Benutzer:Karsten11/Zehntablösung
Als Zehntablösung wird der Prozess der Ablösung des Zehnten im 19. Jahrhundert bezeichnet.
Der Zehnt war im Mittelalter ist eine auf dem Grund liegende Abgabe in Naturalien an die Kirche oder die Grundherren. Im Laufe der Jahrhunderte wurde der Zehnt von einer persönlichen Leistung zu einer an das Grundstück gebundenen Abgabe verwandelt. Die Zehntherrschaft wurde von den Bauern als drückend empfunden und stand der Einführung moderer Steueren entgegen.
Mit der Französische Revolution begann der Prozess der Zehntablösung. In der Schweiz wurde der Zehnt ab 1798 als Folge des Einmarsches der Franzosen unter Napoleon Bonaparte und der von ihm eingerichteten Helvetischen Republik abgeschafft. In Deutschland hielt sich der Zehnte noch bis ins späte 19. Jahrhundert.
Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In vielen Fällen war die Abschaffung des Zehnten mit einer Ablösesumme verbunden, die oft zu starker und langer Verschuldung der Bauern führte, wie beispielsweise in der Zehntablösung in Baden. Um das nötige Geld zur Verfügung zu stellen, wurden die Sparkassen gegründet, zum Beispiel die Nassauische Landes-Credit-Casse (als Vorgängerin der Nassauischen Sparkasse) zur Zehntablösung in Nassau.
Mit der Säkularisation
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Kampf um die Abschaffung der Feudallasten während der französischen Revolution
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Rahmen der Französische Revolution hatte die Konstituante in der Nacht vom 4. auf den 5. August 1789 während einer Diskussion über Möglichkeiten zur Niederschlagung der Bauernaufstände (frz. Grande Peur) auf Vorschlag des Vicomte de Noailles die Abschaffung der grundherrlichen Rechte (grundherrliche Gerichtsbarkeit, Jagdrecht, Bannrecht) und des des Kirchenzehnten beschlossen. Die Debatten der folgenden Tage in der Konstituante führten bei den Mitgliedern zu der Erkenntnis, eine zu weit reichende Regelung getroffen zu haben. Mit mehreren Dekreten, das letzte vom 11. August wurden die Beschlüsse des 4. August relativierte. Ergebnis war, dass der Zehnt bestehen bleiben aber durch die Bauern abgelöst werden konnte. Die Ablösungen fanden nur in kleinem Umfang statt.
Die Regelung zur Ablösung der Feudalrechte wurden von den Kleinbauern als unzureichend angesehen. Eine Reihe von Bauernaufständen richtete sich auch gegen die Zahlung der Feudallasten. Die Ermordung Marats am 13. Juli 1793 sowie Aufstände gegen die Herrschaft des Pariser Rumpfkonvents, die u. a. in Lyon, Marseille, Toulon, Bordeaux und Caen ausbrachen führten zu einer weiteren Radikalisierung der Revolution. Als Reaktion auf den Mord beschloss der Nationalkonvent die endgültige Befreiung der Bauern von sämtlichen noch zur Ablösung verbliebenen urkundlich belegbaren Feudallasten beschlossen und damit den 1789 auf dem Lande geweckten Erwartungen entsprochen.[1]
Nach dem Ende der Terrorherrschaft und der Machtübernahme der Thermidorianer wurde auch die Abschaffung der Feudallasten wieder zurückgenommen. Es blieb bei der vorherigen Regelung, die auch als Art. 1911 in den Code civil übernommen wurde, dass der Zehnt bestehen bleiben aber abgelöst werden könnte.
In der napoleonischen Ära
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Großherzogtum Berg wurde die Zehntablösung erst mit dem Dekret vom 19. März 1813 möglich gemacht. Praktische Ergebnisse hatte das Dekret in den Wirren der Befreiungskriege nicht.[2]
Im deutschen Bund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Land | Artikel | Rechtsgrundlage | Literatur |
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Baden | Zehntablösung in Baden | ||
Hessen-Homburg | Wilhelm Eigenbrodt: Der Zehnte und die Zehntablösung in Hessen-Homburg, 1912 | ||
Herzogtum Nassau | Zehntablösung in Nassau | ||
Freie Stadt Frankfurt | Gesetz über Zehnt-Ablösung vom 14. November 1848 | Online |
- England 1836 Online
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Petr Alekseevich Kropotkin (übersetzt durch: Gustav Landauer): Die französische Revolution, 1789-1793, 1909 Seiten 186-202, online
- ↑ Otto Büsch, Monika Neugebauer-Wölk, Helmut Berding (Hrsg): Preussen und Die Revolutionäre Herausforderung Seit 1789, 1991, ISBN 3110126842, Seite 356 online