Benutzer:Hubertl/Abmahnung Muesse
Mit besten Grüßen von RA Dr. jur. Hans G. Müsse, Hechingen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Heute, 9.12.15;48 Uhr erreichte mich ein anwaltlich gezeichnetes und mit der Mailadresse kanzlei@dr-muesse.de als solches ausgewiesenes Wikipediamail, welches ich natürlich öffentlich zeige, soweit es meine Antwort betrifft.
Im Ergebnis ist es eine kostenfreie Abmahnung an RA Dr. jur. Hans G. Müsse, sich in weiterer Folge mir gegenüber nicht mehr in beleidigender, meiner bescheidenen Meinung nach sogar verleumderischer Weise zu äußern.
RA Dr. jur. Hans G. Müsse wurde von mir zu keinem Zeitpunkt dahingehend als Person erörtert, dass die Anfrage überhaupt die Wahrung seiner eigenen Interessen dienen kann. Ich habe nur aufgezeigt, dass es eine etwas merkwürdige Personalunion ist, einerseits als Wikipedianer zu agieren, andererseits auch als Rechtsanwalt für einige Personen aus dem Umkreis derer, welche bekannt dafür sind, kosten- und strafbewehrte Abmahnungen an bestimmte Verwender von Bildern zu versenden. Da er nicht selbst Gegenstand der Diskussion war und ist, muss man davon ausgehen, dass er das in Absprache mit einer oder mehrerer seiner Mandanten gemacht hat.
Dr. Müsse bot mir an, die Angelegenheit per Telefon zu regeln, was ich aber aus guten Gründen ablehnte, da es nicht klar ist, wen Müsse in diesem Telefonat vertritt, da er mir keine Vollmacht der von ihm vertretenen Person oder Personen hat zukommen lassen.
Entsprechend ist auch meine Antwort auf dieses Schreiben.
lb Hans G. Müsse, aka Muesse,
Du unterstellst mir mit anwaltlichem (sic!), nicht persönlichem Schreiben, dass ich falsche Behauptungen verbreite. Wem gegenüber? Dir als Hans G. Müsse, Martina Nolte, STeschke, Ralf Roletschek, andere Personen die ich im Zusammenhang mit der Angelegenheit genannt habe, oder noch weitere, ungenannte Mandanten von Dir mit Wikipediahintergrund?
Wenn es sich um die letztgenannten drei Personen oder andere Personen handelt, dann bitte ich Dich, mir zeitnah die entsprechenden Vollmachten dieser Personen zu übermitteln, dass du in ihrem Auftrag handelst, ebenso was genau diese Vollmachten umfassen. Wie es sich gehört. Ansonsten ist ja ein Brief/Mailwechsel oder gar ein Telefonat wohl kaum als rechtsverbindlich zu bezeichnen. Der Name in der Mailadresse ist auch mein Realname, der aber in Wikipedia nicht öffentlich genannt werden darf. Das möchte ich ausdrücklich betonen! Das gilt nicht für deinen Namen, da du von deiner Benutzerseite direkt auf deine Kanzlei verlinkst und das bereits in einer sehr langer Vandalismusmeldung deiner Mandantin XY auf als nicht beanstandenswürdig entschieden wurde.
Ich mache dich weiters darauf aufmerksam, dass dieses Schreiben, wenn es sich um die Vertretung der oben Genannten ohne Vollmacht handelt, eine klare Übertretung der anwaltlichen Befugnisse bedeutet. Auch bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag musst du dir die entsprechenden Vollmachten nachträglich einholen, wobei aber schwerlich nachvollziehbar ist, warum das nicht passiert ist. Zwei Faxe kann man schnell hin- und herschicken, noch dazu diese GoA nicht mit Gefahr in Verzug begründet werden kann. Du hast dir für diese Sache einen - für den Mandanten natürlich kostenpflichtigen - Handlungsauftrag einzuholen.
Betrifft es Dich selbst, dann bitte ich um genaue Angaben darüber, welche Behauptung - Dich persönlich betreffend - falsch ist.
Dass Unterstellungen problematisch sind, das muss ich Dir ja wohl kaum näher erörtern. Du schreibst:
[..]" ob Du absichtlich falsche Behauptungen verbreitest, weil Du ein Antiurheberrechtspropagandist bist..."
[..] "falls Du Dich der Wahrheit verpflichtet fühlst, worüber ich jedoch derzeit noch berechtigte Zweifel hege..."
Du unterstellst mir, falsche Behauptungen aufzustellen, dazu unterstellst du mir weiter, Antiurheberrechtspropagandist zu sein. Beides ist absolut falsch. Ich betrachte solche Aussagen als schwere Beleidigung, sogar eine Verleumdung nach § 187 StGB, da ich ja davon ausgehen muss, dass du alles gelesen hast, was ich geschrieben habe. Besonders der Ausdruck "Propangandist" mit Antiurheberrecht im Zusammenhang ist ehrverletzend, da es weder einen Hinweis dazu gibt noch ich jemals in propagandistischer Weise aktiv geworden bin. Im Gegenteil, ich setze mich sogar sehr für die Einhaltung von Urheberrechten ein. Das lässt sich von meiner Seite her leicht beweisen, es gibt vielfach Aussagen dazu, welche ich öffentlich getätigt habe.
Gerade heute habe ich mit der Redaktion des Online-Standard in Wien eine Diskussion darüber geführt, dass sie eine Fotografie verwenden, welche urheberrechtlich geschützt ist und die Löschung dieser aus urheberrechtlichen Gründen eingefordert. Diese wurde dann in Folge auf meinen Hinweis hin ausgetauscht. Die Redaktion ist gerne bereit, diesen Vorgang zu bestätigen, Teile der Diskussion sind sogar öffentlich einsehbar! Dieses Verhalten ist wohl schwerlich mit dem eines Antiurheberrechtspropagandisten zu vereinbaren.
Ebenso betrachte ich den Vorwurf, ich würde falsche Behauptungen aufzustellen, als eine üble Nachrede, ev. ebenfalls als Verleumdung, da davon auszugehen ist, dass du als Rechtsanwalt einen höheren Grad an Sorgsamkeit in Bezug auf solche Aussagen an den Tag legst und legen musst. Dir ist, wie mir auch, klar, dass in deinem Fall der Begriff "wider besseren Wissens" nicht gleich angewendet werden kann und wird wie bei einem juristischen Laien.
Ich sehe im zweiten Satz, dass du mir grundsätzlich und angeblich berechtigt unterstellst, mich der Wahrheit NICHT verpflichtet zu fühlen. Selbstverständlich fühle ich mich der Wahrheit verpflichtet!
Es ist völlig unerheblich, worüber du Zweifel hegst, speziell mir gegenüber. Bitte halte dich an die Fakten. Wenn es im rechtlichen Sinn erheblich ist, dann sprich es aus. Gerne bin ich bereit, dies auch durch eine dritte Stelle prüfen zu lassen.
Da ich mich selbst als fair bezeichne, diese Fairness aber auch von anderen einfordere, noch folgenden Hinweis:
Betrachte dieses Mail als einmalige kostenlose Abmahnung mit sofortiger Wirkung aber vorerst ohne weitere Konsequenzen aus deinem bisherigen Verhalten, möchte dich aber ernsthaft darauf hinweisen, in Zukunft jegliche Aussagen dieser Art, mich betreffend, mir und anderen gegenüber zu unterlassen, ich mir jedoch zur Wahrung meiner Rechte vorbehalte, dir bei weiteren, ähnlichen Vorkommnissen bzw. Aussagen dieser Art entweder eine "Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung"* zukommen zu lassen oder, wenn notwendig, den Klagsweg zu beschreiten.
H.
* Der Wortlaut entspricht exakt der Abmahnung an Astrodienst AG vom 18. 11. 2013. Ich gehe davon aus, mit der Wiederholung des Wortlauts keine Urheberrechtsverletzung zu begehen.
Hinweis:
Da es sich um ein Wikipedia-Mail von Dir handelt, behalte ich mir vor, dieses, inhaltlich zusammengefasst, im entsprechenden Diskussionsthread der Wikipediacommunity öffentlich zur Kenntnis zu bringen. Wie diese damit umgeht, ist bekannterweise unkalkulierbar. Das gilt in Folge auch für alle zukünftigen Mails oder postalische Schreiben von Deiner Seite. Meine aktuelle Antwort kann ich sowieso vollinhaltlich und ungekürzt veröffentlichen. Ebenso gilt das auch für jeglichen folgenden Schriftverkehr im Rahmen deiner Mandatarschaft zu obig genannten Personen und in dieser Angelegenheit, den ich auf Wikipedia veröffentlichen werde. Das dürfte auch kein Problem für Dich oder deine Mandanten sein, da wir ja bei diesem Thema mit offenen Karten spielen wollen um langfristig eine Lösung herbeizuführen, in der Du dann als Anwalt keine Rolle mehr einnehmen musst und die gewonnene Zeit der Artikelerstellung widmen kannst. Das muss ja auch im Sinne aller Beteiligten sein, soweit es Wikipedianer sind.
Mail gesendet am 9. 12. 2013, 19:31 Uhr an kanzlei@dr-muesse.de --Hubertl (Diskussion) 19:40, 9. Dez. 2013 (CET)