Benutzer:Sandbaer/Baustelle/ Romeo
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----->Nichttödliche Waffe#Juristische_Behandlung<-----
Begriffe und Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es gibt verschiedene Definitionen zu dem Begriff, die von unterschiedlichen Herausgebern abhängig von Wirkungsprinzipien, Funktionsweisen und Zielen zum Einsatz festgelegt worden sind. Im englisch-amerikanischen Bereich wird der Begriff non-lethal weapon, im französischsprachigen Bereich der Begriff arme non létale, beides wörtlich übersetzt Nichtletale Waffe verwendet. Im deutschen Sprachraum bürgert sich zunehmend der Begriff Nichtletale Wirkmittel ein. [1][2] Der englischsprachige und deutschsprachige Begriff finden die gleiche Abkürzung: NLW. Die deutsche Definition ist die umfassendere Definition des Begriffes im Vergleich zur UNO-, NATO- bzw. USA-Definition.
Diese Wortwahl Wirkmittel ist dem Umstand geschuldet, dass der Begriff Waffe im deutschen Sprachraum als Gerät, Instrument, Vorrichtung ... zum Angriff auf einen Gegner, ..., zur Zerstörung von Bauwerken, technischen Anlagen usw. beschreibt. NLW umfassen aber weitere Mittel, die nicht zum Angriff geeignet sind, zum Beispiel Sperrvorrichtungen oder Lautsprecher.
Da eine letale Wirkung von NLW nicht mit vollständiger Sicherheit auszuschließen ist, hat sich international auch der Begriff less lethal weapon, übersetzt: weniger tödliche Waffe, verbreitet.[3][4]
Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang anderer Begriffe zu NLW: Die Kategorie der Nichtletalen Wirkmittel wird aus Waffen und Nicht-Waffen (z.B. Mechanische Sperren, Repellentien ("Gestanksvertreiber") oder Licht- und Schallquellen) gebildet.
Duale Wirkmittel können sowohl letal als auch nicht letal eingesetzt werden (z.B. ein Gewehr für letale Gefechtsmunition mit einem Schießbecher für nichtletale Tränengasmunition)[5]
Vereinte Nationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weniger tödliche Waffen: Waffen, die für den Einsatz gegen Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen ... bestimmt sind und die bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein geringeres Risiko haben, Tod oder schwere Verletzungen zu verursachen als Schusswaffen. Weniger tödliche Munition kann auch von herkömmlichen Schusswaffen abgefeuert werden...[6]
USA
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nichtletale Waffen sind Waffen, die explizit so konstruiert und hauptsächlich eingesetzt werden um Personal oder Material handlungsunfähig zu machen und gleichzeitig die Zahl der Todesfälle, bleibende Verletzungen von Personal und ungewollte Sach- und Umweltschäden zu minimieren. [7]
NATO
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nichtletale Waffen sind Waffen, die ausdrücklich entworfen und entwickelt wurden, um Personen mit einer geringen Wahrscheinlichkeit von Todesfällen oder bleibenden Verletzungen handlungsunfähig zu machen oder abzuwehren oder Ausrüstung mit minimalen unerwünschten Schäden oder Auswirkungen auf die Umwelt funktionsunfähig zu machen.[8]
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nichtletale Wirkmittel sind Wirkmittel, das ausschließlich zu dem Zweck entwickelt und eingesetzt wird, eine erforderliche Wirkung auf Personen oder Material zu erzielen und dabei die Wahrscheinlichkeit tödlicher oder bleibender Verletzungen gering zu halten sowie unbeabsichtigte Begleitschäden oder Umweltschäden möglichst zu vermeiden. Nichtletale Wirkmittel erfüllen als erforderliche Wirkung folgende funktionale Fähigkeiten:
- Festsetzen und Markieren von Einzelpersonen,
- Warnen, auf Distanz halten, Stoppen, Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit, Zutrittsverwehrung, Entfernen aus Räumen sowie Trennen von Einzelpersonen und Personengruppen,
- Lenken von Bewegungen und Zerstreuen von Personengruppen,
- Warnen, Markieren, auf Abstand halten, Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, Herbeiführen der Funktionsunfähigkeit, Verwehren der Zufahrt und Stoppen von Fahrzeugen, einschließlich des Warnens und Abfrage der Identität von Seefahrzeugen,
- Absperren, Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Herbeiführen der Funktionsunfähigkeit von Infrastruktur und
- Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit beziehungsweise Herbeiführen der Funktionsunfähigkeit von Ausrüstung, Waffen und Gerät. [9]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es ist schwierig, einen historischen Abriß der Entwicklung von NLW zu erstellen. Immer schon gab es Waffen, die mehr oder weniger tödlich wirkten. Der Schlagstock ist damit eins der ältesten NLW der Menschheit.
Die ersten weniger tödlichen Geschosse tauchten in den 1880er Jahren auf, als die Polizei in Singapur improvisiert abgesägte Besenstiele auf Randalierer schoss. [10]
Der Einsatz von Tränengas im Ersten Weltkrieg erfolgte oft in Kombination mit tödlichen Gasen als "Maskenbrecher". Somit ist dieses klar nicht als Entwicklungsbeginn von NLW anzusehen. Der Beginn der gezielten Entwicklung von NLW ist an dem Zeitpunkt anzusetzen, zu dem das Ziel, tödliche Wirkung weitgehend auszuschalten, erstmals systematisch konzeptionell angestrebt wurde. [11]
Forschung zu NLW hat es bereits in den 1920er Jahren in den USA gegeben, zu praktischem Einsatz sind die Ergebnisse jedoch nicht geführt worden.
Der systematische Beginn ist eher in den 1930er Jahren zu setzen. Beispiele sind dazu Konzepte der Aufstandsbekämpfung durch Kolonialtruppen in den britischen Kolonien mit dem Ziel, dort möglichst wenig, aber effektive Gewalt anzuwenden oder der Einsatz von ersten Wasserwerfern durch die Polizei bei den gewalttätigen Demonstrationen in dieser Zeit in deutschen Metropolen. Dort wo Schusswaffen zum Einsatz kamen, waren Tote zu beklagen und schädigten das Image des Staates ("Berliner Blutmai 1929", "Altonaer Blutsonntag 1932").[12]
In den 1960er Jahren setzte die Bereitschaftspolizei in Singapur, Malaysia und Hongkong weiter entwickelte Holzgeschosse ein. In den USA wurden zu diesem Zeitpunkt während der großen Bürgerrechts- und Antikriegsdemonstrationen erstmalig Gummigeschosse eingesetzt.[13]
In den 1970er Jahren wurden erstmals Gummigeschosse und Tränengas in größerem Rahmen zur Aufstandsbekämpfung durch britische Truppen in Nordirland angewendet.[14][15]
Nach der Patentierung des Funktionsprinzips im Jahr 1974 durch Jack Cover begann in den USA die Entwicklung von Distanz-Elektroimpulsgeräten, später auch Taser genannt. Diese Waffen sollten aus der Distanz heraus Personen handlungsunfähig machen ohne sie zu töten. Ihr Wirkprinzip war anders als das der elektrischen Viehtreiber, die zwar auch in den USA durch Polizeikräfte eingesetzt wurden, aber nicht distanzfähig waren. Mit Explosivmunition zum Verschuss der Kontaktnadeln betrieben, wurden sie zunächst als Schusswaffen eingeordnet.
Zwischen 1987 und 1993 protestierten palästinensische Zivilisten während der ersten Intifada gegen die israelische Besatzung. Palästinensische Jugendliche verbrannten Autos und bewarfen Truppen der israelischen Streitkräfte mit Steinen. Israelische Truppen versuchten, NLW (Tränengas und Gummigeschosse) einzusetzen, der Erfolg war jedoch auf Grund der veralteten Technik begrenzt. Als die israelischen Truppen zu Schusswaffen griffen, untergruben die daraus resultierenden zivilen Opfer die internationale Unterstützung für die Politik der israelischen Regierung.
In den 1990er Jahren entwickelt sich die Firma Air Taser, später umbenannt in Taser International zum führenden Produzenten von Elektrodistanzwaffen, die zunehmend Verbreitung zunächst in der US-amerikanischen Polizei finden.[16]
Mit dem Ende des kalten Krieges und dem Aufkommen neuer Konfliktbilder in den 1990er Jahren trat ein neues Bedrohungsspektrum auf: Nicht-internationale bewaffnete Konflikte, oftmals in failed states, deren Stabilität durch militärische Stabilisierungskräfte im Rahmen internationaler Mandate wiederhergestellt werden sollte. Dieses betraf vor allem Szenare in Ballungsräumen z.B. mit der Durchmischung von bewaffneten gewaltausübenden Personen und nicht bewaffneten friedlichen Demonstranten in Auseinandersetzungen mit den Ordnungskräften. Ein konzeptioneller Ansatz von NLW sollte daher drei Ziele verfolgen:
- Gewährleistung der Auftragserfüllung
- Sicherheit friedlicher unbeteiligter Nichtkombattanten
- Sicherheit der eigenen eingesetzten Kräfte
1996 wurde innerhalb der US-Streitkräfte das U.S. Marinecorps als Federführer mit der Entwicklung von Konzepten und Umsetzungen zu NLW-Technologien beauftragt.[18]
Anfang der 1990er Jahre begann auch die NATO, etwas später die Bundeswehr und in ihrem Auftrag die Fraunhofer - Gesellschaft zu NLW zu forschen.
Ab 2000 fokussiert sich das Thema NLW insbesondere in der ethischen, politischen und rechtlichen Diskussion des Für und Wieder dieser Ausstattung. Vermehrt auftretende tödliche Ausgänge des Einsatzes von Elektrodistanzwaffen in den USA sowie die Entwicklung des Anti-Denial-Systems, einem auf Mikrowellentechnologie basierenden Systems, das auf der Haut starke oberflächliche Schmerzen provoziert, führen unter anderem zur Argumentation von NLW-Gegnern, diese NLW würden als Folterinstrumente eingesetzt.
Im Zusammenhang mit der späteren Einführung von Elektrodistanzwaffen bei europäischen Polizeibehörden um 2010 wird diese Diskussion auch in Europa geführt. [19]
Während der Geiselnahme im Moskauer Dubrowka-Theater am 23. Oktober 2002 wurde während einer Befreiungsaktion durch die Sicherheitskräfte ein Narkosewirkstoff eingesetzt. Von den 850 Geiseln konnten 721 gerettet werden. 139 verstarben. Die Ursachen sind umstritten. Bislang wurde die genaue Zusammensetzung des eingesetzten Narkosestoffes nicht veröffentlicht. [20]
2004 führt die britische Polizei Elektrodistanzwaffen (Taser) nach einer Testreihe ab 2003 ein. Zunächst erfolgt die Regelung, diese ausschließlich durch speziell befugte Beamte in Fällen einzusetzen, in denen auch Schußwaffen eingesetzt werden dürfen. 2007 wird diese Regel um weitere Anwendungsfälle erweitert.[21]
Am 29. September 2010 sollte bei einer Großdemonstration gegen das Projekt Stuttgart 21 der Stuttgarter Schlossgarten durch polizeiliche Einsatzkräfte u.a. mit dem Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray und Wasserwerfern geräumt werden. Nach Presseangaben wurden dabei 160 Personen verletzt. Dokumentiert wurde u.a. schwere Augenverletzungen eines Demonstranten, die durch einen Wasserwerfer entstanden. Der Einsatz wurde im Nachhinein als polizeitaktisch falsch und juristisch als rechtswidrig beurteilt.[22]
Am 7. und 8. Juli 2017 kam es anlässlich des G 20 Gipfel in Hamburg zu gewalttätigen Ausschreitungen von linksautonomen Gruppen in und um das Schanzenviertel mit Straßenbarrikaden und Brandanschlägen. Im Zusammenhang mit einem der größten Polizeieinsätze in Deutschland wurden durch Polizeikräfte, auch Sondereinsatzkommandos, u.a. Wasserwerfer, Reizstoffe und Schockgranaten eingesetzt. Der Umstand von 476 verletzten Polizisten während des Einsatzes führten zur Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) auch die Verwendung von Gummigeschossen in derartigen Szenarien freizugeben.[23]
Anfang 2022 verfügt die GSG 9 der Bundespolizei sowie die Polizeien der meisten Bundesländer über eine Ausstattung mit Elektrodistanzwaffen (Tasern), zumeist jedoch nur in den Sondereinsatzkommandos. Im Streifendienst der Bundespolizei und der Polizei in Schleswig-Holstein wird der Einsatz noch getestet.[24][25][26][27][28][29][30][31][32]
Ethische und rechtliche Behandlung sowie politische Diskussion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ethik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die ethische Betrachtung des Themenbereichs NLW erfolgt aus Sicht auf
- den Einsatz von Gewalt in kriegerischen Auseinandersetzungen (bewaffnete internationale und nicht-internationale Konfikte) sowie
- den Einsatz staatlicher Gewalt im Inneren (z.B. durch Polizei- oder Justizkräfte).
In der Abwägung zwischen dem Einsatz potentiell hochwahrscheinlich tödlicher Waffen und NLW spielt dabei der ethische Grundsatz der "Wahl des kleineren Übels" eine wesentliche Rolle. Dieser bereits von Aristoteles entwickelte und später von Thomas Aquin und anderen Philiosophen fortgeschriebene Grundsatz besagt:
„Von den Handlungsalternativen, deren Ausgang mit einem Übel verbunden ist, ist diejenige auszuwählen, die das kleinere Übel bedeutet.“
Die dabei auftretenden ethischen Fragen sind die, ob und inwiefern die Anwendung von Gewalt legitimiert ist und welche Abwägungen dabei in der Durchsetzung mit Gewaltmitteln gegenüber dem Anspruch auf Unversehrtheit vorzunehmen sind. Ableitungen daraus werden in rechtliche Normen und Vorschriften,
- international im Humaninitären Völkerrecht, früher Kriegsvölkerrecht genannt und
- national im Polizei- und Waffenrecht sowie in Dienstanweisungen für Behörden umgesetzt.
Während das Humanitäre Völkerrecht international bindend ist, sind in einzelnen Ländern ethische Betrachtungen abhängig vom sozio-kulturellen Hintergrund des Landes im engen Kontext mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu betrachten.
Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Humanitären Völkerrecht, das den Einsatz von Streitkräften in internationalen bewaffneten Konflikten regelt, wurde diese Betrachtung weiter geschärft. Allerdings ist dieses nicht nur auf NLW spezifiziert, sondern allgemein für die Anwendung von militärischer Gewalt formuliert. Unter anderem gelten folgende Regeln:
- Verbot des Einsatzes von biologischen Waffen, mit der Auswirkung des Verbots auf biologischer Basis aufgebauter NLW
- Verbot des Einsatzes von Waffen die überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden hervorrufen, mit der Auswirkung u.a. auf schmerzbereitende NLW
- Verbot des Einsatzes von Waffen die unterschiedslos gegen Ziele wirken (d.h. nicht auf Ziele unterscheidbar oder auf Ziele begrenzbar)
- Verbot des Einsatzes chemischer Waffen, die auch nur vorübergehend kampfunfähig machen. Auswirkung ist ein Verbot von Tränengas im Einsatz bei international bewaffneten Konflikten
- Verbot von Laserwaffen, die mit dem ausschließlichen Ziel der Erblindung von Personen konstruiert worden sind
- Verbot des Einsatzes, der Herstellung und Lagerung von Antipersonenminen mit der Auswirkung auf selbstauslösende NLW
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, auch Exzessverbot genannt
In einzelnen Staaten findet nationales Recht Anwendung. Im Recht zur Anwendung von unmittelbaren Zwang durch Einsatzkräfte in Deutschland finden folgende Grundsätze Anwendung:
- die Forderung nach Angemessenheit der gewählten Mittel zum zu erreichenden Ziel (z.B. Festhalten einer Person durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen),
- die Verhältnismäßigkeit der gewählten Maßnahme zu der jeweilig abzuwehrenden Bedrohung sowie
- die Vorschrift der Androhung des Einsatzes von Unmittelbarem Zwang, sofern dieses möglich ist.
Politische Diskussion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die öffentliche politische Diskussion befasst sich überwiegend mit dem Einsatz von NLW durch Polizeikräfte. In geringerem Umfang wird auch der Einsatz durch Streitkräfte im Rahmen nicht-internationaler bewaffneter Konflikte thematisiert. Hier läßt sich, auch im internationalen Vergleich die Argumentation schlagwortig zusammenfassen:
Befürworter von NLW
- Schliessen einer Fähigkeitslücke der Einsatzkräften zwischen Beobachten, Warnen, verbaler Aufforderung, körperlicher Gewalt einerseits und tödlichen Waffen auf der anderen Seite
- Befähigung von Einsatzkräften dazu, wirkungsvoll mit einer reduzierten Wahrscheinlichkeit eines letalen Ausgangs unmittelbaren Zwang durchzusetzen und Bedrohungen auszuschalten
- Befähigung von Einsatzkräften zum Einsatz von Wirkmitteln mit Abstandsfähigkeit (z.B. mehr als Armlänge Abstand zur Abwehr von Messerangriffen)
- Erhöhung des Selbstschutzes von Einsatzkräften
Gegner von NLW
- Reduzierung der Eskalationsschwelle, d.h. NLW würden in Handlungssituationen eher eingesetzt als letale Waffen. Damit würden Einsatzkräfte eher zu Gewalt greifen.
- Die Wirkung verschiedener unterschiedlicher NLW ist zwar nicht tödlich, aber immer noch mit schwerwiegenden Folgen versehen.
- Letale Auswirkungen lassen sich nicht vollständig und mit absoluter Sicherheit ausschließen.
- In den Händen von totalitären Regimen können NLW zur Folterung von politischen Gegnern oder gegen unliebsame Demonstrationen missbraucht werden.
- Verharmlosung der Wirkung von NLW durch deren Befürworter
- Unterlaufen von Rüstungsexportbeschränkungen bei der Ausfuhr von NLW
Anlass für das Aufkommen der Diskussion sind oftmals Vorkommnisse nach dem Einsatz von NLW oder gegensätzliche Positionen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Einführung von NLW.
Technologien Nichtletaler Wirkmittel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]NLW beruhen auf verschiedensten Funktionsprinzipien.[44] Ihre Anwendbarkeit wird einerseits durch ihre physische Wirkung einschließlich der unerwünschten Risiken, andererseits durch ihre tatsächliche Anwendbarkeit bzw. praktische Handhabung bestimmt.
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Elektrodistanzimpulsgerät
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Wasserwerfer der Polizei
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Schallkanone (LRAD)
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Reizstoffgranate
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Blendgranate
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Gummischrotmunition
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Beanbag-munition
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Einsatzschild
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Pfefferspray
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Schlagstock
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Mikrowellenstrahlentechnik
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Blendwaffe
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Fangnetz
Kinetische Wirkmittel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kinetische Wirkmittel wirken durch die Impulsenergie durch Schlag, Schuss oder Strahl auf Personen. Diese werden gestoppt und ggf. umgeworfen. Als Risiken gelten: Platzwunden, Verrenkungen, Abschürfungen, Rippenbrüche, Gehirnerschütterung bis hin zu schwerem Schädel-Hirn-Trauma, Augenverlust, Beschädigung von Organen unter der Hautoberfläche (allgemein), Riss von Herz, Nieren oder Leber, innere Blutungen und Tod.
Schlagstock
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Schlagstock ist eine einfache Schlagwaffe. Schlagstöcke gehören in die Kategorie der Schlag- und Wuchtwaffen, da sie bei ihrer Verwendung nicht in den Körper eindringen. Er wird insbesondere beim Einsatz gegen gewalttätige Menschengruppen verwendet.
Taktischer Einsatzschild
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Schutzschild oder auch taktischer Einsatzschild schützt Einsatzkräfte vor Wurfgegenständen und leichten Geschossen. er kann aber auch zum Abdrängen von Personen eingesetzt werden.
Wasserwerfer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wasserwerfer sind Fahrzeuge, die unter Hochdruck stehendes Wasser gezielt verspritzen können. Ihre Reichweite beträgt bei einem Druck von 15 bar über 60 Meter. Der Wasserstrahl spült Hindernisse regelrecht fort und kann bei Menschen mitunter schwerwiegende Verletzungen verursachen. Es können dem Wasser Reizstoffe zugesetzt werden.
Geschosse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sogenannte Gummigeschosse sollen starke Schmerzen zufügen, aber die Zielperson nicht schwer verletzen. Zu dieser Munition gehören: Rubber Rocket Projectile, ein flossenstabilisiertes Gummigeschoss, Stingball oder Hornet's Nest, Granaten und Flintenmunition, die ein Schrot aus Gummikugeln verschießt. Die Projektile enthalten teilweise Reizstoffe der CS- oder OC-Gruppe, oder werden zusammen mit diesen verschossen.
Bei der M5 Crowd Control Munition (M5 CCM) handelt es sich um eine modifizierte Claymore-Mine, die gerichtet Gummikugeln verschießt. Der Einsatz erfolgt unter anderem auf Einsatzfahrzeugen. Das Gerät wird auf die Frontseite des Fahrzeugs montiert und ermöglicht es, der Besatzung sich einen Weg durch eine gewaltbereite Menschenmenge zu bahnen. [45]
Neben aus Hartgummi bestehenden Projektilen (engl. rubber bullet) existiert auch noch Stahlmunition, welche eine Gummibeschichtung haben (rubber coated bullet bzw. Gummimantelgeschoss).[46]
Sandgeschosse bestehen zum Teil aus gepresstem Sand und sollen ein geringeres Verletzungsrisiko als Gummigeschosse haben. Da es in der Vergangenheit wiederholt Todesfälle mit Gummigeschossen gegeben hat, könnten die Sandgeschosse als Alternative eingesetzt werden.[47]
Bean Bags (auch Power Punch) sind Geschosse, die in einem Beutel – meist aus Nylon – Schrot enthalten. Diese Geschosse sollen ihre Wucht an der Körperoberfläche auf das Ziel übertragen, jedoch nicht in den Körper eindringen. Eine Person soll umgerissen werden oder Schmerzen erleiden, jedoch keine schweren Verletzungen davontragen. Beanbags gibt es in den verschiedensten Kalibern, sie werden aber meistens aus Flinten verschossen.[48]
Eine Variation ist die hydro-kinetische Munition. Hier ist der Beutel nicht mehr mit Schrot, sondern mit einer Flüssigkeit gefüllt. Diese Munition soll auch auf kürzere Distanzen nicht in den Körper eindringen.
Es gibt Munition für Schrotgewehre, die statt Bleikugeln Steinsalz enthält. Die Salzkörner dringen zwar in die Haut und evtl. in tieferliegendes Gewebe ein; das Salz wird resorbiert, wodurch die Wunden in der Regel zwar sehr schmerzhaft, aber nicht tödlich sind. Zudem verheilen diese meist ohne Narbenbildung.
Chemische und biologische Wirkstoffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Repellentien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Repellentien oder Repulsivstoffe bilden mit Sperren die Eskalationsstufe der NLW. Sie verbreiten einen für Menschen sehr unangenehmen Gestank und werden verwendet, um Örtlichkeiten gegen das Betreten oder den Aufenthalt von Menschen zu sperren. Die Stoffe sind meist über mehrere Wochen sesshaft. Bekannte Vertreter dieser Gruppe sind die synthetisch hergestellten Wirkstoffe des Analdrüsensekrets der Skunks ((E)-2-Butenylmercaptan, 3-Methylbutanthiol). Teilweise werden Zubereitungen eingesetzt, die ursprünglich als Repellentien gegen Hunde oder Katzen gedacht waren, zum Beispiel das in Neuseeland entwickelte Skunk Shot.
Reizstoffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Chemische Reizstoffe werden verwendet, um Menschenansammlungen zu zerstreuen oder Personen aus Gebäuden oder Verstecken zu treiben. Reizstoffe können die Sicht behindern und Schmerzen zufügen. Bei Einsatz von Aerosolen setzt sich der Benutzer der Gefahr aus, selbst vom Aerosol getroffen zu werden. Deshalb verwenden staatliche Einsatzkräfte häufig Tropfenstrahlwaffen statt Spraywaffen.
- Tränengas, die volkstümliche Bezeichnung für die Gruppe der Augen-Rachen-Reizstoffe wie Chloracetophenon (CN), 2-Chlorbenzyliden-malonsäuredinitril (CS) oder Dibenzoxazepin (CR)
- Pfefferspray und Pulver von Capsaicinoiden („OC“)
Neurale Inhibitoren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Pharmazeutische Agenzien gegen Personen, die auf der Inhibition in Zellen beruhen. Sie beeinträchtigen den Nervenfluss, verursachen Kribbeleffekte und machen dadurch Personen handlungsunfähig. In der Praxis nicht anwendbar, da die Auswirkungen auf unterschiedliche Personen kaum prognostizierbar sind.
Physikalische Inhibitoren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wirkstoffe als Gase oder Flüssigkeiten, die die Verbrennung von Treibstoffen in Motoren unterbinden und Fahrzeuge so zum stehen bringen. Der Wirkstoff Acetylen zerstört Dieselmotoren, wenn diese das Acetylen-Luftgemisch ansaugen. In der Praxis nicht geeignet, da die Inhibitoren nicht problemlos ausgebracht werden können.
Klebstoffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schnellwirkende Schäume, Sprays oder Flüssigkeiten, die Bewegungen von Personen oder Fahrzeugen behindern oder unterbinden und nur schwer zu entfernen sind.
Narkosestoffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Narkosestoffen sollen Angreifer betäubt und somit außer Gefecht gesetzt werden. Bekannt ist der Einsatz von Fentanylderivaten.
Mikroorganismen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mikroorganismen könnten zum Beispiel dazu genutzt werden, radarabweisende und tarnende Lackierungen auf Fahrzeugen zu zerstören. Auch das Gelieren von Treibstoff oder das Zerfressen von Gummiteilen ist möglich. In der Praxis sin derartige Mittel auf Grund einer problematischen Ausbringung und der langen Einwirkzeit nicht anwendbar.
Elektroimpulswaffen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hauptartikel: Elektroimpulswaffe
Elektrodistanzwaffe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Elektroschockpistolen sind unter ihren Handelsnamen Taser oder dem ehemaligen Hersteller Stinger bekannt. Bei diesen Waffen werden zwei Nadeln verschossen, die im Idealfall in die Haut des Opfers eindringen. Durch zwei dünne Kabel, die mit der Waffe verbunden sind, wird nun eine Serie von Stromstößen abgegeben, die den Gegner handlungsunfähig machen sollen. Die Reichweite liegt bei mehreren Metern.
Elektroschockprojektil
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Elektroschockprojektil wird mit einer Handfeuerwaffe abgefeuert. Es soll nicht in den Körper der Zielperson eindringen, versetzt ihr jedoch einen kräftigen elektrischen Schlag. Ein Beispiel für ein solches Geschoss ist das in der Produktion eingestellte Wireless eXtended Range Electronic Projectile. Shock Rounds sind Geschosse, die mit piezoelektrischem Material gefüllt sind. Sie vereinen die Risiken von Wuchtgeschossen und elektrischen Schockwaffen.[49]
Elektroschocker / Stun Gun
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Elektroschocker (im US-Sprachgebrauch Stun Gun) hat zwei Elektroden mit hoher Leerlaufspannungen, wobei die durchschnittlich abgegebene Stromstärke gering ist. Unter gewissen Rahmenbedingungen dürfen Elektroschocker in Österreich wie auch in Deutschland legal erworben werden.
Optische Mittel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Blendwaffe (englisch Dazzler) ist eine nicht-tödliche Energiewaffe, die intensives sichtbares Licht oder UV-Strahlung verwendet, um menschliche Gegner zu blenden oder orientierungslos zu machen.
Akustische Mittel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Risiko aller akut wirksamen akustischen Mittel: Eine Überdosierung (zu hoher Schalldruckpegel, zu lange Einwirkzeit) führt zu dauerhaften irreparablen Schäden des Gehörs (Lärmschwerhörigkeit, Gehörlosigkeit).
Bei einem LRAD handelt es sich um einen sehr starken Piezolautsprecher. Zum einen dient es zur Kommunikation über Distanzen bis zu 1000m, zum Beispiel um Anweisungen durchzugeben. Mit einer Maximallautstärke von 146 dB kann es aber auch als Schallmittel dienen, die Menschen, die mit ungeschützten Ohren in den schmalen Abstrahlwinkel treten, vertreiben, ihnen aber auch irreparable Hörschäden zufügen kann. Abgesehen von der militärischen Verwendung wird LRAD heute vor allem auf Schiffen zur Abwehr von Piratenangriffen eingesetzt. Die Geräusche reichen ca. 500–1000 m weit.[50]
Infraschall
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sehr tieffrequenter Schall dringt in die meisten Gebäude und Fahrzeuge ein. Der Einsatz soll Unwohlsein bei den Zielpersonen auslösen. Die Wirkung von Infraschall ist aber nicht wissenschaftlich belegt.[51]
Kombination optischer und akustischer Mittel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schockgranate
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schockgranaten (auch Blendgranate, englisch stun grenades, auch flash-bangs genannt) sind Handgranaten, Gewehrgranaten oder mit großkalibrigen Flinten verschossene Munition, die durch einen Blitz-Knall-Satz (meist ein Gemisch aus Aluminium-Pulver und Kaliumperchlorat) der Zielperson vorübergehend durch Schreckreaktion, Blendung und Schwerhörigkeit (bis hin zum Knalltrauma) die Orientierung nehmen soll (Knallschreck). Die Detonation erfolgt einem lauten Knall (ca. 170–180 dB) und sehr hellem Licht (6–8 Millionen Candela). Typische Gefahren: Detoniert solch eine Granate neben dem Kopf-Hals-Bereich einer am Boden liegenden Person, kann es zu schweren Verletzungen kommen. In mehreren Fällen sind auch eine lebenslange Hörschädigung oder Taubheit dokumentiert. Ein Fall eines toten Demonstranten wird auf eine Schockgranate zurückgeführt.[52]
Strahlenbasierte Wirkmittel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]ADS (Active Denial System)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Active Denial System ist eine Anti-Personen-Mikrowellenwaffe, die auf Entfernung von bis zu 1000 m gegen Personen oder Personengruppen nur für wenige Sekunden eingesetzt werden kann. Sie wirkt durch Erhitzung der obersten Hautpartien und dadurch verursachter Schmerzen. Die betroffenen Personen entfernen sich aus dem Wirkungsbereich. Das System wurde in den USA an 13.000 freiwilligen Testpersonen mit dem Ergebnis überprüft, dass keine oder nur geringe Nebenwirkungen auftreten.[53]
HPEM (High Power Elektromagnetic Microwave/High Power Electromagnetics)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Funktionsprinzip dieser NLW gegen Material beruht auf dem Elektromagnetischen Impuls. Dabei werden durch elektromagnetische Impulsfelder elektronische Geräte so beeinträchtigt, dass sie nicht mehr funktionsfähig sind. Kraftfahrzeuge können z.B. damit zum Stehen gebracht werden. [54]
Sperrmittel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dieses sind Mittel, die die Bewegungen von Personen und Fahrueugen lenken, behindern oder unterbinden. Zum Einsatz kommen Sperren, Personenfangnetze oder auch Fahrzeugfangnetze. Auch Schmiermittel, die Personen ausgleiten lassen, sind anwendbar. [55][56][57]
Markiermittel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um z.B. bei gewaltausübenden Gruppen Rädelsführer zu identifizieren, werden Markiermittel eingesetzt. Dieses sind Farbstoffe, die aus Schusswaffen verschossen sind und Personen farblich markieren. Diese können dann später leichter identifiziert und festgenommen werden. [58][59]
Risikomanagement bei Konstruktion und Einsatz von NLW
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Noch offen! Hier besteht Diskussionsbedarf!
NLW sollen mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Einsatz Tod oder schwere Verletzungen ausschließen sowie nur minimale unerwünschte Schäden an Ausrüstung bzw. Auswirkungen auf die Umwelt verursachen. Beim Entwurf und der Konstruktion von NLW ist dieses ein Aufgabe des Risikomanagements der Wirkung von NLW.
Beginn der Risikoanalyse: Risikoidentifizierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Auswirkungen von NLW müssen zunächst auf Grund der Auswertung von Erkenntnissen z.B. aus der Ballistik, Toxikologie oder Physiologie identifiziert werden. In der Risikoidentifikation werden die physischen Auswirkungen des Einsatzes von NLW beschrieben und bewertet. Dabei sind Primär- und Sekundärwirkungen voneinander zu unterscheiden:
- Primärwirkung: Die Wirkung tritt unmittelbar durch die physische Wirkung des NLW ein, z.B. als Verletzung durch ein Gummigeschoss oder Nervenirritation durch Reizstoff.
- Sekundärwirkung: Die Wirkung tritt als Folge des Einsatzes des NLW ein, z.B. ein Sturz der Zielperson nach dem Einsatz einer Elektrodistanzwaffe.
Bewerten identifizierter Risiken: Einschätzen der Risikowahrscheinlichkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sind Risiken identifiziert, müssen in Folge Wahrscheinlichkeiten abgeschätzt werden, die ihren Eintritt und das Ausmaß ihrer Auswirkung beschreiben. Diese Erkenntnisse lassen sich in einer Risikomatrix zusammenfassen.
Schadensschwere / Wahrscheinlichkeit | leichte Verletzung oder Erkrankung | mittelschwere Verletzung oder Erkrankung | schwere Verletzung oder Erkrankung | möglicher Tod, Katastrophe |
---|---|---|---|---|
sehr gering | 1 | 2 | 3 | 4 |
gering | 2 | 3 | 4 | 5 |
mittel | 3 | 4 | 5 | 6 |
hoch | 4 | 5 | 6 | 7 |
Zur Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit eignet sich die im Arbeitsschutz verwendete Risikomatrix nach Nohl. [60] Kategorien für die Eintrittswahrscheinlichkeit oder Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung:
- sehr gering
- gering
- mittel
- hoch
Die Kategorien werden bei der Risikobewertung "sinnvoll geschätzt" oder statistisch belegt. Kategorien für Schadensschwere:
- leichte Verletzungen z. B. Prellungen
- mittelschwere Verletzungen, z. B. einfache Knochenbrüche
- schwere Verletzungen, z. B. Querschnittlähmung
- möglicher Tod, Katastrophe, z. B. schwere Verletzungen zahlreicher Menschen
Die Felder der Matrix beinhalten eine Risikomaßzahl von 1 bis 7. Diese Maßzahl wird in drei Kategorien aufgeteilt:
- 1 bis 2: geringes Risiko, keine Risikoreduzierung nötig (zwischen Restrisiko und Grenzrisiko)
- 3 bis 4: signifikantes Risiko, Risikoreduzierung notwendig (in der Nähe des Grenzrisikos bis leicht darüber)
- 5 bis 7: hohes Risiko, Risikoreduzierung dringend notwendig (über dem Grenzrisiko)
Abschluss der Risikoanalyse: Handlungsanweisungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Rahmen der Risikoanalyse sind nun Sicherheitsbestimmungen[61] zu definieren, die beim Einsatz von NLW einzuhalten sind, um unerwünschte letale Folgen zu vermeiden. Die Sicherheitsbestimmungen legen fest, unter welchen Bedingungen NLW eingesetzt werden dürfen. Dieses umfasst z.B. Sicherheitsabstände zu Personen, das Zielen auf bestimmte Körperteile, die Einwirkdauer oder das Untersagen des Einsatzes von NLW in bestimmten Situationen oder an bestimmten Örtlichkeiten. Einsätze von NLW müssen dokumentiert und ausgewertet werden um die Risikoanalyse zu bewerten und ggf. fortzuschreiben.
Organisationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Folgenden werden für die Einsatzgrundsätze oder Entwicklung oder Beschaffung von NLW verantwortliche Organisationen, Behörden oder Arbeitsgruppen aufgeführt:
Internationale Organisationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- UNO Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR), Palais des Nations, CH-1211 Geneva 10
- NATO’s Defence Against Terrorism Programme of Work (DAT POW) Non-Lethal Capability Working Group
- Europäische Union European Working Group of Non Lethal Weapons c/o École Royale Militaire (department ABAL), 8 rue Hobbema, 1000 Brussels, Belgien
Staaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Österreich Amt für Rüstung und Wehrtechnik, Abteilung Explosiv-, Werkstoff- und Betriebsmitteltechnik, Roßauer Lände 1, 1090 Wien, Österreich
- Schweiz Armasuisse, Kompetenzbereich Landsysteme, Kasernenstrasse 19, CH-3003 Bern, Schweiz
- Vereinigte Staaten Joint Intermediate Force Capabilities Office (JIFCO), Marine Corps Base Quantico, Virginia, USA
- Deutschland Bundeswehr: Wehrtechnische Dienststelle für Schutz- und Sondertechnik 52 83458 Schneizlreuth
- Deutschland Bundespolizei: Bundespolizeipräsidium Abteilung 6: Polizeitechnik und Materialmanagement, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam
Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Bundesrepublik Deutschland sind auf Grund des föderalen Prinzips die jeweiligen Behörden der Bundesländer verantwortlich:
- Baden-Württemberg Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Nauheimer Str. 100-101, 70372 Stuttgart
- Bayern Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei, Pödeldorfer Straße 77/79, 96052 Bamberg
- Berlin Polizei Berlin, Direktion Zentraler Service, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
- Brandenburg Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Bereich Zentralstelle für Beschaffung, Technik und Logistik, ZBTL 5, Am Baruther Tor 20, 15806 Zossen
- Bremen Polizei Bremen, Zentrale Polizeidirektion, Z 312 Führungs- und Einsatzmittel., Waffen In der Vahr 76, 28329 Bremen
- Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport, Johanniswall 4, 20095 Hamburg
- Hessen Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden
- Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern, Graf-Yorck-Straße 6, 19061 Schwerin
- Niedersachsen Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen Abteilung 3, Mobilität und Einsatzmittel, Tannenbergallee 11, 30163 Hannover
- Nordrhein-Westfalen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Schifferstraße 10, 47059 Duisburg
- Rheinland-Pfalz Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, Abteilung Beschaffung und Logistik, Dekan-Laist-Str.7, 55129 Mainz
- Saarland Landespolizeipräsidium Direktion LPP 451 Waffen- und Gerätetechnik Hellwigstraße 14, 66121 Saarbrücken
- Sachsen Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum, Lützner Straße 218, 04179 Leipzig
- Sachsen-Anhalt Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, August-Bebel-Damm 19, 39126 Magdeburg
- Schleswig-HolsteinLandespolizeiamt Schleswig-Holstein, Dezernat 12, Waffen- und Gerätewesen, Mühlenweg 166, 24116 Kiel
- Thüringen Landespolizeidirektion Thüringen Abteilung 2 Logistik, Andreasstraße 38, 99084 Erfurt
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hans Wolfram Kessler Nichtletale Waffen im Kriegsvölkerrecht Berlin 2013 ISBN 978-3-428-14117-3
- Martin Honecker Grundriss der Sozialethik De Gruyter 2014
- David Jäggi , Das gute Handeln des Gewaltmonopols: Eine Reflexion zur Frage nach der Möglichkeit gelebter Nächstenliebe im Polizeidienst - aus der Sicht einer spezifisch christlichen Ethik, 2011
- Jäggi, David Handbuch Friedensethik. Das gute Handeln des Gewaltmonopols: Eine Reflexion zur Frage nach der Möglichkeit gelebter Nächstenliebe im Polizeidienst - aus der Sicht einer spezifisch christlichen Ethik. Deutschland: GRIN Verlag, 2011
- Dieter Schwab, Staat, Kirche, Wissenschaft in Einer Pluralistischen Gesellschaft Festschrift Zum 65. Geburtstag Von Paul Mikat Berlin 2020
- Reinhard Siegfried Nicht-letale Waffen Inst. für Militärische Sicherheitstechnik 1994
- Carl-Cranz-Gesellschaft Seminar über nicht-letale Waffen und Wirkmittel Wessling, 9.-13.10.1995 1995
- Carl-Cranz-Gesellschaft Seminar über nicht-letale Waffen und Wirkmittel Wessling, 21.-25.10.1996 1996
- Vereinigung Schweizerischer Nachrichtenoffiziere, Armee-Einsätze unterhalb der Kriegsschwelle Überlegungen, Fallbeispiele, Ausbildungsideen, Checklisten 1996
- Nick Lewer, The Future of Non-lethal Weapons Technologies, Operations, Ethics and Law 2017
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Volker Eik: Weiche Waffen für Harte Zeiten
- NATIONAL GEOGRAPHIC: Amy McKeever Was „nichttödliche Waffen“ im Körper anrichten
- United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) Less Lethal Weapons Guide, New York, 2020
- Philippe Drapella, Arma Suisse: Nicht-letale Waffen, Probleme und Herausforderungen 28. November 2019
- Bunker, R.J. Nonlethal weapons terms and references DIANE Publishing ISBN 9781428991934 1999 https://books.google.de/books?id=aoZYYz1ZieYC
- ICRC-Eve Massingham Conflict without casualties ... a note of caution: non-lethal weapons and international humanitarian law Abgerufen am 6.Januar 2021
- https://de.unionpedia.org/Finaler_Rettungsschuss
- https://www.nato.int/cps/en/natohq/news_135772.htm?selectedLocale=en
- https://www.dw.com/de/taser-f%C3%BCr-die-deutsche-polizei-wie-gef%C3%A4hrlich-sind-elektroschockpistolen/a-49823267
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Schweizer Eidgenossenschaft: armasuisse – die Kompetenzbereiche Kompetenz in Beschaffung, Technologie, Immobilien und Geoinformationen, S.14 ff.
- ↑ Parlament der Republik Österreich: Anfrage zu nicht letalen Wirkmitteln bzw. weniger tödliche Waffen im Bundesheer
- ↑ https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5206902/9eace9594bfc223326537191a17dc551/neu-datenbank-fuer-terminologie-data.mdb Begriff: Nichtletales Wirkmittel in: Offlinedatenbank Terminologie der Bundeswehr, Herausgeber Bundeswehr (MDB-Datei 8,3 MB), Abgerufen am 21.Oktober 2021
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- ↑ Definitions in: NATO policy on non-lethal weaponsAbgerufen am 5.Januar 2022
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- ↑ slate.com/news-and-politics: What are rubber bullets?Abgerufen am 5.Januar 2021
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- ↑ Volker Eick, Weiche Waffen für eine Harte Zeit, S.94
- ↑ slate.com/news-and-politics: What are rubber bullets?Abgerufen am 5.Januar 2021
- ↑ CAIN Web Service -A Chronology of the Conflict - 1970
- ↑ BBC: Rubber bullets: Army kept real dangers in Northern Ireland hidden Abgerufen am 6. Januar 2021
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- ↑ NPPC Police. UK : FAQ Taser
- ↑ Redaktionsnetzwerk Deutschland: “Einfach weggeprügelt”: Vor zehn Jahren eskalierte der Stuttgart-21-Protest
- ↑ Tagesanzeiger.ch: Die Gummischrot-Frage spaltet die Polizei Abgerufen am 26. Januar 2022
- ↑ WDR: Elektroschock-Pistolen: NRW-Polizei bekommt dauerhaft TaserAbgerufen am 26. Januar 2022
- ↑ In-Online.de: Sollte die Hamburger Polizei mit Elektroschockpistolen ausgerüstet werden?Abgerufen am 26. Januar 2022
- ↑ NDR: Polizeigewerkschaft fordert Taser für StreifenpolizistenAbgerufen am 26. Januar 2022
- ↑ Weser Kurier: Keine Taser für den Einsatzdienst der Polizei BremenAbgerufen am 26. Januar 2022
- ↑ Detektor.Fm: Taser bei der hessischen Polizei „Die Kollegen haben eine große Verantwortung“Abgerufen am 26. Januar 2022
- ↑ www.landtag.rlp.de: Erfolgreicher Einsatz von "Tasern"Abgerufen am 26. Januar 2022
- ↑ SWT Baden-Wuertemberg: Gewerkschaft fordert Taser für alle Polizisten in BWAbgerufen am 26. Januar 2022
- ↑ Zeit.de: Polizisten testen in Schleswig-Holstein TaserAbgerufen am 26.Januar 2022
- ↑ MDR: Nur SEK darf in Mitteldeutschland Taser einsetzen
- ↑ Ludger Honnefelder, Zur Bestimmung des sittlich Guten bei Thomas von Aquin in: Dieter Schwab, Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft, Verlag Duncker & Humblot, Berlin, 2020, S.95 ff.
- ↑ BMVg R I 3 Zentrale Dienstvorschrift A-2141/1, Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten, Kapitel 4
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- ↑ U.S. AirForce Research Lab: HIGH POWER ELECTROMAGNETICS
- ↑ www.connektar.de: Personenfangnetz
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- ↑ Protect-IT.ch: Smartpowder - Täter markieren und identifizieren
- ↑ selectadna.ie: North Yorkshire Police Launches "Effective & Safe" Spray Tactic Against Moped Offenders
- ↑ Müller und Arenz: Sichere Lagerung gefährlicher Stoffe: von der Theorie zur Praxis. 6. Auflage. Hüthing Jehle Rehm, Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg 2011. S. 117
- ↑ Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat über die Zulassung des Distanzelektroimpulsgerätes Modell Taser X2 bei der Bundespolizei Vom 7. August 2020Abgerufen am 26. Januar 2022