Benutzer:Unbelegt
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Wikipedia:Belege, „Grundsätzliches und Sinn der Belege“, 3.:
Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte. – Sie liegt nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen kann der Beitrag ansonsten von jedem Bearbeiter jederzeit gelöscht werden.