Benutzer:Herr Andrax/Arbeitsvorlage für "Volksgruppe"

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Definition Stand 21:59, 5. Dez 2005 Jrohr:

Der etwas unscharfe Begriff Volksgruppe bezeichnet zumeist ethnische Gruppen innerhalb einer polyethnischen Gesellschaft bzw. eines polyethnischen Staates.

Definition aktueller Stand: 15.12.05

Der etwas unscharfe Begriff Volksgruppe bezeichnet ein Schlagwort der deutsche Kulturpropaganda. Der Begriff wurde durch die deutsche Kulturpropaganda und der politischen „Grenzlandarbeit“ im Ersten Weltkrieg bekannt. Max Hildebert Boehm von der „Arbeitsstelle für Nationalitäten- und Stammesprobleme“ prägte diesen Begriff in der völkischen Bewegung und versuchte ihn zu verwissenschaftlichen. In dieser völkischen Tradition wird der Begriff zumeist für eine ethnische Gruppen innerhalb einer polyethnischen Gesellschaft bzw. eines polyethnischen Staates angewandt.

Definitionsvorschlag andrax aus der Diskussion:

Volksgruppe bezeichnet (zumeinst) eine ethnische Gruppe. Im Gegensatz zum (oft) synonym gebrauchten Begriff Minderheit, der auf einem staatsbürgerlichen Konzept von Gesellschaft beruht, ist mit dem Begriff Volksgruppe die Vorstellung von einer ethnische Gemeinschaft verbunden.


Der Begriff wurde durch die deutsche Kulturpropaganda und der politischen „Grenzlandarbeit“ im Ersten Weltkrieg bekannt. Max Hildebert Boehm von der „Arbeitsstelle für Nationalitäten- und Stammesprobleme“ prägte diesen Begriff in der völkischen Bewegung und versuchte ihn zu verwissenschaftlichen.

Der Begriff "Volksgruppe" ist nicht identisch mit dem Begriff ethnische Minderheit, da er gleichermaßen für ethnische Gruppen verwendet wird, die innerhalb eines Staates die Mehrheit bilden, wie für solche, die in ihm die Minderheit darstellen.

Nach Prehn (s. Literatur) entsprach der Begriff Volksgruppe einem Konzept, das als „Gegenmodell zu dem von ihnen [Volksgruppenpolitiker A.a.] als „westlerisch-liberalistisch“ diskreditierten Konzept des individuellen Minderheitenschutzes (im Sinne eines Antidiskriminierungsschutzes, nicht eines allgemeinen Rechts), des – aus ihrer Sicht vollkommen unzureichenden, weil entsprechende kollektiv-, natur- oder “volksrechtliche” Formen ablehnenden, eben lediglich rein individuellen – Selbstbestimmungsrechts.“

Besonders von traditionellen deutschen Ethnologen, die noch dem Jagon des SS-Ahnenerbes oder der völkischen Bewegung verbunden waren, versuchten zum Teil erfolgreich den Begriff in der „Völkerkunde“ zu reetalbieren. Dies gelang insbesondere in der Vertriebenenpolitik und der so genannten Deutschlandpolitik. Auch in der Wissenschaft gab es keine Stunde Null. So erscheint es nicht ungewöhnlich, wenn etwa Hutu und Tutsi als "Volksgruppen" bezeichnet werden. Im Blick steht dabei kaum die gesellschaftliche Widersprüche, in Ruanda und Burundi, sondern die Vorstellung eines ethnologisch politischen Problems. Auch in Fällen, wo mehrere Gruppen zahlenmäßig in etwa gleich stark sind, werden diese häufig als "Volksgruppen" bezeichnet, z.B. bosnische Muslime und Serben in Bosnien-Herzegowina oder Flamen und Wallonen in Belgien. Gleichzeitig werden sehr häufig ethnische Minderheiten mit diesem Begriff benannt, so etwa deutschsprachige Minderheiten in Ostmitteleuropa.

Nach dem Volksgruppenkonzept organisieren sich die Menschen nicht nur nach ihren sozialen Bedürfnissen, sondern ordnen diesen auch abstammungsorientierten (Volk) und daher nationalen Idealen unter.

Definition nach Samuel Salzborn und Heribert Schiedel

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"Das Volksgruppenkonzept bezieht sich auf den romantischen Volksbegriff und politisiert diesen insofern, als eine raumordnerische Konsequenz aus der kulturellen Teilung der Menschheit in Völker und Volksgruppen gezogen werden soll. Soziale und politische Konflikte werden damit naturalisiert und einen ethnischen Entstehungszusammenhang gerückt. Indem Ethnizität als essentielle Kategorie gedacht wird und zum höchsten Gut des „menschen Wesen avanciert, besteht das politische Ziel in einer kompletten sozialen und politischen Segregation von Menschen entlang ethnischer Kriterien sowie in der Schaffung separierter Ethnoregionen für die einzelnen Volksgruppen." (Samuel Salzborn und Heribert Schiedel: „Nation Europa“. Ethnoföderale Konzepte und kontinentale Vernetzung der extremen Rechten)


Definition nach Günther Pallaver

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"Betont wird die ethnisch-kulturelle Homogenität der Bevölkerung, oder zumindest ihre kulturelle-mentalitätsmäßige Ähnlichkeit bis hin zur gemeinsamen Betroffenheit durch negative Einwirkungen von außen. Davon ausgehend wird die Gleichartigkeit der Interessen der Betroffenen gegenüber anderen Regionen oder dem übergeordneten System behauptet." (Günther Pallaver, Kopfgeburt Europaregion Tirol. Genesis und Entwicklung eines politischen Projekts, in: Jahrbuch der Arbeitsgruppe Regionalgeschiche, Bozen 200. S. 247)

Ideengeschichtlicher Hintergrund

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Der Begriff Volksgruppe entstand ideengeschichtlich vor dem Hintergrund einer ideologisch überhöhten Vorstellung der Nation in deutschsprachigen Ländern um das Ende des 17. und 18. Jahrhunderts. Das "deutsche Volk" wird nicht etwa als politische Willensgemeinschaft im Sinne eines Staatsvolkes verstanden, sondern als Abstammungs- oder Blutsgemeinschaft. Diese Vorstellung von Volk wurde dem bürgerlich-demokratischen Vorstellungen von Volk als Gesellschaft der Bürger eines Staates (engl./amerik.: people, frz.: peuple) in anderen Ländern, in denen das Gleichheitsprinzip und die individuellen Freiheitsrechte galten, entgegengestellt. Die Herleitungen für das Existieren eines „Deutschen Volkes“ werden in der völkischen Ideologie zum Teil widersprüchlich vorgenommen und reichen von der Begründung durch eine Abstammung, einer gemeinsamen Kultur, dem göttlichen Willen bis hin zur der vermeintlich „wissenschaftlichen“ Argumentationen wie die über die „Rasse“.

Im Ersten Welt Krieg wurde der Begriff als politisches Schlagwort in der „Grenzlandarbeit“ eingeführt. Auf der Basis der völkischen Ideologie des "Alldeutsche Verband" und der "Verein für das Deutschtum im Ausland", die einen Pangermanismus vertragten, wurden deutsche Expansions- und Weltmachtansprüche begründet. Diese Verbände hatten bereits nach der Gründung des Deutschen Reiches damit begonnen deutschsprachige Minderheiten zu organisieren und für die territoriale, politische und wirtschaftliche Expansion zu nutzen. Es wurde ein "Selbstbestimmungsrechts der Völker" gefordet. In der „Grenzlandarbeit“ wurden diese Minderheiten „Volksgruppe“ genannt.

Entwicklung der Völkischen Ideologie

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Der völkische Demagoge Friedrich Ludwig Jahn schrieb in "Deutsches Volkstum":"Vollkraft, Biederkeit, Gradheit, Abscheu der Winkelzüge, Rechtlichkeit und das ernste Gutmeinen waren seit einem Paar Jahrtausenden die Kleinode unseres Volkstums ..."

Der Philosoph und Volkstumsgegner Saul Ascher zur völkischen Ideologie und ihren aggressiven Antisemitismus: "... um das Feuer der Begeisterung zu erhalten, muß Brennstoff gesammelt werden, und in dem Häuflein Juden wollten unsere Germanomanen das erste Bündel Reiser zur Verbreitung der Flamme des Fanatismus hinlegen"

Johann Gottlieb Fichte in „Reden an die deutsche Nation“: „Volkseigentümlichkeit ist das Ewige, dem der Mensch die Ewigkeit seiner selbst und seines Fortwirkens anvertraut, die ewige Ordnung der Dinge." Ein Volk könne "kein Volk anderer Abkunft und Sprache in sich aufnehmen und mit sich vermischen wollen".

Die deutschen Burschenschaften auf ihrem 1832 abgehaltenen "Hambacher Festes": "Deutschland, das Herz Europas, soll dann, ein mächtiger volkstümlicher Freistaat, mit schirmender und schützender Liebe über die Wiedergeburt des übrigen Europa wachen. ...Von Deutschland aus soll Volksgeist und Vaterlandsliebe unter die Nationen gebracht werden."

Die 1848 in der Frankfurter Paulskirche tagende Deutschen Nationalversammlung: "Unser Recht ist kein anderes, als das Recht des Stärkeren, das Recht der Eroberung." - "Nun, meine Herren, lösen Sie die Bande, geben Sie Freiheit diesen zusammengebundenen Nationalitäten, ... und dann werden diese Nationalitäten in ihrer Freiheit einsehen, was ihnen frommt. Sie werden dann sehen, wie ein inniger Anschluß an Deutschland aus eigenem Antriebe durch völkerrechtliche und Handelsbündnisse zustande kommt, und Sie werden aus freiem Bewußtsein, aus Überzeugung solche Bündnisse sich schließen sehen, gegen welche die Völker murren und sich auflehnen, wenn man sie ihnen aufdrängt."

Der Sprachstatistiker Richard Böckh entdeckt 1869 in „Der Deutschen Volkszahl und Sprachgebiet in den europäischen Staaten“ unterdrückte Deutsche in fast allen Ländern Europas, sondern in " allen Gebiete, über welche der Wanderzug der Deutschen seine äußerlich schaffende und innerlich bildende Cultur verbreitet hat, ... oder kurz gesagt mit dem Worte, das das rechte Symbol der deutschen Nationalbestrebungen ist und bleibt: ´soweit die deutsche Zunge klingt`" Zur " Verwirklichung des Nationalitätsprinzips ... ist aber die deutsche Nation, welche an Zahl keinem anderen Volke der weißen Rasse nachsteht, vorzugsweise berufen ..." Und über das „Selbstbestimmungsrecht“ der Deutschen in der Diaspora heißt es: "Und solchen Staaten gegenüber, welche das Nationalitätsprinzip nicht anerkennen, mithin die höhere Ordnung des Volksgeistes leugnen, bedarf es des wirklichen Schutzes derjenigen, welche abweichender Nationalität sind, und nöthigenfalls der Ablösung ihrer Wohnsitze von dem unterdrückenden Staate."

Friedrich Lange (Maler) von der "Gesellschaft für deutsche Kolonisation" stellet 1892 in der Schrift „Reines Deutschtum. Grundzüge einer nationalen Weltanschauung“ bei den Deutsch "Adel der Gesinnung" fest, die eine "deutsche Sittlichkeit" erzeuge. Dagegen stellt er die "jüdische Rasse“ die „in allen modernen Staaten den Prozeß der Fäulnisgärung" verbreite. Die Juden "haben an deutscher Geduld nicht Maß halten wollen und mögen nun spüren, was furor teutonicus auf deutsch heißt." "Rasse gegen Rasse" müssten "äußere Merkmale der germanischen Rasse, wie Langschädel, blaue Augen und blondes Haar" bis in die Gräber der frühen europäischen Geschichte zurückverfolgt werden, um "den Rassetypus des reinen Deutschthums zu erweisen."

Friedrich Naumann gründete den "National-sozialen Verein" und entwarf 1986 als dessen Programm einen "National-sozialen Katechismus". Wir stehen auf nationalem Boden, indem wir die wirtschaftliche und politische Machtentfaltung der deutschen Nation nach außen für die Voraussetzung aller größeren sozialen Reformen im Inneren halten, zugleich aber der Überzeugung sind, daß die äußere Macht auf die Dauer ohne Nationalsinn einer politisch interessierten Volksmasse nicht erhalten werden kann. Wir wünschen darum eine Politik der Macht nach außen und der Reform nach innen.

  • 1. Warum nennt ihr euch nationalsozial?

Weil wir überzeugt sind, daß das Nationale und das Soziale zusammengehören.

  • 2. Was ist das Nationale?

Es ist der Trieb des deutschen Volkes, seinen Einfluß auf der Erdkugel auszudehnen.

  • 3. Was ist das Soziale?

Es ist der Trieb der arbeitenden Menge, ihren Einfluß innerhalb des Volkes auszudehnen.

  • 4. Wie hängt beides zusammen?

Die Ausdehnung des deutschen Einflusses auf der Erdkugel ist unmöglich ohne Nationalsinn der Masse, und die Ausdehnung des Einflusses dieser Masse im Volke ist unmöglich ohne weitere Entwicklung der deutschen Macht auf dem Weltmarkte.

  • 5. Inwiefern hängt die Ausdehnung deutschen Einflusses auf der Erdkugel vom Nationalsinn der Masse ab?

Weil die großen Opfer, welche für Flotte und Heer gebracht werden müssen, wenn Deutschland in Asien, Afrika, Amerika und vor allem auch in Europa etwas bedeuten soll, nicht auf die Dauer ohne den Willen der arbeitenden Menge aufgebracht werden können. (...)

  • 17. Ist also die Gewinnung des Nationalsinnes der Masse das einzige Mittel der Erhaltung der deutschen Macht?

Ja!“

Josef Ludwig Reimer schrieb 1911 die „Grundzüge deutscher Wiedergeburt! Ein auf wissenschaftlicher Grundlage ruhendes neudeutsches Lebensprogramm für die Gebiete der Rassenpflege, Staats- und Sozialpolitik, Religion und Kultur“ in dem er ein pangermanischen Reich fordert: "Preußendeutschland (ist) die Pflicht erwachsen ... die in Europa zerstreuten Germanen zu vereinen! ... Das Gebiet Groß-Deutschlands müßte demnach also umfassen: das heutige Reich, die anderen deutschen Gebiete Europas, Skandinavien und die Niederlande als gleichberechtigte Reichsteile ... ferner die Gebiete der West- und Südwestromanen und der österreichischen West- und Südslawen als abhängige Kolonialländer, ferner Südamerika bis zum Amazonas."

Paul Rohrbach, der spätere im Auswertigen Amt arbeitet, fordert 1911 mit dem völkische Werk „Der deutsche Gedanke in der Welt“ für Deutschland eine Weltmachtstellung allein aufgrund der „höheren Kultur der Deutschen“. Über den „deutschen Gedanken in der Welt“ zu reden, bedeutet für ihn den „sittlichen Idealgehalt des Deutschtums als gestaltende Kraft im gegenwärtigen wie im zukünftigen Weltgeschehen“ zu erreichen .Gegen das englische und US-amerianische "Kulturmonopol" und die "russisch-moskowitischen Eigenarten" setzt er den „deutschen Geist“ sowie „deutsche Kultur“ und „deutsches Saatsleben“.

Volksgruppe und völkische Nation

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„Volksgruppe“ wurde zu einem Schlagwort des völkischen Nationalismus. Der völkische Begriff der Nation wurzelt in den Weltanschauungen des gegenrevolutionären Diskurs Deutschland gegen die „Ideen von 1789“. Zu diesen bekämpften Ideen des völkischen Nationalismus gehörte der bürgerlich-liberale Begriff der Nation der Französischen Revolution. Helmut Kellershohn: „An die Stelle der rationalistischen, in der Tradition naturrechtlicher Argumentation stehenden Gleichsetzung von Einzelwille und gemeinschaftlichem Willen tritt die Identifizierung von Ich und Nation über die ursprungsmythische Konstruktion der Vermittlungsinstanz ‚Volk’.“ Im völkischen Weltanschauung ist Nation keine bloße Gedankenform oder eine bloße Gedankenform, sondern hat einen „substantiellen Kern, der sie konstituiert und wesenhaft bestimmt. Dieser Kern erhält sich durch eine Abstammungsbeziehung, auf die sich die einzelnen Glieder der Nation insgesamt beziehen. … Dabei Handelt es sich entweder um 1. die Kontinuität einer bestimmten Blutszusammensetzung, 2. eine spezifische Gotteskindschaftsbeziehung oder 3. eine ursprungsbezogene Sprachspekulation (Fichte)“ (Mendlewitsch 1988, 232). Der zentrale Begriff für die völkische Nation ist nicht Gesellschaft oder Menschheit, sondern Gemeinschaft und Volk. Unter den Theoretikern der so genannten „Konservativen Revolution“ wie Carl Schmitt wurden auch völkisch nationale Demokratie-Vorstellungen entwickelt: „Der zentrale Begriff der Demokratie ist Volk und nicht Menschheit“ (Schmitt 1928) und „Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweites – nötigenfalls - die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen“ (Schmitt 1926). Mit dem Begriff „Volksgruppe“ stellt im völkischen Nationalismus ein (vor-)politische Größe dar. Während für Schmitt ein „politisch existierendes Volk“, das „Freund und Feind durch eigene Bestimmungen“ unterscheiden können muss, auch politikfähig und letztlich staatsfähig sein muss, so wird in der Volksgruppenpolitik, wie sie anderen Denkern der „Konservativen Revolution“ wie Boehm vertreten wurde, die „volkliche Eigenständigkeit“ gegen über der „staatlichen Ordnung“ verteidigt. Vor diesem Hintergrund stand auch die deutsche Volkstumspolitik gegen über deutschen Minderheiten die als Volksgruppen angesprochen wurden und auch von den heutigen Volksgruppenpolitikern angesprochen werden. Das „Deutschtum“ dieser Volksgruppen wird gegen die staatlichen Ansprüche gestellt.

Ethnopolitische Etablierung des Volksgruppen-Begriffs

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Max Hildebert Boehm, der bereits während dem Ersten Weltkrieg insbesondere in Fragen der deutschen Kulturpropaganda und der politischen „Grenzlandarbeit“ aktiv war, und die Nationalitäten- oder „Deutschtumsbewegung“ etablierte den Begriff Volksgruppe als politischen Kampfbegriff auch in internationalen Debatten um Minderheiten-, Autonomie- beziehungsweise „Volksgruppen“rechte. Dies geschah vor allem auf den seit 1925 stattfindenden Nationalitätenkongressen. Daneben entstand in den 20er ein boomender Wissenschaftszweig: die Erforschung des „Grenz- und Auslanddeutschtums“ sowie die europäische Nationalitätenkunde. Einen Versuch, den Begriff „Volksgruppe“ wissenschaftlich als ethnologisches Konzept zu etablieren unternahm er in seinem Standardwerk „Das eigenständige Volk. Volkstheoretische Grundlagen der Ethnopolitik und Geisteswissenschaften.“ 1933. Der nach 1945 im Vertriebenenmilieu politisch aktive Boehm konnte dieses Buch 1965 wieder nachdrucken lassen. Lediglich der Untertitel wurde verändert und lautete: „Grundlagen der Elemente einer europäischen Völkersoziologie“.


Literatur:

  • Doris Mendlewitsch: Volk und Heil. Vordenker des Nationalsozialismus im 19. Jahrhundert, Rheda-Wiedenbrück 1988.
  • Helmut Kellershohn (Hrsg.): Das Plagiat. Der Völkische Nationalismus der Jungen Freiheit. Duisburg, 1994
  • Carl Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. 1923 (zit. 1926).
  • Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen. Text von 1932 2. Fassung. Mit einem Vorwort und drei Corollarien, Berlin 1963
  • Carl Schmitt: Verfassungslehre, Berlin 1928
  • Max Hildebert Boehm 1932: Das eigenständige Volk. Volkstheoretische Grundlagen der Ethnopolitik und Geisteswissenschaften, Göttingen

Von der Völkische Ideologie zur Ableitung von Volksgruppenrechten

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Mit dem Volksgruppe wurde vor dem Hintergrund dieser Völkischen Ideologie Rechtsansprüche formuliert.

Als Gegenmodell zu einem Minderheitenschutz, der die Rechte eines Individuums schützt, wurde in Deutschland besonders von Max Hildebert Boehm, einem Experten der „Grenzlandarbeit“ und der „Kriegspropaganda“ im Ersten Weltkrieg, die Vorstellung eines kollektiv-völkisch orientierten "Volksgruppenrechts" entwickelt.

Kurt O. Rabl formulierte 1938 dazu in „Grundlagen und Grundfragen eines mitteleuropäischen Volksgruppenrecht“: "Völkern und Volksgruppen, die sowohl den Willen wie auch die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen dazu besitzen, tritt der Staat nicht nur die Wahrnehmung seiner hoheitlichen und fürsorglichen Funktionen auf kulturellem Felde, sondern auch auf andern Sachgebieten ab." Die "Lösung des Problems", gemient ist die Zerstückelung der Nationalstaaten, müsse durch den Aufbau eines Systems geschehen, in dem "territoriale sowie eine auf personeller Grundlage aufgebaute Sachautonomie sinnvoll ineinander greifen".

Seit 2000 erhielt der Begriff „Volksgruppe“ nach 1945 auch in Österreich diskreditierte Begriff wieder Verfassungsrang. Politischer Hintergrund war der vom deutschnationalen Kärntner Heimatdienst völkische-national aufgelandene Ortsschilderstreit, bei dem die Sozialdemoraten vergeblich versuchten Minderheitsrechte bei der Zweisprachigen Beschilderung druchzusetzen. Die SPÖ wollt dabei der Verpflichtung aus dem österreichischen Staatsvertrag zur Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln im gemischtsprachigen Gebiet doch noch nachzukommen. Den deutsch-nationalistischen Kräften gab Bruno Kreiskys nach und ermöglichte es insbesondere Felix Ermacora großen Einfluss bei der Fromulierung des Volksgruppengesetzes.

Entgegen bürgerlich-demokratischer Antidiskriminierungsgesetze, die auf das individuelle Freiheitsrecht basieren, werden Volksgruppengesetz Minderheitenrechte als Kollektivrechte der Kategorie „Volk“ zuordnet. Den „Schutz der Gesetzes“ und der „Sprache“ wird „Volksgruppen“ gewehrt, die in Österreich „wohnhaft“ und „beheimatet“ sein müssen. Sie müssen eine „Gruppe“ darstellen und eine „nichtdeutsche Muttersprache“ sowie ein „eigenes Volkstum“ besitzen. Das individuelle Recht wird diesem kollektiven Recht zugeordnet. So kann sich der Einzelne „frei“ entscheiden, ob er, so er die Kriterien erfüllt, sich eine „Volksgruppe“ zuordnen möchte oder nicht. Ideengeschichtlich betrachtet, konkurrieren hier staatstheoretische Vorstellungen und Konzepte eines individuelle Freiheitsrechts mit Volkstumskonzepten bzw. enthnopolitischen Konzepten. (Vgl. Samuel Salzborn: Das ethnokulturelle Konzept der Volksgruppenpolitik [1])

Einerseits wurden dadurch die Bestimmungen des Staatsvertrages unterlaufen, andererseits konnten sich "Minderheiten" auf ein Gesetz berufen, um z.B. zweisprachige Kindergärten zu fordern.


Zum Diskurs des Begriffs in Österreich

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In Vertriebenen-Diskursen wie aktuell der Volksgruppen-Diskurs in Österreich um die Beneš-Dekrete ist nach zu vollziehen, dass der Begriff Volksgruppe auch eine geschichtspolitische und revisionistische Bedeutung hat. Der ÖVP Politiker Felix Ermacora vertritt dabei ein Volksgruppen-Konzept und behauptet, die Vertreibung in den Jahren 1945/46 erfülle den Tatbestand des Völkermordes. Ebenfalls aus dem Vertriebenenumfeld bemühte sich der völkische Antisemit Theodor Veiter den Begriff "Volksgruppe" zu reetablieren. Gudrun Hentges zeichnet in Minderheiten- und Volksgruppenpolitik in Österreich die völkische Tradition des Begriffs und die weiterhin vorhandene völkische Bedeutung des Begriffs in Österreich von seiner Diskreditierung nach 1945 bis zur seinem mit kollektiv-rechtliche Elemente versehenden Einzug in die gesetzlichen Minderheitenschutz-Bestimmungen im Jahre 2000 nach.


Siehe auch: Liste von Volksgruppen

Aus der Volksgruppenpolitik

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  • Boehm, Max Hildebert 1921: Die Selbsterneuerung des lebendigen Rechts, in: Deutsche Rundschau 47 (1921), Bd. 186
  • Boehm, Max Hildebert 1932: Das eigenständige Volk. Volkstheoretische Grundlagen der Ethnopolitik und Geisteswissenschaften, Göttingen.
  • Boehm, Max Hildebert 1940: Ein Leben im Kampf um den großdeutschen Lebensraum.
  • Boehm, Max Hildebert 1951: Schafft ein Europa der Völker! In: Ostdeutsche Zeitung / Die Stimme der Vertriebenen Nr. 15
  • Boehm, Max Hildebert (unter dem Pseudonym Hugin) 1933: Kämpfer für deutsches Volkstum – Führer im Grenz- und Ausland: 10. Karl C. von Loesch, in: Vossische Zeitung v. 4.2.1933

Autoren aus dem Vertriebenenmilieu Österreichs

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  • Felix Ermacora und Christoph Pan: Grundrechte der europäischen Volksgruppen, Wien 1993
  • Felix Ermacora: Nationalitätenkonflikt und Volksgruppenrecht, München 1978
  • Theodor Veiter (Hrsg.): Neueste Entwicklungen auf dem Gebiet des internationalen Volksgruppenrechts und des Schutzes ethnischer Minderheiten, 3 Bände, Wien 1970-1978

Über die Volksgruppenpolitik

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  • Ulrich Prehn: Die wechselnden Gesichter eines „Europa der Völker“ im 20. Jahrhundert. Ethnopolitische Vorstellungen bei Max Hildebert Boehm, Eugen Lemberg und Guy Héraud. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster, 2005. ISBN 3-89771-737-9
  • Stefanie Mayer; “Totes Unrecht“? Die „Beneš-Dekrete“ im medialen Diskurs – zwischen völkischem Denken und kritisch-wissenschaftlicher Aufarbeitung. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster, 2005. ISBN 3-89771-737-9
  • Gudrun Hentges: Minderheiten- und Volksgruppenpolitik in Österreich. In: Butterwegge, Christoph / Hentges, Gudrun (Hg.) Zuwanderung im Zeichen der Globalisierung. Migrations-, Integrations- und Minderheitenpolitik, 2000.

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