Benutzer:F0x/Kriegsgefangener
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Bearbeitung Lemma Kriegsgefangener
Rechte und Pflichten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Rechte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kriegsgefangene können weder teilweise noch vollständig auf ihre Rechte verzichten, die ihnen die Genfer Konvention bzw. Haager Landkriegsordnung und deren besonderen Vereinbarungen einräumen. (Art. 7 Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen, siehe auch die Zusatzprot. I und II vom 8. Juni 1977)[1]