Benutzer:Grattelglonde/Stukenbrocker Appell
Der Stukenbrocker Appell wurde auf dem Gedenkstättenseminar der Topographie des Terrors vom 22. bis 24. April 1994 in Schloß Holte-Stukenbrock verabschiedet. Das Ziel war den sowjetischen NS-Opfern Gehör zu verschaffen. Inhaltsverzeichnis
1 Entstehung 2 Inhalte 3 Rezeption 4 Weblinks 5 Einzelnachweise
Entstehung: Auf der Tagung zum Thema "Sowjetische Kriegsgefangene und Kriegsgefangenenlager im Deutschen Reich 1941-1945" an historischem Ort, dem Stalag Stammlager 326 (VI K) Senne in Schloß Holte-Stukenbrock wurde der Stukenbrocker Appell von HistorikerInnen, MitarbeiterInnen von Gedenkstätten und gedenk- und erinnerungspolitischen Initiativen verabschiedet und den sowjetischen NS-Opfern Gehör zu verschaffen.
Inhalt: Am 16. Dezember 1992 wurde unter anderem eine "humanitäre Regelung für nationalsozialistisches Unrecht " an sowjetischen Bürgern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und GUS-Staaten vertreten durch den Präsidenten der Russischen Föderation Boris Jelzin ein zwischenstaatlicher Vertrag geschlossen. Drei Stiftungen für „Verständigung und Aussöhnung“ unter Bereitstellung von 1 Milliarde DM für „besonders geschädigte Opfer nationalsozialistischer Verfolgung“ gegründet. Die Mittel teilten sich auf die GUS-Staaten Belarus (Minsk), 300 Mill. DM, Russland (Moskau) 400 Mill. DM und Ukraine (Kiev) 300 Mill. DM auf. Die Zahlungen erfolgten im Zeitraum zwischen 1993 und Mai 1995. Die Vergabekriterien, Kontrolle und Durchführung der Auszahlung an die NS-Opfer war Aufgabe der jeweiligen Stiftungen.