Benutzer:Freud/Sperrkatalog

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Das gesamte Wesen der Sperren, Sperrprüfungen, darauf aufbauenden Einrichtungen wie AP und BSV ist ungeordnet. Es verhindert insbesondere Willkür und Wolfsrudel-Taktik nicht. Aus der Entstehungsgeschichte der WP heraus ist nachvollziehbar, daß dies so gekommen ist; es ist aber kein Grund ersichtlich, warum das so bleiben soll.

Deswegen soll das gesamte Sanktionierungssystem neu strukturiert werden.

Da die DE:WP als Community durchaus Parallelen zu einem Staat aufweist, ist es zwingend geboten, rechtsstaatliche Kriterien zum Aufbau eines neuen Systems heranzuziehen. Im Folgenden ist diesbezüglich nur von Sanktionen gegen Nutzer die Rede, nicht jedoch von Schutzmaßnahmen gegenüber Artikeln.

Außerdem sind gewisse Vorgaben zu erarbeiten:

  1. Sperren sind Strafen: Der Streit, ob Sperren einen Strafcharakter haben, ist alt. Unbestritten ist, daß sie als Strafen empfunden werden. Damit aber ist jede Diskussion darüber beendet: was als Strafe empfunden wird, ist eine Strafe.
  2. Wer straft, darf das nicht willkürlich tun: Deswegen braucht es ein WP:StGB - das mE auch so heißen sollte. Darin sind sämtliche strafbaren Tatbestände und die Rechtsfolgen aufzulisten.
  3. Nulla poena sine lege…[1]
    1. …certa: Das Gesetz muß klar formuliert und darf nicht vage sein
    2. …scripta: Das Gesetz muß geschrieben sein und darf nicht einfach aus Gewohnheitsrecht irgendwie hergeleitet werden
    3. …praevia: Das Gesetz muß in Kraft sein, bevor die vorgeworfene Tat begangen wird
    4. …stricta: Das Gesetz muß strikt angewandt werden; strafbegründende Analogien sind nicht erlaubt
  4. Jede Strafe muß überprüfbar sein.
    Dazu bedarf es einer Hierarchie:
    1. Einzelrichter: Bearbeitet jederzeit aufgrund einer VM und verhängt ggf. Strafen bis zu einer Sperre von höchstens Dauer X
    2. Kleine Kammer: Zwei Richter, die gemeinsam und einstimmig urteilen; Strafe bis zur Dauer Y
    3. Große Kammer: Vier Richter, die bei Anträgen von einer Dauer länger als Y, ansonsten als Revisions- oder Berufungsinstanz mit mindestens 3:1 entscheiden
  5. Entscheidungen haben begründet zu erfolgen. Nur die Begründung der Sperrenden - und nichts anderes - unter Verweis auf die angewandten Regeln ist bei einer Überprüfung heranzuziehen.
  6. Überprüfungen erfolgen sowohl der materiellen als auch der formellen Richtigkeit nach. Materiell wird der von der ersten Instanz festgestellte Tatbestand in der Berufung überprüft. Formell wird die ausgesprochene Rechtsfolge in der Revision überprüft.
  7. Verfahren haben nach einer festgelegten Ordnung stattzufinden. Anklage und Verteidigung haben geordnet zu erfolgen.
    Denkbar wäre etwa folgendes:
    1. Erhebung der Beschuldigung durch jeden Nutzer, ob beteiligt oder nicht
    2. Benachrichtigung dessen,
  8. Einstweiliger Schutz Da nicht immer die Beteiligten zugleich online sind, kann eine einstweilige Sperre verhängt werden, ohne daß dies präjudizierende Wirkung hat

Vorschlag eines Sperrdauer-Codices für persönliche Angriffe

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Das ist ein Gedankenspiel. Ob es sinnvoll bis zur Einsatzreife entwickelt werden kann, wird sich weisen.

Voraussetzungen für die Anwendbarkeit, die allesamt erfüllt sein müssen:

  1. Zur Behandlung steht ein PA (wenn strittig ist, ob es ein PA ist, kann der Katalog nicht ohne weiteres angewandt werden)
  2. Der Sachverhalt ist erforscht (Entscheidungsreife muß vorliegen; nur ein PA-Wort zu sehen, rechtfertigt die Anwendung nicht, wenn man den ganzen Sachverhalt nicht kennt)
  3. Es handelt sich nicht um besonders schwere Fälle (siehe auch unten #4)
  4. Die Klassifizierung des PA ist entweder eindeutig oder von zwei Admins übereinstimmend erfolgt
  5. Der Katalog dient zur Orientierung bei Standardfällen; er ist nicht bindend. Verhängt der Admin eine Sperre außerhalb des Katalogs, dann sollen dafür besondere Gründe vorliegen; dies erleichtert die Überprüfung in der Sperrprüfung
  6. Der PA darf nicht unterhalb der Mädchenpensionatsschranke liegen


SPERRDAUER IN STUNDEN

Gruppe Untere Grenze Obere Grenze Beispielkatalog
A. Fäkalsprache, allgemeine Beleidigungen 1 12 Arsch(loch), Das ist doch Kacke, geistiger Dünnschiß
B. Ehrenrührig 4 24 Dummkopf, Idiot, zu blöd um zu..., Lügner - Hounding - Mobbing (ohne unzweifelhaften Beweis)
C. Politisch (minder schwer) 2 12 linker Spinner, rechter Schwätzer
D. Politisch (schwer) 4 48 Linksextremist, Rechtsextremist (sofern inhaltlich nicht offensichtlich begründet bzw. unbestritten)
  1. Wechselseitigkeit des PA: Multiplikator 0,5 für den, der als zweiter zum PA griff. Diese Reduzierung entfällt, wenn der Zweite noch einen extra drauf legt; sie entfällt auch dann, wenn der zuerst Beleidigte einen Zwischen-Edit machte, bevor er den PA zurück gab
  2. Vorsätzliches "am PA entlang Schlittern": Multiplikator 2 (das wird wegen des erkennbaren Vorsatzes als erschwerend gewertet); z.B.: "Eigentlich sollte ich Dich einen Deppen nenne, aber das tue ich nicht, weil ich so gut erzogen wurde".
  3. Wiederholung: Wenn der Delinquent in den letzten 14 Tagen bereits wg. PA eine Sperre bekam oder in den letzten 28 Tagen den identischen anderen Nutzer mit PA belegte, wird die Sperrdauer mit Faktor 2 bis 10 multipliziert; wenn es bereits die zweite Wiederholung (also der dritte PA) innerhalb dieser Fristen ist, mit Faktor 4 bis 20, wobei gilt: ist die Wiederholung schwerer als der erste PA, ist der Multiplikator höher.
  4. Extreme Beschimpfungen, insbesondere extreme politische Beschimpfungen (Nazi, antisemitische Beschimpfungen etc.), sind hier nicht erfaßt und werden ohne Katalog mit geeigneten Sperren etc. belegt.
  5. Im Falle erheblicher Provokation entweder durch Worte oder durch Taten (z.B. böswillige und ungerechtfertigte Revertierungen ohne Diskussion und Sachgrund) kann eine Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden, wobei die Bewährungsdauer höchstens der dreifachen Sperrdauer entspricht; diese wird auf der Diskussionsseite des Delinquenten vermerkt und bis zum Ablauf der Bewährung geschützt; im Widerrufensfalle wird diese Sperrdauer zur neuen Sperre ungekürzt addiert
  6. In der Person des "Vandalen" liegende Gründe zur Erhöhung oder Reduzierung der Sanktion sind dann zu berücksichten, wenn die Sperre als Strafe auferlegt wird. Geht es jedoch ausschließlich um den Projektschutz, dann spielt das keine Rolle.


Einzelnachweise

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  1. Radbruchsche Formel