Benutzer:GerhardSchuhmacher/Überarbeitung

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pdf im Einzelnachweis (Beispiel)

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  • Der Haken: Erfahrungen aus dem großflächigen Einsatz fehlen. Bis heute wird ein Aufsatz von 2010 zitiert, dem zufolge biochar auf dem Acker jährlich bis zu zwei Milliarden Tonnen CO₂ binden könne – immerhin rund fünf Prozent der globalen Emissionen. Auch wenn die Zahl der Fachaufsätze "gerade exponentiell zunimmt", wie die Fachleute Kathleen Draper und Albert Bates im Sachbuch Cool down schreiben – es bleibt unübersichtlich.[1]


  • Entgegnung: Tagesspiegel?

Geschichte des Verfahren

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Hintergrund

Bei der Weltklimakonferenz in Katowice, Dezember 2018, gab es noch keinen Entscheid, derartige Sequestrierungen in einen globalen Kohlenstoffhandel einzubinden.[3]

  • Deutschland:

In Deutschland führt die Düngemittelverordnung (DüMV) Pflanzenkohlen noch nicht auf; sie gestattet nur Braun- und Holzkohle als Ausgangsstoff für Kultursubstrate und als Trägersubstanz in Verbindung mit der Zugabe von Nährstoffen über zugelassene Düngemittel.[4] Pflanzenkohlen und HTC-Kohlen sind (Stand: 2018) nicht als Bestandteil von Düngemitteln, als Bodenhilfsstoff oder Kultursubstrat zugelassen.[5] (PK)

  • Schweiz:

CH[6] In der Schweiz erteilte am 23. April 2013 das Bundesamt für Landwirtschaft eine Bewilligung für den Einsatz von zertifizierter Pflanzenkohle in der Landwirtschaft.[6] (PK)

Aktueller Status (EU)

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  • In der aktuellen EU-Düngemittel-Verordnung (EU) 2019/1009 vom 5. Juni 2019 ist Pflanzenkohle ab 16. Juli 2022 in allen EU-Ländern als Bodenhilfsstoff in der konventionellen Landwirtschaft zugelassen und entsprechend in deutsches Recht umzusetzen. Aktuell ist Pflanzenkohle im Biolandbau (FiBL-Liste sowie mit der Änderung der demeter Richtlinie)[7] zum 1. Januar 2022 zugelassen. Dafür sind die PAK Gehalte gemäß VO (EG) 889/2008 nach Toluol Extraktion und unter Einhaltung der Schwermetallgrenzwerte nach dem Standard EBC einzuhalten. (PK)
  1. Stefan Schmitt: Pflanzenkohle: Pflanzenreste zu verkohlen schont die Atmosphäre – und düngt: DIE ZEIT, 17/2021, 23. April 2021. Abruf am xy. Mai 2023.
  2. Hans-Peter Schmidt: Biochar and PyCCS included as negative emission technology by the IPCC. In: the Biochar Journal (tBJ), Arbaz, Schweiz. 19. Oktober 2018, abgerufen am 16. Juni 2019 (englisch). ISSN 2297-1114.
  3. Interview mit Nikolas Hagemann. Fachverband Pflanzenkohle (FVPK), 23. Januar 2019, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 16. Juni 2019.@2Vorlage:Toter Link/fachverbandpflanzenkohle.org (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  4. Düngemittelverordnung, Tabelle 7.
  5. Wirkung karbonisierter organischer Reststoffe auf die Bodenfruchtbarkeit. (PDF) Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), 2018, abgerufen am 16. Juni 2019. ISSN 1611-4159, S. 16.
  6. a b Hans-Peter Schmidt: Schweiz bewilligt Pflanzenkohle zur Bodenverbesserung. In: http://www.ithaka-journal.net/. 4. Mai 2013, abgerufen am 17. Juni 2019.
  7. Jörg Hütter: Richtlinienänderungen 2022. In: www.demeter.de. demeter, 3. November 2021, abgerufen am 10. Oktober 2022.