Nachdem ich die Wikipedia immer mal zum Nachschlagen genutzt habe, fühlte ich mich aufgerufen, auch etwas beizutragen. Daher habe ich vor, in den Themenfelder Hochschulen und Bildungspolitik den ein oder anderen Artikel erstellen zu helfen. Zumindest war das vor Jahren bei der Anmeldung hier der Plan.
studiert derzeit Soziologie und Kunstgeschichte an der FSU Jena
zuvor: Werkstoffwissenschaft (ANW) an der TU Bergakademie Freiberg und Germanistische Literaturwissenschaft, Mediävistik, Geschichte, Philosophie, Politikwissenschaft und Materialwissenschaft an der FSU Jena
immer irgendwie mit Studis, Hochschule und Hochschulpolitik sowie studentischer Sozialpolitik, deren Gesetzen und Strukturen beschäftigt
seit langer Zeit gegen Bildungsgebühren aktiv, aber auch im Bereich Gewerkschaften, studentische Sozialpolitik, Wohnraumpolitik, Feminismus, …
Babel-Bapperl-Liebhaber*in
Ist Elis derzeit zur Stimmabgabe berechtigt? Wie viele Edits hatte Elis denn insgesamt schon?
von Carolus.Abraxas mit wenig nachvollziehbarer Begründung entfernt
(...)
Für die darüber hinausgehenden Forschungsinteressen der Sozialwissenschaften lehnt Neugebauer die Verwendung des „eindimensionalen“ Achsenmodells hingegen als „unterkomplex“ (will sagen: der Komplexität der beschriebenen Verhältnisse nicht angemessen) ab. Der Linksextremismus sei politisch und ideologisch wesentlich inhomogener als der Rechtsextremismus. Daher habe sich zwar eine sozialwissenschaftliche Rechtsextremismusforschung, aber keine Linksextremismusforschung etabliert und der Extremismusansatz habe sich in der sozialwissenschaftlichen Forschung nicht durchsetzen können. Im Kontext behördlicher Exekutivmaßnahmen und des Schutzes der FDGO behält der Begriff jedoch auch für Neugebauer seine Berechtigung.
Festzuhalten ist auch, dass sich der Begriff definitionsgemäß sich auf "Ränder" ausrichtet, ein starres Rechts-/Linksschema voraussetzt und daher nicht Phänomene wie den „Extremismus der Mitte“ oder „Neoliberalen Extremismus“ (Dieter Boris)[1][2] erfassen kann. Er stellt als extremistisch bezeichnete Einstellungen damit stets als Minderheiten- bzw. Randphänomen dar und kann als Selbstbestätigung "der Mitte" aufgefasst werden, die sich damit Problemen wie dem institutionellen Rassismus nicht stellen muss.[3]
Ebenso wird kritisch bewertet, dass die Etablierung des Begriffes durch den Verfassungsschutz selbst erfolgte, der damit aber die Ziele und Ausrichtung seiner Arbeit beschreibt. Extremistisch und verfassungswidrig seien aber nicht die selben Begriffe zumal letzteres nur gerichtlich festzustellen sei. Damit drohe über die Etablierung eines anderen Begriffes eine Ausweitung der Aktivitäten des Verfassungsschutzes auf Gruppen, die er mit einem diskursiv selbst geschaffenen Begriff bezeichne, für die eine Verfassungswidrigkeit aber nicht feststellbar sei. Aufgrund welcher Anweisungen oder wissenschaftlichen Kriterien eine Benennung als "extremistisch" erfolgt, werde seitens des VS aber nicht dargestellt, was dem Vorwurf der Subjektivität und der Ideologie entspricht:
„Praktisch gesehen ist daher die hierzulande übliche Ächtung von Extremisten nichts anderes als die politische Ideologie einer Mitte, die über die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfügt und waltet. Dass es einer demokratischen Regierung grundsätzlich nicht erlaubt ist, einzelne Abweichler als Extremisten zu überwachen oder missliebige Oppositionsparteien infiltrieren zu lassen, kommt den Adepten der „streitbaren“ Ideologie nicht in den Sinn. Auch fällt nicht weiter auf, dass mit Hilfe einer Formel, die ausdrücklich die „Chancengleichheit für alle politischen Parteien“ postuliert, missliebige Opposition diskriminiert wird. Die hypertrophe Prävention der „streitbaren“ Demokratie funktioniert hierzulande so: Das Recht auf Opposition wird geschützt, indem man bestimmte Oppositionsparteien verbietet, die eines Tages das Recht auf Opposition beeinträchtigen könnten.“
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die wissenschaftliche und die juristische Etablierung des Begriffes der Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten nachfolgte und schon daher eine zirkuläre Argumentation sei ("Extremistisch ist, was der Verfassungsschutz beobachtet und er beobachtet es deshalb, weil es extremistisch ist").[3]