Benutzer:Krassdaniel/Werkstatt/Wettbewerbsverzerrung
Wettbewerbsverzerrung (auch: Wettbewerbsverfälschung) bezeichnet den Umstand der Verzerrung einer Wettbewerbssituation zugunsten eines oder mehrerer Teilnehmer zulasten der übrigen Teilnehmer.
Wirtschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Wirtschaftstheorie wird unter Wettbewerbsverzerrungen eine Form der Einschränkung des freien Wettbewerbs verstanden, bei dem es durch bestimmte Effekte zu einer Verschiebung des Marktgleichgewichts kommt.
Eine Wettbewerbsverzerrung kann u. a. auf
- wettbewerbswidrigen Absprachen (Kartelle, Preisabsprachen),
- Subventionen und Sondersteuern oder
- der Ausnutzung einer Quasi-Monopolstellung
beruhen.
In volkswirtschaftlicher Sicht kann eine Wettbewerbsverzerrung zu Marktversagen führen.
Das Kartellrecht (in DE: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, EU: Art. 101-109 AEUV) versucht, Wettbewerbsverzerrungen zu verhinden (präventiv) oder aufgedeckte Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen (sanktionierend) und so einen wirksamen Wettbewerb zu erhalten.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sport
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Sport wird der Begriff der Wettbewerbsverzerrung ebenfalls verwendet. Wettkampf
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
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Kat: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbstheorie