Benutzer:Joe MartinDE/ Innovationsimpuls

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Der Innovationsimpuls ist eine gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Vorschlag des Journalisten und Autoren Joe Martin aus dem Jahre 2020, der eine marktwirtschaftliche Alternative zur Finanzierung sozialer und umweltpolitischer Vorhaben dient, ohne dass diese aus Steuern oder durch Steuererhöhungen finanziert werden müssen. Der Innovationsimpuls ist eine verpflichtende Investition in qualifizierte nachhaltige und umweltfreundliche Unternehmen und qualifizierte soziale Unternehmungen.

Das Konzept für einen verbindlichen Innovationsimpuls aus den Gewinnen der Unternehmen und aus großen Vermögen, basiert auf der Annahme, dass der Staat ein schlechter Unternehmer ist. Die Verwaltung ist in der Regel ineffizient und nicht auf Innovationen ausgelegt. Die Aufgabe des Staates ist es dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmen zu schaffen, damit Unternehmen und Unternehmer, Erfinder und Tüftler neues schaffen. Selbst Neues zu schaffen oder zu entwickln überfordert in der Regel den Staat.

Gleichzeitig ist der Staat für eine Reihe von Aufgaben zuständig, die das Wohlergehen und die Versorgung der Bürger sichern muss. Dazu gehören unter anderem die öffentliche Infrastruktur, das Gesundheitswesen und die innere und äußere Sicherheit.

Staatsfinanzierung

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Um die staatlichen Aufgaben zu finanzieren, nutzt der Staat Einnahmen aus Steuern und Kredite, die als Staatsschulden aufgenommen werden. Über die Verwendung der Einnahmen und der aufgenommenen Staatsschulden entscheidet das Parlament und in der Folge die Ministerien sowie untergeordnete Verwaltungen der öffentlichen Hand. Dabei kommt es immer wieder zu Verwendungen die von vielen Beobachtern, so auch zum Beispiel vom Bund der Steuerzahler, als Mittelverschwendung beurteilt werden. In vielen Fällen werden Ausgaben auch vom Bundesrechnungshof bemängelt und gerügt.

Ein in der Regel wenig populärer Weg den Haushalt zu finanzieren ist die Erhebung höherer Steuern. Dies wird von verschiedenen politischen Akteure immer wieder angeregt ist jedoch immer höchst umstritten und wird auch von den Bürgern in aller Regel abgelehnt, denn zum einen betrifft es direkt oder indirekt den eigenen Geldbeutel. Zum Anderen ist die vorherrschende Meinung, dass der Staat die Einnahmen ja auch nicht effizient verwendet.

Dies gilt insbesondere auch für den Bereich Subventionen und Förderungen. Bei dieser staatlichen Mittelverwendung muss die Verwaltung in der Lage sein, neue Technologien und soziale Innovationen zu beurteilen und zu bewerten. Um eine entsprechende Beurteilung vorzunehmen, werden in der Regel private Unternehmen und Berater beauftragt. Das führt zu externen Kosten und die Gefahr der Beeinflussung durch Lobbyisten und Lobbygruppen auf den politischen Entscheidungsprozess ist nicht auszuschließen.

Konzept Innovationsimpuls

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Basierend auf den vorgenannten Grundüberlegungen und dem Dilemma, das zwangsläufig entsteht, wenn eine Verwaltung Innovationen entwickeln soll, zeigt der Innovationsimpuls einen alternativen Weg auf. Die Entscheidung über die Finanzierung nachhaltiger oder sozialer Projekte, wie zum Beispiel, ob eine innovative Technologie für  Stromspeicher gefördert werden soll oder ob eine Kindertagesstätte gebaut wird, soll nicht der Staat oder die öffentliche Hand fällen, sondern die Privatwirtschaft und Einzelpersonen ab einer definierten hohen Steuerlast.

Dadurch wird erreicht, dass staatliche Mittel frei werden und auf eine Steuererhöhung verzichtet werden kann und das die öffentlichen Verwaltungen von Aufgaben entbunden werden, die nicht zur Kernkompetenz einer solchen Verwaltung gehören. Die Entscheidung wird mit der Innovationsimpuls auf unternehmerisch denkende und agierend Personen, für die solche Überlegungen und Entscheidungen zum Alltag gehören übertragen. Das führt zu wesentlich besseren Ergebnissen und verbessert das Gemeinwohlangebot und effiziente Investition in nachhaltige Technologien und soziale Projekte.

Der Innovationsimpuls wird ab einer bestimmten Steuerlast verbindlich fällig und muss innerhalb einer kurzen Frist erfolgen. Die Entscheidung wie die Mittel verwendet werden, obliegt ausschließlich demjenigen Unternehmen oder privaten Steuerpflichtigen, der als Impulsgeber bezeichnet wird. Der Impulsgeber kann nach eigener Wahl direkt in Unternehmen, die entsprechende Qualifikationen aufweisen investieren und damit seinen Verpflichtungen nachkommen. Dabei kann es sich um eine Ausgründung aus dem eigenen Unternehmen handeln oder um eine Investition in ein Unternehmen oder ein Projekt, welches sich beim Impulsgeber bewirbt.

Bedingungen für die Anerkennung einer Investition als Innovationsimpuls

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Der Innovationsimpuls muss so investiert werden, dass damit das Gemeinwohl gefördert wird. In anderen Worten, alle Bürger sollen davon direkt oder indirekt profitieren und nicht nur die jeweiligen Anleger oder Investoren.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen des Innovationsimpuls

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Jeder, der eine gute Idee hat, kann sich bewerben und die Unternehmen und Unternehmer entscheiden selbst, in wen und in welches Vorhaben sie investieren. Dadurch werden weitere Arbeitsplätze Deutschland geschaffen und innovative und soziale Unternehmen geschaffen, die nachhaltig wirtschaften oder einen sozialen Zweck erfüllen und dem Gemeinwohl dienen.

Es wird einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb geben, in dem die besten Ideen gefördert werden. Damit wird innovativen Menschen und sozialen Machern die Möglichkeit geboten ihre Ideen umzusetzen und dabei Arbeitsplätze zu schaffen. Der Staat und die Gemeinden sind nicht mehr alleine auf Steuergelder angewiesen, um mehr und Besseres für die Bürger zu leisten. Die Unternehmen und Vermögende können auf Wunsch direkt in ihrer Gemeinde Gutes tun und etwas zurückgeben.

Auch die öffentliche Hand kann sich, genau wie alle anderen auch, um Innovationsimpulse bewerben. Dazu schlägt zum Beispiel eine Gemeinde vor, eine Kita zu errichten. Ein geeigneter Kandidat zur Leitung ist ebenfalls bekannt. Nun wird dieses Angebot den lokalen Unternehmen vorgestellt, die dann selbst entscheiden können, ob sie ihren Innovationsimpuls in die Kita investieren oder eher in ein Unternehmen, welches vor Ort eine Wasseraufbereitungsanlage bauen will. Durch den Innovationsimpuls können tausende neuer Unternehmen entstehen und zehn- wenn nicht sogar hunderttausende neuer Arbeitsplätze.

Durch den Innovationsimpuls werden automatisch neue und/oder grüne Technologien finanziert und das erzeugt Innovationsschübe in Deutschland.

Gleichzeitig werden Unternehmen, die die Natur verbrauchen, den Klimawandel beschleunigen oder Menschen oder Tiere ausnutzen, finanziell nicht gefördert oder sogar ausgetrocknet.

Vorgeschlagene Rahmenbedingungen für den Impulsgeber

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Der Innovationsimpuls nachhaltiger Innovationen fördern und primär dem Gemeinwohl dienen soll, muss das Investment der Impulsgeber vor Entscheidungen auf Basis von direkt oder indirekt profitablen Überlegungen bis zu einem gewissen Grade geschützt werden. Deshalb gelten folgende Grundregeln, die auf einen Innovationsimpuls angewendet werden müssen.

Bedingung eins: Der Innovationsimpuls wird nur für Unternehmen und Vorhaben zugelassen, die sich dem Respekt vor Menschen, dem Tierwohl und der Natur verpflichten. Sie müssen zudem eine Mindestpunktzahl einer Gemeinwohlbilanz erreichen.

Bedingung zwei: Der Impulsgeber darf sich zwar an einem Unternehmen beteiligen und Anteile halten, muss allerdings generell auf Stimmrechte verzichten. Außerdem muss der Innovationsimpuls ins Stammkapital fließen und darf nicht in irgendeiner Form als Kredit oder ähnliches gestaltet werden.

Bedingung drei: Das Innovationsunternehmen, also der, der den Innovationsimpuls erhalten hat, kann in keiner Form vom Impulsgeber übernommen oder gekauft werden. Auch der Ankauf weiterer stimmrechtsfähiger Anteile ist nicht zulässig.

Bedingung vier: Das Unternehmen oder die Maßnahme müssen in Deutschland angesiedelt werden.

Hintergrund der Bedingungen

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Durch den Verzicht auf Stimmrechte (Bedingung zwei) in dem Innovationsunternehmen soll verhindert werden, dass der Innovationsimpuls eine Möglichkeit eröffnet, dass ein Unternehmen oder Vorhaben vom Impulsgeber gesteuert oder kontrolliert wird. Der  Innovationsimpuls ist auch keine Geldanlage, die Zinsen erbringt. Die Ausnahme davon sind spätere Dividenden oder ausgeschüttete Gewinnanteile, die der Impulsgeber genauso erhält, wie jeder andere Gesellschafter oder Aktionär. Wenn das unterstützte Unternehmen, sofern es nicht gemeinnützig ist, gut gemanagt wird, dann wird es Gewinne erwirtschaften. Diese dürfen dann natürlich auch im Verhältnis der Beteiligung von demjenigen bezogen werden, der den Innovationsimpuls eingebracht hat.

Durch den Verzicht auf Übernahme, Verschmelzung oder Ankauf weitere Stimmrechte (Bedingung drei) soll verhindert werden, dass ein Konzern mit einem Innovationsimpuls eine neue Technologie fördert und dann, nach ein paar Jahren, die Mehrheit erwirbt und das geförderte Unternehmen steuert. Es soll auch unmöglich sein, dass der Impulsgeber alle Anteile aufkauft und damit das geförderte Unternehmen wieder direkt oder indirekt in den Konzern eingliedert. Nur wenn diese Absichten wegfallen, wird der Innovationsimpuls neutral dem gewünschten Zwecke zugeführt.

Auch ist es verboten dem Impulsgeber Produkte zu besseren Preisen oder besseren Bedingungen direkt oder indirekt zu verkaufen als gegenüber fremden Dritten. Verstöße werden schwer bestraft, gegebenenfalls auch strafrechtlich.

Im Prinzip ist der Innovationsimpuls eine Investition für die Allgemeinheit, bei der der Impulsgeber selbst entscheidet, welches Vorhaben und welches Team er unterstützt. Bei einem Innovationsimpuls besteht die Belohnung aus potenzieller Gewinnbeteiligung und dem guten Gefühl, etwas für das Gemeinwohl zu tun.

Schutz vor Wettbewerbsnachteilen des Impulsgebers

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Natürlich bergen diese Bedingung auch Gefahren. So will man, beispielsweise als Automobilhersteller natürlich nicht, dass eigene Ingenieure mit dem eigenen Innovationsimpuls ein Unternehmen gründen und dieses wird dann mitsamt der neuen Technologie vom Mitbewerber geschluckt. Damit würde man sein Know-how indirekt verkaufen und durch den Innovationsimpuls den Verlust eigener Marktnachteile in Kauf nehmen. Deshalb muss auch bedingt werden, dass ein Verkauf an einen Wettbewerber im weitesten Sinne, direkt oder indirekt, verboten ist. Auch dürfen sich Wettbewerber des Impulsgebers nicht mit Stimmrechten an dem geförderten Unternehmen beteiligen.

Theoretisches Fallbeispiel [1]

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Der Konzern „Energie AG“ macht sehr gute Gewinne und muss 0,5 Millionen als Innovationsimpuls investieren. Er kann zwischen Firma „Graustein AG“ und „Grünwiese AG“ entscheiden. Er entscheidet sich auf Druck großer Anteilseigner, die nichts anderes als mehr Profit im Kopf haben, für die Firma Graustein, die über ein enormes Profitpotenzial verfügt.

Graustein AG arbeitet zwar sehr erfolgreich, allerdings überhaupt nicht nachhaltig und verbraucht sehr viel Natur und Umwelt. Graustein emittiert enorme Mengen CO2 und lässt die Arbeitnehmer gerne auch mal am Wochenende antanzen, um noch mehr Produkte auf Halde produzieren zu lassen. Die Gemeinwohlbilanz der Firma Graustein ist nicht ausreichend qualifizierend.

Eine Investition in die Firma Graustein würde daher nicht für einen Innovationsimpuls qualifizieren. Die Energie AG würde, wenn sie in Graustein investiert, damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Natürlich kann die Energie AG in Graustein investieren. Keiner schreibt der Energie AG oder irgendeinem anderen Marktteilnehmer vor, wie viel er wo investiert. Das ist Sache der Unternehmen und der Staat hat dort kein Mitspracherecht. Die Marktwirtschaft und der Kapitalismus bleiben unberührt. Allerdings muss die Energie AG immer noch den Innovationsimpuls setzen.

Also investiert sie in die Firma Grünwiese. Damit erhält Grünwiese genügend Geld, um die Produktion von leistungsfähigen Adaptern für Elektromotoren zu beginnen. Weltweit können Autobauer damit die Antriebe in Elektroautos optimieren. Grünwiese produziert nicht nur für eine bessere Energienutzung, sondern setzt auch innerbetrieblich auf grüne Energie und versucht optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Gemeinwohlbilanz ist im grünen Bereich. Wenn die Energie AG investiert, gilt das Investment als Innovationsimpuls.

Alternativ denkt die Energie AG darüber nach, eine kleinere Abteilung selbst auszugliedern. Sechs Mitarbeiter sind seit längerem an der Entwicklung eines Hochspannungswandlers, der die Verluste bei Überlandleitungen erheblich verringert. Die Ingenieure in dieser Abteilung arbeiten nur an diesem speziellen Thema und verantworten keine anderen Bereiche.

Es kursieren auch verschiedene Gerüchte, dass Mitbewerber sich für die Wandler interessieren und dass sogar Headhunter angerufen haben und versucht haben, mit den Ingenieuren ins Gespräch zu kommen.

Der Vorstand könnte sich nun entschließen zusammen mit den sechs Ingenieuren ein neues Unternehmen zu gründen, die Wandler AG. Beide erhalten 50 % des neuen Unternehmens. Die Energie AG erhält jedoch keine Stimmrechte, weil das die Bedingungen des Innovationsimpulses sind. Alle Stimmrechte liegen also bei den sechs Ingenieuren.

Damit kann die Wandler AG nicht als Spielball des Konzerns missbraucht werden und die Gründer können ihre Ideale verwirklichen. Die neue Wandler AG qualifiziert für den Innovationsimpuls, auch wenn die Beurteilung zur Gemeinwohlbilanz zunächst nur auf Basis eines Businessplans erfolgen kann.

Der Vorstand der Energie AG kann nun den Innovationsimpuls entweder in die Grünwiese AG investieren oder die neue Wandler AG gründen. Beide Investments qualifizieren für den Innovationsimpuls. Die Energie AG kann aber auch in beide investieren, zum Beispiel je 0,25 Millionen. Das bleibt der Energie AG überlassen.

Buchreihe:Respekt - Wirtschaft -: Damit die Arschlöcher nicht immer gewinnen, JoeMartin [1]

Einzelnachweise

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  1. Innovationsimpuls. In: Times Ahead. Abgerufen am 10. Januar 2021 (deutsch).