Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Hugo Berger

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Dr. Hugo Berger (* 13. Februar 1894[1]) war ein deutscher Landwirtschaftsfunktionär, Ministerialrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Geschäftsführer der »Ostland/ Reichsland«.

Es gibt offenbar ZWEI Dr. Hugo Berger, nämlich:

1) Hugo Berger (Jurist) (* 24. September 1897 in Domslau (heute Domasław), Landkreis Breslau; † 13. März 1990 in Wiesbaden), deutscher Richter am Bundesarbeitsgericht und Richter des Bundesverfassungsgerichts. Kriegsgerichtsrat,[2] Ministerialrat im hessischen Justizministerium, Bundesarbeitsrichter, Bundesverfassungsrichter.

2) Hugo Berger, Landwirtschaftsfunktionär, (* 13. Februar 1894[3]), Ministerialrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Geschäftsführer der »Ostland/ Reichsland«, Quelle: Bundesarchiv, BArch R 82/9, https://open-data.bundesarchiv.de/apex-ead/DE-1958_R_82.xml

»Berger, Hugo, Dr. Dienststelle: Reichsland, Zentrale Berlin Funktion: Geschäftsführer Geburtsdatum: 13.02.1894 Erster Geschäftsführer war vom 1. Mai 1940 bis zum 31. August 1944 der Ministerialdirektor im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Johann-Dietrich-Lauenstein. Sein Nachfolger wurde Landesbauernführer Helmuth Körner (Sachsen). Zu weiteren Geschäftsführern wurden der Ministerialrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hugo Berger (zuständig für die Landwirtschaft) und der kaufmännische Direktor Waldemar Kraft (zuständig für die Verwaltung) bestellt (R 2/18216; R 82/44).«

Rohstoffe / Quellen

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Berger, Hugo, Dr. geb. 24.09.1897 früher: Kriegsgerichtsrat – Feldkommandantur 238. und 408. Division heute: Bundesverfassungsrichter des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts

  • Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin, 3. überarbeitete und erweiterte Auflage, S. 149

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Britta Rehder, Rechtsprechung als Politik. Der Beitrag des Bundesarbeitsgerichts zur Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Schriften aus dem Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Band 74, Campus-Verlag, Berlin und New York, 2011 https://www.mpi-fg-koeln.mpg.de/pu/mpifg_book/mpifg_bd_74.pdf

Tabelle Tabelle 5-1 Erste Ernennungswelle der Berufsrichter am Bundesarbeitsgericht (1954–1955) Name des Richters | Karrierestationen im Arbeitsrecht | Jahr der Berufung an das BAG | Nähe zum Arbeitsrecht (arbeitsrechtliche Tätigkeit bis zur Berufung ans BAG) [...] Berger, Dr. Hugo | keine | 1954 | keine S. 204 »Noch bemerkenswerter war hingegen die letzte Gruppe von Richtern (Berger, Schilgen und Meier-Scherling), die über gar keine Erfahrung oder Bindung an das Arbeitsrecht verfügten. Zwei von ihnen stammten aus dem sozialdemokratisch regierten Hessen. Hugo Berger war als Ministerialrat im hessischen Justizministerium tätig gewesen, kam also aus dem Kern der gegnerischen epistemischen Gemeinschaft. « S. 205

Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hielt Denecke – der zu diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand weilte – diese Begrenzungsregeln für legal (Denecke 1960). Als sein Stellvertreter fungierte Hugo Berger, der mit seiner langjährigen Erfahrung als Oberlandesgerichtsrat und in der Hessischen Justizverwaltung sowie keinerlei Erfahrungen im Arbeitsrecht Nipperdey und Müller auch eher fremd war.12

12 Im Jahr 1959 wechselte Berger an das Bundesverfassungsgericht, und zwar bezeichnenderweise nicht in seiner Eigenschaft als Richter am Bundesarbeitsgericht, sondern als freier Kandidat über das Kontingent des Bundesrats S. 230

Diese Regelung ließ dem Präsidium viel Spielraum bei der Auswahl der Personen und stieß intern auch auf Kritik. So beklagte sich der Bundesrichter Hugo Berger beim Präsidium über die geübte Praxis. Dabei wies er darauf hin, »dass der Herr Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts [...] diese auch ihm selbst aufgefallenen Bedenken als durchaus beachtlich erklärt hat« (Berger 1954). S. 232

Gegen die mangelnde Beteiligung der Richterschaft formierte sich eine Opposition im Gericht. Und die Dokumente in den Beständen des Bundesarchivs deuten darauf hin, dass dieser Widerstand vor allem von solchen Richtern ausging, die dem Arbeitsrecht eher fernstanden (Schilgen, Berger, Simons, Wichmann, vgl. dazu erneut Tabelle 5-1). Hier rangen also nicht nur Richter und Präsidium um Entscheidungsrechte, sondern eine epistemische Gemeinschaft rang mit ihren intellektuellen Gegnern beziehungsweise Außenstehenden. So kritisierte etwa Hugo Berger nicht nur die Praxis der Senatsbesetzung, sondern auch die Praxis der Geschäftsverteilung, bei der das Präsidium im laufenden Geschäftsjahr unangekündigt eine Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen den Senaten vornahm (Berger 1958). S. 234

Der Verein der Bundesrichter am BAG war die einzige Einrichtung, in der Nipperdey nicht Herr des Verfahrens war. Stattdessen dominierten hier diejenigen Richter, die außerhalb des Kerns der epistemischen Gemeinschaft standen. Simons war der erste Vereinsvorsitzende, Berger folgte ihm nach. Der Verein gab durchaus selbstbewusste Stellungnahmen ab und forderte zum Beispiel, die Gerichtspräsidien durch gewählte Mitglieder zu verstärken (Berger 1955). S. 235

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, muss hervorgehoben werden, dass ein Richter wie Hugo Berger zwar vom sozialdemokratisch regierten Hessen für das Richteramt nominiert worden war und sich im Gericht für mehr Mitbestimmung einsetzte, aber dennoch kaum als authentischer Verfechter der Demokratie bezeichnet werden kann. Er selbst wurde in der erst im Verlauf der 1960er Jahre erneut einsetzenden Debatte über die NS-Vergangenheit der Justiz als belasteter Kriegsrichter eingestuft, ebenso wie Walter Schilgen (Miquel 2004). Gleichwohl begannen diese Richter eine Auseinandersetzung im Gericht, die sich im weiteren Verlauf der 1960er Jahre innerhalb und außerhalb des Gerichts verstärkt fortsetzte. S. 235

So gehört es beispielsweise zum Erfahrungsschatz der Richter am Bundesarbeitsgericht, dass sie nur geringe Chancen haben, einen Posten am Bundesverfassungsgericht zu erreichen, jedenfalls in ihrer Eigenschaft als Arbeitsrichter. Jeweils 3 der 8 Richter aus den beiden Senaten des Verfassungsgerichts werden aus der Gruppe der Richter an den obersten Bundesgerichten gewählt. Zwischen 1954 und 1977 schaffte nur ein Richter des BAG den Sprung nach Karlsruhe, und zwar Hugo Berger, der aber kein Arbeitsrechtler war (vgl. noch einmal Tabelle 5-1). Dementsprechend kandidierte er auch nicht als Bundesrichter, sondern als freier Bewerber (Rottmann 1977). S. 246

Berger, Hugo Bundesverfassungsgericht, 1971: Das Bundesverfassungsgericht 1951–1971. Karlsruhe: C. F. Müller.

Berger, Hugo, 1954: Brief an die Mitglieder des Präsidiums des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1954. Bundesarchiv: BA B 272/792. ——, 1955: Stellungnahme des Vereins der Bundesrichter beim Bundesarbeitsgericht zum Vorentwurf für ein deutsches Richtergesetz, 24. Juni 1955. Bundesarchiv: BA N 1268/87. ——, 1958: Brief an den Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Februar 1958. Bundesarchiv: BA B 272/792.

https://www.mpi-fg-koeln.mpg.de/pu/mpifg_book/mpifg_bd_74.pdf https://www.econstor.eu/bitstream/10419/108940/1/821293109.pdf

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Zu weiteren Geschäftsführern wurden der Ministerialrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hugo Berger (zuständig für die Landwirtschaft) und der kaufmännische Direktor Waldemar Kraft (zuständig für die Verwaltung) bestellt (R 2/18216; R 82/44). https://open-data.bundesarchiv.de/apex-ead/DE-1958_R_82.xml

BArch R 82/9 Grundsätzliche Vorschriften (Handakten Dr. Hugo Berger)

Berger, Hugo, Dr. Dienststelle: Reichsland, Zentrale Berlin Funktion: Geschäftsführer Geburtsdatum: 13.2.1894

BArch R 82/42 Erteilung und Widerrufung von Vollmachten sowie Unterstellung der Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH unter Vermögenskontrolle gemäß Gesetz Nr. 52 der Militärregierung Enthält u.a.: Schriftwechsel mit Dr. Hugo Berger betr. seine Reise nach Ratzeburg, 1946

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Berichtigungsschriftsatz für Richard Walter Darré vom 29.04.1949 nebst 4 Anlagen als. 1. Amtliche Erklärung des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29.04.1949. 2. Dienstliche Erklärung des Interpreter of the Court of Appeals B. von Kleist vom 27.04.1949. 3. Ergänzung zum Anklagedokument Exh. 1289 - Ec 35. 4. Eidesstattliche Versicherung von Dr. Hugo Berger, früher Ministerialrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 30.04.1949

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/RZVJMYT4TINNYTRCFFESJHPOEGF2CNZR

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Einzelnachweise

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  1. Bundesarchiv, BArch R 82/9, https://open-data.bundesarchiv.de/apex-ead/DE-1958_R_82.xml
  2. Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin, 3. überarbeitete und erweiterte Auflage, S. 149
  3. Bundesarchiv, BArch R 82/9, https://open-data.bundesarchiv.de/apex-ead/DE-1958_R_82.xml