Benutzer:Harry8/Erweiterte Zuständigkeit im Kraftfahrzeugwesen
Die Erweiterte Zuständigkeit im Kraftfahrzeugwesen (kurz Erweiterte Zulassung) ist ein Angebot bestimmter Landkreise und kreisfreier Städte. Es dient der Bürgerfreundlichkeit und einer flexibleren Abwicklung von Zulassungsvorgängen und kann sowohl von Privatpersonen als auch von Zulassungsdiensten, Versicherungsagenturen und Kfz-Händlern in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass Zulassungsvorgänge nicht mehr zwingend bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Kunden vorgenommen werden müssen, sondern die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Behörden besteht.
Die Erweiterte Zuständigkeit umfasst hierbei in der Regel die folgenden Dienstleistungen:
- Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
- Umschreibung mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung
- Halter- und Fahrzeugdatenänderungen
- Nachstempelung von Kennzeichen
Zulassungsgebiete
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die folgenden Zulassungsgebiete haben sich zum Zweck der Erweiterten Zuständigkeit im Kraftfahrzeugwesen zu einem gemeinsamen Zulassungsbereich zusammengeschlossen.
Bayern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bereich Bamberg[1]: Bamberg und Landkreis Bamberg (Beginn: Mai 2012)
- Bereich Bayreuth[2]: Bayreuth, Landkreis Bayreuth und Landkreis Kulmbach (Beginn: März 2010)
- Der Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Forchheim, Landkreis Hof, Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Tirschenreuth gehören nicht zum Kooperationsgebiet.
- Bereich Ingolstadt[3]: Ingolstadt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm kooperiert auch mit dem Landkreis Eichstätt.
- Bereich Niederbayern[4]: Passau, Straubing, Landkreis Deggendorf, Landkreis Dingolfing-Landau, Landkreis Freyung-Grafenau[5], Landkreis Kelheim, Landkreis Landshut, Landkreis Regen, Landkreis Rottal-Inn und Landkreis Straubing-Bogen (Beginn: November 2012)
- Die Stadt Landshut, der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz und der Landkreis Passau gehören nicht zum Kooperationsgebiet.
- Bereich Oberbayern[6]: Rosenheim, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Landkreis Miesbach, Landkreis Mühldorf a.Inn, Landkreis München, Landkreis Rosenheim, Landkreis Starnberg und Landkreis Traunstein (Beginn: Dezember 2011)
- Die Stadt München und der Landkreis Altötting gehören nicht zum Kooperationsgebiet.
Brandenburg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bereich Potsdam[7]: Potsdam und Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Unabhängig hiervon gibt es eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Brandenburg an der Havel. Diese ist für die Zulassungsvorgänge von vier Ämtern aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig.
Nordrhein-Westfalen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bereich Köln[8][9][10]: Köln und Rhein-Erft-Kreis (2014)
Liste
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]→ siehe: Benutzer:Harry8/Liste der Erweiterterten Zuständigkeit
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Bamberg
- ↑ Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Bayreuth
- ↑ Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Ingolstadt
- ↑ Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Niederbayern
- ↑ Ergänzung: Landkreis Freyung-Grafenau
- ↑ Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Oberbayern
- ↑ Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Potsdam
- ↑ Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Köln
- ↑ Zuständigkeiten der Kfz-Zulassungsstelle werden erweitert
- ↑ Zulassung - Kooperation mit Rhein-Erft-Kreis