Benutzer:Toomuchcookies/Islamische Ehe
Unter Ehe wird im Allgemeinen eine sozial anerkannte und durch (Rechts-)Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft verstanden, traditionell gesehen von Mann und Frau. Im Islam werden verschiedene Aspekte dieser Lebensgemeinschaft geregelt (Koran, Sunna, Scharia).
Voraussetzungen einer islamischen Ehe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1. Die vollkommene Zustimmung beider zukünftigen Ehepartner zur Ehe (ijab (Angebot) und Qubul (Annahme)).
2. zwei Zeugen des Eheabschlusses (Nikah)
3. Die Morgengabe (Hak Mahr)
4. Die Mehrheit der islamischen Gelehrten setzen den Abschluss eines Ehevertrags als einen rechtswirksamen Vertrag im Sinne des jeweils geltenden Rechts voraus (Standesamt).
5. Die Mehrheit der islamischen Gelehrten setzen bei der Ehe einen Wali (Bevollmächtigter der Braut) voraus.
Eheformen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Islam kennt je nach Ausprägung unterschiedliche Eheformen. Allen Glaubensrichtungen gemein ist die unbefristete, monogame Ehe. Ebenfalls in allen Glaubensrichtungen möglich ist unter bestimmtem Umständen eine unbefristete Polygynie, bei der ein Mann mehrere Frauen heiratet. Daneben existiert nach schiitischer Auffassung eine Ehe auf Zeit, die so genannte Mut'a-Ehe.
Ende der Ehe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ehe endet entweder mit dem Tod eines der beiden Ehegatten oder mit einer Scheidung. Die Scheidung ist in allen Glaubensrichtungen des Islam verpönt, aber sowohl für Männer als auch für Frauen grundsätzlich erlaubt.
Die Scheidung seitens der Frau heißt Khulla und seitens des Mannes Talaq. Die öffentliche Bekanntmachung der Scheidungsabsicht wird Verstoßung genannt. Zweimal kann eine Verstoßung zurückgenommen werden (z.B. nach erfolgreicher Schlichtung), beim dritten Mal gelten die Eheleute als geschieden.
Eine Wiederverheiratung nach Ablauf einer Wartefrist ist legal und erwünscht.
Polygamie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Koran erlaubt dem Mann bis zu vier Frauen zu heiraten. Eine Frau hingegen ist es nicht erlaubt, mehr als einen Mann zu ehelichen. Die Frau kann im Ehevertrag die Zweitehe ausschließen und hat die Wahl, eine Zweitfrau zu akzeptieren oder die Scheidung einzureichen. Eine Ausnahmesituation stellt die Unfruchtbarkeit der Erstfrau dar, die in diesem Fall mittels einer Zweitfrau dem Schicksal der Kinderlosigkeit entgeht.
Der Islam sieht die Polygynie (vom Ausnahmefall der Unfruchtbarkeit abgesehen) für eine demographische Verschiebung mit Frauenüberschuss vor, wie sie oftmals nach Kriegen eintritt.
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es fehlen noch jede Menge Quellenangaben (auch inline), aber das besorg ich später..