Benutzer:StefArn018/Erster Österreichischer Berufstauchlehrerverband
Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern und Berufstauchern die es sich zur Aufgabe machen welteinheitliche und anerkannte Ausbildungsrichtlinien für den Tauchsport nach neuestem Stand auszuarbeiten, um sie an Tauchschüler, Taucher und Tauchlehrer weiterzugeben. Neben dem Sporttauchsektor ist der EOBV auch auf internationaler professioneller Tauchebene tätig und arbeitet aktiv am Erhalt und der Verbesserung der Internationalen Tauchstandards mit.
Rechtsform: Eingetragener Verein
ZVR Zahl: 581236810
Gründung: 1985
Geschäftstelle: Maishofen, Salzburg, Österreich
Bereich: Tauchen, Staatliche Ausbildungseinrichtung
Website: www.eobv.at
Kontakt: lg-a@eobv.eu
Gründung:
Gegründet wurde der EOBV, damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985 in Kärnten am Wörthersee. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV die staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern.
Die Vereinsstruktur des Verbandes:
- Präsidium: Präsident, Finanzreferent
- Vorstand: Diverse Ressorts (Ausbildung, Technik, Medizin, Ökologie, Presse, Recht,..)
- Ausbildungskommission
- Geschäftsstelle
- Rechnungsprüfer
- Schiedsgericht
Aufgaben des EOBV:
- Die Förderung und Ausarbeitung internationaler Standards im Sporttauchsektor sowie auf professioneller Tauchebene.
- Die Ausbildung von Sporttauchern nach vorgegebenem einheitlichem Ausbildungsweg.
- Ausbildungen und Prüfungen zum Berufstaucher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Aufklärungsarbeit bei diversen Verbänden und Organisationen.
- Mitarbeit bei diversen Gesetzgebungen und Änderungen.
- Zusammenarbeit mit der CEDIP.
Staatliche Ermächtigung:
Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung. Hierdurch wurde das Ausbildungssystem des EOBV als grundlegender Ausbildungsweg in den staatlichen Tauchausbildungen aufgenommen (z.B. Militär, Polizei, Hilfsorganisationen...).
Ausbildungsweg:
Der Ausbildungsweg des EOBV richtet sich in seiner Mindestanforderung an internationale Standards (ISO Normen) sowie auf Grund der Ermächtigung zur staatlichen Ausbildung von Tauchern über dem Sporttauchstandard hinaus an gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen.
Ausbildungen nach Internationalem Standard gemäß internationalen Normen ISO 24801-1, ISO 24801-2, ISO 24801-3, ISO 24802-1, ISO 24802-2
Sporttauchen:
- EOBV 1* – Beaufsichtigter Taucher gem. ISO 24801-1 (vormals EN 14153-1)
- EOBV 2* – Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 (vormals EN 14153-2)
- EOBV 3* - Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 mit zusätzlichen Ausbildungen
- EOBV 4**** – Tauchgruppenleiter gem. ISO 24801-3 (vormals EN 14153-3)
Professionelle Tauchebene (gemäß gesetzlichen Vorgaben):
- Tauchlehrer Assistent (Signalperson gemäß FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)
- Tauchausbilder Stufe 1 (Forschungstaucher, Ingenieurstaucher gemäß FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)
- Tauchausbilder Stufe 2 (Allgemeine Taucharbeiten gemäß FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)
Literaturnachweis und Links:
Webseite des EOBV: www.eobv.at
Webseite der CEDIP: www.cedip.org
Seite des Arbeitsinspektorates: www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Uebergreifende_Themen/Fachkenntnisse/
Fachkenntnisnachweisverordnung: www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Uebergreifende_Themen/Fachkenntnisse/Erlaeuterungen_zur_Fachkenntisnachweis_Verordnung_FK_V_
Druckluft und Taucharbeitenverordnung: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008298&TabbedMenuSelection=BundesrechtTab&ShowPrintPreview=True