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Im Rahmen der 78. Vollversammlung der Vereinten Nationen wurden am 13./14. Dezember 2023 die Verhandlungen zwischen den Ländern zur Reform des Sicherheitsrates auf Regierungsebene (Englisch: Intergovermental Negotiations) wiederaufgenommen. Es handelt sich hierbei um einen Vorgang, der von den Mitgliedsländern der Vereinten Nationen angetrieben wird. Die Verhandlungen werden schriftlich auf einer Internetplattform abgebildet.<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/ Offizielle digitale Plattform zur Reform des Sicherheitsrats.]</ref> Zwischen den offiziellen Verhandlungstagen soll es genügend Zeit zum Austausch zwischen den Ländern geben. Die Verhandlungen gehen von fünf thematischen Clustern aus, die Kuwait und Österreich als Mediatoren einbringen: 1. Anzahl nicht ständiger Mitglieder, 2. Vetorecht, 3. Regionale Repräsentativität, 4. Größe und Arbeitsmethoden, 5. Verhältnis zur Vollversammlung. Es soll dabei auf Divergenzen und Konvergenzen zwischen den Verhandlungspositionen sowie um Ausgleich zwischen Divergenzen geachtet werden. Ziel ist ein deutlicher Fortschritt in den Gesprächen bis Anfang Juni 2024. Beteiligt sind Einzelländer und Länder als Sprecher von Ländergruppen.
Am 13. und 14. Dezember 2023 gab es Redebeiträge von sechs Ländergruppen und 44 Ländern.<ref>Vormittag: Bahrain (für die Arabische Gruppe), Saint Vincent und die Grenadinen, Dänemark (für die Nordischen Länder), Niederlande (für Benelux), Sierra Leone (für die Afrikanische Gruppe bei der UN), Brasilien, St. Lucia (für die Karibische Union), Ägypten, Südafrika, Polen, Indonesien, Mexiko, Japan, Indien, Deutschland, Guyana, Philippinen, Kenia, Irak, Nigeria. Nachmittag: Frankreich, China, Costa Rica, Spanien, Argentinien, Peru, Australien, Demokratische Volksrepublik Korea, Litauen, Vietnam, Bolivien (Plurinationaler Staat), UK und Nordirland, Pakistan, Senegal, Republik Korea, Malta, Chile, Kambodscha, Mongolei, Kuba, Malediven. Vormittag: Äthiopien, Portugal, Russische Föderation, Nicaragua, Estland, Kanada, Türkei, Uganda, Syrisch-Arabische Republik.</ref> Es gab Konsens über die Stärkung der Länder in Afrika, Asien sowie mittlerer, kleiner und kleinster Länder im Sicherheitsrat. Eine Erhöhung der Mitgliedszahl wird sowohl für die ständigen als auch für die nicht ständigen Sitze erwogen. Das Vetorecht wurde mehrheitlich abgelehnt, wobei die Positionen von Beibehaltung über Suspendierung in bestimmten Situationen (wie die Beteiligung eines ständigen Mitglieds an gewalttätigen Konflikten oder der Vorwurf des Genozids gegen eine Vetomacht) bis hin zur Abschaffung reichen.<ref>[https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/c2eb7cce-2fb1-4063-cc38-08dbe65894d1/2023-12-13/statements 13.12.2023, Vormittag]; [https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/dd641e7c-1e49-4613-cc39-08dbe65894d1/2023-12-13 13.12.2023, Nachmittag]; [https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/7c796136-b790-4b82-cc3b-08dbe65894d1/2023-12-14 14.12.2023, Vormittag].</ref>
=== Vorschlag von Liechtenstein und Mexiko vom 22. Januar 2024 ===
Am 22. Januar 2024 brachten die Länder Mexiko und Liechtenstein zwei Vorschläge ein, die die Repräsentativität des Sicherheitsrats stärken und das Vetorecht der ständigen Mitglieder in einem längerfristigen konsensualen Vorgehen eindämmen sollen. Im Kern geht es um eine Flexibilisierung der Mitgliedszeit, eine Bildung regionaler Gruppen und eine jährliche Überprüfung durch die Vollversammlung.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240122100000000/76aVv95qa8Pa/PnIre9Pf9khB_ot1.pdf Vorschlag von Mexiko]; [https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240122150000000/QC8fs3VWMdK9/1KU3X9wxmz1C_en.pdf Vorschlag von Liechtenstein].</ref> Dreißig Länder und fünf Ländergruppen übernahmen Redebeiträge.<ref>Am Vormittag: Mexiko, Saint Vincent und die Grenadinen (für die L69), Japan (für G4), Belgien (für Benelux), Bahrain, Sierra Leone (für die Afrikanische Gruppe bei der UN), Ägypten, Chile, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Malaysia, Indien, Südafrika, Senegal, Äthiopien, Demokratische Volksrepublik Korea, Polen, Türkei, Georgien, Russische Föderation, Irland, Costa Rica. Am Nachmittag: Liechtenstein, Bahrain (für die Arabische Gruppe), Frankreich, Mexiko, Bolivien (Plurinationaler Staat), Pakistan, Senegal, Litauen, Schweiz, Guyana, Ecuador, Costa Rica, Irland. Vgl.[https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/9a1d2a3b-da27-4850-cc43-08dbe65894d1/2024-01-22 22.01.2024, Vormittag]. [https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/a8516cc8-9a3e-482e-cc44-08dbe65894d1/2024-01-22 22.01.2024, Nachmittag].</ref>
Am 15. und 16. Februar 2024 meldeten sich am Vormittag sieben Ländergruppen<ref>Saint Vincent und die Grenadinen (für L69), Sierra Leone (für die Afrikanische Gruppe bei der UN), Italien (für Konsensgruppe), Bahrain (für die Arabische Gruppe), Luxemburg (für Benelux), Dänemark (für die Nordischen Länder)</ref> und 21 Länder<ref>Brasilien, Japan, Deutschland, Ägypten, Mexiko, Frankreich, Pakistan, Chile, Vereinigtes Königreich und Nordirland (bislang nicht veröffentlicht), Republik Korea (bislang nicht veröffentlicht), China, Bolivien (Plurinationaler Staat), Südafrika, Costa Rica, Äthiopien, Malaysia, Litauen, Irland, Kuba, Polen, Mongolei.</ref> zu Wort.<ref>[https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/372a99d8-0ea8-4df1-cc47-08dbe65894d1/2024-02-15 15.02.2024, Vormittag].</ref> Am Nachmittag sprachen zehn Ländervertreter.<ref>Senegal, Kambodscha, El Salvador, Türkei, St. Lucia, Simbabwe, Nauru, Russische Föderation, Togo, Uganda. Vgl. [https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/721e827f-684c-433b-cc48-08dbe65894d1/2024-02-15 15.02.2024, Nachmittag].</ref> Am 16. Februar 2024 gaben am Vormittag fünf Ländergruppen<ref>Italien (für die Konsensgruppe), Japan (für die G4), Saint Vincent und die Grenadinen (für die L69), Sierra Leone (für die Afrikanische Gruppe bei der UN), Bahrain (für die Arabische Gruppe). Vgl. [https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240215100000000/p0QKV84eCKXR/P2okIAvPkq6W_ar.pdf Statement von Bahrain.]</ref> sowie 13 Ländervertreter<ref>Brasilien, Ägypten, Chile, Mexiko, Pakistan, Irland, Kuba, Philippinen, Ecuador, Kambodscha, Syrisch-Arabische Republik, Malediven, Costa Rica. Vgl. [https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/b72e3fb7-2fcb-417f-cc49-08dbe65894d1/2024-02-16 Liste der Ländergruppen und Länder].</ref> ihre Statements ab. Es wurde das Modell der L69 diskutiert.
Die wichtigsten kritischen Einwände kamen vom Mitgliedsland China: Hiernach muss die Reform des Sicherheitsrats die Grundsätze des regionalen Gleichgewichts, der Fairness und Gerechtigkeit, des demokratischen Fortschritts und der wirksamen Arbeitsweise beachten. China sieht bei einer festen Zahl von Sitzen die Chancen der einzelnen Länder, einen Sitz zu erlangen, als sehr ungleichmäßig verteilt an. Von diesem Nachteil seien vor allem Entwicklungsländer, mittlere und kleine Länder betroffen. Im Modell der L69 sei zudem der Begriff der „Schwellenländer“ nicht klar definiert. Der geforderte Ausgleich für Benachteiligungen vieler Länder der Dritten Welt in der Kolonialzeit (wie von der Afrikanischen Gruppe bei der UN gefordert) könnte im Umkehrschluss eine Benachteiligung der Kolonialländer in der künftigen Zusammensetzung des Sicherheitsrats bedeuten. Ähnliches gelte für die Mächte, die Angriffskriege führten oder geführt hätten: Sollen sie als ständige Mitglieder des künftigen Sicherheitsrat grundsätzlich ausgeschlossen werden?<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240215100000000/p0QKV84eCKXR/0q1WqntYl7mG_zh.pdf Statement von China, 15.02.2024.]</ref>
Die Russische Föderation befürwortet zwar den Grundsatz der ausgewogenen geographischen Vertretung in der Zusammensetzung des Sicherheitsrats, wendet aber ein, dass eine Quasiverdoppelung der Mitgliederanzahl auf dreißig bis vierzig Mitglieder die Effektivität des Sicherheitsrats stark einschränken würde. Sie spricht sich zudem gegen eine zu große Anzahl „westlicher Länder“ im Sicherheitsrat aus, deren „Blockdisziplin“ und „Herdenmentalität“ das Veto praktisch aushöhlten.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240215150000000/EhU3eyYcFcML/oxmG3IHL8Qhy_ru.pdf Statement der Russischen Föderation, 15.02.2024.]</ref>
=== Provisorischer Vorschlag der Konsensgruppe vom 27. Februar 2024 ===
Am 27. Februar 2024 stellte die Konsensgruppe ihren Vorschlag zur künftigen Zusammensetzung des Sicherheitsrats für den 18. März 2024 in Aussicht. Als provisorischen Vorschlag für den Übergang bis zu einer Aufgabe des Vetos schlägt sie folgende Sitzverteilung, ausgehend von den Regionalgruppen der UN, vor: Afrika (54 Staaten): 6 Sitze (kein Veto-Sitz), Asiatisch-pazifische Gruppe (53 Staaten): 6 Sitze (ein Veto-Sitz: China), Lateinamerikanisch-Karibische Gruppe (33 Staaten): 4 Sitze (kein Veto-Sitz), Westeuropäische Gruppe und weitere Staaten (26 Staaten): 3 Sitze (3 Veto-Sitze: Frankreich, Vereintes Königreich, Vereinigte Staaten), Osteuropäische Staaten (22 Staaten): 2 Sitze (1 Veto-Sitz: Russische Föderation), Kleine Insel-Entwicklungsländer (39 Staaten): 1 Sitz (kein Veto-Sitz).<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-02-27-cochairs-ufc-model.pdf Vorschlag der Konsensgruppe zur Sitzverteilung.]</ref>
=== Vorschlag der G4 vom 7. März 2024 ===
Der Vorschlag der G4 wurde im Namen von Brasilien, Deutschland, und Japan durch das Mitgliedsland Indien vorgestellt. Er sieht eine Erweiterung des Sicherheitsrats um sechs ständige und vier bis fünf nicht ständige Mitglieder vor, die durch die Vollversammlung gewählt werden sollen. Dabei sei folgender Schlüssel sinnvoll: Ständige Sitze: je zwei für Afrika bzw. den asiatisch-pazifischen Raum, je einer für Lateinamerika und die Karibik bzw. Westeuropa und andere Länder; nicht ständige Sitze: 1–2 für Afrika, je einer für den asiatisch-pazifischen Raum, Westeuropa und andere Länder, Lateinamerika und die Karibik. Die neuen permanenten Mitglieder sollen bis zur Klärung der Veto-Frage kein Veto ausüben. Nach fünfzehn Jahren soll das System überprüft werden. Jedes gewählte Mitglied soll mindestens einmal die Präsidentschaft ausüben. Die Hauptgeldgeber unter den Mitgliedsländern sollen regelmäßig zur Beratung herangezogen werden, ebenso die Präsidenten der Vollversammlung bzw. des Wirtschafts- und des Sozialausschusses der UN. Nicht ständige Mitglieder sollen eine Art Aufwandsentschädigung erhalten. Auch Regionalgruppen sollen als nicht ständige Mitglieder gewählt werden können.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240307100000000/rcAGIzy42q07/Y6Yzz7jTaDDz_en.pdf Vorschlag der G4]</ref>
An der Aussprache nahmen fünf Ländergruppen<ref>Italien für die Konsensgruppe, Sierra Leone für die Afrikanische Gruppe bei der UN, Bahrain für die Arabische Gruppe, St. Vinzenz und die Grenadinen für die L69-Gruppe ud Belgien für die Benelux-Länder</ref>, 15 Länder am Vormittag<ref>Litauen, Äthiopien, Russische Föderation, Ägypten, Japan, Türkei, Mexiko, Pakistan, China, Frankreich, Costa Rica, Polen, Chile, Deutschland, Irland. Vgl. [https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/95e3c5a2-d9ca-4899-87d1-08dbea0141b2/2024-03-07 7.03.2024, Vormittag].</ref> und fünf Länder am Nachmittag<ref>Bolivien, Zimbabwe, Georgien, Senegal, Nauru. Vgl. [https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/c531e4a8-adcc-4621-87df-08dbea0141b2/2024-03-07 7.03.2024, Nachmittag].</ref> teil. Italien wendet für die Konsensgruppe gegen die Wahl neuer Mitglieder durch die Vollversammlung ein, dass eine solche Einsetzung der UN-Charta widersprechen könne. Auch sei ungeklärt, wie man gewählte ständige Mitglieder nach fünfzehn Jahren wieder „loswerden“ könne. Zudem verschiebe sich das Verhältnis zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern zu Lasten der zweitgenannten Gruppe. Wiewohl durch die G4 angestrebt, könne deshalb kaum die Rede von größerer Repräsentativität sein.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240307100000000/rcAGIzy42q07/7YXBH7qN2UPB_en.pdf Statement Italiens von 7. März 2024.]</ref> Äthiopien, das sich mit Mexiko und Liechtenstein ausgetauscht hat, spricht sich für ein weiteres Nachdenken über Rotationsmechanismen zur Einsetzung von Mitgliedern des Sicherheitsrats aus.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240307100000000/rcAGIzy42q07/G5rRodTtrEor_en.pdf Statement Äthiopiens vom 7. März 2024].</ref> Deutschland zeigt sich offen für individuelle Modelle und hebt die Beteiligung an Friedens- und Sicherheitsmissionen der UN sowie eine ausgewogene geographische Verteilung als wichtigste Kriterien bei der Benennung von Kandidaten für den künftigen Sicherheitsrat durch die Vollversammlung hervor.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240307100000000/rcAGIzy42q07/oNlszVd7Nbua_en.pdf Statement Deutschlands vom 7. März 2024].</ref> China lehnt einen Sicherheitsrat als erweiterten „Club der Großmächte“ ab. Die Regelung der Vetofrage könne nur im inneren Konsens der „Großen Fünf“ erfolgen.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240307100000000/rcAGIzy42q07/7XhL6lD8VkVU_zh.pdf Statement Chinas vom 7. März 2024].</ref>
Am 7. März 2024 wurde abends eine Aussprache über das Vetosystem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, die sich am 8. März 2024 in Statements von vier Ländergruppen<ref>Indien für G4, Italien für Konsensgruppe, St. Vinzenz und die Grenadinen für die L69-Gruppe, Bahrain für die Arabische Gruppe.</ref> und 17 Ländern<ref>Malaysia, Brasilien, Ägypten, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Pakistan, Chile, Japan, Südafrika, Australien, Costa Rica, Syrien, Kolumbien, Russische Föderation, Kambodscha, Ukraine, Timor-Leste, Mexiko.</ref> niederschlug. Anders als die Russische Föderation<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240307100000000/rcAGIzy42q07/3Wt5yIPUayGD_ru.pdf Statement der Russischen Föderation vom 7. März 2024].</ref> hält Frankreich den Ausweis von Konvergenzen statt einer absoluten Konsensformel für ausreichend, um zu einem Fortschritt zu gelangen.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240307100000000/rcAGIzy42q07/aj1b5hlL3cNM_fr.pdf Statement Frankreichs vom 7. März 2024].</ref> Das Vereinigte Königreich und Nordirland verweist darauf, dass es sich an den Verhaltenscodex (Code of Conduct) halte und seit 1989 kein Veto mehr eingelegt habe.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240308100000000/ddN9xUDIcl3X/LkJBo6ebCpzc_en.pdf Statement Englands vom 8. März 2024].</ref> Weitaus die meisten Länder befürworten den französisch-mexikanischen Vorschlag und den Verhaltenscodex für Vetomächte als Mindeststandards zur Regulierung des Vetos. Japan empfiehlt allen Vetomächten, die dies noch nicht getan haben, sich baldmöglich dem Verhaltenscodex für Vetomächte anzuschließen.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240308100000000/ddN9xUDIcl3X/rQbSLbx3Jh0j_en.pdf Statement Japans vom 8. März 2024].</ref> Australien legt den Vetomächten den freiwilligen Verzicht auf das Veto nahe. Zumindest aber soll Artikel 27(3) der UN-Charta künftig auch praktische Anwendung finden.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240308100000000/ddN9xUDIcl3X/zaIkQNrxJ7It_en.pdf Statement Australiens vom 8. März 2024].</ref> Costa Rica sieht in Resolution 76,262 eine gute Basis, um die Vetohürde mit Hilfe der Vollversammlung bei Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrats wegen ungebührlichen Vetoeinsatzes zu überwinden.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240308100000000/ddN9xUDIcl3X/oz8Jbr6rgGJt_m.pdf Statement von Costa Rica vom 8. März 2024].</ref> Brasilien betrachtet das Veto mehr als Symptom und Ausdruck denn als Ursache der Lähmung der UN. Das Hauptübel sieht es in der fehlenden Repräsentativität aller geographischen Regionen unter den ständigen Mitgliedern.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240308100000000/ddN9xUDIcl3X/RheyXFDfcxTf_en.pdf Statement Brasiliens vom 8. März 2024].</ref> Pakistan möchte den Internationalen Gerichtshof um Rat fragen, sobald der Sicherheitsrat wieder durch ein Veto gegen den Willen der Vollversammlung konterkariert wird.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240308100000000/ddN9xUDIcl3X/evsNtRroKBjM_en.pdf Statement Pakistans vom 8. März 2025].</ref> Die Ukraine befürwortet eine Begrenzung des Vetos durch zwei Drittel der Mitglieder der Vollversammlung, ausgehend von Artikel 23 der UN-Charta.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240308100000000/ddN9xUDIcl3X/qh6vyVVTMxYC_en.pdf Statement der Ukraine vom 8. März 2024].</ref> Mexiko möchte sich auf Artikel 108 stützen, um das Veto abzuschaffen.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240308100000000/ddN9xUDIcl3X/uwRWHUmVKFsf_es.pdf Statement Mexikos vom 8. März 2024].</ref>
=== Vorschlag der Konsensgruppe vom 18. März 2024 ===
Am 18. März 2024 stellte die Konsensgruppe ihren Reformvorschlag vor, den sie vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche aktualisiert hatte. Sie sah Konvergenzen an folgenden Punkten: 1. Mehr Zugang für unterrepräsentierte UN-Regionen. 2. Längerfristige Mitgliedschaft für Staaten, die mehr zur UN beitragen können und wollen; Neue Rotationsmechanismen für nicht geographische Ländergruppen. 3. 3/5-Mehrheit. 4. Abschaffung, zumindest aber Eindämmung des Vetos. 5. Jährliche Rechenschaftspflicht gegenüber der Vollversammlung und ständige Transparenz und Kommunikation mit Nichtmitgliedern des Sicherheitsrats und anderen Gruppierungen innerhalb der UN. Ausgehend von der aktuellen Teilung zwischen permanenten und (gewählten) befristeten Mitgliedern hält die Konsensgruppe mit Blick auf die UN-Regionen folgende Sitzverteilung für konsensfähig: Afrikanische Union (55 Staaten): 6 kurzfristige und 3 langfristige Sitze, Asien-Pazifik (53 Staaten): 6/3, Lateinamerika und Karibik (33 Staaten): 4/2, Westeuropa und weitere (28 Staaten): 3/1, Osteuropa (23 Staaten): 2/1, Kleine Staaten und Inselstaaten: 1; 5 permanente Sitze wie gehabt. Dies ergäbe Diskussionsbedarf, welche Länder eine Chance auf welche Sitze hätten und nach welchem Schema gewählt werden soll. Kein Staat, außer wenn er zu den Kleinen Staaten und Inselstaaten gehört, dürfe nacheinander oder gleichzeitig beide zeitlichen Kategorien von Sitzen (kürzerfristig, längerfristig) innehaben.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/crv4bosbNDml_en.pdf Vorschlag der Konsensgruppe, 18.03.2024].</ref>
Die Aussprache mit fünf weiteren Ländergruppen<ref>Vormittag: Sierra Leone (für die Afrikanische Gruppe bei der UN), Bahrain (für die Arabische Gruppe), Saint Vincent und die Grenadinen (für die L69-Gruppe, Dänemark (für die Nordischen Länder), Deutschland (für G4).</ref> und 17 Ländern<ref>Indien, Polen, Bolivien, Litauen, Chile, Brasilien, Ägypten, Kuba, Südafrika, Vereinigtes Königreich und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Zimbabwe, Äthiopien, Senegal, am Nachmittag: El Salvador, Nigeria.</ref> ergab: Konsens besteht über die Anwendung von Entscheidung 62/557 für die Arbeitsweise des Sicherheitsrats. Die Mehrheit der Staaten ist für die Abschaffung des Vetos. Die Mehrheit der Staaten möchte bald zu textbasierten Verhandlungen übergehen. Die Mehrheit der Staaten befürwortet eine ständige Mitgliedschaft statt einer zeitlichen Limitierung der Sitze und denkt über Sitze für nicht regionale Staatengruppen nach (wie zum Beispiel Europäische Union, Gruppe der Kleinen Staaten und Inselstaaten, Afrikanische Union, „Arabische“ Liga u. a.).<ref>[https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/1aee3bde-a022-4b4c-67a6-08dbf22a74dc/2024-03-18/statements Übersicht über Aussprache, 18.03.2024, Vormittag]; [https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/13f7806e-b53d-4c5d-67b0-08dbf22a74dc/2024-03-18/statements Übersicht über Aussprache, 18.03.2024, Nachmittag].</ref>
Mehrere Einzelstaaten rückten besondere Aspekte des Reformvorschlags der Konsensgruppe in den Fokus: Polen verweist auf den grundlegenden Widerspruch zwischen Repräsentativität und Veto.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/Bwmzkkxtbrje_en.pdf Redebeitrag Polen, 18.03.2024].</ref> Indien, Brasilien und Deutschland plädieren für die Ausweitung der ständigen Mitgliedschaft bei Abschaffung des Vetos, um Machtbalance und Repräsentativität des Sicherheitsrats herzustellen.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/qop2y6Cv2nLr_en.pdf Redebeitrag Indien, 18.03.2024]; > [https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/9nFDhum9Cg97_en.pdf Redebeitrag Brasilien, 18.03.2024]; [https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/gHEFSbeGKTS3_en.pdf Redebeitrag Deutschland für G4, 18.03.2024].</ref> Äthiopien weist auf die Nachteile für Afrika hin, sofern das Modell der geographischen UN-Regionen und das Vetorecht in Takt blieben.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/38hVon1M7KjA_en.pdf Redebeitrag Äthiopien, 18.03.2024].</ref>
Chile bejahte Rotation unter gewählten Mitgliedern und befürwortete Rechenschaftspflicht gegenüber der Vollversammlung.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/Y3PdmDVMhFCN_es.pdf Redebeitrag Chile, 18.03.202].</ref> Bolivien erwägt, ob ein Widerruf der ständigen Mitgliedschaft (mit Vetorecht) durch die Vollversammlung möglich ist.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/qzEpIuJ4nGKB_es.pdf Redebeitrag Bolivien, 18.03.2024].</ref> Japan dankte für die Anpassungsfähigkeit der Konsensgruppe, wies aber auf die Notwendigkeit hin, bestehende Unklarheiten des Vorschlags der Konsensgruppe in Hinsicht auf Anzahl und Dauer der Mitgliedschaften im Sicherheitsrat zu beseitigen. Es hob die Beschränkung des Vetos als Mindestanforderung hervor. Die Transparenz und die Effektivität des Sicherheitsrats könnten nicht zuletzt durch eine Verbesserung des Verfahrensrechts gesteigert werden.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/okl5PkdAsEAd_en.pdf Redebeitrag Japan, 18.03.2024].</ref>
Litauen befürwortete regelmäßige Konsultationen zwischen dem Sicherheitsrat und dem Generalsekretär sowie einen geregelten, fristgerechten Dokumentenaustausch zwischen beiden Organen der UN.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/tWEWXUotfMQf_en.pdf Redebeitrag Litauen, 18.03.2024].</ref> Der Senegal spricht sich für eine Öffnung des Sicherheitsrats für Länder, die Truppen oder Polizei für die UN stellen, aus.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/MYBo8L8PWoSC_fr.pdf Redebeitrag Senegal, 18.03.2024].</ref> El Salvador befürwortete ständige sub- und transregionale Mitgliedschaften/Sitze des Sicherheitsrats bei gleichzeitiger Abschaffung des Vetos.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318150000000/bRe7vEckF1lt/sQVbySNPbCLN_es.pdf Redebeitrag El Salvador, 18.03.2024].</ref>
Das Vereinigte Königreich und Nordirland sprach sich für eine Ausweitung beider Kategorien von Mitgliedern auf 44 Mitglieder gemäß Art. 23 (1) der Charta aus, hielt aber überregionale Gruppen für erwägenswert.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/LMndXusYVnow_en.pdf Redebeitrag VK, 18.03.2024].</ref> Die Russische Föderation denkt nach eigenen Worten über längerfristige Sitze nach, hielt Wahlen für keinen Weg zur Demokratisierung des Sicherheitsrats und befürwortete eine bessere geographische Verteilung der Sitze.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240318100000000/rBnB3cq0ya9w/tvcVFW1wVRft_ru.pdf Redebeitrag RF, 18.03.2024].</ref>
=== Vorschlag des Mitgliedslandes Liechtenstein vom 22. März 2024 ===
Am 22. März 2024 richtete Liechtenstein als ein kleiner Mitgliedsstaat einen Brief an die beiden amtierenden Koordinatoren der Reform des Sicherheitsrats, Kuwait und Österreich, mit der Bitte um Bekanntgabe unter den Mitgliedsstaaten der UN. Das Schreiben enthält vor dem Hintergrund der bisherigen Gespräche unter den Mitgliedsstaaten, insbesondere zur Arbeitsweise des künftigen Sicherheitsrats, folgendes Modell zur Reform des Sicherheitsrats: 1. Einrichtung langfristiger, wiederwählbarer (quasi-permanenter) Sitze von etwa acht Jahren Dauer unter Berücksichtigung aller Weltregionen (zu Lasten des bisherigen Eurozentrismus). 2. Abschaffung oder zumindest weitmögliche Eindämmung des Veto der bisherigen permanenten Mitglieder. 3. Überprüfung der Funktionalität des neuen Modells bei der Wiederwahl langfristiger Mitglieder, um die bisherigen permanenten Mitglieder von der Qualität des neuen Sicherheitsrats zu überzeugen. Davon unberührt bleibt eine Überprüfungskonferenz der UN-Charta gemäß Artikel 109. 4. Änderung und Anpassung der Arbeitsmethoden entsprechend den Bedürfnissen des neu zusammengesetzten und erweiterten Sicherheitsrats. Der Umgang mit dem Veto soll im Rahmen der Arbeitsmethoden modifiziert werden. 5. Bei der Einsetzung von mehr langfristigen Mitgliedern erhöhen sich die Teilhabechancen kleinerer Länder im Sicherheitsrat, sofern sie sich für kürzerfristige Sitze bewerben (also schnellere Rotation). Voraussetzung dafür ist, dass kein Land gleichzeitig oder nacheinander für beide Kategorien von Sitzen kandidieren darf.<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-03-22-cochairs-faq-liechtenstein-model.pdf Modell Liechtensteins vom 22.03.2024].</ref>
=== Sachstandsberichte an die 78. UN-Vollversammlung zu den zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats (IGM) (April 2024) ===
Am 5. April 2024 erschien der Sachstandsbericht der beiden amtierenden Koordinatoren der Reform des Sicherheitsrats, Kuwait und Österreich. Es enthält 17 Konvergenzen und eine Divergenz, die sich aus den Aussprachen ergaben: So halten die Mitgliedsländer etwa die Gespräche bei gemeinsamen Sitzungen der Staaten (IGM Process), die 1) als öffentlich vorgestellte Vorschläge und Statements, 2) aber als nicht öffentliche Aussprachen mit einem organisierten Nachgespräch strukturiert sind, für die bestmögliche Form. Auch die seit 2023 vorhandene Website wird einhellig begrüßt. Die Reform des Sicherheitsrats soll ein inklusives, transparentes, effizientes, effektives, demokratisches und berechenbares Funktionieren des Sicherheitsrats gewährleisten. Die Reform des Sicherheitsrats soll durch die Vollversammlung in regelmäßigen mittelfristigen Abständen überprüft werden. Die Bestimmung des Generalsekretärs soll im Miteinander beider Gremien geschehen. Die Präsidenten von Sicherheitsrat und Vollversammlung sollen in regelmäßigem Austausch stehen. Nichtmitgliedeländer und Gremien der UN sollen über die Arbeit des Sicherheitsrats zeitnahe informiert oder eingebunden werden. Alle fünf Cluster sollen bearbeitet werden nach dem Grundsatz: Nichts hat Konsens, wenn nicht über alles Konsens gefunden worden ist. Konsens heißt dem Papier zufolge nichts Anderes als Kompromiss, wobei der Kompromiss die verschiedenen Positionen und Interessen möglichst weit ausbalanzieren soll. Die Idee, kleine Länder, Entwicklungsländer und Inselstaaten mit einem rotierenden kurzfristigen Sitz im Sicherheitsrat auszustatten, fand ebenfalls breite Zustimmung. Die größte Divergenz bestand in der Frage, ob zeitnahe zu textbasierten Verhandlungen übergangen werden soll. Daür sprachen sich die L69-Gruppe, die Benelux-Staaten, die G4 und die Nordische Gruppe aus, dagegen die Konsensgruppe, die Afrikanische Gruppe und die Arabische Gruppe. Außerdem wurde jedes Cluster auf Konvergenzen und Divergenzen hin analysiert. Der größte aktuelle Gesprächsbedarf resultierte aus der Frage, wie mit Staatengruppen als möglichen Mitgliedern des künftigen Sicherheitsrats umgegangen werden soll und was dies für die Art der Mitgliedschaft sowie die Anzahl der Mitglieder bedeutet. Für eine annehmende Mehrheitsentscheidung kommt nach Art. 24 (3) der UN-Charta 50 Prozent der Stimmen + 1 Stimme, 60 Prozent der Stimmen + 1 Stimme oder einfache Mehrheit der Stimmen + 1 Stimme in Betracht. Über die Frage, ob bei einer Beibehaltung des Vetosystems auch weiterhin nur ein Veto zur Ablehnung eines Vorschlags ausreichen soll, besteht Diskussionsbedarf. Es gibt bei weitaus den meisten Mitgliedsländern den Wunsch, dass die UN-Charta, und insbesondere Artikel 27 (3) der UN-Charta, in die Reform implementiert wird. Alle künftigen Mitglieder des Sicherheitsrats müssen Art. 23 (1) der Charta anerkennen (notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Mitgliedschaft). Enthalten ist der Hinweis auf den „Gipfel der Zukunft“ (Summit of Future) im September 2024 als wichtigem Orientierungspunkt für die Reform des Sicherheitsrats, nicht zuletzt deswegen, weil die Reform des Sicherheitsrats Auswirkungen auf die Reform der ganzen UN haben wird. Mehrere vorgeschlagene Modelle zur Reform des Sicherheitsrats von 2023 bzw. 2024 sind dem Papier beigefügt.<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-04-05-cochairs-revised-element-paper.pdf Papier der Koordinatoren vom 5. April 2024]. Mit einem Anhang der vorgeschlagenen Modelle der UNGA78 IGN: [https://www.un.org/en/ga/screform/77/pdf/2023-05-03-ign-cochairs-mexican-proposal.pdf Mexiko, 3. März 2023]; [https://www.un.org/en/ga/screform/77/pdf/2023-08-01-liechtenstein.pdf Liechtenstein 1. August 2023]; [https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2023-11-30-cochairs-letter-l69-model.pdf L69, 30.11.2023]; [https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-02-09-cochairs-postponement-g4-presentation.pdf 9.02.2024]; [https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-02-27-cochairs-ufc-model.pdf Konsensgruppe, 27.02.2024].</ref>
An der informellen Aussprache über den Sachstandsbericht der beiden Koordinatoren (Österreich, Kuwait) beteiligten sich am 15. April 2024 insgesamt sechs Ländergruppen<ref>Konsensgruppe, G4, Nordische Länder, Benelux, Afrikanische Gruppe bei der UN, Arabische Länder.</ref> bzw. 14 Länder<ref>Pakistan, Südafrika, Ägypten, Indien, Mexiko, Japan, Costa Rica, Marokko, El Salvador, Argentinien, Malediven, Russische Föderation, Uruguay, Timor-Leste</ref>. Eine große Zustimmung bestand in folgenden Punkten: 1. Textorientierte Verhandlungen; 2. Erweiterung des Sicherheitsrats; 3. Überprüfung des Sicherheitsrats durch die Vollversammlung; 4. IGN als Plattform und Mitgliedsländer als Motor für die angestrebte Reform; 5. Artiktel 27 (3) der Charta als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die Aufnahme künftiger Mitglieder in den Sicherheitsrat. Diskutabel blieb: 1. Umgang mit dem Veto; 2. Erweiterung um permanente Mitglieder; 3. Öffnung für Ländergruppen als künftige Mitglieder, wie z. B. [[Arabische Liga]] (22 Mitglieder), [[GRULAC|Lateinamerikanische und Karibische Gruppe = Grulac]] (33 Mitglieder), [[Organisation für Islamische Zusammenarbeit]] (57 Mitglieder), [[Kleine Inselentwicklungsländer|Kleine_Inselentwicklungsländer = SIDS]] (39 Mitglieder).<ref>[https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/4c8026c6-64dd-40b3-f69a-08dc4cd3f140/2024-04-15/statements Website, 15.04.2024].; [https://webtv.un.org/en/asset/k1o/k1o1a4v6tx Webcast der UN, 15.04.2024].</ref> Die Malediven boten an, ein Modell über Rotations- und Nominierungsmechanismen für den künftigen Sicherheitsrat für eine besondere Sitzung der 79. Vollversammlung vorzulegen. Sie befürworten die Aufnahme der [[Kleine Inselentwicklungsländer|Kleinen_Inselentwicklungsländer]] mit einem nicht ständigen Sitz in den künftigen Sicherheitsrat. Das Veto soll nach ihrer Meinung mit einer qualifizierten Mehrheit der Vollversammlung überwunden werden können. Angesichts der großen Anzahl von Divergenzen, die nach sechzehn Jahren Reformgespräch geblieben seien, sollten die Mitgliedsländer das Ziel der Verhandlungen zwischen den Mitgliedsländern (IGM) klar formulieren und alle Abweichungen voneinander klar benennen. Die Verhandlungen sollten auf einem Text beruhen, der die bestehenden Positionen klar herausstellt.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240415100000000/S2EKzCr73o9S/xRNF1vSCogRG_en.pdf Statement der Malediven zum Sachstandsbericht der Koordinatoren für die 78. Vollversammlung, 15. April 2024].</ref> Ägypten betrachtet die Überprüfungsklausel als eigenen Verhandlungsgegenstand. Der Reformprozess selbst dürfe dabei keiner Evaluierung unterliegen. Textbasierte Verhandlungen sollten nur in Verbindung mit einer Vereinbarung zu den dahinter stehenden Grundsätzen erfolgen. Der Vorschlag Mexikos zu textbasierten Verhandlungen – gemeint ist wohl die Überprüfung durch die Vollversammlung – sei bedenkenswert. Die Vetomächte sollten ihre Positionen zur Reform des Sicherheitsrats zeitnahe offenlegen, damit sie in das Papier der beiden Koordinatoren zum Sachstand 2024 integriert werden können.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240415100000000/S2EKzCr73o9S/DR2GYopzlk90_en.pdf Statement Ägyptens zum Sachstandsbericht der Koordinatoren für die 78. Vollversammlung, 15. April 2024].</ref>
Der revidierte Sachstandsbericht vom 29. April 2024 enthält unter anderem folgende Spezifizierungen gegenüber dem Papier vom 5. April 2024: 1. 18 statt 17 Konvergenzen. 2. Es gibt weiterhin Diskussionsbedarf über den Zusammenhang zwischen der (regionalen = geographischen?) Repräsentativität des künftigen Sicherheitsrats, der Art der Mitgliedschaft (Einzelländer, Ländergruppen; ständig, nicht ständig; ständig, langfristig, kurzfristig; ständig, rotierend) und dem Vetogebrauch (wie bisher; für alle, nur für die permantenen oder für keine Mitglieder; mit Beschränkungen des Gebrauchs). Anhang wie am 5. April 2024.<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-04-29-cochairs-revised-elements-paper.pdf Endgültiges Papier der Koordinatoren vom 29. April 2024].</ref>
Am 2. Mai 2024 fand eine informelle Aussprache mit Blick auf den „Gipfel der Zukunft“ statt.
=== Maßnahmenkatalog vom 14. Mai 2024 ===
Am 14. Mai 2024 erschienen zwei kurze Schreiben der beiden Koordinatoren des laufenden IGM-Prozesses. Das zweite Schreiben lautet wie folgt:<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-05-14-cochairs-revised-sotf-input.pdf Reviderites Schreiben vom 14. Mai 2024]. Automatisierte Übersetzung mittels EU-Translator vom 19. Mai 2024.</ref>
; Maßnahme 1
: Wir verpflichten uns zu einer baldigen Reform des Sicherheitsrats, um ihn repräsentativer zu machen, integrativ, transparent, effizient, effektiv, demokratisch und rechenschaftspflichtig. 1. Aufbauend auf unserem Appell für eine Reform des Sicherheitsrats von 2005 und als Reaktion auf die wachsende Dringlichkeit, die Wirksamkeit der Fähigkeiten der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gemäß der Charta der Vereinten Nationen zu erhöhen, vereinbaren wir die folgenden Konvergenzen, die im Prozess der zwischenstaatlichen Verhandlungen als Parameter für Reformen festgelegt wurden:
* Der Sicherheitsrat wird erweitert, um die Realitäten der heutigen Welt widerzuspiegeln und auch die Entwicklungsländern und kleine und mittlere Staaten, einschließlich der kleinen Inselentwicklungsländer (SIDS) und anderer zu vertreten.
* Die Erweiterung wird die historische Ungerechtigkeit gegenüber Afrika vorrangig beseitigen und unter besonderer Berücksichtigung Afrikas dazu dienen, die Vertretung der unterrepräsentierten und nicht repräsentierten Regionen und Gruppen zu verbessern.
* Die Reform wird unter anderem eine Erhöhung der Sitze von nichtständigen Mitglieder über 2 Jahre Amtszeit als Teil einer umfassenden Reform des Sicherheitsrats umfassen.
* Der erweiterte Sicherheitsrat wird aus einer Gesamtzahl von 21 bis 27 Sitzen bestehen.
* Die Arbeitsmethoden werden mit dem Ziel befasst, die Transparenz, Wirksamkeit, Funktionalität und Rechenschaftspflicht eines erweiterten Rates zu erhöhen.
* Die Frage des Vetos wird ein Schlüsselelement der Reform des Sicherheitsrats sein und, da eine erhebliche, wachsende Zahl von Mitgliedsstaaten Beschränkungen des Geltungsbereichs und der Ausübung des Vetos unterstützt, wird diese Frage im Rahmen der Reform behandelt.
* Im Rahmen einer umfassenden Reform wird die Aufnahme einer Überprüfungsklausel in Betracht gezogen, um sicherzustellen, dass der Sicherheitsrat im Laufe der Zeit sein Mandat weiterhin erfüllt und zweckmäßig bleibt.
; Maßnahme 2
: Wir verpflichten uns, unsere Bemühungen im Rahmen der zwischenstaatlichen Verhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats zu beschleunigen. 2. Im Einklang mit dem Ziel 16.8 für nachhaltige Entwicklung verpflichten wir uns, unsere Anstrengungen für die Reform des Sicherheitsrats durch die zwischenstaatlichen Verhandlungen über die Frage der ausgewogenen Vertretung im Sicherheitsrat und über die Erhöhung der Mitgliederzahl im Sicherheitsrat und in anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Rat (IGN) im Einklang mit dem Beschluss 62/557 der Generalversammlung zu verstärken und den von den Mitgliedsstaaten vorangetriebenen Charakter der Reform zu unterstützen. Wir begrüßen die jüngsten Fortschritte, die im IGN erzielt wurden, unter anderem durch mehr Transparenz und Inklusivität und durch die Stärkung seines institutionellen Gedächtnisses, insbesondere durch die Übertragung von IGN-Sitzungen im Internet, die Einführung eines Repositoriums mit einer speziellen Website und die Durchführung eines strukturierten Dialogs über spezifische Modelle der Reform des Sicherheitsrats, die dazu beigetragen haben, die Konvergenz zwischen den Mitgliedsstaaten zu erhöhen. Wir unternehmen folgende Maßnahmen, die auf diesen jüngsten Fortschritten aufbauen:
* Aufforderung an die IGN-Ko-Vorsitzenden, auf die Ausarbeitung eines konsolidierten Modells hinzuarbeiten, das auf den von den Mitgliedsstaaten vorgelegten Modellen als Grundlage für weitere Diskussionen basiert.
* Unterstützung des Präsidenten der Vollversammlung mit den notwendigen Ressourcen, um einen effizienten und wirksamen IGN-Prozess der Reform des Sicherheitsrats zu erreichen.
* Ersuchen an den Generalsekretär, die Ko-Vorsitzenden zu unterstützen und den Reformprozess zu erleichtern, indem erforderliches Fachwissen bereitgestellt wird, insbesondere durch das Büro für Rechtsangelegenheiten, die Abteilung Angelegenheiten des Sicherheitsrats und die Hauptabteilung Generalversammlung und Konferenzmanagement (DGACM), soweit dies erforderlich ist und von den IGN-Ko-Vorsitzenden gefordert wird.
; Maßnahme 3
: Wir werden die Reaktion des Systems der Vereinten Nationen auf die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit verstärken. 3. Bis zum Inkrafttreten der Reform des Sicherheitsrats und zur Gewährleistung einer wirksamen Reaktion des Systems der Vereinten Nationen auf die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit verpflichten wir uns, schrittweise Verbesserungen der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats anzustreben und die Vollversammlung im Einklang mit und unter voller Achtung ihrer jeweiligen Aufgaben zu stärken, Befugnisse und Zuständigkeiten, so wie sie in der Charta verankert sind, auch in Bezug auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit. Wir werden die folgenden Maßnahmen ergreifen:
* Aktive Verstärkung des Sicherheitsrats um eine kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung seiner Arbeitsmethoden im Rahmen seiner regulären Tätigkeit, um deren wirksame und kohärente Durchführung, einschließlich der Note 507, sicherzustellen.
* Vollständige Umsetzung und Einhaltung aller Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, soweit sie sich auf den Entscheidungsprozess im UN-Sicherheitsrat beziehen, einschließlich Artikel 27 Absatz 3 der UN-Charta, und Verabschiedung einer Resolution der Vollversammlung, in der die Auslegung des Begriffs „Streitpartei“ in Artikel 27 Absatz 3 der UN-Charta geklärt wird, um die vollständige Umsetzung dieser Bestimmung zu gewährleisten.
* In Erwägung zu ziehen, sich zu verpflichten, nicht gegen einen glaubwürdigen Resolutionsentwurf vor dem Sicherheitsrat über rechtzeitige und entschlossene Maßnahmen zur Beendigung der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen oder zur Verhütung solcher Verbrechen zu stimmen, und sich zu verpflichten, den Sicherheitsrat nicht daran zu hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, Situationen, in denen Massengräueltaten begangen werden, durch die Ausübung des Vetos zu verhindern oder zu beenden.
* Stärkung der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Sicherheitsrat und der Vollversammlung und ihren Nebenorganen, einschließlich der Kommission für Friedenskonsolidierung sowie dem Wirtschafts- und dem Sozialrat, unter anderem durch die vollständige Umsetzung und Nutzung der Resolutionen 377A (V) („Sich für den Frieden vereinen“) und 76/262 („Veto-Initiative“).
=== Maßnahmenkatalog vom 14. Juni 2024 ===
Am 12. Juni 2024 gab es einen informellen Austausch zu dem zweiten Brief vom 14. Mai 2024. Am 14. Juni 2024 wurde von den beiden Koordinatoren Österreich und Kuwait folgender Maßnahmenkatalog veröffentlicht, der aus einem ersten Vorschlag vom 5. Juni 2024 hervorging. Er hat folgenden Wortlaut:
"[Kapitel] 5 Umgestaltung der globalen Kontrolle (Transformation of global governance)
Maßnahme 1: Wir werden den UN-Sicherheitsrat reformieren und die dringende Notwendigkeit anerkennen, ihn repräsentativer, integrativer, transparenter, effizienter, effektiver, demokratischer und rechenschaftspflichtiger zu machen.
1. Um als Reaktion auf die wachsende Dringlichkeit, die Wirksamkeit der Fähigkeiten der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gemäß der Charta der Vereinten Nationen zu erhöhen, und unter Berücksichtigung unserer Verpflichtungen aus der Agenda 2030 vereinbaren wir die folgenden Leitprinzipien, die in den Regierungsverhandlungen über die Frage der ausgewogenen Vertretung im Sicherheitsrat und der Erhöhung der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat und in anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Sicherheitsrat (IGN) festgelegt wurden, [betrachten wir] gemäß dem Beschluss 62/557 der Vollversammlung als Parameter für die Reform:
a) die historische Ungerechtigkeit gegen Afrika vorrangig zu beseitigen und unter besonderer Berücksichtigung Afrikas als Sonderfall die Vertretung der unterrepräsentierten und nicht repräsentierten Regionen und Gruppen zu verbessern.
b) den Sicherheitsrat zu erweitern, um die derzeitige Mitgliedschaft besser zu repräsentieren und die Realitäten der heutigen Welt widerzuspiegeln, und die Vertretung der Entwicklungsländer und der kleinen und mittleren Staaten, wie der kleinen Inselentwicklungsländer (SIDS), der arabischen Staaten und anderer überregionaler Gruppen, zu erhöhen.
c) eine Einigung über die Frage der Mitgliedschaftskategorien auf der Grundlage der in den Dokumenten der IGN dargelegten Optionen zu erzielen, mit der Maßgabe, dass eine Ausweitung der nichtständigen Sitze auf 2 Jahre Teil einer umfassenden Reform sein wird.
d) Die Gesamtzahl der Mitglieder eines erweiterten Rates sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Repräsentativität und der Wirksamkeit eines erweiterten Rates gewährleisten.
e) Die Arbeitsmethoden sollten ein inklusives, transparentes, effizientes, wirksames, demokratisches und rechenschaftspflichtiges Funktionieren eines erweiterten Rates gewährleisten.
f) Die Frage des Vetos ist ein Schlüsselelement der Reform des Sicherheitsrats. Wir werden unsere Bemühungen intensivieren, um eine Einigung über die Zukunft des Vetos zu erzielen, einschließlich Diskussionen über die Begrenzung seines Geltungsbereichs und seiner Anwendung.
g) Als Teil einer umfassenden Reform sollte die Aufnahme einer Überprüfungsklausel in Betracht gezogen werden, um sicherzustellen, dass der Sicherheitsrat im Laufe der Zeit sein Mandat weiterhin erfüllt und zweckmäßig bleibt.
Maßnahme 2: Wir werden unsere Anstrengungen im Rahmen der Regierungsverhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats verstärken.
2. Wir unterstützen den von den Mitgliedsstaaten vorangetriebenen Charakter der Reform und stützen uns dabei auf die effiziente und wirksame Bereitstellung von Ressourcen aus dem UN-System für den IGN-Prozess. Aufbauend auf den jüngsten Fortschritten, die in der IGN erzielt wurden, unter anderem durch mehr Transparenz und Inklusivität und durch die Stärkung ihres institutionellen Gedächtnisses, kommen wir überein,
a) die Vorlage weiterer Modelle und die Überarbeitung bereits vorgelegter Modelle durch die Staaten und Staatengruppen für die strukturierten Dialoge im Hinblick auf die künftige Entwicklung eines konsolidierten Modells auf der Grundlage der von den Mitgliedsstaaten vorgelegten Modelle und der Diskussionen über die fünf Cluster zu fördern.
Maßnahme 3: Wir werden die Reaktion des Sicherheitsrats auf die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit verstärken und seine Beziehungen zur Vollversammlung kräftigen.
3. Wir verpflichten uns, die Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats weiter zu verbessern und zu demokratisieren und seine Beziehungen zur Vollversammlung in Übereinstimmung mit und unter voller Achtung ihrer jeweiligen Funktionen, Befugnisse, Befugnisse und Zuständigkeiten, wie sie in der Charta verankert sind, zu stärken, mit der Maßgabe, dass dies nicht an die Stelle der in Maßnahme 1 angezeigten Reform des UN-Sicherheitsrats treten darf. Wir verpflichten uns:
a) alle Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, soweit sie sich auf den Entscheidungsprozess im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beziehen, einschließlich des Artikels 27 Absatz 3 der Charta der Vereinten Nationen, in vollem Umfang umzusetzen und einzuhalten.
b) zur Unterstützung glaubwürdiger, rechtzeitiger und entschlossener Maßnahmen des Sicherheitsrats zur Verhütung oder Beendigung der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen.
c) die laufenden Bemühungen des Sicherheitsrats um die Überprüfung und Verbesserung seiner Arbeitsmethoden, namentlich unter anderem der Vereinbarungen zur Federführung (Penholding) und zur Ko-Federführung (Co-Penholding), sowie die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Sicherheitsrat und der Vollversammlung und ihren Nebenorganen, einschließlich der Kommission für Friedenskonsolidierung sowie des Wirtschafts- und Sozialrats, zu verstärken, namentlich durch die Fortsetzung der vollständigen Umsetzung und Anwendung der Resolutionen 377A (V) („Uniting for Peace“) und 76/262 („Veto-Initiative“) der Vollversammlung.
d) zur Verbesserung der Beteiligung aller Mitglieder der Vollversammlung an der Arbeit des Sicherheitsrats und seiner Nebenorgane und des Zugangs zu dieser Arbeit, um die Rechenschaftspflicht des Rates gegenüber den Mitgliedern zu stärken und die Transparenz seiner Arbeit zu erhöhen."<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-06-14-cochairs-sotf-input-rev3.pdf Vorschlag vom 14. Juni 2024]; aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt mit EU-Translator am 2. und 3.07.2024, am 9.07.2024 sprachlich stellenweise überarbeitet; der Text ist um das Anschreiben an alle ständigen Mitglieder und ständigen Beobachter in der UN gekürzt.</ref>
=== Aussprache vom 20. Juni 2024 mit Blick auf den für September 2024 avisierten „Zukunftspakt“ ===
Am 20. Juni 2024 fand die öffentliche Aussprache zur Gestaltung von Kapitel 5 des für September 2024 avisierten „Zukunftspakts“ statt. Es beteiligten sich neun überregionale Ländergruppen, darunter erstmals die „Organisation der Islamischen Zusammenarbeit“ als mitgliederstärkste überregionale Gruppe (57 Staaten) in den UN sowie die Gruppe für „Berechenbarkeit, Kohärenz und Transparenz“ des Sicherheitsrats (ACT, 27 Staaten)<ref>Norwegen als Sprecher für Chile, Costa Rica, Dänemark, Ecuador, Estland, Finnland, Gabun, Ghana, Irland, Jordanien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malediven, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Papua-Neuguinea, Peru, Portugal, Ruanda, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Ungarn und Uruguay. Vgl. [https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240620100000000/aSFFne2CVcjS/CrpGzoDAS_en.pdf Kommentar der Gruppe für "Berechenbarkeit, Kohärenz und Transparenz"].</ref>, außerdem die fünf ständigen Mitglieder<ref>China sprach nach Polen und vor der Mongolei. Der Inhalt des Beitrags wurde allerdings nicht veröffentlicht. Vgl. [https://www.un.org/en/ga/info/meetings/78schedule.shtml Rednerliste auf der Plattform der IGN].</ref> sowie Indien, die Türkei, Ecuador, der Senegal, Mexiko, Algerien, Argentinien, Südkorea, Zimbabwe, Südafrika, Malaysia, Polen<ref>[https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/81dee10c-6a51-4136-1d0d-08dc73ca678d/2024-06-20 Kommentare vom 20.06.2024, Vormittag].</ref> sowie am Nachmittag Kambodscha, El Salvador, Costa Rica und Liechtenstein.<ref>[https://journal.un.org/en/new-york/meeting/officials/f981a0ab-9a28-401d-1d0e-08dc73ca678d/2024-06-20 Kommentare vom 20.06.2024, Nachmittag].</ref>
Die Aussprache ergab große Übereinstimmung über die Ziele und die Grundlagen von Kapitel 5 des für September 2024 geplanten „Zukunftspakts“. Kapitel 5 soll den Beitrag der „Zwischenstaatlichen Verhandlungen (IGN) zur Reform des Sicherheitsrats“ zum „Zukunftspakt“ wiedergeben. Es soll nach Möglichkeit handlungsorientiert formuliert sein und im Wortlaut zu den übrigen Kapiteln des „Zukunftspakts“ passen.<ref>Wunsch u. a. von Belgien für Benelux, Brasilien für G4, Liechtenstein, Mexiko, Norwegen für die ACT-Gruppe, Saint-Vincent und die Grenadinen für die L69-Gruppe, Schweden für die Nordischen Länder, den USA.</ref>
Mexiko formulierte die Ziele von Kapitel 5 wie folgt: „Unabhängig von der Haltung meines Landes zu bestimmten Fragen möchte ich daher darauf hinweisen, was ein gemeinsamer Nenner zu sein scheint, der unseren Staats- und Regierungschefs vorgelegt und zusammengefasst werden könnte: erstens die Erkenntnis, dass der Sicherheitsrat nicht so funktioniert, wie er es sollte und wie es uns 1945 versprochen wurde, dass wir nur durch eine gemeinsame Anstrengung beginnen können, ihn zu reparieren; zweitens, dass unsere Bemühungen weiterhin in einem inklusiven Prozess unternommen werden und dass die Reform dem Gemeinwohl dient; drittens, dass wir ein umfassendes Reformmodell anstreben müssen, das auf einen Konsens abzielt; und viertens, dass wir weiterhin unter dem Dach der IGM arbeiten werden, als geeignetes Forum für die Reform des Sicherheitsrats.“<ref>"Por ello, independientemente de la posición mi país sobre cuestiones específicas, me permitiría señalar lo que parecería ser un común denominador que podría ser presentado y sintetizado para nuestros Jefes de Estado y de Gobierno: primero, el reconocimiento de que el Consejo de Seguridad no funciona como debería y como se nos prometido en 1945, que solo mediante un esfuerzo colectivo podremos comenzar a repararlo; segundo, que nuestros esfuerzos se seguirán dando en un proceso inclusivo y que la reforma atienda al bien colectivo; tercero, que debemos aspiramos a contar con un modelo de reforma integral y orientado a alcanzar un consenso; y cuarto, que continuaremos trabajando bajo el paraguas de las IGN, como el foro adecuado para la reforma del Consejo de Seguridad." vgl. [https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240620100000000/aSFFne2CVcjS/GByNJXzB_es.pdf Statement, Mexiko, 20.06.2024].</ref>
Italien schlug für die Konsensgruppe (11 Mitgliedsstaaten) folgende Formulierung vor: „In Antwort auf die wachsende Dringlichkeit, die Effektivität der Fähigkeiten der Vereinten Nationen, den internationalen Frieden und die Sicherheit zu erhalten, zu steigern, und zwar so, wie sie in der UN-Charta verankert sind, stimmen wir den folgenden Leitlinien zu, so wie sie in den 'Zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats' identifiziert worden sind, einem durch die Mitgliedsländer angetriebenen Prozess, der auf Resolution 62/557 der Vollversammlung der UN beruht. Die Leitlinien sollen als Parameter für eine künftige Reform des Sicherheitsrats dienen.“<ref>"In response to the growing urgency to increase the effectiveness of the United Nations’ abilities to maintain international peace and security as set out in the UN Charter, we agree to the following guiding principles identified in the Intergovernmental Negotiations on the Security Council reform, a Member States driven process based in General Assembly decision 62/557, as parameters for a comprehensive reform of the Security Council." Vgl. [https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240620100000000/aSFFne2CVcjS/KfYmIqPBcAex_en.pdf Statement, Italien für „Vereinigt zum Konsens-Gruppe“ (11 Länder, umgangssprachlich „Kaffeeclub“), 20.06.2024].</ref>
Es wurde an folgende Grundlagen für die „Zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats“ (IGN) erinnert: 1) UN-Charta inklusive Art. 23 (1) und 27 (3)<ref>[https://www.un.org/en/about-us/un-charter/full-text UN-Charta].</ref>; Resolution 62/557 der VV (1998)<ref>[https://digitallibrary.un.org/record/264415?v=pdf Resolution 62/557 der VV der UN].</ref>; Resolution 53/30 der VV (1998)<ref>[https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/A_RES_53_30.pdf (1.12.1998, Beschlüsse der VV zum SR benötigen eine zwei-Drittel-Mehrheit)].</ref>; Erklärung der AU von Sirte (1999)<ref>{{Webarchiv |url=http://www.un.int/libya/sirte_dc.htm |text=Erklärung von Sirte |wayback=20050221080710}}.</ref>; Konsens der AU von Ezulwini (2005)<ref>[https://old.centerforunreform.org/sites/default/files/Ezulwini%20Consensus.pdf Ezulwini-Konsens, 2005].</ref>; SDG 16 der UN (2015)<ref>[https://sdgs.un.org/goals/goal16 Ziel 16 der UN (2015)].</ref>; Resolution 2719/2024 der VV<ref>[http://unscr.com/en/resolutions/2719 Resolution 2719/2024 von 2023 der VV der Un].</ref>.
Der größte Klärungsbedarf bestand für die Unterpunkte 1 (b) Unterrepräsentierte Länder, Gruppen oder geographische Regionen, 1 (d) Arten der Mitgliedschaft sowie 1 (f) Umgang mit dem Veto. Zu 1 (b) Die größte Einmütigkeit wurde über die Berücksichtigung Afrikas und der Kleinen Inselstaaten (SIDS) im künftigen Sicherheitsrat erzielt.<ref>"Enlarge the Security Council to improve the representation of the underrepresented and unrepresented regions and groups, particularly by redressing the historical injustice against Africa as a vital component of increasing representation of developing countries, small-and medium-sized states, such as Small Island Developing States (SIDS), and other regional and cross-regional groupings." Vgl. [https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240620100000000/aSFFne2CVcjS/KfYmIqPBcAex_en.pdf Statement, Italien für „Vereinigt zum Konsens-Gruppe“ (11 Länder, umgangssprachlich „Kaffeeclub“), 20.06.2024].</ref> Viele Länder sprachen sich auch für eine Berücksichtigung der geographischen Regionen „Lateinamerika und Karibik“ bzw. „Asien-Pazifik“ aus. Auch die „Organisation der Islamischen Zusammenarbeit“ (57 Staaten) forderte eine angemessene Vertretung. Die Erweiterung des Sicherheitsrats solle auf jeden Fall die 2-Jahres-Sitze betreffen, dürfe aber nicht darauf beschränkt bleiben. Zu 1 (d) Insbesondere die Balance zwischen Größe und Effektivität des künftigen Sicherheitsrats wurde mehrmals hervorgehoben.<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240620100000000/aSFFne2CVcjS/jsVhveYKlqlTW_en.pdf Statement, Belgien für Benelux, 20.06.2024]; [https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240620100000000/aSFFne2CVcjS/FhaPRtK_spL_ru.pdf Statement, RF, 20.06.2024].</ref> Permanente Sitze mit Vetorecht wurden für Afrika, neben den G4<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240620100000000/aSFFne2CVcjS/yRQAeSGDCm_fr.pdf Statement, Frankreich, 20.06.2024].</ref>, neben Ländern aus Lateinamerika und der Karibik<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240620100000000/aSFFne2CVcjS/MWjLChG-q_en.pdf Statement, Vereinigte Staaten, 20.06.2024].</ref> sowie neben dem asiatisch-pazifischen Raum<ref>[https://estatements.unmeetings.org/estatements/10.0010/20240620100000000/aSFFne2CVcjS/wrNFsmJQ_en.pdf Statement, Südkorea, 20.06.2024].</ref> gefordert. Zu 1 (f) Eine wachsende Zustimmung fand die Limitierung des Vetogebrauchs. Ausgeschlossen sollte ein Veto in Fällen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sein. Eine Vetomacht, die an einem bewaffneten Konflikt beteiligt ist, soll keine Entscheidung über diesen Konflikt mit einem Veto blockieren dürfen. Das Veto erwies sich auch weiterhin als Dreh- und Angelpunkt der Reform des Sicherheitsrats.
Die „Zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrat“ wurden zunehmend als eigenständiger Mechanismus aufgefasst. Die Arbeitsmethoden und die zugehörigen Ressourcen der IGN sollen sich daher allenfalls übergangsweise aus den Ressourcen der UN speisen, wiewohl die Vollversammlung als Überprüfungsinstanz und Katalysator erwünscht bleiben. Die Reform der UN-Charta, der UN und ihrer übrigen Organe sollten von der Reform des Sicherheitsrats nicht berührt werden.
Die Verhandlungen im Rahmen der 78. Vollversammlung mündeten in folgendes Papier:
== Abschlusspapier der Vorsitzenden der zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats vom 21. August 2024 ==
Auf der Grundlage eines Papiers vom 3. Juli 2024<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-07-03-cochairs-sotf-input-rev4.pdf Papier der Vorsitzenden der zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats vom 3. Juli 2024].</ref> und seiner Revision vom 12. August 2024<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-08-12-cochairs-sotf-input-rev5.pdf Revidiertes Papier der Vorsitzenden der zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats vom 12. August 2024].</ref> erschien am 21. August 2024 das Abschlusspapier der Vorsitzenden der zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats (im Rahmen der 78. Vollversammlung der UN). Sein Wortlaut lässt sich wie folgt wiedergeben:
"5. Umgestaltung der globalen Kontrolle (Transformation of Global Governance)
Maßnahme 1: Wir werden den UN-Sicherheitsrat reformieren und die dringende Notwendigkeit anerkennen, ihn repräsentativer, integrativer, transparenter, effizienter, effektiver, demokratischer und rechenschaftspflichtiger zu machen.
1. Als Reaktion auf die wachsende Dringlichkeit, die Wirksamkeit der Fähigkeiten der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt ist, zu erhöhen, vereinbaren wir die folgenden Leitprinzipien, die in den Regierungsverhandlungen über die Frage der ausgewogenen Vertretung im Sicherheitsrat, die Vermehrung der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat und andere mit dem Rat zusammenhängende Angelegenheiten (IGN) im Einklang mit dem Beschluss 62/557 der Generalversammlung als Parameter für die Reform <gelten sollen>:
a) Vorrangige Beseitigung der historischen Ungerechtigkeit gegenüber Afrika und – unter besonderer Berücksichtigung Afrikas – Verbesserung der Vertretung der unterrepräsentierten und nicht repräsentierten Regionen und Gruppen, wie dem asiatisch-pazifischen Raum, Lateinamerika und der Karibik.
b) Erweiterung des Sicherheitsrats, um repräsentativer für die derzeitige Mitgliedschaft zu sein und die Realitäten der heutigen Welt <besser> widerzuspiegeln, und – unter Berücksichtigung unserer Verpflichtungen aus dem Ziel 16.8 für nachhaltige Entwicklung – quantitative Erhöhung der Vertretung von Entwicklungsländern und kleinen und mittleren Staaten.
c) Fortsetzung der Beratungen über die Frage der Vertretung überregionaler Gruppen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die kleinen Inselentwicklungsländer, die arabischen Staaten und andere, wie die Organisation für islamische Zusammenarbeit OIC), in den Erörterungen der IGN erwähnt wurden.
d) Intensivierung der Bemühungen um eine Einigung über die Frage der Mitgliedschaftskategorien unter Berücksichtigung der im Rahmen des IGN-Prozesses geführten Diskussionen.
e) Die Gesamtzahl der Mitglieder eines erweiterten Rates sollte ein Gleichgewicht zwischen seiner Repräsentativität und seiner Wirksamkeit gewährleisten.
f) Die Arbeitsmethoden sollten ein inklusives, transparentes, effizientes, wirksames, demokratisches und rechenschaftspflichtiges Funktionieren eines erweiterten Rates gewährleisten.
g) Die Frage des Vetos ist ein Schlüsselelement der Reform des Sicherheitsrats. Wir werden unsere Bemühungen verstärken, um eine Einigung über die Zukunft des Vetos zu erzielen, einschließlich von Diskussionen über die Begrenzung seines Geltungsbereichs und seiner Anwendung.
h) Als Teil einer umfassenden Reform sollte die Aufnahme einer Überprüfungsklausel in Erwägung gezogen werden, um sicherzustellen, dass der Sicherheitsrat auch weiterhin sein Mandat und seinen Zweck erfüllt.
Maßnahme 2: Wir werden unsere Anstrengungen im Rahmen der Regierungsverhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats vorrangig und unverzüglich verstärken.
2. Wir unterstützen den von den Mitgliedstaaten vorangetriebenen Charakter der Reform des Sicherheitsrats und werden unsere Anstrengungen für die Reform durch die zwischenstaatlichen Verhandlungen (IGN) im Einklang mit dem Beschluss 62/557 der Vollversammlung und anderen einschlägigen Resolutionen und Beschlüssen der Vollversammlung, wie der Resolution 53/30, verstärken. Aufbauend auf den jüngsten Fortschritten, die in den IGN erzielt wurden, unter anderem durch mehr Transparenz und Inklusivität und durch die Stärkung seines institutionellen Gedächtnisses, beschließen wir,
a) eine Förderung der Vorlage weiterer Modelle und die Überarbeitung bereits vorgelegter Modelle durch Staaten und Staatengruppen für strukturierte Dialoge, damit ein konsolidiertes Modell auf der Grundlage der Konvergenzen der fünf Cluster und der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Modelle entwickelt werden kann.
Maßnahme 3: Verstärkung der Einwirkung des Sicherheitsrats auf die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und seiner Beziehungen zur Vollversammlung.
3. Weitere Verbesserung und Demokratisierung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats und Stärkung seiner Beziehungen zur Vollversammlung in Übereinstimmung mit und unter voller Achtung ihrer jeweiligen Funktionen, Autoritäten, Befugnisse und Zuständigkeiten, wie sie in der Charta verankert sind, mit dem Verständnis, dass dies nicht an die Stelle der in Aktion 1 dargelegten Reform des UN-Sicherheitsrats treten darf. Wir beschließen:
a) Die uneingeschränkte Umsetzung und Einhaltung aller Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, soweit sie sich auf den Entscheidungsprozess im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, einschließlich des Artikels 27 Absatz 3 der UN-Charta, beziehen.
b) Die Unterstützung eines glaubwürdigen, rechtzeitigen und entschlossenen Handelns des Sicherheitsrats in Ausübung seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zur Verhütung oder Beendigung der Begehung von Völkermord, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder von Kriegsverbrechen.
c) Die aktive Bestärkung der laufenden Anstrengungen des Sicherheitsrats zur Überprüfung und Verbesserung seiner Arbeitsmethoden, namentlich in Bezug auf die Federführung und die Mitfederführung, sowie der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Sicherheitsrat und der Vollversammlung und ihren nachgeordneten Organen, namentlich der Kommission für Friedenskonsolidierung sowie dem Wirtschafts- und Sozialrat und den regionalen und subregionalen Vereinbarungen, unter anderem durch die weitere vollständige Umsetzung und Nutzung der Resolutionen 377A (V) ("Uniting for Peace") und 76/262 ("Veto-Initiative") der Vollversammlung.
d) Die Verbesserung der Beteiligung an der Arbeit des Sicherheitsrats und seiner Nebenorgane und des Zugangs zu dieser Arbeit für alle Mitglieder der Vollversammlung, um die Rechenschaftspflicht des Rates gegenüber den Mitgliedern zu stärken und die Transparenz seiner Arbeit zu erhöhen."<ref>[https://www.un.org/en/ga/screform/78/pdf/2024-08-21-cochairs-sotf-input-final.pdf Endgültiges Papier der der Vorsitzenden der zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats vom 21. August 2024].</ref>
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