Benutzer:Twintower66/Preisgebundener Wohnraum
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Beim preisgebundenen Wohnraum orientiert sich die Höhe der Miete an der Kostenmiete, welche nach der II. BV zu bestimmen ist. Diese Miete – auch als Aufwendung bezeichnet – setzt sich aus Kapital- und Bewirtschaftungskosten zusammen
Kapitalkosten (§19)
- a)Eigenkapitalkosten (§20)
- b)Fremdkapitalkosten (§21)
Bewirtschaftungskosten (§24)
- a)Abschreibungen (§25)
- b)Verwaltungskosten (§26)
- c)Betriebskosten (§27)
- d)Instandhaltungskosten (§28)
- e)Mietausfallwagnis (§29)
Bei einer freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung von öffentlichen Mitteln gilt die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung.