Benutzer:Karl432/Objektverfolgung in der Baubranche

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Unter der Objektverfolgung versteht man die strukturierte Nachbearbeitung von geplanten oder im Bau befindlichen Bauprojekten. Zu den Zielen gehört es das Wissen über das individuelle Auftragspotenzial sowie Zugang zu den relevanten Entscheidern für die Vergabe von Aufträgen zu erhalten und die Auftragschancen konkret abzugreifen. Die Basis ist dabei die Kenntnis über ein Bauprojekt. Diese Informationen können aus dem Internet oder der Tagespresse als auch von Ausschreibungsportalen und Datenbanken gewonnen werden. Ebenso können Informationen aus dem Netzwerk an Architekten, Planern sowie öffentlichen Vergabestellen gewonnen werden.

Zu den Beteiligten am Bauobjekt gehören:

  • der Bauherr
  • der Architekt/Planer
  • die Behörde
  • der Hersteller
  • der Handwerker
  • der Handel

Entstehung eines Bauobjekts

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Der Ausgangspunkt ist ein Bauvorhaben. Ein privater, gewerblicher oder kommunaler Bauherr beabsichtigt ein Objekt zu bauen. Daraufhin wird i.d.R. der Architekt mit der Übernahme der Gesamtplanung beauftragt. Er klärt die Aufgabenstellung, erstellt die ersten Entwürfe und geht in der Folge in die konkrete Planung. Unter anderem reicht er das Bauvorhaben beim Bauamt zur Genehmigung ein. Für die Planungsbereiche, für die man fachlich spezielle Erfahrungen braucht, holt er die Fachingenieure (Elektro, Statik, Heizung/Sanitär/Klima/Lüftung) hinzu. Nachdem die Baugenehmigung vorliegt, beginnt die Detailplanung, Vorbereitung der Ausschreibung, das Einholen von Angeboten bei den Handwerkern und die Vergabe der Aufträge. Sind diese Phasen erfolgreich durchlaufen, kann der Bau beginnen. Wenn die Erdarbeiten begonnen haben und das Bauobjekt langsam wächst, ist der Architekt der Ansprechpartner für die Abwicklung des Bauobjekts. Die Fachingenieure kümmern sich um die Bauleitung ihrer spezifischen Gewerke.

Die unterschiedlichen Planungsphasen sind je nach Tätigkeit interessant. Je früher man in seinem Gewerk am Objekt beteiligt ist, um so zeitiger ist die Kenntnis von und der Zugang zu einem Objekt wesentlich. Die folgende Übersicht beschreibt die einzelnen Planungsphasen im Überblick:

Planungsphase Leistung
1. Vorplanung
  • Grundlagenermittlung (Wünsche, Bedürfnisse und Anforderungen des Bauherren werden geklärt)
  • Fachlich Beteiligte hinzuziehen (Fachingenieure für Heizung/Klima/Lüftung, Elektronik,...)
  • Erstellen eines Zielkataloges
  • Alternativkonzepte erwägen
  • Kosteneinschätzung nach DIN 276
2. Entwurfsplanung
  • Zeichnungen und Skizzen werden erstellt
  • Integration der Fachingenieure
  • Baupläne zeigen zeichnerisch die Gesamtdarstellung
  • Abschluss dieser Phase ist eine erste Kostenberechnung des Architekten
  • Kostenberechnung nach DIN 276
3. Genehmigungsplanung
  • Die Genehmigungsplanung ist die Planungsphase, in der alle für den Bauantrag und die Baugenehmigung notwendigen Unterlagen erstellt werden
  • Voraussetzung für den Erhalt der Baugenehmigung ist das Einreichen des Bauantrages, der aus den sogenannten Bauvorlagen besteht
  • In Zweifelsfällen kann auch eine Bauvoranfrage zu einem geringeren Gebührensatz getätigt werden, um bereits im Vorfeld die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens amtlich prüfen zu lassen
4. Werkplanung
  • Die Werkplanung wird auch Ausführungsplanung genannt
  • Dabei findet die Durcharbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung und deren zeichnerische Darstellung in Bauzeichnungen im Maßstab 1:50 oder größer statt
  • Zu diesem Zeitpunkt finden auch die sogenannten ersten "Bemusterungen" statt. Hierbei werden dem Bauherren Material- und Bauproduktalternativen vom Architekten aufgezeigt. Anschließend wird eine Vorauswahl getroffen
5. Ausschreibung und Vergabe
  • Bei der Ausschreibung erfolgt:
  • die Ermittlung der Baustoffmengen
  • das Verfassen von Leistungsbeschreibungen
  • die Koordination der Leistungsbeschreibungen mit anderen Fachplanungen
  • Die von mehreren Firmen eingeholten Angebote werden überprüft und so nach den Gewerken geordnet, dass vergleichende Kostenübersichten (sog. Preisspiegel) zusammengestellt werden können
  • Grundlage der Ausschreibung ist die Verdingungsordung für Bauleistungen (VOB)
6. Bauleitung
  • ordnungsgerechter Ablauf der Bauarbeiten
  • Sicherheit auf der Baustelle
  • Unfallschutz auf der Baustelle
  • Der Bauleiter koordiniert alle am Bau fachlich Beteiligten, indem er einen Zeitplan aufstellt und dessen Einhaltung kontrolliert

Ausschreibungsverfahren in Deutschland

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In Deutschland erfolgt das Ausschreibungsverfahren nach DIN 1960: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Im Teil A sind nach § 3 die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen geregelt. Dazu zählt u.a. die öffentliche Ausschreibung, bei der die Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben werden. Außerdem gehört nach § 3 auch die beschränkte Ausschreibung dazu. Hierbei werden Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben. Gegebenenfalls kann vorher eine öffentliche Aufforderung erfolgen, Teilnahmeanträge zu stellen (beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb). Die dritte Ausschreibung regelt die freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren anzuwenden.

Nach erfolgreicher Planungsphase erfolgt die Umsetzung zum Bau. Hier greifen die einzelnen Gewerke je nach Baufortschritt ineinander.

Bauphase Leistung
1. Vorbereitung
  • Vorbereitungsarbeiten (Herrichten des Grundstücks, Einmessen der Lage und Höhe des zukünftigen Bauwerks)
  • Zum Herrichten des Grundstücks gehören (Kranaufstellplatz, Abräumen des Grundstücks, Roden, Abbrechen von bestehenden Bauwerken)
2. Erdarbeiten
  • Arbeiten am Erdreich sind gemeint, die als Vorbereitung für die Bereitstellung der öffentlichen Versorgungsanlagen dienen (Kanalisation, Wasserversorgung, Fernwärme, Gas, Telefon)
  • Weiterhin Erschließungsarbeiten sowie alle Bewegungen des Erdreichs im Zuge der Rohbauarbeiten
3. Rohbau
  • Die Erstellung des Rohbaus umfasst mindestens folgende Bereiche (Tragekonstruktion, Dachkonstruktion mit Dachhaut)
  • Zu den Rohbaugewerken zählen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C) unter anderem (Erdarbeiten, Maurerarbeiten, Stahlbeton-/Betonarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Kanalarbeiten)
4. Ausbau
  • Der Ausbau erfolgt nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten
  • Zu den Ausbaugewerken zählen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C) unter anderem: Tischlerarbeiten, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaarbeiten, Sanitärarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Estricharbeiten, Putz- und Trockenbauarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Rolladenbau- und Sonnenschutzarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Kamin- und Ofenbauarbeiten
5. Außenanlagen
  • Dieser Bereich gilt als letzter Punkt im Bauverlauf, so dass mit dessen Fertigstellung auch das gesamte Bauvorhaben als abgeschlossen gilt
  • Zu den Außenanlagen gehören (Einfriedungen z.B. Zäune und Hecken, Geländegestaltung z.B. Stützmauern, Böschungen u.a., private Versorgungsanlagen z.B. für das Abwasser, Wirtschaftsgegenstände z.B. Mülleimer, Verkehrsanlagen z.B. Wege und Stellflächen

Objektverfolgung in der Praxis

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Heutzutage ist die Objektverfolgung für viele Unternehmen im Bausektor eines der wesentlichen Instrumente der Auftragsbeschaffung. Dieses gilt sowohl für den Hersteller von Produkten mit mehreren hundert Mitarbeitern, als auch für den Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern oder für den Einzelkämpfer in der Rolle als Planer oder Dienstleister. In diesem Zusammenhang gilt die qualifizierte Vorbereitung als Grundvoraussetzung für alle weiteren lohnenden Aktivitäten. Außerdem funktioniert die Objektverfolgung immer nur in mittel- und langfristigen Zyklen, weshalb dieses Thema zur Vertriebsstrategie gehören sollte. Zur erfolgreichen Objektverfolgung werden geschulte Vertriebsmitarbeiter benötigt, die sich ausschließlich auf die Beschaffung und Bearbeitung von Objektinformationen konzentrieren. Der Hauptaufhänger für die Objektverfolgung ist die Kenntnis über ein Bauprojekt. Dazu werden die relevanten Ansprechpartner ermittelt. In vielen Fällen ist Dreh- und Angelpunkt der zuständige Architekt. Bei ihm laufen viele Informationen zusammen. Hier gilt es zu klären, wer für die Auswahl von Produkten zu dem Objekt verantwortlich ist, wer das Leistungsverzeichnis erstellt und wer sich um die Fachplanungen der speziellen fachlichen Themen kümmert. Da sich Bauvorhaben allerdings auch immer wieder verschieben können oder Bauvolumina angepasst werden, sollten diese Daten geprüft werden. Außerdem sollte das Anliegen, das ein Unternehmen an ein Objekt stellt, im Gespräch frühzeitig deutlich werden. Damit ist gemeint, dass beispielsweise der Hersteller sich in der Regel nicht für ein Objekt bewerben möchte, sondern bei der Planung und Ausschreibung unterstützen sowie klären vermag, wie weit es Einsatzmöglichkeiten für die eigenen Produkte gibt. Handwerker möchten sich z.B. für die Ausführung der Arbeiten bei einem Objekt bewerben. Damit die Auftragschancen steigen sollte die Bewerbung nicht pauschal zu irgendeiner Zeit geschehen, sondern zeitnah nach der Ausschreibung für ein spezielles Gewerk. Die Objektverfolgung beschafft exakt diese Informationen, damit Unternehmen höhere Möglichkeiten auf einen Auftrag erhalten.


Ziele der Objektverfolgung

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Die Informationen über Bauobjekte dienen den Unternehmen abhängig ihrer Tätigkeit für unterschiedliche Ziele. Bedeutsam können dabei je nach Zielgruppe Folgende sein:

Fachplaner – die planenden Instanzen

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  • Kontakt zu Architekten erlangen; frühzeitig, wenn die Detailplanung noch vergeben wird
  • Besondere Themen: Erstellen von Brandschutzkonzepten für Unternehmen
  • Fachplanung für Spezialgewerbe übernehmen (Tragwerk, Heizung/Klima/Lüftung, Elektro)

Hersteller – die baustoffproduzierende Industrie

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  • Dem Planer des Bauprojekts beratend und planend zur Seite zu stehen
  • Die Produkte in der Ausschreibung zu platzieren
  • Dem Planer aktuelle Informationen zu Produktentwicklungen geben
  • Das Leistungsverzeichnis zu erhalten, um es an Partnerverarbeiter zu geben
  • Den Auftragnehmer erfahren, um ihm Produktmöglichkeiten für das Bauvorhaben anzubieten
  • Den Auftrag mit dem Handwerker abwickeln

Handwerker – die ausführenden Firmen

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  • Das Leistungsverzeichnis vom Architekten erhalten, um sich für die Ausführung der Leistungen zu bewerben (Suche nach Einsatzmöglichkeiten für eigene Produkte)
  • Kontakt zu weiteren Architekten und Fachplanern erhalten, Netzwerk ausbauen
  • Den Bekanntheitsgrad des Unternehmens erhöhen
  • Lieferfähigkeit vorfällig absichern durch Wissen über priorisierte Baustoffe
  • Reibungslose Belieferung sicherstellen durch Klarheit zu den wichtigen Zeitpunkten
  • Kenntnis über die Bieterliste = frühzeitige Angebotserstellung ermöglich
  • Auftragnehmer nach Submission erfahren, um Verkauf abzusichern

Kategorie:Baumanagement