Benutzer:Pistazienfresser/Exzesstat

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  1. Strafrecht (Deutschland)
    1. Rechtfertigungsgründe: Taten, bei denen (der Tatbestand einer [anerkannten] Rechtfertigung nicht vorlag bzw.) die über die möglicherweise von einer Rechtfertigung gedeckten Eingriffe hinausgehen
      1. insbesondere Notwehrexzess: z. B. Hans Theile: Der bewusste Notwehrexzess. In: JuS 2006, 965
    2. Staatshaftungsrecht
      1. z. B. Oberlandesgericht Hamburg: Urteil vom 12. Januar 2007, Az. 1 U 85/06 = BeckRS 2007, 03395 „Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit Maßnahmen der Polizei bei Demonstration“ (Art. 34 GG; § 839 BGB)
    3. Täterschaft und Organisationsdelikte
      1. (insbesondere?) Zurechnung von Tatbeiträgen, die nicht vom gemeinsamen Tatplan gedeckt sind, insbesondere im Rahmen der Mitäterschaft zu anderen Beteiligten (siehe Beteiligung) bzw. keine Zurechung derer: z. B. in Rahmen der Mittätterschaft bei Frank Fad, Joachim Vogel: Der praktische Fall - Strafrecht: Auf gute Nachbarschaft. In: JuS 2002, S. 786-791 (787) ; im Rahmen der Organisationsdelikte: Bundesgerichtshof: Urteil vom 30. März 2001, Az. 3 StR 342/00 (VereinsG § 20) = NJW 2001, 2643: „BGH: Strafklageverbrauch bei Organisationsdelikten - Überwachungsmaßnahmen nach dem Gesetz zu Art. 10 GG“
  2. Geschichte/Rechtsgeschichte
    1. Begriff in Prozessen wegen Straftaten im Rahmen der nationalsozialistichen Herrschaft nach deren Ende (bzw. in deren (rechts)geschichtlicher Aufarbeitung und wissenschaftlicher Analyse) [dürfte mit Begriffen aus der (normativen, nationalen) Rechtswissenschaft verwandt sein, wohl sogar mit beiden]
      1. siehe Dachauer Dora-Prozess