Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Kölner Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen

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Kölner Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen

»Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern bei der Staatsanwaltschaft Köln«

  • 1961 richtete das nordrhein-westfälische Justizministerium Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen bei den Staatsanwaltschaften Dortmund und Köln ein.[1]
  • Mit Rundverfügung vom 21. Oktober 1961 (4010 – III A. 99) wurde bei dem leitenden Oberstaatsanwalt in Köln mit Wirkung vom 01. November 1961 die Zentralstelle zur Bearbeitung der Strafverfahren eingerichtet, die Massenverbrechen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern zum Gegenstand hatten.[2]
  • Wesentlich war dafür die Überlegung, dass die Zusammenfassung von Verfahren, die einen gemeinsamen Tatkomplex und gemeinsame Hintergründe zum Gegenstand hatten, nicht nur eine rationellere Arbeitsweise gestatten und die zügige Wahrheitsfindung erleichtern würden, sondern auch ermöglichen würden, die Tatbeteiligung einzelner Beschuldigter gerechter und umfassender zu würdigen. Zudem wäre es sinnvoll, spezialisierte Richter und Staatsanwälte heranzubilden, die die geschichtlichen Hintergründe des Geschehens überblicken und eingehende Kenntnisse der Zusammenhänge erwerben.[3]
  • Am 1. November 1961 nahm die Zentralstelle Köln ihr Tätigkeit auf.[4]
  • für die Bearbeitung der von deutschen Staatsangehörigen in Griechenland begangenen Kriegsverbrechen wurde eine Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Bochum eingerichtet.[5]
  • In Nordrhein-Westfalen waren Ende des Jahres 1960 105 Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen anhängig. In diesen Verfahren wurden 1.280 Personen beschuldigt, solche Straftaten begangen zu haben.[6]
  • Nach dem Überleitungsvertrag in der Fassung vom 30. März 1955 zwischen einerseits der Bundesrepublik Deutschland und andererseits den USA, Großbritannien und Frankreich waren deutsche Gerichte nur für solche NS-Straftaten zuständig, die von Deutschen an Deutschen verübt wurden. Die Verfolgung von Personen durch deutsche Gerichte, die beschuldigt waren, NS-Gewaltverbrechen an Nichtdeutschen begangen zu haben, derentwegen Strafverfolgungsbehörden der Alliierten bereits eine endgültig abgeschlossene Untersuchung – mit welchem Ergebnis auch immer – durchgeführt hatten, war ausgeschlossen. Dieser Umstand behinderte die Arbeit der Kölner Zentralstelle bis zum Inkrafttreten des deutsch-französischen Zusatzabkommens zum Überleitungsvertrag am 15. April 1975.[7]

Leiter der Kölner Zentralstelle

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Leiter:

  1. Heinrich Gierlich, Herbst 1961 bis Juli 1965 – KEIN Wikipedia-Eintrag, NICHT der Heinrich Gerlich unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Gerlich
  2. Hubert Kepper, August 1965 bis November 1970 – KEIN Wikipedia-Eintrag
  3. Alfred Spieß, Dezember 1970 bis Januar 1974
  4. Rudolf Gehrling, August 1974 bis Dezember 1978 – KEIN Wikipedia-Eintrag
  5. Hans-Joachim Röseler, Januar 1979 bis Mai 1993 (letzter Hauptamtlicher) – KEIN Wikipedia-Eintrag
  6. Nebenamtlich: Wolfgang Weber, Juli 1993 bis mind. 2001 – KEIN Wikipedia-Eintrag

S. 34:

Erster Leiter der Zentralstelle wurde der Erste Staatsanwalt, ab 1962 Oberstaatsanwalt, Dr. Heinrich Gierlich, zuletzt Leitender Oberstaatsanwalt in Aachen.

Nach Dr. Gierlich, der dieses Amt bis Juli 1965 wahrnahm, wurde Staatsanwalt, später Oberstaatsanwalt, Hubert Kepper, zuletzt Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Leiter der Zentralstelle (August 1965 bis November 1970). Ihm folgte Oberstaatsanwalt Alfred Spieß (Dezember 1970 bis Januar 1974), später Leitender Oberstaatsanwalt in Wuppertal.

S. 35:

Nach ihm wurde Oberstaatsanwalt Dr. Rudolf Gehrling, zuletzt Leitender Oberstaatsanwalt in Bonn, das Amt übertragen (August 1974 bis Dezember 1978). ... seine Nachfolger, Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Röseler (Januar 1979 bis Mai 1993), ... den letzten hauptamtlichen Zentralstellenleiter, zuletzt ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Cottbus, ...

Quelle: Wolfgang Weber, Die Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen, S. 33–43, S. 35, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen - Versuch einer Bilanz, Reihe: Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001, darin: Wolfgang Weber, Nationalsozialistische Massenverbrechen in Konzentrationslagern - Die Zentralstelle Köln, S. 33 bis 43

Rohstoffe und Quellen

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Zu Röseler:

Kölner Staatsanwaltschaft gerät unter Druck

Die Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in Konzentrationslagern bei der Staatsanwaltschaft Köln ist seit kurzem ins öffentliche Gerede gekommen. Es geht um die Tatsache, daß bereits seit siebzehn Jahren wegen der Verbrechen in den Konzentrationslagern Groß-Rosen nahe dem früheren Breslau und Stutthof beim ehemaligen Danzig ermittelt wird. Die Erhebungen der Kölner Juristen sind freilich offenbar noch nicht sehr weit gediehen. Darauf hatte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) im Frühsommer in mehreren Kommentaren und Berichten aufmerksam gemacht und Fragen gestellt.

Robert Kempner, der die Ermittlungen vor 17 Jahren durch eine Liste mit den Namen von mehr als 30 Groß-Rosen-Schergen in Gang gebracht hatte, war empört darüber, nach so langer Zeit nichts über den Gang der Arbeiten mitgeteilt bekommen zu haben. Hermann Langbein machte auf den skandalösen Freispruch des letzten Kommandanten von Groß-Rosen, Johannes Hassebröck, durch das Landgericht Braunschweig in den 70er Jahren aufmerksam. Dokumente, die ein Mitarbeiter des WDR in Polen über Groß-Rosen und Stutthof mühelos mit der Hilfe der Polnischen Hauptkommission zur Aufklärung von Hitlerverbrechen gefunden hatte, ergänzten die Sendungen.

Nun scheint man in Köln endlich aufgewacht zu sein. Immerhin teilte der Leiter der Kölner Zentralstelle, Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Röseler, Anfang August auf eine Anfrage mit, auch im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Stutthof dürfe damit gerechnet werden, „daß die bisherigen sehr umfangreichen Ermittlungen alsbald abgeschlossen werden können." Fragt sich nur, was „alsbald" bedeutet.

Der einzige Groß-Rosen-Prozeß in Köln ist inzwischen zu einem Schlag ins Wasser geworden. Am 2. Juli 1979 war der Chef des Groß-Rosen-Außenlager Gassen, SS-Hauptscharführer Walter Knop, wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Am 23. Juli 1980 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Grausam habe Knop zwar gehandelt, nicht aber aus niedrigen Beweggründen. Immerhin habe er während des Evakuierungsmarsches im Januar 1945 für die Häftlinge „eine mehrtägige Rast" angeordnet und „während dieser Zeit ein Pferd schlachten und von dessen Fleisch eine Suppe zubereiten" lassen. Nun muß der Knop-Prozeß neu aufgerollt werden.

Heiner Lichtenstein in: ??? , 1. Oktober 1980, S. 4 in: Adolf Leschnitzer Collection 1914-1973

The Adolf Leschnitzer Collection documents the life and professional activities of Adolf Leschnitzer, researcher, historian, and teacher. The collection includes brochures, booklets, clippings, correspondence, financial, vital, and immigration documents, minutes, notes, photographs, printed materials, and writings, by Adolf Leschnitzer as well as other authors. Additionally, there are materials dealing with other members of the Leschnitzer family, namely his wife, Maria Leschnitzer, née Bratz, her mother, Elly Bratz, née Michael, Adolf and Maria Leschnitzers' son, Michael Lesch, also known as Michael Leschnitzer, and Adolf and Albertt Frank https://archive.org/stream/adolfleschnitzer47reel47/adolfleschnitzer47reel47_djvu.txt https://archive.org/details/adolfleschnitzer47reel47/page/n213/mode/2up?q=R%C3%B6seler

S. 733: „GASSEN. This subcamp of the Gross-Rosen concentration camp was set up approximately 1 kilometer (0.6 miles) northeast of the town of Gassen (later Jasien´) on the site of a former camp for prisoners of war (POWs) or for forced laborers […] The subcamp commander was SS-Hauptscharführer Walter Knop, who joined the SS on April 15, 1935, and the Nazi Party on May 1, 1937. From October 1, 1938, to May 8, 1944, he served at the Sachsenhausen and Neuengamme concentration camps, after which he was transferred to Gross-Rosen“ S. 734: „A court in Cologne sentenced Walter Knop to nine years’ incarceration in 1979.“ Quelle: Lemma »Gassen«, ENCYCLOPEDIA OF CAMPS AND GHETTOS, 1933–1945, VOLUME I: PART A, S. 733, https://www.jstor.org/stable/pdf/j.ctt16gzb17.24.pdf?refreqid=excelsior%3Ab25d0ddc47b5bede5b8bb3c32799cfee Wohl eher NICHT identisch mit Walter Knop (geb. 17. August 1906 in Boffzen; gest. 1991 in Hildesheim), deutscher Jurist und Politiker (NSDAP), zum 1. Juli 1928 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 93.358), Am 1. Januar 1936 wurde er zum Vorsitzenden der I. Kammer des Obersten Parteigerichts der NSDAP ernannt. https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Knop

S. 102: Die meisten Häftlinge verließen jedoch nie das Lagergelände, wo der Kommandant, SS-Obersturmbahnführer Walter Knop, die ungeteilte Macht ausübte. Nach den Beschreibungen seiner ehemaligen Mitarbeiter war er ein außergewöhnlicher Sadist. S. 107: Die Evakuierung wurde am 12. Februar 1945 angeordnet. In Fünferreihen aufgestellt, brachen die Häftlinge am Morgen vom Außenlager auf. Am Anfang der Kolonne liefen die jungen Häftlinge. Einige von ihnen wurden damit beauftragt, die Plattform zu ziehen, auf der Lebensmittel, Lagerdokumente und die Habseligkeiten der Besatzung untergebracht waren. Der Führer der Kolonne war Lagerführer Knop. Die Mitglieder der Lagerbesatzung wurden von ihren Ehefrauen und Kindern begleitet. Die Evakuierung fand unter schwierigen Wetterbedingungen statt, denn der Winter war außergewöhnlich kalt. S. 109: Mindestens 120 Häftlinge starben bei der Evakuierung. Am 5.03.1945 wurden die erschöpften Häftlinge in das Verzeichnis des KZ Buchenwald aufgenommen32. Der Kommandant des Außenlagers Gassen war SS-Hauptscharführer Walter Knop, die Funktion des Lagerältesten hatte der deutsche Verbrecher Peter Klein inne. Knop hatte etwa 30 SS-Männer zu seiner Verfügung und Unterstützung, einen stellvertretenden SS-Scharführer Heinrich Dautermann und einen Rapportführer, SS-Unterscharführer Fritz Müller. […] Walter Knop wurde nach einem Prozess in Köln für seine Verbrechen zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Die anderen Gassen-Verbrecher entgingen jeder Strafe. Andrzej Toczewski, Filie obozów koncentracyjnych na Środkowym nadodrzu [KZ-Außenstellen im mittleren oberen Donauraum], Ziemia Lubuska - Zielona Góra, Muzeum Ziemi Lubuskiej, https://mzl.zgora.pl/wp-content/uploads/2023/07/Ziemia-Lubuska3-internet.pdf, ab S. 93

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Einzelnachweise

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  1. Jochen Dieckmann, Vorwort, S. VII bis VIII, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz, Reihe: Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  2. Jürgen Kapischke, Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Nordrhein-Westfalen - Entstehung und Aufgabenfeld, S. 7, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz, Reihe: Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  3. Jürgen Kapischke, Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Nordrhein-Westfalen - Entstehung und Aufgabenfeld, S. 5, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz, Reihe: Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  4. Wolfgang Weber, Die Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern bei der Staatsanwaltschaft Köln, S. 33 bis 43, S. 34, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz, Reihe: Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  5. Jürgen Kapischke, Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen ind Nordrhein-Westfalen - Entstehung und Aufgabenfeld, Kap. I.: Einleitung, S. 1 bis 11, S. 1, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz, Reihe: Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  6. Jürgen Kapischke, Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen ind Nordrhein-Westfalen - Entstehung und Aufgabenfeld, S. 4, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz, Reihe: Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001
  7. Wolfgang Weber, Die Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrationslagern bei der Staatsanwaltschaft Köln, S. 33 bis 43, S. 33, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Die Zentralstellen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen – Versuch einer Bilanz, Reihe: Juristische Zeitgeschichte, Band 9, 2001