelt und nicht den anderen Organmitgliedern gegenüber erwähnt werden.

Zudem sollte im Schadenfall das Zusammenspiel zwischen Unternehmens-D&O und persönlicher D&O abgestimmt sein, da in der Regel eine Mehrfachversicherung im SInne von § 78 VVG besteht[8].

  1. Matthias Talpa: In welchen Fällen ist eine persönliche D&O-Absicherung für Sie sinnvoll und zu empfehlen? KuV24 GmbH, abgerufen am 26. September 2022.
  2. Ein Rettungsanker für Manager. Abgerufen am 15. September 2022 (deutsch).
  3. hetty.faatz@extern.euroforum.com: Die D&O-Versicherung als Individuallösung für Geschäftsführer. In: Handelsblatt Live. 10. Januar 2022, abgerufen am 6. September 2022 (deutsch).
  4. Zur Unwirksamkeit von Anfechtungsverzichtsklauseln in der D&O-Versicherung | Friedrich Graf von Westphalen. Abgerufen am 6. September 2022 (deutsch).
  5. Ein Rettungsanker für Manager. Abgerufen am 15. September 2022 (deutsch).
  6. Persönliche D&O - Versicherung statt Selbstbehaltsversicherung. Abgerufen am 6. September 2022 (deutsch).
  7. GoingPublic Redaktion: D&O: „Die Ebene der Sachlichkeit muss hart erkämpft werden“ -. In: GoingPublic.de. 25. Januar 2013, abgerufen am 23. September 2022 (deutsch).
  8. Stefan Steinkühler: Wenn der Vorstand falsch entscheidet. In: Versicherungswirtschaft. Band 72., Heft 1. VVW GmbH, Karlsruhe Januar 2017, S. 54–56.