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Betriebswirschaftliche Auswirkungen von Einkaufsgemeinschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Betriebwirtschaftliche Auswirkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Mitgliedschaft in modernen Einkaufsgemeinschaften hat positive Auswirkung auf die Risikolage der Mitgliedsunternehmen [1], insbesondere bei der Nutzung von zentralen Dienstleistungsangeboten im Absatz-, Management-, und Controllingbereich. Es hat sich gezeigt, das in der Folge eines zentralen Finanzcontrollings das Finanzgebaren von Mitgliedern verbessert wird und die Bonität steigt. Im rahmen der Informationsvernetzung, durch Warenwirtschaftssysteme oder den Erfahrungsaustausch von Mitgliedern, entsteht ein Frühwarnsystem das als Grundlage für ein vermindertes Entscheidungsrisiko diehnt.
Die stärke der Betriebswirtschaftlichen Auswirkungen steht hierbei deutlich im Zusammenhang mit dem Kooperationsgrad eines Unternehmens, bei stärkerer Zentralisierung steigen auch die positiven Effekte an.
Kritik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einkaufsgemeinschaften betrachten sich als Unterstützer von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Wettbewerb mit Großunternehmen. Aus Gesetzlicher Sicht bewegen sie sich allerdings in einer Grauzone, denn der Gesetzgeber geht davon aus das ein Kartellverstoß vorliegt wenn die Parteien übereinstimmend einen wettbewerbsbeschränkenden Zweck verfolgen. Wie und wann ein Kartellverstoß vorliegt ist nicht nachhaltig geklärt, welche wirtschaftlichen Bindungen erlaubt und Verboten sind wurde bis heute nicht eindeutig formuliert.