Benutzer:GerhardNL/Freies Übernachten mit dem Wohnmobil

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Vorsicht! Dieser Artikel ist derzeit noch rein experimentell! Die Informationen haben noch keinen Bezug zur Realität.

In diesem Artikel wird zusammengefasst, ob und unter welchen Voraussetzungen in europäischen Ländern „frei“, also außerhalb von Campingplätzen oder ausgewiesenen Reisemobil-Stellplätzen, übernachtet werden darf. Dabei wird stets von einer einzelnen, reinen Übernachtung in einem autarken Wohnmobil ohne „Campingbetrieb“ außerhalb des Fahrzeuges ausgegangen. Die Angaben gelten überdies nicht für Gruppen von Wohnmobilen.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Es dürfen keinerlei Rechtsansprüche daraus abgeleitet werden. Überdies kann sich die Situation durch Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung jederzeit ändern.

In der folgenden Tabelle wird die Situation für alle europäischen Länder zusammen gestellt. Es wird dabei unterschieden zwischen Übernachtungen im öffentlichen Verkehrsraum und auf Privatgrund. Bei Letzteren wird die Einwilligung des Grundbesitzers vorausgesetzt, wenn nicht anders vermerkt. In der Spalte Reisemobil-Stellplätze wird angegeben, ob es im jeweiligen Land ausgewiesene Reisemobil-Stellplätze außerhalb regulärer Campingplätze gibt.

Land Öffentlicher Grund Privatgrund Reisemobil-Stellplätze Anmerkungen
Andorra ? ? ?
Belgien Ja Ja Ja Gemeinden können lokale Verbote erlassen oder Reisemobil-Stellplätze ausweisen.
Dänemark Ja Ja Ja Auf Stränden darf nicht übernachtet werden. Es wird strikt zwischen erlaubtem Übernachten und verbotenem Wildcamping unterschieden.[1] Reisemobil-Stellplätze meist vor Campingplätzen („Quick-Stop“) und an Bootshäfen.
Deutschland Ja Ja Zahlreich Übernachten im öffentlichen Verkehrsraum nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. In Schleswig-Holstein[2] und Mecklenburg-Vorpommern[3] gilt dies auch auf Privatgrund.
Estland Ja Ja Vereinzelt In Nationalparks nur auf speziell ausgewiesenen Plätzen.[4]
Finnland Ja Ja Vereinzelt Kommunen können lokale Verbote erlassen. Mit Motorfahrzeugen darf nicht ins Gelände gefahren werden.
Frankreich Ja Ja Zahlreich Nicht vor denkmalgeschützten Gebäuden, in Naturschutzgebieten und an den Meeresküsten. Gemeinden können das Übernachten reglementieren und z.B. auf offizielle Reisemobil-Stellplätze beschränken, aber nicht vollständig verbieten.[5]
Griechenland Umstritten Ja Vereinzelt
Irland Ja Ja Vereinzelt
Island Ja Ja Nein
Italien Ja Ja Zahlreich
Kroatien Nein Nein In Tourismusgebieten Bei Verstößen werden hohe Bußgelder erhoben.
Lettland Ja Ja Vereinzelt In Nationalparks nur auf speziell ausgewiesenen Plätzen.[4]
Liechtenstein ? ? Nein
Litauen Ja Ja Vereinzelt In Nationalparks nur auf speziell ausgewiesenen Plätzen.[4]
Luxemburg Nein Ja Vereinzelt
Monaco Nein Nein Nein
Niederlande Nein Ja Ja Nach dem Wegfall des landesweiten Verbots wurden bis 2009 flächendeckend Verbote auf kommunaler Ebene erlassen. Gleichzeitig wurden vermehrt offizielle Stellplätze ausgewiesen. Auf Autobahnrastplätzen bis 24 Std. zulässig, aber aus Sicherheitsgründen nicht zu empfehlen.
Norwegen Ja Ja Ja Lokal ausgeschilderte Verbote sind zu beachten. Mit Motorfahrzeugen darf nicht ins Gelände gefahren werden. Im Umkreis von 150 m um bewohnte Häuser oder Hütten nur mit Zustimmung der Bewohner.
Österreich Teilweise Teilweise Ja In Tirol und Wien durch Landesgesetz generell verboten, in Tirol ausdrücklich auch auf Privatgrund.[6] In Wien auf öffentlichem Grund verboten.
Polen ? Ja Nein
Portugal Nein Ja Ja An einigen Stränden haben sich „wilde Campingplätze“ etabliert, gegen die immer öfter massiv vorgegangen wird. Seit 2021 ist Übernachten auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen generell verboten.
Rumänien ? ? ?
Schweden Ja Ja Ja Lokal ausgeschilderte Verbote sind zu beachten. Mit Motorfahrzeugen darf nicht ins Gelände gefahren werden. Im Sichtweite bewohnter Häuser oder Hütten nur mit Zustimmung der Bewohner. In Naturschutzgebieten müssen die örtlich gültigen Verordnungen (siehe Infotafeln) beachtet werden.

Es gilt, soweit nicht anders ausgeschildert, an Werktagen eine generelle Parkzeitbeschränkung auf 24 Stunden auf allen öffentlichen Straßen und Parkplätzen.[7]

Schweiz Ja Ja Ja Stand 2004: Im Kanton Genf ist das freie Übernachten generell verboten. In den übrigen Kantonen können die Gemeinden örtliche Verbote verhängen.[8]
Slowakei ? ? ?
Slowenien ? ? ?
Spanien Ja Ja Ja „Wilde Campingplätze“ werden immer wieder von der Polizei geräumt.
Tschechien ? ? Vereinzelt
Ungarn ? ? Nein
Vereinigtes Königreich Ja Ja Sehr selten Common Law: Kein landesweites Verbot. Daher erlaubt, so lange nicht durch explizit ausgeschilderte lokale Verordnungen (local bylaws) verboten.

Einzelnachweise

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  1. Reise und Aufenthalt. Verkehrsregeln. Dänisches Außenministerium, abgerufen am 25. Januar 2019: „An Rastplätzen darf übernachtet (geschlafen), jedoch nicht kampiert werden.“
  2. LNatSchG Schleswig-Holstein. § 37 (1). Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 12. Juni 2015.
  3. NatSchAG Mecklenburg-Vorpommern, § 28 (1). Abgerufen am 12. Juni 2015.
  4. a b c Baltikum Tourismus Zentrale zum Thema Camping
  5. Code de l’urbanisme. Artikel R*111-41 ff. In: Legifrance.gouv.fr. Abgerufen am 9. Februar 2011 (französisch).
  6. Tiroler Campinggesetz von 2001
  7. Stanna och parkera. (PDF) Transportstyrelsen, 1. Dezember 2015, S. 5, abgerufen am 19. Januar 2018 (schwedisch).
  8. http://www.peter-und-anita.de/ubernachten_im_kanton___.html