Benutzer:Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder/Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder reguliert ab dem 1.1.2023 den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland.

Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länder­über­grei­fen­der Glücks­spiel­an­ge­bote im Internet haben die Länder der Ge­mein­samen Glücks­spiel­behörde der Länder (GGL) übertragen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat ihren Sitz in Halle (Saale) und befindet sich derzeit im Aufbau. Die Wahrnehmung der durch die Länder zugewiesenen Auf­gaben erfolgt stufenweise.

Zentrale Aufgabe der GGL ist es, ab 1.1.2023 den deutschen Online-Glücks­spiel­markt zu regulieren, in dem sie län­der­über­greifen­de Glücks­spiel­an­ge­bote im Internet prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücks­spiel­an­bieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Mani­pula­tion einhalten.

Bis durch die Behörde alle not­wendigen Voraus­setzung­en dafür geschaffen sind, werden die Aufgaben planmäßig während der Übergangs­phase bis 2023 von verschiedenen Ländern und deren zuständigen Glücks­spiel­aufsichts­behörden wahrgenommenen. (Siehe Länderübergreifende Erlaubniserteilung.)

Bereits ab 1.7.2022 wird die GGL gegen unerlaubte Angebote und die Werbung hierfür rechtlich vorgehen.

Im Mittelpunkt des Handelns der Behörde steht die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht. Die GGL wird dabei eine einheitliche Rechtsanwendung und -durchsetzung sicherstellen und Glücksspielanbietern eine Betätigung unter gleichen und einheitlichen Rahmenbedingungen ermöglichen.

Aufgabe der GGL ist es zukünftig auch, Politik und Verbände bei Fehlentwicklungen zu beraten. Dazu beobachtet die Behörde den Glücksspielmarkt sehr genau und wird wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen fördern. Die Behörde versteht sich zukünftig als Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen (Politik, Spieler, Glücksspielanbieter, Sucht- und Präventionsverbände) bei Fragen rund um das Thema Glücksspielwesen.

→ Mehr Informationen zur Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter: www.gluecksspiel-behoerde.de

Glücksspiele brauchen Regeln, damit Spieler keine Spielsucht entwickeln und vor Manipulation geschützt sind.

Deshalb ist Glücksspiel nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle legal.

Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote insbesondere im Internet haben die 16 Länder der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übertragen.

  • Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum 01.07.2021 errichtet. Sitz ist Halle an der Saale.
  • Beauftragt wird die Behörde als Anstalt des öffentlichen Rechts durch die 16 Länder.
  • Die Wahrnehmung der durch die Länder zugewiesenen Aufgaben erfolgt stufenweise.

Aufgaben und Ziele

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kernaufgaben der GGL ab 1. Januar 2023 gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021:

  • Die GGL reguliert den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland. Sie ist die Erlaubnis und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote insbesondere im Internet.
  • Die GGL sorgt dafür, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten und bekämpft Anbieter, die diese Regeln nicht umsetzen. Im Mittelpunkt steht die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht.
  • Die GGL bekämpft und unterbindet unerlaubtes Glücksspiel insbesondere im Internet und beugt den Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vor.
  • Die GGL stellt eine einheitliche Rechtsanwendung und -durchsetzung vor allem beim Internetglücksspiel gemäß GlüStV 2021 sicher und ermöglicht den Glücksspielanbietern eine Betätigung unter gleichen und einheitlichen Rahmenbedingungen.
  • Die GGL beobachtet die Entwicklung des Glücksspielmarktes, um aktiv auf neue Phänomene oder Fehlentwicklungen zu reagieren, sowie Politik und Verbände beraten zu können. Die Behörde beobachtet und fördert dazu auch die wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen.
  • Die GGL unterstützt die Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Glücksspielaufsichtsbehörden sowie bei der Zusammenarbeit mit den Glücksspielaufsichtsbehörden anderer Staaten.
  • Die GGL ist zentraler Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen (Politik, Spieler, Glücksspielanbieter, Sucht- und Präventionsverbände) bei Fragen rund um das Thema Glücksspiel.

Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und Steuerungsgremium der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Er besteht aus jeweils einem/ einer AmtschefIn/ StaatssekretärIn/ StaatsrätIn des jeweils für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministeriums der 16 Trägerländer.

Den Vorsitz des Verwaltungsrates führt ein Trägerland (Vorsitzland), beginnend mit Sachsen-Anhalt. Jährlich zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz im Verwaltungsrat in alphabetischer Reihenfolge der Trägerländer. Nach Sachsen-Anhalt wird die alphabetische Reihenfolge beginnend mit Schleswig-Holstein fortgesetzt.

Derzeit ist Herr Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-​Anhalt Vorsitzender des Verwaltungsrates der der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.“


Kategorie:Glücksspielrecht (Deutschland)