Benutzer:Georg Herbert/Ostkirche-Westkirche
Ostkirche und Westkirche. Entwicklung des Verhältnisses und der Grenzen im Balkan
Das Verhältnis der Ostkirche zur Westkirche ist geprägt von kirchlicher Macht, Machtverschiebungen und Abgrenzung zwischen der römischen Westkirche und der griechischen Ostkirche vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit. Seine Veränderung nimmt ihren Ausgang in Dalmatien und stabilisiert sich mit der osmanischen Invasion.
1. Kirchliche Machtverschiebung von Ost nach West
Mit der Rückeroberung des weströmischen Reichs von den Ostgoten durch den byzantinischen Kaiser Justinian Mitte des 6. Jh. gelangten einige dalmatinische Küstenstädte nebst vorgelagerten Inseln in den Machtbereich von Byzanz. Das ermöglichte die Erneuerung der spätantiken Kirchenorganisation, so dass nahezu alle Städte Dalmatiens mit Ausnahme von Trogir Bischofssitze wurden. Ihre romanische, später auch slawischstämmige Bevölkerung war in Ritus und Liturgiesprache traditionell westkirchlich orientiert. Die Bistümer unterstanden jedoch wahrscheinlich schon seit Justinian, spätestens seit der Eroberung Ravennas durch die Langobarden der Jurisdiktion des Patriarchen von Konstantinopel. Im Binnenland war mit der slawischen Landnahme Anfang des 7. Jh. die byzantinische Herrschaft ebenso wie die griechische Kirchenorganisation zusammengebrochen. Die Christianisierung Kroatiens ging um 800 von dem römischen Patriarchat Aquileia und den dalmatinischen Küstenstädten aus. Als erstes Bistum auf kroatischem Gebiet gründete Fürst Trpimir um 860 die Diözese Nin. Deren Bischof Theodosius ließ sich 886 durch den Patriarchen von Aquileia auch zum Erzbischof von Split weihen. Die kirchenrechtlich fragwürdige Weihe wurde nach Einbestellung des Bischofs nach Rom vom Papst bestätigt. Dies war ein erster päpstlicher Übergriff in den Machtbereich der Ostkirche. Dabei ließ sich der Papst wohl von der Absicht leiten, die salonitanische Kirche zu erneuern und langfristig Dalmatien mit Kroatien innerhalb der Westkirche zu vereinen.
925, vierzig Jahre später, beschloss die Synode von Split die Errichtung einer neuen Kirchenprovinz unter päpstlicher Jurisdiktion. Teilnehmer waren außer den dalmatinischen Bischöfen, dem Bischof Gregor von Nin und zwei päpstlichen Gesandten auch der kroatische Fürst Tomislav und der Fürst des unweit von Dubrovnik gelegenen Fürstentums Hum. Kroatien tendierte zur Westkirche und strebte eine kirchenrechtliche Vereinigung mit den dalmatinischen Bistümern an. Byzanz stimmte der Neugründung der Kirchenprovinz zu, wohl als Gegenleistung für eine römische Vermittlung 924 in seinem Konflikt mit Bulgarien. Umstritten war auf der Synode der Metropolitensitz. Ihn beanspruchten der Bischof von Zadar als der weltlichen Metropole Dalmatiens und Bischof Gregor von Nin, dessen Diözese das Gebiet Kroatiens umfasste. Die Synode bestimmte entsprechend dem päpstlichen Willen Split zur Metropolie. Das wurde mit der Anciennität der Diözese und der Legende vom Wirken des heiligen Domnius, eines Schülers des Apostels Paulus, in Salona begründet. Der Erzbischof von Split war als Metropolit unmittelbar dem Papst unterstellt. Ihm wurden die dalmatinischen Diözesen und das Bistum Nin als Suffraganbistümer zugeordnet. Weil Bischof Gregor damit nicht einverstanden war, wurde das Bistum Nin auf der Synode von 928 aufgehoben, erst im 11. Jh. wurde es erneuert. Den Bischof Gregor, dessen Statue vor dem Diokletianspalast in Split steht, stilisierten kroatische Nationalisten seit dem 19. Jh. zum Freiheitskämpfer, weil er sich für die glagolitische Schrift eingesetzt haben soll. Aus historischer Sicht liegt die Bedeutung der Synoden aber in der kirchenrechtlichen Vereinigung von Dalmatien und Kroatien. Sie beförderte als Vorstufe einer Nationalkirche die Errichtung des Königreichs Kroatien.
Im 10. Jh. forcierte Rom sein Bemühen, Dalmatien in den päpstlichen Machtbereich einzugliedern. Das bei der slawischen Einwanderung zerstörte antike Bistum Risinium wurde als Bistum Kotor wiedererrichtet, der Jurisdiktion des Papstes unterstellt und dem Erzbischof von Bari im italienischen Apulien zugeordnet. Im 11. Jh. gelangte es unter den Einfluss Fürstentums Duklja, das im Gebiet von Nordalbanien und des heutigen Montenegro gelegen war. Dessen Fürst Michael erhielt 1078 von Papst Gregor VII. die Königskrone, was als untrügliches Zeichen päpstlicher Einflussnahme zu deuten ist. Michaels Sohn Bodin stellte sich allerdings gegen den Nachfolger Papst Gregors auf die Seite des Gegenpapstes. Er erreichte damit die Errichtung einer Metropolie im heute montenegrinischen Bar an der östlichen Adriaküste, der die nordalbanischen, serbischen und bosnischen Bistümer zugeordnet wurden. Als dem Metropoliten von Bar mit dem Niedergang des Fürstentums Duklja der politische Rückhalt abhandenkam, übernahm 1142 Dubrovnik die Metropolie über Bar und die nordalbanischen Diözesen. An der Grenze der Kirchenprovinzen von Split und Durazzo gelegen, wurde Dubrovnik von Rom gefördert, um das lateinische Christentum im Süden Dalmatiens und im Norden Albaniens zu stärken. Der letzte Kroate auf dem kroatischen Thron, Zvonimir, war 1075 von einem päpstlichen Legaten zum König gekrönt worden. Um die Grundlage seiner Herrschaft durch die päpstliche Autorität zu festigen, hatte er Papst Gregor VII. den Lehnseid abgelegt. Der Lehnseid begründete die weltliche Machtbasis des Papstes in Kroatien. Kroatiens kirchliche Bindung an Rom vertiefte sich, nachdem Anfang des 11. Jh. mit Slawonien schon der Nordosten Kroatiens unter ungarischen Einfluss geraten war, im Jahr 1105 mit dem Übergang der Herrschaft auf den papsttreuen ungarischen König Koloman. Koloman führte allerdings wieder das „byzantinische Erbe“ ein. Das bedeutete, dass die von Volk und Klerus gewählten Bischöfe vom König bestätigt werden mussten.
2. Abgrenzung der Westkirche von der Ostkirche
Neben der Machterweiterung ging es immer auch darum, die Westkirche von der Ostkirche abzugrenzen. Schon seit Mitte des 11. Jh. hatten in Dalmatien die Ideen des Reformpapsttums an Einfluss gewonnen. Die Verkündung des päpstlichen Primats durch Papst Leo IX., d.h. die Überordnung des römischen Bischofs als Oberhaupt der christlichen Kirche über die Patriarchate von Jerusalem, Alexandria, Antiochia und Konstantinopel, löste 1054 das morgenländische Schisma aus. Im Anschluss an eine Lateransynode untersagte die Synode von Split 1060 Simonie, Laieninvestitur und die glagolitische Liturgie. Mit der Reformbewegung in Dalmatien setzte sich die Papstkirche auch politisch von der ostkirchlichen Tradition ab. Bisher hatten Klerus und Laien gemeinsam Angehörige einheimischer Familien zu Bischöfen gewählt. Nun kamen die Bischöfe von außerhalb der Stadt und stellten die päpstlichen Interessen in den Vordergrund. Der seit 1064 amtierende Bischof Johannes von Trogir stammte aus Italien, als Erzbischof von Split wurde 1060 der bisherige Bischof von Osor gewählt und zu seinem Nachfolger in Split ernannte der Papst 1102 einen Römer. Während das Papsttum die Bindungen zu den kirchlichen Institutionen festigte, gewannen diese größeren Einfluss in den Städten. Der Bischof wurde nur noch vom Klerus gewählt und war nicht mehr an der Stadtregierung beteiligt. Diese Kompetenzabgrenzung zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt war Teil eines Verrechtlichungsprozesses, der den Graben zwischen Ost- und Westkirche vertiefte.
Der Erzbischofssitz in Split blieb im 12. Jh. zwanzig Jahre vakant, weil sich die Bürgerschaft gegen die Vormachtstellung der Papstkirche wehrte. 1175 bestimmte der Papst auf Wunsch des Klerus und gegen das von Koloman zugesicherte Wahlrecht der Bürgerschaft einen Italiener zum Erzbischof. Das sollte die Integration Splits in die römische Kirche stärken, weil dem Italiener die Besonderheiten der byzantinischen Tradition fremd, das Zölibat selbstverständlich und die glagolitische Liturgie nicht vertraut waren. Zehn Jahre später berief der ungarische Erzbischof Peter eine Provinzialsynode ohne Beteiligung weltlicher Würdenträger ein, was wiederum die Trennung von Kirche und weltlicher Gewalt unterstrich. Die Synode legte die umstrittenen Diözesangrenzen fest, untersagte den Priestern das Barttragen, verpflichtete verheiratete Geistliche zur Enthaltsamkeit, erließ ein auf die Lateiner beschränktes Gebot zur Freilassung christlicher Sklaven und verhängte ein Anathema gegen die Anhänger der bogomilischen Lehre, die daraufhin aus Trogir und Split nach Bosnien flohen. Die kirchenpolitischen Beschlüsse der Synode von Split waren vorläufiger Höhepunkt der Abgrenzung der römischen von der griechischen Kirche.
3. Anpassung der Kirchenprovinzen an staatliche Grenzen
Zur Stärkung der päpstlichen Macht hatte man schon einige Jahrzehnte vorher begonnen, die Kirchenprovinzen an die staatlichen Grenzen anzupassen. Mit dem schrittweise verlaufenden Übergang der Herrschaft in Dalmatien von Ungarn auf Venedig seit 1115 veränderte sich auch die Kirchenorganisation. Papst Anastasius IV. errichtete 1154 ein Erzbistum in Zadar. Es wurde zugleich Metropolie einer neuen Kirchenprovinz, die als Suffraganbistümer zunächst Osor, Krk und Rab umfasste. Die Neuorganisation der Kirchenprovinz war Roms Antwort auf die Teilung Dalmatiens in ungarische und venezianische Herrschaftsbereiche. Der Erzbischof von Zadar wurde aus machtpolitischen und aus kirchenrechtlichen Gründen dem in Venedig residierenden Patriarchen von Grado unterstellt, dem seit dem 8. Jh. die Bistümer in der byzantinisch gebliebenen Lagune zugeordnet waren. Durch die mit dem ungarischen Split konkurrierende Metropolie Zadar suchte der Papst seine Möglichkeiten zur kirchenpolitischen Einflussnahme auf Norddalmatien zu verbessern, vielleicht auch Venedig zu stärken, dessen Verhältnis zu Byzanz sich seit Mitte des 12. Jh. verschlechtert hatte. Auf Initiative des Erzbischofs entstand 1154 ein Bistum auf der früher narentanischen Insel Hvar, ein zweites 1298 in Šibenik, ein drittes 1300 in Korčula. Mitte des 14. Jh. stellten sich Nin, Šibenik, Trogir und Split unter venezianische Herrschaft. Damit war die dalmatinische Kirchenorganisa¬tion vorerst stabilisiert. Ähnliches war im serbischen Reich geschehen, wo der Großžupan Stefan I. nach der Eingliederung Dukljas 1185 die römischen Bistümer seines Reichs in der Kirchenprovinz Bar vereinigt hatte, um die Grenzen weltlicher und kirchlicher Herrschaft zu harmonisieren.
4. Gründung orthodoxer Nationalkirchen und Vordringen der Osmanen
Mit der Eroberung Konstantinopels im vierten Kreuzzug 1204 erweiterte die römische Kirche ihren Machtbereich im Osten. Sie verdrängte das griechische Patriarchat Konstantinopel bis 1261 ins Exil nach Nikäa und errichtete an dessen Stelle ein lateinisches Patriarchat. Im Gegenzug kam die nordalbanische Metropolie Durazzo 1220 unter die Herrschaft des ostkirchlich orientierten Despotats Epirus, aber schon 50 Jahre später wieder lateinisch. Dabei blieb es auch unter der Herrschaft der Venezianer, bis Durazzo 1503 an das Osmanische Reich fiel. Keine kirchenrechtliche Auswirkung hatte die vorübergehende Abtretung des venezianischen Besitzes in Dalmatien an Ungarn im Frieden von Zadar 1358. Aber in den Nachbarstaaten Dalmatiens kam es zunächst zur Gründung orthodoxer Nationalkirchen und dann unter osmanischer Herrschaft zu einem Vorrecht des griechischen Patriarchats von Konstantinopel, das sich seitdem als ökumenisch bezeichnet.
Bosnien, das sich im ersten Drittel des 14. Jh. im Norden bis an die Save ausdehnte und das Binnenland zwischen dem Fluss Neretva und Dubrovnik umfasste, war erst spät christianisiert worden. Neben der lateinischen und der griechischen Konfession blühte im 13./14. Jh. die „Bosnische Kirche“ auf. Sie war mit den bulgarischen Bogomilen – einer kathartischen Sekte – allenfalls mittelbar verwandt und wohl eher eine archaische Mönchskirche. Die Katholiken wurden dort seit Ende des 13. Jh. von Franziskanern betreut, eine Verbindung zum katholischen Weltklerus bestand nicht. Der 1377 zum König von Bosnien gekrönte Ban Tvrtko erweiterte sein Reich bis an die Bucht von Kotor. Seine Nachfolger verkauften indes die Küstengebiete 1409 an Venedig, der Rest wurde 1453 osmanische Provinz und anschließend großenteils islamisiert.
Im serbischen Reich hatte der Papst 1217 Stefan II. zum König gekrönt. Zwei Jahre später gründete dessen Bruder Sava im Einvernehmen mit dem griechischen Patriarchen die serbisch-orthodoxe Nationalkirche. Zu den acht Suffraganbistümern der Erzdiözese gehörten zwei dalmatinische Bistümer in Ston und bei Kotor. Die Nationalkirche bestand ab 1346 bis zum Einfall der Osmanen rund hundert Jahre später als autokephales Patriarchat fort. Damit verschob sich der Einflussbereich der Papstkirche im südlichen Dalmatien nach Westen. In Bulgarien war die orthodoxe Kirche schon seit 870 dem Patriarchen von Konstantinopel unterstellt. Nach einer Kirchenunion mit der Papstkirche von 1204 bis 1235 war sie bis zur osmanischen Eroberung Bulgariens 1396 ebenfalls ein autokephales Patriarchat. Mit dem Untergang des byzantinischen Reichs 1453 wurde der Patriarch von Konstantinopel erstmals zugleich Oberhaupt der orthodoxen Christenheit. In dieser Funktion war er von den islamischen Herrschern abhängig und ihnen naturgemäß zur Loyalität verpflichtet. Seine Vorrangstellung führte bei den orthodoxen Balkanvölkern zu einer weitgehenden Gräzisierung der kirchlichen Hierarchie, des christlichen Schulwesens und der Bildungstradition.
Das Königreich Ungarn schließich hatte sich nach einer dynastischen Krise seit Anfang des 14. Jh. unter diversen Dynastien erneuert, vom Haus Anjou über das Haus Luxemburg bis zu Matthias Corvinus, der 1458 bis 1490 König von Ungarn und Kroatien war. Sein Nachfolger Ludwig II. unterlag in der Schlacht bei Mohacs 1526 den Osmanen. Das führte zur Dreiteilung des Gebiets in das Königliche Ungarn, das mit Westkroatien, der heutigen Slowakei und dem Burgenland habsburgisch wurde; in die osmanische Provinz Ungarn mit dem größten Teil des heutigen Ungarn; und in das Fürstentum Siebenbürgen unter osmanischer Oberhoheit. Neue Grenzen der römischen Kirche zum teils orthodoxen, teils islamischen Balkan waren nun eine Linie von Zadar bis Zagreb und die Südgrenze des habsburgischen Restungarn. Die Westkirche hatte damit auf dem Balkan deutlich an Boden verloren.
5. Bedeutung der Abgrenzung der Westkirche von der Ostkirche
Bringt man die wesentlichen Unterschiede zwischen West- und Ostkirche zugespitzt auf einen kurzen Nenner, so lassen sich drei Aspekte hervorheben: (1) Rivalität von weltlicher und geistlicher Macht im Westen vs. „Symphonie“ von Kirche und Staat im byzantinischen Reich, (2) aristotelische Denktradition im Westen seit dem 13./14. Jh. vs. eine neuplatonische Weltsicht im griechisch-orthodoxen Raum, (3) Wiederentdeckung des corpus iuris civilis durch die Glossatorenschule in Bologna vs. Fortsetzung des byzantinischen Kaiserrechts im Osten unter Aushöhlung des römischen Rechts.
Quellen:
Clewing, Konrad/Schmitt, Oliver Jens: Geschichte Südosteuropas. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Regensburg 2011. Hösch, Edgar: Geschichte der Balkanländer. Von der Frühzeit bis zur Gegenwart, München 2008. Metropolit Seraphim: Die Ostkirche, Stuttgart 1950. Moravcsik, Gyula (Hg.): Constantine Porphyrogenitus: De administrando imperio, 905-959, 2. Aufl., Washington D.C. 1985. Sisic, Ferdinand von: Geschichte der Kroaten, Teil I (bis 1102), Zagreb 1917. Steindorff, Ludwig: Kroatien. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 2. Aufl., Regensburg 2007. Ders., Die dalmatinischen Städte im 12. Jahrhundert, Köln/Wien 1984. Ders. (Hg.): Übersetzte Auszüge aus der Chronik des Thomas Archidiaconus. Deutsche Übersetzung. Sundhaussen, Holm: Europa balcanica. Der Balkan als historischer Raum Europas, in: GG 25 (1999), S. 626-653. Waldmüller, Lothar: Die Synoden in Dalmatien, Kroatien und Ungarn, Paderborn u.a. 1987. Zimmermann, Harald: Papsturkunden 896-1046, Bd. 1, 2. Aufl., Wien 1988.