Benutzer:Leam.inha.änhe/Fischerei auf dem Zürichsee
Fischerei auf dem Zürichsee
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Fischerei auf dem Zürichsee ist und war sehr bedeutsam. Schon im Jahr 1362 wurden Fischereirechte eingeführt, welche für sämtliche Fischer vom unteren Zürichsee galten. Am Zürichsee lebten zu Beginn des 17.Jahrhunderts etwa 200 Fischer. Die Zahl schrumpfte, bis 1999 nur noch 11 Fischer in der Fischerei-und Jagdverwaltung eingetragen waren. Diese kamen von der Au, von Erlenbach, Feldbach, Obermeilen, Stäfa und Uerikon.
Fanggeräte auf dem Zürichsee
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu den heutigen meistgenutzten Fischfanggeräten gehören die Grund-und Schwebenetze und ab und zu werden auch Zuggarn und Reusen verwendet. Bis vor 80 Jahren bestanden die Fischnetze aus Baumwolle oder Seide. Heute sind die meisten aus Kunstfasern.
Berufs-und Sportfischerei
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Sportfischerei ist neben der Berufsfischerei auf dem Zürichsee sehr verbreitet. Das Sportfischen ist vom Ufer aus für jedermann erlaubt und es wird nur eine Angelrute ohne Köder gebraucht. Will man jedoch mit Köder fischen, ist ein Patent vom Ufer nötig. Im Jahr 2020 wurden durch Berufs-und Sportfischer im Zürich-und Obersee über 240 Tonnen Fische gefangen. Über dem Durchschnitt war der Fang der Berufsfischer mit 124 Tonnen bei den Felchen. Auch bei den Seeforellen war der Fang im Jahr 2020 mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr.
Fische
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit den Grundnetzen, welche 170 Meter in die Tiefe reichen, werden vor allem Egli, Felchen, Hechte, Trüschen, Schwalen, Seeforellen und Brachsmen gefangen. Die Seeforellen kommen nur noch im Zürichsee vor und halten sich durch das Jahr hindurch im tiefen Seegebiet auf. Kürzlich wurden einige Fische der sehr seltenen Nasen gefangen, welche gut an ihren roten Flossen und grossen Schnauze erkennbar sind.
Vorschriften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäss den Fischereivorschriften[1] des Kantons Zürich darf auf dem Zürichsee nur mit Netzen, Garnen, Reusen und Angelgeräte Fische gefangen werden. Das Jagen von Forellen und Seesaiblinge ist vom 1.Oktober bis 25.Dezember verboten. Äsche sind nur erlaubt zu fangen vom 1.Mai bis 31.Dezember und Felchen vom 1.Januar bis 19.November. Für eine patentpflichtige Fischerei ist nur ein Köder pro Schnur erlaubt, ein Einfachhaken mit Widerhaken dürfen nur Personen mit Sachkundenachweis verwendet werden. Wenn man vom Ufer fischt sind zwei Ruten oder Schnüre erlaubt und fürs Fischen vom Boot aus sind drei Ruten oder Schnüre erlaubt. Die Anzahl Fische pro Tag sind beschränkt: Forellen dürfen höchstens 4 Stück gefischt werden, vom Hecht 5 Stück, von den Felchen und Seesaiblinge höchstens 10 Fische und vom Egli sind höchstens 50 erlaubt.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- [Fischereivorschriften ab 01.01.2019 (Auszug für die Angelfischerei) (zh.ch)]
- [Fischerei auf dem Zürichsee – Die Fischer auf dem Zürichsee machen derzeit einen guten Fang | Tages-Anzeiger (tagesanzeiger.ch)]
- [Fische_Gefider.pdf]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- [Peter Ziegler: "Buchkunde. Leben auf dem Zürichsee". Säfa 1999]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Fischereivorschriften ab 01.01.2019 (Auszug für die Angelfischerei) (zh.ch)