Benutzer:Humbia/Hans Martin Müller-Henneberg
Hans Martin Müller-Henneberg war ein deutscher Jurist.
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sein Vater August Müller war Postbeamter und als Unteroffizier Teilnehmer am 1. Weltkrieg. Die Mutter Elisabeth Henneberg stammte aus einer thüringischen Familie, die sich später über Pommern bis Berlin verzweigte. Dieser Familienzweig hatte seit dem 18. Jahrhundert Musiker, insbesondere Kantoren und Stadtpfeifer hervorgebracht. Hans-Martin Müller hatte zwei Geschwister, den Juristen Werner Müller und Katharina Müller verh. Kamps.
1950 erreichte er durch Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, den Mädchennamen seiner Mutter wieder aufnehmen und Müller-Henneberg als Familiennamen führen zu dürfen. Die Entscheidung erstreckte sich ausdrücklich auch auf die Ehefrau, die bis dahin geborenen Kinder und deren Nachkommen.
Studium
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ab 1926 studierte er an den Universitäten Innsbruck, Marburg und Kiel Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft. An der Universität Erlangen wurde er zum Dr. iur. promoviert. Er war Mitglied der akademischen Corps Rhaetia Innsbruck und Teutonia Marburg (später ausgetreten) im Kösener-Senioren-Konvents-Verband.
In Innsbruck lernte er seine spätere Frau Renate, geb. Gschließer kennen.
Berufliche Laufbahn
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Studium wurde Müller-Henneberg Justiziar in Berlin. Als Leutnant war er Teilnehmer am 2. Weltkrieg. Nach der Rückkehr aus Krieg und kurzzeitiger Gefangenschaft war er wieder als Jurist (Syndicus) in verschiedenen Industriebetrieben tätig (Papierfabrik Scheufelen in Oberlenningen, Zellstoff Waldhof) und schließlich als Verbandsjurist in der Papierindustrie. In den letzten Jahren seiner Berufstätigkeit gründete er eine Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart.
Wissenschaftliche Bedeutung erreichte er vor allem im Kartellrecht durch die Begründung des bis heute fortgesetzten Gemeinschaftskommentars "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Europäisches Kartellrecht" zu dessen Bearbeitern unter anderen die Kartellrechtler Arved Deringer, Wolfgang Fikentscher, Wolfgang Harms, Christian Hootz und Peter Mailänder gehören.[1]
Außerberufliches Wirken
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Privat war Müller-Henneberg ein begeisterter Laienmusiker und gefragter Klavierbegleiter, der in seinen kulturell veranlassten Herrenabenden Künstler und Intellektuelle der Nachkriegszeit um sich versammelte: Ernst Jünger, Carl Schmitt, Franz-Josef Strauß, der Komponist Willy Schneider, der Politiker Hans Dichgans und andere gehörten zu seinen regelmäßigen Gästen.
Aus den Reihen seinen Kinder und Enkelkinder sind wieder Juristen und Musiker hervorgegangen: Die Rechtsanwältin Christine Bornhak, (* 1939) ist sein drittes Kind, der Suttgarter Rechtsanwalt Gunnar Müller-Henneberg (* 1981) und der Augsburger Domkantor Julian Müller-Henneberg (* 1979) sind seine Enkelkinder.
Kategorie:Mann
Kategorie:Deutscher
Kategorie:Jurist
Personendaten | |
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NAME | Müller-Henneberg, Hans Martin |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
- ↑ Müller-Henneberg, Hans, Schwarz, Gustav u.a.: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Europäisches Kartellrecht. Hrsg.: Werner Benisch. 5. Auflage. Carl Heymanns Verlag KG, Köln 1980, ISBN 978-3-452-24265-5.