Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Erich Blackert
Erich Blackert (Lebensdaten?) war ein deutscher Jurist. Er war als Oberstaatsanwalt beim Deutschen Landgericht Prag sowie als Staatsanwalt der 2. Strafkammer am Sondergericht Prag tätig.
Zettelkasten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Oberstaatsanwalt beim Deutschen Landgericht Prag[1]
- Blackert war im Amt des Reichsprotektors tätig[2]
- Blackert war ein Generalstaatsanwalt, der für seine aktive Beteiligung an den Aktionen gegen 1500 Bauern befördert wurde.[3]
- Erich Blackert wurde an die ČSR ausgeliefert[4]
- Blackert kam wie Nüßlein bei der Amnestie 1954/55 frei und in die Bundesrepublik.[5]
- Vernehmungen 1956. Eidesstattlichen Erklärung, die Blackert am 17. Januar 1956 unterzeichnete.[6]
Quellen und Rohstoffe
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NICHTS bei...:
- Gruchmann
- Das Amt und die Vergangenheit
- Köbler, Gerhard, Wer ist weiter wer im deutschen Recht, 20180330. Fassung, 13304, https://www.koeblergerhard.de/weristweiterwer.htm
Sack, „Prevoz mrtvých do protektorátu neprichází v úvahu“
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]S. 29, Fußnote 15:
... Erich Blackert, Oberstaatsanwalt beim Deutschen Landgericht Prag, ...
Birgit Sack, „Prevoz mrtvých do protektorátu neprichází v úvahu“, Nakládání s telesnými ostatky popravených v Dráždanech v letech 1940–1945, studie a clánky, pamet a dejiny 2018/01, S. 27–35, https://www.ustrcr.cz/wp-content/uploads/2018/04/PD_1_18_s27-35.pdf
„Verbrecher in Richterrobe“
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S. 18:
Staatsanwälte am deutschen Sondergericht in Prag waren: Dr. Ludwig (für politische Strafsachen), Blackert (Generalstaatsanwalt, der für die aktive Beteiligung an den Aktionen gegen 1500 Bauern befördert wurde), Dr. Blaschtowitschka, Martin (Staatsanwalt für politische Sachen), Rhode, Dr. von Zeynek (der besonders oft im sog. Schnellverfahren auftrat), Dr. Törnig, Lis, Dr. Prebeck, Sperling.
Verband der antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterrobe, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 18
Koerfer, „Diplomatenjagd. Joschka Fischer, seine Unabhängige Historikerkommission und Das Amt“
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S. 359:
Die Sachlage änderte sich allerdings unmittelbar nach dem kommunistischen Putsch – auf für Nüßlein durchaus dramatische Weise. Das neu geschaffene außerordentliche Volksgericht entzog Dr. Lankas das Mandat, verbot ihm jeden weiteren Kontakt – und klagte Nüßlein an, der sich fortan ohne tschechischen Verteidiger mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen hatte. 247 Willkommen im Stalinismus/Kommunismus. Das Gerichtsverfahren ist extrem kurz. Die Verhandlung am 5. Mai 1948 vor der XIV. Kammer des Volksgerichtshofes dauert lediglich knapp vier Stunden. Einen Verteidiger gibt es, wie bereits erwähnt, an diesem Tage nicht. Eine förmliche Anklageschrift wird Nüßlein nicht ausgehändigt. Schauprozesse haben mit rechtsstaatlicher Rollen- und Aufgabenverteilung wenig zu tun. Selbst das Urteil wird er erst 17 Jahre später, mithin 1965, in den Händen halten. Zeugen werden kaum gehört. Ein Dolmetscher fehlt. Es gibt in den Ermittlungsakten vor allem zwei Nüßlein belastende Zeugenaussagen von den
S. 360:
gleichfalls an die CSR ausgelieferten deutschen Kollegen Erich Blackert und Dr. Kurt Blaschtowitschka, die Nüßlein wohl aus den Unterlagen von Dr. Lankas kennt und auf die sich das Volksgericht vor allem stützt. Während Blackert wie Nüßlein bei der Amnestie 1954/55 frei und in die Bundesrepublik kommt, wird Blaschtowitschka trotz seines Versuches, die Verantwortung auf Nüßlein abzuwälzen – der zu keinem Zeitpunkt als Staatsanwalt operiert hatte – zum Tode verurteilt und gehenkt werden. Aber auch Blackert hatte im Verhör am 21. April 1947 eine Aussage gemacht, die im Prozess gegen Nüßlein eine beträchtliche Rolle spielte, weil die Ermittlungen sonst keinerlei wirklich belastende Tatbestände gegen ihn zu Tage gefördert hatten. Immerhin kommen drei tschechische Entlastungszeugen zu Wort, die ihm das Leben retten. Das Urteil ist auf fünf eng beschriebenen Seiten formuliert. Es muss für Nüßlein ein Schock gewesen sein, als es verkündet wurde:
[...]
Zum Nachteil gereichte ihm [Nüßlein] die Aussage der beiden Zeugen aus dem Amt des Reichsprotektors:
S. 361:
»Die Aufgabe des Angeklagten bestand darin, verschiedene, beim deutschen Sondergericht in Prag anhängige Strafverfahren ›auszurichten‹, die Urteile zu bestätigen und die Hinrichtung der von diesem Sondergericht Verurteilten anzuordnen. Außerdem hatte er Gnadengesuche zu bearbeiten und dieselben dann zur endgültigen Entscheidung Frick oder Frank vorzulegen. Der Angeklagte gehörte nach der Aussage der Zeugen Dr. Kurt Blaschtowitschka und Erich Blackert zu dem engeren Stab von K. H. Frank, dessen besonderes Vertrauen er genossen hat. Der Angeklagte bestreitet seine Schuld und verteidigt sich mit dem Vorbringen, dass die Richtlinien für das Sondergericht in Prag vom Reichsjustizministerium ausgearbeitet wurden und dass die Abteilung ›Justiz‹ beim Reichsprotektor in Prag lediglich das Recht gehabt habe, diesem Ministerium Vorschläge in Fragen von untergeordneter Bedeutung zu machen wie z. B. über Dolmetscher oder die Benützung der tschechischen Sprache in Hauptverhandlungen u. a. m.
S. 362:
Blackert hat nach seiner Abschiebung in die Bundesrepublik in den Vernehmungen 1956 seine belastende Aussage gegen Nüßlein und die darauf basierenden »sachlichen Punkte im Urteil« selbst als »Unsinn« bezeichnet. »Die in der Protektoratszeit vom Sondergericht bei dem deutschen Landgericht in Prag erlassenen Urteile waren sofort rechtskräftig. Sie bedurften keiner Bestätigung. Es ist daher sachlich überhaupt nicht möglich, dass Nüßlein derartige Urteile bestätigt hat. Wenn in den Gründen des ›Urteils‹ des Tschechoslowakischen Volksgerichts gegen Dr. Nüßlein vom 5. Mai 1948 niedergelegt sein sollte, dass ich als Zeuge ausgesagt habe, Dr. Nüßlein habe Urteile des Sondergerichts bestätigt, so entspricht das nicht der Wahrheit. Ich habe niemals förmlich oder auch nur dem Inhalte nach erklärt, Dr. Nüßlein habe derartige Urteile bestätigt, wie ich überhaupt keine belastenden Angaben über Dr. Nüßlein gemacht habe«, 250 heißt es in der eidesstattlichen Erklärung, die Blackert am 17. Januar 1956 unterzeichnet.
[...]
Heinz Schneppen weist in diesem Zusammenhang noch auf eine Aussage von Blackert hin, der später ergänzend angibt, ihm sei seine von ihm abgezeichnete Aussage in der Prager Haft 1947 lediglich in tschechischer Sprache und niemals auf Deutsch vorgelegt worden. Er habe allerdings damals starke Zweifel gehabt, ob es ihm möglich gewesen wäre, die Unterschrift zu verweigern. Er gab ehrlich zu, dass er eine Falschaussage auch unterschrieben hätte, wenn sie ihm auf Deutsch vorgelegt worden wäre. Das ist ein menschlich verständliches Verhalten in einer extremen Drucksituation. Blackert suchte selber seinen Kopf zu retten. 251 Als 1965 die »Zeugenaussagen« von Blackert und Blaschtowitschka zusammen mit dem Urteilstext durch die Vermittlung eines in der Tschechoslowakei recherchierenden Journalisten des SWR den Weg von Prag über Stuttgart nach Bonn gefunden hatten und von einem Gerichtsdolmetscher übersetzt worden waren, stand allerdings fest: Blackert hatte die Wahrheit gesagt. Ihm waren Aussagen untergeschoben worden, die mit der Realität in der Protektoratsverwaltung wenig zu tun hatten und die er – der diese Realität genau kannte – niemals so »plump« zurechtgebogen hätte. Im Kern lautete seine für den Prozess »zurechtgebogene« Aussage – wir zitieren aus der in Prag unterschriebenen »Aussage« gegen Nüßlein aus dem Jahr 1947 – wie folgt: »Die Aufgabe des ehem. Oberstaatsanwalts beim Deutschen Staatsministerium in Prag, Dr. Franz Nüßlein, war die Bearbeitung von Strafsachen.
S. 363:
In dieser Funktion war er der Vorgesetzte des Deutschen Sondergerichts in Prag und arbeitete zusammen mit Ministerialrat Krieser. In welcher Verbindung er mit Staatsminister K. H. Frank stand, ist mir nicht bekannt. In der Justizabteilung des Deutschen Staatsministeriums wurden alle beim Sondergericht in Prag laufenden Strafverfahren geregelt (gleichgerichtet). Sämtliche Vorschläge auf Todesstrafe konnte lediglich das Staatsministerium einreichen, welches auch über Erteilung von Gnadengesuchen entschied. Alle Urteile auf Todesstrafe mussten der Justizabteilung vorgelegt werden, welche allein berechtigt war, Gnade zu erteilen und die Urteile zu bestätigen. Diese Urteile unterschrieb entweder Frank oder Frick. Die Vorgänge wurden jedoch von der Justizabteilung eingereicht, so dass über jedes Urteil Dr. Nüßlein oder Krieser entschied. Mir ist nicht bekannt, nach welchem Grundsatz die Vorschläge bearbeitet wurden.« 252
Daniel Koerfer, „Diplomatenjagd. Joschka Fischer, seine Unabhängige Historikerkommission und Das Amt“, mit einem Essay von Alfred Grosser, Erste Auflage 2013, © 2013 Strauss Edition, Potsdam, https://www.beam-shop.de/media/pdf/15/66/cd/16600leseprobe.pdf
Staats-Anzeiger für Hessen, 1959, S. 725
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Personalnachrichten
G. im Bereich des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr
f) Straßenbauverwaltung
ernannt
zum Regierungsrat
Erster Staatsanwalt z. Wv. Erich Blackert (28.2.1959 - BaL)
in: Staats-Anzeiger für das Land Hessen, Nr. 28, 1959, Samstag, den 11. Juli 1959, Seite 713 bis Seite 736, Seite 725, https://starweb.hessen.de/cache/STANZ/1959/00028.pdf https://starweb.hessen.de/cache/STANZ/1959/00028.pdf
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Hessischer Landtag, 6. Wahlperiode, Drucksache Nr. 2291 Antwort des Ministers für Wirtschaft und Verkehr auf die meine Anfrage des Abg. Kaye (NPD) betreffend Verzögerung des weiteren Ausbaues des sogenannten Feldbergzubringers - Drucks. Nr. 2259 - Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: [...] Zu 3 und 4: Herr Oberregierungsrat Blackert hat in der Verhandlung vor dem Flurbereinigungssenat am 20. Mai 1969 ebenfalls lediglich die von mir unter 1. dargelegte Ansicht vertreten, daß, wenn ein freihändiger Ankauf von in der Trasse gelegenem Gelände in größerem Umfang nach den Gesamtumständen nicht möglich ist, sich damit Einzelkaufverhandlungen erübrigen. https://starweb.hessen.de/cache/DRS/06/1/02291.pdf
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Birgit Sack, „Prevoz mrtvých do protektorátu neprichází v úvahu“, Nakládání s telesnými ostatky popravených v Dráždanech v letech 1940–1945, studie a clánky, pamet a dejiny 2018/01, S. 27–35, https://www.ustrcr.cz/wp-content/uploads/2018/04/PD_1_18_s27-35.pdf
- ↑ Daniel Koerfer, „Diplomatenjagd. Joschka Fischer, seine Unabhängige Historikerkommission und Das Amt“, mit einem Essay von Alfred Grosser, Erste Auflage 2013, © 2013 Strauss Edition, Potsdam, S. 360,https://www.beam-shop.de/media/pdf/15/66/cd/16600leseprobe.pdf
- ↑ Verband der antifaschistischen Widerstandskämpfer (Redaktion), „Verbrecher in Richterrobe, Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen“, Orbis-Verlag, Prag 1960, S. 18
- ↑ Daniel Koerfer, „Diplomatenjagd. Joschka Fischer, seine Unabhängige Historikerkommission und Das Amt“, mit einem Essay von Alfred Grosser, Erste Auflage 2013, © 2013 STRAUSS Edition, Potsdam, S. 360, https://www.beam-shop.de/media/pdf/15/66/cd/16600leseprobe.pdf
- ↑ Daniel Koerfer, „Diplomatenjagd. Joschka Fischer, seine Unabhängige Historikerkommission und Das Amt“, mit einem Essay von Alfred Grosser, Erste Auflage 2013, © 2013 STRAUSS Edition, Potsdam, S. 360, https://www.beam-shop.de/media/pdf/15/66/cd/16600leseprobe.pdf
- ↑ Daniel Koerfer, „Diplomatenjagd. Joschka Fischer, seine Unabhängige Historikerkommission und Das Amt“, mit einem Essay von Alfred Grosser, Erste Auflage 2013, © 2013 Strauss Edition, Potsdam, S. 362, https://www.beam-shop.de/media/pdf/15/66/cd/16600leseprobe.pdf