Benutzer:Ralphklein/RiLiBÄK
Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) sind gesetzlich verankerte Vorgaben im Gesundheitswesen. Die Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien im wird MedizinprodukteGesetz (MPG) in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt. Seit dem 01.04.2010 ist die Rili-BÄK, die am 15.02.2008 veröffentlich wurde, verbindliche Durchführungsgrundlage. Die Anwendung dieser Richtlinie ist im § 4a Abs. 3 der MPBetreibV vorgeschrieben. Die neue Rili-BÄK ist in Teil A und Teil B1 gegliedert. Teil A beschreibt die grundlegenden Anforderungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Dieser Teil ist für alle labormedizinischen Untersuchungen (qualitative und quantitative) gesetzlich, auch für POCT, vorgeschrieben.
Übersicht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]ISO15189
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kritik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kritik kam bisher vor allem von der Berufsvereinigung der Naturwissenschaftler in der Labordiagnostik (BNLD). Sie kritisiert die hohe Bürokratisierung und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.[1]
Labor
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Diese Richtlinie dient der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Webseite der Bundesärztekammer
- Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Berufsvereinigung der Naturwissenschaftler in der Labordiagnostik RiliBÄK–Entwurf 2005 – die bürokratischste Richtlinie, die es je gab