Benutzer:HfWU/Geislinger - Konvention

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(Benutzer: HfWU/Geislinger Konvention)

Die Geislinger Konvention ist ein Werkzeug zur einheitlichen Ermittlung von Mietnebenkosten bzw. Betriebskosten gewerbsmäßig vermieteten Wohnraums.

Entstehungsgeschichte

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In den letzten Jahren sind die Mietnebenkosten vor allem im Wohnungsbereich extrem gestiegen und belasten Mieter sowie Vermieter. Es entstand innerhalb der Branche ein Bedarf nach einheitlicher Berechnung, Transparenz und Kostenreduzierung.

Die Geislinger Konvention wurde in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Hansjörg Bach (Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors) im Jahr 2000 entwickelt und seither kontinuierlich überarbeitet. Bach, Prorektor und ehemaliger Leiter des Studienganges Immobilienwirtschaft der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), ist das Bindeglied zwischen der HfWU und den Vertretern aus der freien Wirtschaft. Der Arbeitskreis besteht weiterhin aus Vertretern von Verbänden, Wohnungsunternehmen und wohnungswirtschaftlichen Dienstleistern. Seit dem 24. September 2007 gilt die Geislinger Konvention für viele als Grundlage zum Betriebskostenvergleich. Zur Zeit werden drei Millionen Wohneinheiten durch die Eigentümer dem Betriebskosten-Benchmarking nach der Geislinger Konvention unterzogen.

Alle beteiligten Unternehmen verpflichten sich, einheitliche Bewertungs- und Bemessungskriterien anzuwenden

  • Struktur- und Bewegungsdaten dienen der Vergleichbarkeit der Betriebskosten in der selben Gebäudeklasse. Bei der Aufstellung der Daten werden Angaben zum Unternehmen, Liegenschaften, technische Gebäudeausstattung, Vertragsdaten, Verbrauchsdaten, Bewegungsdaten und Leerstandsdaten erfasst.
  • Berechnung und Auswertung, bei der der Arbeitskreis von kompetenten Anbietern unterstützt wurde, die zum Teil fertige Softwarelösungen anbieten.

Die Geislinger Konvention liefert den Wohnungsunternehmen einen Standard, der sie in die Lage versetzt, verschiedene Objekte innerhalb ihres Bestandes kostenmäßig zu vergleichen. Darüber hinaus ermöglicht die Anwendung einen standardisierten Vergleich mit anderen Wohnungsunternehmen. Durch die unternehmensübergreifenden lokalen, regionalen aber auch überregionalen Vergleiche wird das Einsparungspotential der Betriebskosten sichtbar. Der Kostenvergleich setzt eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Betriebskostenpositionen bzw. der die Kosten verursachenden Leistungen voraus. Dieses gewährleistet die Geislinger Konvention durch die einheitliche Erfassung, Berechnung und Auswertung der Daten.