Benutzer:GerhardNL/Freies Übernachten mit dem Wohnmobil
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In diesem Artikel wird zusammengefasst, ob und unter welchen Voraussetzungen in europäischen Ländern „frei“, also außerhalb von Campingplätzen oder ausgewiesenen Reisemobil-Stellplätzen, übernachtet werden darf. Dabei wird stets von einer einzelnen, reinen Übernachtung in einem autarken Wohnmobil ohne „Campingbetrieb“ außerhalb des Fahrzeuges ausgegangen. Die Angaben gelten überdies nicht für Gruppen von Wohnmobilen.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Es dürfen keinerlei Rechtsansprüche daraus abgeleitet werden. Überdies kann sich die Situation durch Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung jederzeit ändern.
In der folgenden Tabelle wird die Situation für alle europäischen Länder zusammen gestellt. Es wird dabei unterschieden zwischen Übernachtungen im öffentlichen Verkehrsraum und auf Privatgrund. Bei Letzteren wird die Einwilligung des Grundbesitzers vorausgesetzt, wenn nicht anders vermerkt. In der Spalte Reisemobil-Stellplätze wird angegeben, ob es im jeweiligen Land ausgewiesene Reisemobil-Stellplätze außerhalb regulärer Campingplätze gibt.
Land | Öffentlicher Grund | Privatgrund | Reisemobil-Stellplätze | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
Andorra | ? | ? | ? | |
Belgien | Ja | Ja | Ja | Gemeinden können lokale Verbote erlassen oder Reisemobil-Stellplätze ausweisen. |
Dänemark | Ja | Ja | Ja | Auf Stränden darf nicht übernachtet werden. Es wird strikt zwischen erlaubtem Übernachten und verbotenem Wildcamping unterschieden.[1] Reisemobil-Stellplätze meist vor Campingplätzen („Quick-Stop“) und an Bootshäfen. |
Deutschland | Ja | Ja | Zahlreich | Übernachten im öffentlichen Verkehrsraum nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. In Schleswig-Holstein[2] und Mecklenburg-Vorpommern[3] gilt dies auch auf Privatgrund. |
Estland | Ja | Ja | Vereinzelt | In Nationalparks nur auf speziell ausgewiesenen Plätzen.[4] |
Finnland | Ja | Ja | Vereinzelt | Kommunen können lokale Verbote erlassen. Mit Motorfahrzeugen darf nicht ins Gelände gefahren werden. |
Frankreich | Ja | Ja | Zahlreich | Nicht vor denkmalgeschützten Gebäuden, in Naturschutzgebieten und an den Meeresküsten. Gemeinden können das Übernachten reglementieren und z.B. auf offizielle Reisemobil-Stellplätze beschränken, aber nicht vollständig verbieten.[5] |
Griechenland | Umstritten | Ja | Vereinzelt | |
Irland | Ja | Ja | Vereinzelt | |
Island | Ja | Ja | Nein | |
Italien | Ja | Ja | Zahlreich | |
Kroatien | Nein | Nein | In Tourismusgebieten | Bei Verstößen werden hohe Bußgelder erhoben. |
Lettland | Ja | Ja | Vereinzelt | In Nationalparks nur auf speziell ausgewiesenen Plätzen.[4] |
Liechtenstein | ? | ? | Nein | |
Litauen | Ja | Ja | Vereinzelt | In Nationalparks nur auf speziell ausgewiesenen Plätzen.[4] |
Luxemburg | Nein | Ja | Vereinzelt | |
Monaco | Nein | Nein | Nein | |
Niederlande | Nein | Ja | Ja | Nach dem Wegfall des landesweiten Verbots wurden bis 2009 flächendeckend Verbote auf kommunaler Ebene erlassen. Gleichzeitig wurden vermehrt offizielle Stellplätze ausgewiesen. Auf Autobahnrastplätzen bis 24 Std. zulässig, aber aus Sicherheitsgründen nicht zu empfehlen. |
Norwegen | Ja | Ja | Ja | Lokal ausgeschilderte Verbote sind zu beachten. Mit Motorfahrzeugen darf nicht ins Gelände gefahren werden. Im Umkreis von 150 m um bewohnte Häuser oder Hütten nur mit Zustimmung der Bewohner. |
Österreich | Teilweise | Teilweise | Ja | In Tirol und Wien durch Landesgesetz generell verboten, in Tirol ausdrücklich auch auf Privatgrund.[6] In Wien auf öffentlichem Grund verboten. |
Polen | ? | Ja | Nein | |
Portugal | Nein | Ja | Ja | An einigen Stränden haben sich „wilde Campingplätze“ etabliert, gegen die immer öfter massiv vorgegangen wird. Seit 2021 ist Übernachten auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen generell verboten. |
Rumänien | ? | ? | ? | |
Schweden | Ja | Ja | Ja | Lokal ausgeschilderte Verbote sind zu beachten. Mit Motorfahrzeugen darf nicht ins Gelände gefahren werden. Im Sichtweite bewohnter Häuser oder Hütten nur mit Zustimmung der Bewohner. In Naturschutzgebieten müssen die örtlich gültigen Verordnungen (siehe Infotafeln) beachtet werden.
Es gilt, soweit nicht anders ausgeschildert, an Werktagen eine generelle Parkzeitbeschränkung auf 24 Stunden auf allen öffentlichen Straßen und Parkplätzen.[7] |
Schweiz | Ja | Ja | Ja | Stand 2004: Im Kanton Genf ist das freie Übernachten generell verboten. In den übrigen Kantonen können die Gemeinden örtliche Verbote verhängen.[8] |
Slowakei | ? | ? | ? | |
Slowenien | ? | ? | ? | |
Spanien | Ja | Ja | Ja | „Wilde Campingplätze“ werden immer wieder von der Polizei geräumt. |
Tschechien | ? | ? | Vereinzelt | |
Ungarn | ? | ? | Nein | |
Vereinigtes Königreich | Ja | Ja | Sehr selten | Common Law: Kein landesweites Verbot. Daher erlaubt, so lange nicht durch explizit ausgeschilderte lokale Verordnungen (local bylaws) verboten. |
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Reise und Aufenthalt. Verkehrsregeln. Dänisches Außenministerium, abgerufen am 25. Januar 2019: „An Rastplätzen darf übernachtet (geschlafen), jedoch nicht kampiert werden.“
- ↑ LNatSchG Schleswig-Holstein. § 37 (1). Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 12. Juni 2015.
- ↑ NatSchAG Mecklenburg-Vorpommern, § 28 (1). Abgerufen am 12. Juni 2015.
- ↑ a b c Baltikum Tourismus Zentrale zum Thema Camping
- ↑ Code de l’urbanisme. Artikel R*111-41 ff. In: Legifrance.gouv.fr. Abgerufen am 9. Februar 2011 (französisch).
- ↑ Tiroler Campinggesetz von 2001
- ↑ Stanna och parkera. (PDF) Transportstyrelsen, 1. Dezember 2015, S. 5, abgerufen am 19. Januar 2018 (schwedisch).
- ↑ http://www.peter-und-anita.de/ubernachten_im_kanton___.html